1852 / 260 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Oeffentli cher Anzeiger.

11462] Steckbriefs-Erneuerung.

Der unterm 4. Mai d. J. hinter den Fleischer⸗ gesellen Friedrich Hahnfeldt, aus Brom⸗ berg gebürtig, erlassene Steckbrief wird hierdurch erneuert. .

Templin, den 29. Oktober 1852.

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

1464 .

Nachdem die städtischen Behörden zu Pyritz im vergangenen Jahre drei neue Lehrerstellen bei den dorligen Schulen gegründet und ausgestattet und zwei literarisch gebildete Schulamts-Kandidaten nebst einem Elementarlehrer deswegen zu dem bisherigen bedeutend großen städtischen Lehrer— Personale hier zu berufen hatten, hat in den jüüngsten Tagen der städtische Gemeinderath auf des Magistrats und der Schul-Deputation ein—⸗ müthigen Vorschlag eine Gehaltserhöhung aller derjenigen städtischen Elementarlehrer, welche vor⸗ zugsweise dürftig besoldet waren, einstimmig be— schlossen.

Es ist in dieser Weise dahin gewirkt worden, daß keiner der städtischen Lehrer in Pyritz weni⸗ 9 als 180 Thaler jährlichen Einkommens be— zieht.

Diese achtbare Fürsorge der städtischen Behör— den für die Aufnahme der Schulen ihrer Stadt und für die Zufriedenheit der an ihnen arbeiten den Lehrer ist um so anerkennenswerther, je freier, williger und einmüthiger die desfallsigen Be— schlüsse gefaßt worden sind.

Wir sehen uns mit Vergnügen bewogen, dieses seltenere und mustergebende Verhalten der städti⸗ schen Behörden zu Pyritz mit der gegenwärtigen öffentlichen Anerkennung zu ehren.

Stettin, den 17. Oktober 1852.

. Königliche Regierung, Abtheilung für die Kirchen- und Schulverwaltung.

110733 Nothwendiger Verkauf. Königliches Kreisgericht zu Ortelsburg in Ostpr. Das der Frau Emilie Koerner gehörige, Wil— lenberg Nr. I belegene Wasser⸗, Mahl⸗, Schneide⸗, Grütz und Oelmühlen-Gründstück nebst einer Nominalhufe in Beutnerdorff, einem Antheil Wieskowo von 15 Morgen preuß. und einem Vorwerksantheil von 12 Morgen . Quadrat⸗ Ruthen preuß., zufolge der nebst Hypotheken schein in der Registratur einzusehenden Tare auf 57, 648 Rthlr. ö Pf. abgeschätzt, soll in termino den 17. Februar 1853, Vormittags . auf der hiesigen Gerichtsstelle verkauft werden. Die unbekannten Real-Prätendenten werden, bei Bermeidung der Präkluston, zu diesem Termine vorgeladen.

1725 Nothwendiger Verkauf.

Das dem Gutsbesitzer Meklenburg gehörige, zu Zermützel gelegene, Vol. V. pag. 181 des Hypothekenbuchs des Kammergerichts verzeichnete, jeßt in das Höpothekenbuch des unterzeichneten y ö. 460 No. 5 übertragene, auf 10,98 r. 2 Sgr. 11 Pf. abgeschätzte Landgut soll . . in.

am 22. Dezember er., Vorm. 11 8. an hiesiger Gerichtsstelle öffentlich meistbietend verkauft werden.

„Taxe und Hyppothekenschein können in der Re— gistratur eingesehen werden.

eu- Ruppin, den 23. Mai 1852. Königl. Kreisgericht. Abtheilung l.

[14741 ;

In dem Hypolhekenbuche der Ri ü = morowo und Sobierczysno . rianng, Alexander, Ignatz, Vittor, Josephine und Sophie Geschwister v. Drlowskl, Käakr, 1h Nr. 4, 1779 Rthlr. 55 Gr. 133 Pf. als Caution für deren mütterliche Erbtheile eingetragen. Der Gutsbesitzer Natalis v. Sulerzycki auf Piontfowo als Besitzer der verpfändeten Güter hat sich be— reit erklärt, dieses Ingrossat zu deponiren, weil die Berechtigten am Zahlungsorte nicht aufzu⸗

finden gewesen. Er hat daher klagend darauf

angetragen, die im Eingange genannten 6 Geschwister v. Orlowski zu verurtheilen, die Deposition der Forderung von 1779 Rthlr. 55 Gr. 133 Pf. nebst Zinsen für gerechtfertigt zu erachten, ihnen auch sämmtliche Kosten des Prozesses zur Last zu legen.

Die dem Aufenthalte nach unbekannten Ma— rianna, Alcxander, Ignatz, Viktor, Josephine und Sophie Geschwister v. Orlowski werden hierdurch vorgeladen,

am 30. Dezember er., Vormittags 10 Ehr,

im Gerichts-Gebände hierselbst, vor dem Herrn Gerichts-Rath v. Werthern, entweder persoͤnlich oder durch einen gehörig bestellten Bevollmächtig⸗ ten, wozu denselben der Rechts-Anwalt Brosin vorgeschlagen wird, zu erscheinen, die Klage zu beantworten, die Beweismittel bestimmt anzuge— ben, die Urkunden im Original oder in Abschrift einzureichen und die etwa erforderlichen Editions⸗ gesuche, so wie Adcitationsgesuche und Litis-De— nunciationen, auch Reconventions-Forderungen anzubringen und zu begründen, weil später auf neue Einreden, welche auf Thatsachen beruhen, im Laufe der Instanz keine weitere Rücksicht ge— nommen werden wird.

Die verklagte Partei ist befugt, statt in dem anberaumten Termine zu erscheinen, schon vor oder in dem Termine eine schriftliche Klagebeant— wortung einzureichen. Dieselbe muß jedoch von einem Rechts-Anwalte unterzeichnet sein, widrigen⸗ falls sie für nicht angebracht erachtet wird.

Erfolgt die Klagebeantwortung schriftlich, so ist sie in zwei Exemplaren zu überreichen. Der Stellvertreter hat den erhaltenen Auftrag im Ter— min selbst nachzuweisen, weil der Gegentheil nicht schuldig ist, sich mit einem unlegitimirten Stell— vertreter einzulassen, auf den Antrag des Gegners also angenommen werden wird, als ob Niemand für die verklagte Partei erschienen sei.

Wenn für die verklagte Partei zur Termins— stunde Niemand erscheint, oder dieselbe sich nicht vollständig auf die Klage erklärt, auch wenn der Stellvertreter den Auftrag nicht nachzuweisen vermag, oder wenn der bevollmächtigte Rechts Anwalt die Klage⸗Beantwortung nicht schrifilich überreicht, so wird in contumäcianm verfahren, und werden alsdann die in der Klage angeführten Thatsachen und die Urkunden, worüber die ver— klagte Partei sich nicht erklärt hat, für zugestan— den und anerkannt geachtet, auch wird, was den Rechten nach daraus folgt, im Erkenntnisse gegen dieselben, selbst beim Ausbleiben der klagenden Partei und ohne deren Antrag ausgesprochen werden.

Strasburg in West-Pr., den 31. Juli 1852.

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

[4641 Ediktal⸗Vorladung.

Das Dokument über die sub rubrica III. No. 1 auf dem Grundstücke zu Danzig vor dem Glocken— thore an der Mauer auf der Rechtstadt unter Nr. 4 des Hypothekenbuchs ingrossirte Forderung von Eintausend Thalern,

zu 4 pCt. verzinslich, ursprünglich eingetragen

ber decretum vom 1. April 1803 ex obliga—-

ligne vom 8. April 1802 als persönlich zu— ständig dem Dr. med. Michgel Ludwig und

Charlotte Amalie (geborne Walch) Wittwerk⸗

schen Eheleuten und den Piofessor Johann

George und Henriet. Wilhelmine (geborne

Wittwerl) Trendelenburgschen Eheleuten gegen

die Glockengießer Ehrich Lendemannschen Ehe—

leute; demnächst zum Allein⸗Eigenthum cedirt an die vorgenannten Dr. Wittwerkschen Ehe— leute; welche über die Zahlung der Forderung

einschließlich der Zinsen am 19. März 18223

notariell löschungsfähig quittirt haben, ist angeblich verloren gegangen, und hat der Besitzer des Grundstückes, Eduard Heinrich Meyer, das Aufgebot dieses Dokuments (welches formirt war aus der Obligation vom 8. April 1802, dem Recognitionsschein vom 1. April 1803 und dem Recognitionsschein vom 26. Mai 1803) zum Zweck

der Amortisation und demnächstigen Loöschung de Hypothek beantragt. V „Demzufolge werden alle diejenigen, welche an die zu löschende Post und das darüder que stellte Instrument als Eigenthümer, Ce fsion. Pfand oder sonstige Briefs-Inhaber Ansprüch⸗ zu haben vermeinen (bei Vermeidung der! rg. kluston mit allen Ansprüchen an die zu löschend. Post und das darüber aus gestellte Instrument aufgefordert, ihre Ansprüche in dem vor den Deputirten, Stadt- und Kreisrichter P, Ham brock auf .

ben? März 18535 am 11 nhr Bot.

mittags,

an ordentlicher Gerichtsstelle anberaumten Ter— mine auszuführen.

Danzig, den 13. Oktober 1852.

Königliches Stadt- und Kreisgericht, J. Abtheilung.

1463 Bekanntmachung

Es sollen am 15. d. M., Vormittags von 10 Uhr ab, auf unserem Bahnhofe zu Berlin und am 18. d. M., Vormittags 10 Uhr, auf unserem Bahnhofe in Breslau verschiedene alte Eisenabgänge, alter Federstahl, Feilen, altes Leder und Glasbrocken öffentlich meistbictend versteigert werden.

Indem wir dies hiermit bekannt machen und Bietungslustige einladen, bemerken wir, daß die Verkaufs ⸗Bedingungen in der Auction befaynt gemacht werden sollen.

Berlin, den 1. November 1852.

Königliche Direction der Niederschlesisch⸗Märf schen Eisenbahn.

1243 Ediktal-⸗-Ladung.

Zu dem Vermögen des hiesigen Kaufmann Gustav Eduard Eilenstein (Firma: W. H. Eilen stein) ist auf dessen Insolvenz-Anzeige der Kon kurs Prozeß eröffnet worden, und es werden dessen bekannte und unbekannte Gläubiger und über haupt alle diejenigen, welche aus irgend einem Grunde Ansprüche an denselben zu machen haben daher hiermit peremtorisch geladen, in dem auf

at wi

anberaumten Liquidations-Termine persönlich oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte an hie siger Amtsstelle zu erscheinen und ihre Forderun gen unter der Verwarnung, daß sie außerdem mit solchen von der Konkursmasse werden zg schlossen und beziehentlich der Rechtswohltha der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand füt verlustig werden erachtet werden, anzumelden und zu bescheinigen, mit dem bestellten Rechtsvertreter so wie der Priorität halber unter sich, darüber z verfahren, binnen 6 Wochen zu beschließen sodann

den 30. März 1853 der Bekanntmachung eines Ausschließungs-Be scheids, welcher hinsichtlich der Außengebliebent Mittags 12 Uhr für publizirt erachtet werder wird, gewärtig zu sein, demnächst

d . 6 zur Abhaltung eines Verhörs anderweit an hiest ger Amtsstelle sich einzufinden und wo möglich einen Vergleich, wobei diejenigen, welche sich über dessen Annahme nicht oder nicht bestimmt erhlä— ren, für einwilligend in die Beschlüsse der Mehl zahl der Gläubiger werden erachtet werden, ab zuschließen, für den Fall aber, daß ein Vergleig nicht zu Stande kommt,

den 19. April 1853 der Inrotulation der Akten und endlich

d R unt 1863

11

der Bekanntmachung eines Locations Erkenntnis, . J 1 25 ! 9 1 welches für die Außenbleibenden Mittags 12 ihr

für publizirt erachtet werden wird, sich versehen.

Uebrigens haben auswärtige Gläubiger ze

Annahme künftiger Ladungen und sonst Bevo!l

Strafe

mächtigte an hiesigem Orte bei 5. Rthlr. zu bestellen. Werdau, den 13. September 18523. Das Königliche Justizamt daselbst. Lu dwig⸗Wolf.

Redaction und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen ber-Hofbuchdräckerer

is -Erhdhung. m ; ent n, Adler Zeitung Königl. Preuß. Staats Anzeigers, i , . 1 Kthlr. 17 Sgr. 6 Pf., . 6 1 66 . Rr. 5 4, und in 9 . h 2 r s z 146 , anzen Monarchäe 9. 8 . 4 er Hreußischen Zeitung, Ceipziger= in t. em - Straße Nr. 14. z

236 . er D nm ; 6 1 nihir. 276 Sgr. 3 2 s 2 . 23 *. 3 34 ) i 2 . ö 2 r 26 . . H f S ) ö . 3 j 54 , 4 2 . ö 2 8 . 8 8 ö * * d 95 * 2 I. 2 g 6 * * * 4 39 e . 9git 4 . 8 . 6 24. . 9 5. ö 2. * 8 ; . 6 2 * * 2 2 . 5

Berlin, Freitag den 5. November

* 8 * * = m * .

Se. Majestät der Fönig haben Allergnädigst geruht: Stadtbezirks entnommen werden, in Ansehung welcher es bei dem, Dem Professor an der Universität zu Berlin, Dr. Ohm, den was fz 14 . z . Gesctzes festgesetzt ist, verbleiben soll. Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife; so wie dem rund des Gesetzes vom 2. April d. J. §. 3 zu 2 (Gesetz⸗ Proviantmeister Raabe zu Potsdam, das Ritterkreuz des König⸗ 2 ö 168 und Staats⸗Anzeiger Nr. 93 Seite 521) lichen Hausordens von Hohenzollern zu verleihen; und U aer ist it ar . , ,,, en, . und der Vor⸗

ö . ö . . 10 es Gesetzes vom 30. Mai 1820, w . 3 Kreisgerichts-Direktor Ebert zu Naugard in gleicher ein Uebergewicht, welches nicht ,, . . , Eigenschaft an das Kreisgericht zu Angermünde zu versetzen.“ z f er. . 31 zur Ver⸗ igenschaft an das Kreisgericht zu Angermünde zu versetzen. wiegung gekommenen Quantität beträgt, unberücksichtigt' bleiben soll, bestimmt:

daß vom 1. Dezember d. J. an, die im §. 1 des Gesetzes vom 2. April d. J. benannten Gegenstände, wenn sie in Mengen bis . Centner in Königsberg‘ eingebracht werden, von 2 zu 2 Am heutigen Tage fand im hiesigen Schlosse in Gegenwart Pfund der Versteuerung unterworfen sein sollen.

Sr.. Majestät des Königs und Ihrer Majestüt der Königin, der Die Erhebung geschieht nach Maßgabe des untenstehenden Ta⸗ Königlichen Prinzen und Prinzesstnnen und der hier anwesenden rifs. Bei Mengen von z Centner und darüber, wenn solche auf fremden Prinzen, die feierliche Verlobung Ihrer Königlichen Hoheit einmal zur VBerwiegung kommen, bleibt noch ferner ein Uebergewicht der Prinzessin Marie Anna Friederike mit Sr. Durchlaucht von weniger als S Centnuer unberücksichtigt. Die für Bezüge von dem Prinzen Friedrich von Hefsen-Kafsel siast, nachdem Gewerbetreibenden im äußern Stadtbezirk bisher zugestandene Aus— des Prinzen und der Prinzessin Karl Königliche Hoheiten, als nahme findet nicht mehr statt. . durchlauchtigste Aeltern der hohen Braut, Höchstihre Einwilligung Berlin, den 16. Oktober 1852. ertheilt hatten. Das hohe Brautpaar und wie durchlauchtigsten

Aeltern der hohen Braut geruhten hierauf die Glückwünsche der

hohen Versammlung, wie auch der Hofstaaten, Generale, Minister

und des Kurfürstlich hessischen Geschäftsträgers anzunehmen.

; nent beträgt ** * 1 869 . fir t Jahr J E - 9 Alle Host-Anstalten des In⸗ und n e 5 eilen der Monarchie ohne 6 11 1 6 s Auslandes nehmen sestellungen an, e , 2. für 8erlin die Expeditionen des . ;.

Charlottenburg, den 4. November 1852.

F581 g 2 6 8er Sinanz - Minister.

In Vertretung: Pommer-Esche. ö

Berlin, den 4. November 1852. zur Erhebung der Mahl- und Schlachtsteuer in Königsberg in Pr.

Se. Königliche Hoheit der Prinz Albrecht von Preußen ist von Blankenburg wieder hier eingetroffen.

von 2 Pfd. zu 2 Pfd. bis zu 4 Chr.

Krafimehl⸗ Gries, Puder⸗, Stärke-, Fett- u. Fleischwaa⸗ ö waaren⸗Satz. Ministerium des Innern. ; . . . Dem Landrathe von Gustedt ist das Landraths-Amt des S apf . ö Kreises Rosenberg im Regitrungs-Bezirk Marienwerder übertragen worden. .

(

232 52

Ve inisterium. . derfügung vom 16. Oktober 1852 betreffend die ö Anmeldung von mahl- und schlachtsteuerpflichtigen 20 Gegenständen im Stadtbezirk von Königsberg in Pr. 22 t r 1 = ĩ 24 Durch die Amtsblatts-Bekanntmachung vom 18. Oktober 1828 26 . Gemäßheit der Allerhöchsten Kabinets-Ordre vom 27. Juli esselben Jahres die Bestimmung im Gesetz wegen Entrichtu 1 g ö 6 . 3 2. ; st ö es ö , chtung der Anmerkung. Gehen verschleden besteuerte Gegenstände zusammen . un ch achtstener vom 6. Mai 1820 5. 15 zu à, wonach genommen in der Mengs von d fer rtl we , egensüem Fiir * se ö 8. 14 dieses Gesetzes bezeichneten Gegenstände, erst wenn einzelnen Gegenstandes beträgt aber weniger als 2 Pfund, so wird dies 8 in Mengen von . Ctr. und darüber in eine steuerpflichtige Gewicht dem Gewicht dessen, wovon die größte Menge eingebracht wird adt eingeführt werden, anzumelden und zu versteuein sind, dahin beigerechnet und die Steuer davon erhoben. ; gäändert, daß mahl- und schlachtsteuerpflichtige Gegenstände schon Berlin, den 16. Oftober 1852 /

de d re —— Q ——

.

ö. .

Fenn sie in einer Menge von 2 Pfund in' den steuerpflichtigen

Stadtbezirk von Königsberg eingehen, anzumelden sind und die teuer davon, nach Maßgabe des zur öffentlichen Kenntniß ge⸗

brachten Tarifs zu erheben ist, insofern sie nicht erweislich von Ge— In Vertretung:

werbetreibenden innerhalb einer halben Meile des steuerpflichtigen von Pommer - Esche.

Der Finanz- Minister.