1852 / 268 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1592

Oeffentlicher Anzeiger.

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Schluttig, Königlich Sächsischer Unterthan, 27 Jahre alt, im Besitze eines von der Königlichen Re— gierung zu Bres lau ausgestellten Gewerbescheines, hat sich einer Unterschlagung dringend verdächtig gemacht; ich ersuche, denselben anzuhalten und mir von seiner Haftnahme schleunigst Mitthei— lung zu machen.

Die mit demselben reisende unverehelichte Louise Wagner, deren Vernehmung in der obengedachten Sache geschehen muß, bitte ich nach Auras bei Breslau, woselbst ihre Mutter wohnt, zu diesem Behufe zurückzuweisen und mir von dem Verfügten ebenfalls Kenntniß zu geben.

Sorau, den 109. November 1852.

Der Staats-Anwalt. H l ö

16 Subhastations⸗Patent.

Das den Besitzer Otto Dunkerschen Eheleuten gehörige, im Dorfe Bischofswalde, Kreis Schlochau sub Nr. 65 und 66 belegene Grundstück, abge— schätzt auf 6858 Rthlr. 25 Sgr., soll in termino ben 22 Dezember er. Vormttt. 14 ihr, vor dem Kreisrichter Doering an gewöhnlicher Gerichtsstelle, im Wege der Exekution, an den Meistbietenden öffentlich verkauft werden.

Taxe und Hypothekenschein sind im Büreau II. während der Dienststunden einzusehen.

Zu diesem Termine werden hiermit vorgeladen: die unbekannten Erben der angeblich ver— storbenen Altsitzer Michael Kußschen Eheleute aus Bischofswalde und des angeblich ver— storbenen Steuer-Einnehmers Johann Frie— drich Fischer aus Schievelbein.

Schlochau, den 25. Mai 1852.

Königl. Kreis⸗Gericht. J. Abtheilung.

9581 Nothwendiger Verkauf. Königl. Kreisgerichts-Kommission J. zu Sch den 45. Juni 1852.

Das dem Forst-Hülfsaufsseher Sydow zu Ja— senitz adjudizirte, früher dem Mühlenbesitzer Brandt zugehörige, in Schwedt belegene, im Hy— pothekenbuch dieser Stadt Vol. J. Nr. 35. Fol. 204 verzeichnete Grundstück nebst Zubehör, ab— geschätzt auf 5443 Rihlr. 20 Sgr. zufolge der nebst neuestem Hypothekenschein und Bedingungen in der Registratur einzusehenden Taxe, soll

am 12. Februar 1853, Vorm. 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle resubhastirt werden.

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. K Die Anfertigung, Lieferung und Aufstellung von 5 Pumpen, 2 Vorwärme⸗Apparaten, 2 Wasser⸗ krahnen und 8 Wasserbehältern für die Wasser— statitnen auf, der Strecke Braunsberg-Kö— nigeberg fertig aufgestellt abzuliefern am 1. Junk 1853 so wie von 4 Drehscheiben für die Bahnhöfe Schlobit— ten, Ludwigsort und Königsberg auf dersel— ben Strecke, fertig aufgestelkt abzuliefern resp. am 1. und 15. Mai 1853 sell im Wege der Submission ganz oder in ein— zelnen Loosen vergeben werden. Offerten mit der Aufschrist: „Submission auf die Lieferung von Pum— pen ꝛc. oder Drehscheiben“ sind der unterzeichneten Directlon versiegelt und

portofrei his zu dem am

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Freitage, den 26. November d. J., Mittags 12 Uhr,

anstehenden Termine einzureichen, wo dieselben in Gegenwart der persönlich erschienenen Sub— mittenten eröffnet werden sollen.

Später eingehende oder den Bedingungen nicht entsprechende Offerten bleiben unberücksichtigt.

Die Lieferungs-Bedingungen werden auf fran— kirte Gesuche von der unterzeichneten Direction mitgetheilt.

Bromberg, den 29. Oktober 1852.

Königliche Direction der Ostbahn.

Die Anfertigung und Lieferung von 7 unge— kuppelten Lokomotiven nebst Tendern, abzuliefern resp. am 1. Mai und 1. Juni 1853, soll im Wege der öffentlichen Submission in zwei Loosen vergeben werden.

Die Lieferungs Offerten sind portofrei und ver— siegelt mit der Aufschrift:

„Submission auf Lieferung von Lokomotiven

für die Königliche Ostbahn— bis zum Submissions-Termine pen 87. November d. J., Mittags 12 Uhr, bei der unterzeichneten Direction einzureichen, wo dieselben in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten eröffnet werden. Später einge— hende oder den Bedingungen nicht entsprechende Offerten bleiben unberücksichtigt.

Die Lieferungs-Bedingungen werden auf porlo— freie Gesuche von der unterzeichneten Direction mitgetheilt.

Bromberg, den 30. Oltober

Königliche Direction der

Lieferung von 6 kombinirten Personenwagen J. und II. Klasse, 6 dergleichen 11. und III. Klasse, 12 Personenwagen III. Klasse, 6 bedeckten Gepäckwagen, 24 bedeckten Güterwagen, b bedeckten Pferdewagen, 10 offenen Güterwagen, 10 Satz Aufsatzbords, 12 Bremsen, soll in verschiedenen Loosen im Wege des öffent— lichen Submissions⸗-Verfahrens ausgeboten werden. Die Lieferungs-Offerten sind portofrei mit der Aufschrift: „Submission auf die Lieferung von Wagen für die Ostbahn“ bis zu dem Mittwoch den 15. Dezember (., . anstehenden Submissions⸗-Termine der unterzeich— neten Direction einzusenden, wo dieselben in Ge— genwart der persönlich erschienenen Submittenten eröffnet werden sollen. Später eingehende oder den Bedingungen nicht entsprechende Offerten bleiben unberücksichtigt. Die Lieferungs-Bedingungen nebst Zeichnungen werden auf portofreie Gesuche von der unter⸗ zeichneten Direction vom 1. Dezember (. ab mit— getheilt. Bromberg, den 1. November 1852. Königliche Direction der Ostbahn.

Mittags

Redaction und Rendantur:

1510 Bekanntmachung.

Mit dem 15ten d. M. tritt ein neuer Fahr plan ein, wonach ; 1) der bisherige Schnellzug von Benin statt 64 erst 7? Uhr Morgens abgehen, nur ite und 2te Wagenklasse befördern und 10 Uhr Abends in Deutz eintreffen wird; der bisherige 12-Uhr⸗-Zug, als Personenzug für alle drei Fahrkiassen, bis Deutz zu e bisherigen Preisen der gewöhnlichen Züge durchgehen, wo er Uhr Morgens eintréf! fen wird; der Abends 10-Uhr-Zug schnellzugs mäßig, vorläufig ohne Erhöhung der Fahrpreise bf Minden befördert und Nachmittags 4 Uhr in Deutz eintreffen wird. Wegen einer von der Köln-Mindener Gesell⸗ schaft beabsichtigten Erhöhung der Fahrpreise fi die Züge 1 und 3 sind wir zur Zelt außer Stande, dazu Billets über Minden hinaus aus— zugeben, wo bis auf Weiteres neue Billets für die Weiterfahrt während des Aufenthalts der Züge gelöst werden müssen. Zum Personen⸗ zuge 2 werden Billets bis Deutz nach wie von ausgegeben. .

Um die Expedition der Züge beschleunigen zu können, haben wir die Einrichtung (treffen müssen, daß die für die Be lin⸗Potsdamer Strecke ausgegebenen Doppelbillets für jene durchgehen— den Züge nicht gültig sin sondern nur für die

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Lokalzüge.

Die Lokalzüge von Berlin nach Potsdam wer den abgehen:

Morgens: S8, 10, 12 Uhr; Nachmittags: 2, 5 Uhr; Abends: 7 und 103 Uhr.

Die Lokalzüge von Potsdam nach Berlin wer den abgehen:

Morgens: 8, 10, 12 Uhr; Nachmittags 2, 5 Uhr; Abends: 7, 8; Uhr.

Der berliner 10-Uhr-Abendzug geht vom 14te d. M. an als Schnellzug, ihm folgt 107 Uhr der Lokalzug nach Potsdam.

Für die 3. Wagenklasse und die kleinen Halte— plätze geht Morgens 5 Uhr ein Zug von Berlin nach Magdeburg, Abends 67 Uhr von Magde burg nach Berlin, welcher 10 à 101 Uhr Fahr— gäste in Po lsdam aufnimmt.

Dem Berlin-Potsdamer 5 Uhr-Zuge schließen sich vom 14. d. M. an Lokalzüge nach Wer Groß-Kreutz, Brandenburg, Wusterwitz und G thin an, von wo auch Morgens 7 Uhr ein Lokal zug nach Magdeburg gehen wird.

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das Direktorium otsdam⸗ Magdeburger Eisenbahn— Gesellschaft.

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Hamburg-Bergedorfer Eisen

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hahn-Gesellschaft.

Zufolge Beschlusses des Ausschusses sollen den rückständigen Zinsen nunmehr auch diejenig für das Betriebsjahr

„bom 1. Malt 1856 bis 1, Mai 18 durch Einlösung des Zins- Coupons IX. Rthlr. Beo. bezahlt werden.

Die Inhaber dieser Coupons werden demnach ersucht, dieselben unter Beifügung einer Notg, enthaltend das forilaufende Nummer-Verzeichniß der Coupons, und die Aufgabe, ‚.

„an welche Conto der Betrag in Banco

abzuschreiben ist“, vom nächsten 24. November an, Vormittags zwi— schen 9 und 12 Uhr, im Administrations« Büreau der Gesellschaft auf dem Passa⸗= gier-⸗-Bahnhofe im Ankaufsgebände ein. zureichen, worauf die Zahlung am folgenden Tage geleistet wird.

Hamburg, im November 1852. Die Direction.

Schwieger.

Berlin, Drug und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckeren,

das Adennenme

. . heilrn in allen T an,. ESrhshung.

euß. Adler-Zeitung) m geiblätt (preuß. A 1 ite: it gen . Rthlr. 17 Sar 6 hf in in der ganzen Monarchie: I tfihlt. 275 3gr.

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2 Alle Post⸗Anstalten des In- und

h trägt: 21 2 6. * nn ö . K 6 I 1 1 6 8 6 I 53 1 6 68 ih Auslandes nehmen sestellungen an, 2 59r. mnarchie ohne ; für Serlin die Expeditionen des der Mon ĩ ] * König!. Preuß.

Stants - Anzeigers, Mauer sStrase Rr. 54 und dir Preußischen Zeitung, Ceipziger- Straße Ur. 14. ) . ,,,

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Sonntag den 14. November

1852.

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er König haben Allergnädigst geruht: Bhiraih a. D. B i6h ring Tir ö 7

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den Rothen Adler-Orden vierter F

tlin und dem Waisen—

Dem bei dem Ministerium des Königlichen Hauses angestellten Hofrathe Karl Bork den Charakter eines Geheimen Hofrathes, dem Geheimen Journalisten Robert Coste von demselben Mi— nisterium den Charakter eines Kanzlei-Rathes, so wie dem Ren—

en und Hofjagd-Amts-Secretair Voß den Charakter eines

Jagd-Rathes zu verleihen; und

Die Regierungs-Assessoren Ackermann bei der landwirthschaft- Abtheilung der Regierung zu Frankfurt a. d. O., und von 7

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von Voß und Lettow bei der General- Kommission zu

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gesetzlichen Bestim⸗

Dampfschifffahrts⸗Ge⸗— An wen dung kommen.

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Der Königlichen Ober-Post—

30sten v. Mts., unter Rücksendung der beiden Original lagen desselben, eröffnet, daß die gesetzlichen Bestimmungen über den Postzwang, welche allgemein ergangen und für das gesammte

at⸗Transportwesen in Preußen maßgebend sind, auch den Rhei— nischen Dampfschifffahrts-Gesellschaften gegenüber zur Anwendung kommen müssen, und daß eine gänzliche oder theilweise Befreiung dieser Gesellschaften von den Beschränkungen, denen der Transport— betrieb überhaupt gesetzlich unterliegt, sich weder aus der Rhein— schifffahrtée-Akte vom 31. März 1831, noch daraus herleiten läßt,

daß durch das Gesetz vom 5. Juni d. J. (Staats-Anzeiger Nr. 144.

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3. 849) eine Abänderung der früheren Vorschriften Über den Post zwang eingetreten ist.

Von den Rheinischen Dampfschifffahrts-Gesellschaften muß da— her verlangt werden, daß sie so lange sich die von ihnen unter haltenen Dampfschiffe jedesmal auf preußischem Gebiete befinden sich der Annahme und der Beförderung von Zeitungen und Anzeige⸗ blättern, die nach dem Gesetze vom 2. Juni d. J. (Staats⸗-Anzeiger Nr. 132, S. 773) einer Stempelsteuer unterworfen sind, von ge münztem Gelde und Papiergelde, von ungemünztem Gold und Sil— ber, Juwelen und Pretiosen, ohne Unterschied des Gewichtes, und von Paketen bis zum Gewichte von zwanzig Pfund einschließlich, eben so enthalten, wie der Annahme und Beförderung von Briefen.

Nur in Ansehung derjenigen Gelder und Päckereien (8. 5, Rr. 3 und 4 des Gesetzes über das Postwesen vom 5. Juni d. J.), welche auf dem Rheine durch das preußische Gebiet, ohne Umladung, lediglich transitiren, ist vorläufig von Anwendung der postzwangs— gesetzlichen Vorschriften Abstand zu nehmen. .

Die Königliche Ober-Post-Direction wird songch mit Bezug auf die Vorschriften 5. 5 und 8. 6 des Gesetzes über das Post— wesen vom 5. Juni d. J. veranlaßt, sofort diejenigen Maßregeln zu treffen, resp. zu vervollständigen, welche erforderlich sind, um zu verhindern, daß von in- oder ausländischen Rhein-Dampfschifffahrts— Gesellschaften postzwangspflichtige Gegenstände im Inlande ange⸗— nommen, oder sofern solche bereits im Auslande angenommen

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Steeger zu Königsberg i. Pr.

worden sind, und nicht ohne

bietsstrecken lediglich transitiren eit bis

ländischen Post-Anstalt befördert werden, an welche die ung zur Weiterbeförderung erfolgen muß. Durch eine füh— rung der angeordneten Maßregeln ist sode s .

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wachen, daß die Post, in Bezug auf Lie ihr Beförderung postzwangepflichtiger Gegenstände,“ rheinischen Dampfschifffahrts-Gesellschaften werde.

Insofern sich übrigens Publikums Einrichtungen dahin Dampsfschifffahrts - Gesellschaft im Auslande angenommenen deren Weiter bei nicht bedarf, und dabei zugleich hinreichend sicher gestellt werden kam Post⸗Direction sich deshalb mit den zu N. und zu N. in Uebereinstimmu betreffenden Dampfschifffahrts-Gesel ten, über deren Erfolg Bescheidung, welche? fahrts-Gesellschaft zu N. « eine unter dem eingereichte Vorstellung, von welcher ebenfalls Abschrift bei Betreff der Päckereien bis zum Gewicht von 20 Prund, welch dem Rhein durch preußisches Gebiet ohne Un theilt worden ist, wird mit dem Bemerken

f s selben gleichzeitig beantragt Dampfschifffahrts-Gesellschaft zu

. w zen bezügliche eigene Korresponder

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Nach einer Benachrichtigung des Herrn Finanz die Notare die amtliche Verpflichtung, die S Akte für Rechnung des Staates ; auf diese Steuer als erste Rezepturen zu dieselben sich daher in der Nothwendigkeit an Stempelpapier von einer, außerhalb ihre Stempel ⸗Distribution zu entnehmen, so if lichen Verkehr die Portofreiheit nicht zu stalten werden deshalb angewiesen, in gedachtem spondenz, Päckereien und Geldsendungen zwische Distributionen und den Notaren, insofern sie mit gel verschlossen und mit der Rubrik: „Herrschaft! bezeichnet sind, portofrei zu befördern.

Berlin, den 6. November 1852.

Der Minister für Handel, Gewerbe

K zu erheben,