1852 / 258 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Jichtamtliche Tolirungen.

In- und ausländische Eisenbahn- Stamm - Actien und Quittungsbogen.

Brief.

Aachen-Mastrieht 0 3X 1 Amsterdam-Rotterdam Cothen - Bernburger. .... ...... 2 kran e . 4 Kiel Altona 2 J e Mecklenburger / Nordbahn (Friedr. Wilh.) Zarskoje-Selo pro Stück. ..

355 323 417 24

Ausländische Frioritäts-Actien.

Amsterdam-Rotterdam . ...

Nordbahn (Friedr. Wilh.) Belg. garant. Oblig

Kassen-Vereins-Bank-Actien ..

Ausländische Fonds. Russ.,

do. do.

do. do. 8 Anleihe

do. von Rothschild Lst. mer,,

do. Poln. Schatz- Obligationen. do. J do. do. de 1 2909 1 Poln. neue Pfandbr. . .... ......

do. Part. 500 FI....

Ji

do. Lübecker Staats- Anleihe ... Kurhess. Pr. Obl. 40 Lhlr. X. Bad. do. 35 F]

do. 1 1 8 97 steigende. .

7 Excl. Dividende

Kerl ära, 2. November. Die Börse hatte heute eine mattere Hal- tung, als gestern, und erfuhren die Course der Actien meist einen je— doch nur unerheblichen Rückgang. Preussische und ausländische Fonds meist unverandert.

HKerkiner &erreßcdkehäörge vom 2. VWweizen loco 57 64 Rihlr. ? Schwimm. SSpsd. bunt poln. 61 Rthlr. Roggen loco 453 52 Rthlr. . Schwimm. S6pfd. 10 Lih. neuer 52 Rthlr., 86psd. 19 Lih, do. 519 beæ. November 45 a 45 à 45 Rthlr. verk. November / Dezember 45 Rthlr. verk.

November.

Frühjahr 44 u. Rthlr. verk.

Gerste loco 41 - 42 Rthlr. Hafer loco 27 29 Rthlr. Frühjahr 50pfd. 28 Rthlr. Br.

Erbsen 51 55 Rthlr

VWinterrapps 72 - 70 Rthir.

Winterrübsen do.

Sommerrübsen 62 - 60 Rthlr.

Rüböl loco 10172 Rthlr. Br., 10 bez. u. G. pr. November do. Novemb. Dezemb. do. Dezember Januar 105 Rihlr. Bŕ, 1019 G. Januar / Februar 105 Rihlr. Br., 109 G. Februar/März 107 Rthlr. mr, ,, März April 1057 Rihlr. Br., 107 verk. u. April / Mai 1055 Rihlr. Br., 105 G6. J 117 Rthlr.

Leinöl loco

/

/ / /

pr. Lieferung 117 Rihlr. Spiritus loc ohne Fass 23 u. 234 Rthlr. bez.

! mit Fals 22 a 223 Rthlr. bez., 223 Br.,

. Novemben do.

. Novemb. Dezemb. 21 u. 214 Rthlr. bez., 21 Br., 21 8

ö Dezember „Januar 203 Rthlr. rere, Dezember ohne Fals 22 Rihlr. bez. Januar / FEebruar 212 Rthir. Br., 21 EG. Februar /sMãäræ do.

. März / April do.

April/Mai 20 u. 20 Rthlr. bez., 21 Br., 205 G6.

Gestern ist Rüböl loco auch zu 94.5 Rthlr. ver.

791 2 225 6.

Berichtigung. kauft.

Geschäftsverkehr schwach. Weizen in secithériger Position. ziemlich preishaltend, pr. Frühjahr besser bezahlt. billiger osferirt. Rüböl behauptet Spiritus etwas höher bezahlt.

Roggen Hafer pr. Frühjahr

auf seinem jetzigen Standpunkt.

E Eiä k zig, 1. November. Leipzig - Dresdner 185 Br. Bayerische 915 G. Sächsisch - Schlesische 1013 6. 2bz Br. Rlagd burg - Leipziger 279 6.

Berlin- Stettiner 1447 Br.

Sãchsiseh- Löbau - Zittauer Berlin - Anhaltische 134 6 Thüringer 90 Br. Altona-Kieler 1605 Br, 1045 G. Anhalt - Dessauer Landesbank- Actien Lit. A. 160 G., Lit. B. 134 Br. Wiener Banknoten S883 Br., 887 G.

Anraten c Barr, 31. Oktober, 4 Uhr. aproz. do. 9a. Spanische 1proz. 24115. Portug. 4proz. 375. eich. 5proxz. Metallig. 765; do. neue gr. Pei Handel waren heute holländische Fonds unverändert. Effekten etwas sester.

23prox. wirkl. Schuld 6s. ĩ Oster- sehn geringem

( es terreichis he

. 2 . . Telegraphisehe Depeschen. (Nicht amtlich.)

Hs re san, 2. November, 2 Uhr 20 Min. Nachmittags. (Tel. Dep. es Staats- Anzeigers.) Oesterreichische Banknoten S914 Br. Apro— Ereiburger Actien 1667 Br. OQberschlesische Actien Lit. A. 172 6 Oherschlesische Actien Lit. B. 148 Br. Oberschlesisch- Krakauer Actien 897 Br. Neislse-Brieger Actien 757 Br.

Getreidepreise: Weizen, weisser 62 —– 69 Sgr., gelber 62 66 gr Roggen 52 - 64 Sgr. Gerste 42 - 46 Sgr. Hafer 29 —- 32 6gr.

Stettä6zn, 2. Nos ember, 2 Uhr 8 Minuten Nachmittags. (LTel. Dep. d. Staats- Anzeigers) Weizen 585 625 bez. Roggen 45 bez., No. vember 445 bez., Frühjahr 44 bez. Rüböl Nov. 95 bez. Spiritus 165

bez., Frähjahr 18 Br., 185 G.

K /

Oeffentlicher Anzeiger.

14601 Bekanntmachung,

Se., Majestät der Köni hal ie Allerhöchste Kabinets-Orbre . ö . gznehmigen geruht, vaß von jeh gäl da Staatsmitteln ein Fonds zur lebenslänglichen Unterstützung solcher hülfs bedürftigen Veteranen vom Feldwebel und Wachtmeister abwärts zur Verfügung gestellt werde, welche als Kombattaàn⸗ ten (einschließlich der Freiwilligen) oder Nicht⸗ Kombattanten in der preugischen oder einer an= dern Armee innerhalb der Jahre von 1866 bis 1815 einschließlich an einem Kriege Theil genom= men und zugleich gegenwärtig als preußische 3 im preußischen Staate ihren Wohnsitz aben.

Zu einer derartigen Unterstützung können jedoch

Art gelangen, welche

bereits beziehen, nehmen können.

nenden Peteranen, vorgedachten Bedingungen

nur solche Veteranen der vorstehend bezeichneten

1) ganz oder theilweise erwerbsunfähig und zu⸗ gleich hülfs bedürftig sind;

2) sich ferner durch ihre bisherige Führung einer Unterstützung nicht unwürdig gemacht haben;

3) endlich eine Invaliden -Unterstützung weder

noch gesetzlich in Anspruch

Es werden nunmehr diejenigen in Berlin woh— bei 1 die sämmtlichen utresfen, aufgefordert, binnen 8 Tagen sich 964 dem pol fer re, nant des Reviers, in welchem sie wohnen, zu mel— den und zugleich glaubhafte Zeugnisse darüber bei' zubringen, daß sie in' der erwähnten Weise an

einem oder mehreren der betreffenden Feldzüge Antheil genommen haben, so wie, daß sie völlig oder theilweise erwerbsunfähig seien. Uiebri⸗ gens versteht es sich, daß, da die Würdigkeit eine der Bedingungen der Berücksichtigung ist, Personen, die wegen eines entehrenden Vergehens oder Verbrechens bestraft worden sind, durchaus nicht zur Theilnahme an der in Rede stehenden Unterstützung gelangen können.

Da die Anzahl der betreffenden Veteranen. vor⸗ aussichtlich zu groß sein wird, als daß sie sämmtlich sofort zum Genusse einer Unterstützung aus dem gedachten Fonds gelangen könnten, so ist höheren Orfes bestimnt worden, daß 6 dürftigsten und unter Gleichbedürftigen die Ael⸗ testen den Vorzug haben, die einstweilen unbe—

ibenden aber nach jenem Maßstabe 6 Unterstützung einrücken sollen, handenen Mittel des Fonds dies

ücksichtig , Genu so wie die vor gestatten darauf aufmerksam gemacht, daß e , , n, den festgesetzten achttägigen Ter⸗ fr (e. Anbringung ihrer Gesuche nicht inne— 94 43 die letzteren ohne die Beifügung der , . Nachweise eingeben, es sich selbst ten chi hen haben, wenn sie in die an das Kö⸗ n Ministerium des Innern zur Entscheidung nig e, Detbilligung der Unterstützungen einzu— 26 we Liste nicht aufgenommen werden.

teig sießlich wird jedoch bemerkt, daß es hin— ö ö. derjenigen Personen, welche sich in Ver— 6 r Allerhöchsten Kabinelsordre vom 11. Au⸗ solz . J. bereits an das Ministerium des In— gut oder an das Polizei⸗Präsidium mit einem in, stuzuugsgefuch⸗ gewandt haben, einer Mel— vung bei dem Revier Lieutenant, nicht mehr bedarf.

Berlin, den 25. Oktober 1852. Königliches Polizei⸗Präsidium. von Hinckeldey.

14152 Bekanntmachung,

Nach Anordnung des Königlichen Finanz⸗ Ministeriums soll die im landräthlichen Kreise Lauenburg, 45 Meile von Lauenburg, 9 Meilen von Danzig und 3 Meilen von Neustadt. und der Danzig - Stettiner Chanssee belegene König⸗ liche Domaine Wierzchutzin nebst der dazu gehö⸗ rigen Wasser⸗Mahlmühle, dem Weiderecht auf einer Wiesenfläche von 552 Morgen 159 QnNu—⸗ then und den von 13 Bauern in Wierzchutzin allsährlich zu leistenden 13 Spanntagen und 10 Mannshandtagen im Wege der öffentlichen Licitation auf 24 nach einander folgende Jahre, von Johannis 1853 bis dahin 1877, verpachtet werden. .

Zu der Domaine Wierzchutzin nebst N Grundstück gehört ein Arcal von 2565 M 67 QRuthen, welches enthält:

Hof⸗ und Baustellen. . . . .

Gärten ..

Acker

Wiesen 497

Hütungenn. 1484

1

Gräben 10

8 8G 69 Ir mum 900 Mihli

539

Zur Verpachtung haben wir einen öffentlichen Licitations-Termin auf 1

r im hiesigen Regierungs-Gebäude vor dem Herrn Regierungs⸗Rath Toop anberaumt, und laden Pachtliebhaber ein, in demselben zu und ihre Gebote abzugeben.

Die allgemeinen und die speziellen Verpach⸗ tungs⸗Bedingungen nebst der Karte und Ver— messungs-Register, so wie die Regeln der Lizlta— tion können in der Domainen-Registratur der unterzeichneten Königlichen Regierung und bei dem Königlichen Domainen-Rent-Amt in Lauen— burg eingesehen, auch auf Verlangen gegen Er— stattung der Kopialien verabfolgt werden.

Zur Uebernahme der Pachtung ist ein dispo— nibles Vermögen von circa, 8060 Rthlr. erfor— derlich. Wer sich beim Bieten betheiligen will, hat den eigenthümlichen Besitz eines solchen und seine Qualification als Landwirth nachzuweisen. Nach 6 Uhr Abends werden neue Bieter nicht mehr zugelassen.

Unter den drei Bestbietenden, von denen jeder zur Sicherheit seines abgegebenen Gebotes den Betrag von 700 Rthlr. in baar oder in preußischen Staatspapieren nach dem Courswerth zu depo⸗ niren hat, wird die Auswahl dem Königlichen Finanz- Ministerium und diesem überhaupt die Ertheilung des Zuschlags vorbehalten.

Köslin, den 27. Oktober 1852.

Königliche Regierung.

Abtheilung für die Verwaltung der direkten

Steuern, Domainen und Forsten.

den

I96d4] Nothwendiger Verkauf.

Die bei der Stadt Berlinchen in der Neu— mark belegene, im dortigen Hppothekenbuche Vol. II. fol. 212 Nr. 292 verzeichnete und ehemals dem Kaufmann Karl Ferdinand Dietrich gehörige, durch Zuschlagsurtel am 13. Dezember 1851 aber dem Oekonom Herrmann Friedrich Hars= leben adjudicirte Papiermühle nebst Zubehör,

—— x

1551 gerichtlich auf 30,440 Rthlr. 20 Sgr. 8 Pf. ab— geschätzt, soll am 19. Februar 1853 an der Stelle des unterzeichneten Gerichts resubhastirt werden.

Der seinem Aufenthalte nach unbekannte Oeko— nom Herrmann Frledrich Harsleben wird zu die— sem Termine hierdurch vorgeladen.

Die Taxe ist in unserer Registratur einzusehen und die Verkaufsbedingungen werden im Termine bekannt gemacht werden.

Soldin, den 30. Juni 1852.

Königliches Kreisgericht, J. Abtheilung

17141 Nothwendiger Verkauf.

Das Rittergut Zalesie im Kreise Schwetz, zu— folge der nebst Hypothekenschein in der Registra⸗ tur einzusehenden Taxe, landschaftlich auf 9388 Nthlr. 3 Sgr. 4Pf. abgeschätzt, soll in termino den 23. Dezember c., Morgens 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

Schwetz, den 15. Mai 1852.

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

11458 Nothwendiger Verkauf.

Das in der Richtstraße sub Nr. 24 zu Frank— furt a. O. belegene, Vol. J. Nr. 164 des Hypo— thekenbuchs verzeichnete, dem Brauer Carl Fried— rich Wilhelm Schindler gehörige Wohnhaus und Zubehör, abgeschätzt auf 11,370 Thlr., soll in dem am 11. Mai 1853, Vormittags 11 Uhr, vor dem Kreisrichter Ullriey an ordentlicher Ge—

richtsstelle hierselbst, Junkerstraße Nr. 1, anbe— raumten Termine öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden. Die Taxe und der Hypothekenschein können in unserer Kredit⸗Registratur eingesehen werden. Zu diesem Termine werden hierdurch öffentlich vorgeladen: . 1) der Ferdinand Valentin Muth, 2) der Gutseigenthümer Johann Zaspel, ) der Lohnfuhrhert Friedrich Wietusch, resp. deren Erben oder Rechtsnachfolger. Frankfurt a. O., den 20. Oktober 1852 Abtheilung.

Ferdinand

Königl. Kreisgericht. J. 1064 m n Es werden hiermit als Verschollene: Kö. 1) der Kasimir Joseph Danowski, Sohn der zu Kulm verstorbenen Großbürger Joseph und Marianna gebornen Turska Danowskischen Eheleute, geboren den 3. März 1784, welcher Kum Jahren verlassen und im Jahre von Görlitz aus, wo er Platz⸗Komman— dant gewesen ist, die letzte Nachricht von sich gegeben hat; die Karoline Taube, geboren den 3. Juni 1800, welche mit ihrer Mutter Anna, verwittwet gewesenen Taube, später ver— ehelichten Malzahn, gebornen Frohwerk, nach Rußland gezogen sein soll und seitdem nichts von sich hat hören lassen; der dem Namen nach unbekannte Ehe— mann der inzwischen für todt erklärten Elisabeth Becker, welcher vor länger als 34 Jahren nach Rußland verzogen sein soll und von dessen Leben und Aufent⸗ haltsort seitdem keine Nachricht einge— gangen ist; der Schneider Stanislaus Owezynski, welcher in seinem 17ten Lebensjahre von Kulm aus nach Polen gegangen ist und seildem, nach Verlauf von 44 Jahren, nichts von sich hat hören lassen; die Anna Owezynska, eine Schwester des ad 4 gedachten Schneiders Stanis— laus Owezynski, welche sich vor 40 Jahren von Kulm nach Posen begeben und seitdem keine Nachricht von sich gegeben hat; der Buchbinder Samuel Friedrich Hahn und dessen Ehefrau Christine geborne Lutter, welche im Jahre 1806 nach Brzizin in Polen verzogen sein sollen, und von denen angeblich die Christine Hahn im Jahre 1808 oder 1809 zu Erdmannsweiler, einer deutschen Kolonie in Russisch-Polen, der Samuel Friedrich Hahn im Jahre 1813 oder 1814 in Brzizin verstorben ist; der Eigenthümer Wilhelm Reetz, welcher sich im Jahre 1830 von Friedrichsbruch

in die Gegend von Strasburg eutfernt und seitdem nichts von sich ga hören lassen; der Jacob Reetz, Sohn des zu 7 er— wähnten Wilhelm Reetz, welcher sich im Jahre 1826 von Friedrichsbruch nach Polen entfernt und von da ab keine Nachricht von sich gegeben hat; der Johann Wolowskti, Sohn des Stephan Wolowski, geboren den 6. Juli 1788, welcher sich in dem Alter von 20 Jahren von Trzcianno entfernt hat, ins russische Militair eingetreten sein soll und seitdem nichts von sich hat hören lassen, so wie deren unbekannte Erben und Erbnehmer, insbesondere der Sohn und die Tochter der Buchbinder Hahnschen Eheleute, nämlich der Frie⸗ drich Franz Hahn und die Helene Bock, geborne Hahn. unbekannten Erben und deren Erben nächsten Verwandten folgender Personen: des zu Briesen am 1. Januar 1847 ver⸗ storbenen Einwohners Mathias Sielski; des zu Rybiniec am 3. Oktober 1849 verstorbenen Knechts Joseph Herrmann; der am 20. Juni 1851 in einem Alter von noch nicht 14 Jahren verstorbenen Florentine Wilhelmine Behrend, einer unehelichen Tochter der vor ihr mit Tode abgegangenen Einsassenfrau Maria Steltner geborne Behrend, aufgefordert, sich im Termine den 16. Juni 1853, Vo mittags 11 uhr, vor dem Kreisgerichts-Rath Wollenschläger oder vor diesem Termine bei Gericht persönlich oder schriftlich zu melden und weitere Anweisung zu erwarten. Erfolgen die Meldungen nicht, so werden die unter J. aufgeführten Verschollenen für todt erklärt, und es wird deren nachgelassenes Vermögen ihren Erben verabfolgt werden.

Ferner werden die Verlassenschaften der zu II. genannten Verstorbenen als herrenloses Gut dem Fiskus verabfolgt werden, und die erst nach er— folgter Präkluson sich meldenden Eiben alle Handlungen und Verfügungen des Fiskus anzu— erkennen und zu übernehmen schuldig, von ihm weder Rechnungslegung, noch Ersatz der erhobenen Nutzungen zu fordern berechtigt, sondern sich le— diglich mit dem, was alsdann noch von der Erb— schaft vorhanden wäre, zu begnägen verbunden seien.

Kulm, den 20. Juli 1852

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

1293 Bekanntmachung.

Der Zimmergeselle Christian Friedrich Krüger, 47 Jahr alt, aus Bernau, ist, weil er in Ge⸗ meinschast mit einem Anderen am 3. März 1852 den Eigenthümer Bock zu Reichenberg durch Production eines falschen Dokuments zur ausgabe eines Darlehns von 50 Rthlrn. laßt, durch Beschluß des Anklage-⸗ Se Königl. Kammergerichts vom 29. August d. J. wegen Urkundenfälschung und Fälschung von Stempelpapier resp. wissentlichen Gebrauchs einer falschen gerichtlichen Urkunde in gewinnsüchtiger Absicht, in den Anklagestand versetzt, und ist die serhalb gegen ihn Anklage erhoben worden.

Der 2c. Krüger wird aufgefordert, bis zum 65. De e mile, vor dem Untersuchungsrichter des hiesigen Gerichts zu erscheinen und sich wegen der ihm zur Last gelegten That zu verantworten, widrigenfalls die— selbe für zugestanden angenommen und gegen ihn weiter nach den Gesetzen verfahren werden wird.

Wriezen, den 4. September 1852.

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

[14021 Ediktal⸗Citation. Der Schiffsknecht Herrmann Schneider aus Nenusalz a. O. ist beschuldigt, am 16. Januar d. J. aus dem Boberniger Forstrevier und zwar im sogenannten Hinterwalde zwei Stück Stock— holz entwendet zu haben, und deshalb durch Beschluß vom 26. Juli e. wegen neuen einfachen Diebstahls an geschlagenem Holze aus dem Walde auf Grund der §§. 217. 3 und 219 des Straf⸗ Gesetzbuchs in den Anklagestand versetzt worden. Zur mündlichen Verhandlung der Sache ist ein Termin auf den 13. Januar k. J., Vormittags 11Uhr, . anberaumt worden, wozu der oben Genannte mit