1852 / 269 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Termine ausbleiben, so wird mit der Entschei— dung in contumaciam gegen ihn verfahren werden. Querfurt, den 8. September 1852. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

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1213 Pr O Ia ma a. 3

Nachdem über das Vermögen des hiesigen Kaufmanns Moritz Richter der ö ist, werden hien mit alle unbekannten Gläubiger des Gemeinschuldners aufgefordert in dem auf pen 20. Dezember 1852, Vormittags

10 Uhr, 1

an hiesiger Gerichtsstelle auf dem Schlosse vor dem Herrn Kreisrichter Anz anberaumten Termine entweder selbst oder durch gehörig legitimirte Be— vollmächtigte, wozu denselben die Rechts-Anwalte Behr, Heliwich, Oberkampff und Spiegelthal vor- geschlagen werden, zu erscheinen und ihre An⸗ sprüche an die Masse zu liquidiren, widrigenfalls sie mit allen ihren Forderungen an die Masse präkludirt und ihnen gegen die übrigen Gläubiger ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden wird.

Der seinem jetzigen Aufenthalte nach unbe— kannte Gemeinschuldner Moritz Richter wird zu diesem Termine gleichfalls vorgeladen, um die ihm beiwohnenden die Masse betreffenden Nach— richten dem Kontradiktor mitzutheilen und über die Ansprüche der Gläubiger Auskunft zu geben.

Tilsit, den 2. September 1852.

Königl. preußisches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

1511 Bekanntmachung.

Die in dem nachstehenden Verzeichnisse auf— geführten westpreußischen Pfandbriefe werden hier- mit öffentlich aufgerufen und die Inhaber der— selben aufgefordert, diese Pfandbriefe in cours— fähigem Zustande nebst laufenden Coupons, spä— sestens bis zum 15. Februar 1853 den betreffen den Provinzial -Landschafts - Directionen einzu— reichen und dagegen gleichhaltige Ersatz-Pfand— briefe nebst laufenden Coupons in Empfang zu

ehmen.

; ö. diese gekündigten Pfandbriefe nicht bis zum 15. Februar 1853 den gedachten Landschafts= Directionen eingereicht, so haben die Inhaber nach §. 103. Th.è 1 des revidirten westpreußischen Landschafts-Reglements die Einleitung des vor— geschriebenen Präklusions-Verfahrens zu erwarten.

Marienwerder, den 4. November 1852.

Königlich westpreußische General-Landschafts—

Direction. von Rabe.

. . ö der zur Ablösung gegen Umtausch gekündigten westpreußischen Pfandbriefe.

J. Aus dem Departement Bromberg.

a) Die auf Pagdanzig haftenden Pfand— briefe Nr. 2 und 10 à 1000 Thlr. b) Folgende auf Neu⸗Dombrowke haftende

Pfandbriefe:

Nr. 32 und 33 à 800 Thlr.; Nr. 34 und 6 3 609 Thölinz Nr. 36 und 37 2 400 hlt. Nr,. 35 und g 8 doe, Rihlr.; 0 nd n ü G0 Thlr.; Rr. 42, 43, 44 und 46 à 40 Thlr.; Nr. 47, 48 und 4 8 oh dhl; Jr. 0, 54 und 52 3 200 Thlr.; Nr. 53 à 80 Thlr.

e) Folgende auf Kolodzieje wo haftende

Pfandbriefe:

Nr. 2, 23, 24, 25, 26, 28, 29, 30, 34, J n 2 tobhg Thlr.; Nr. 38, 39, 40, 41 und 42 à800 hlt; Nr. 6, 158, Rn, 45, d6, 47, 4s, 18, 52, 533, 564 und 727 3 5800 Thlr.; Nr. 55 und 56 3 400 Thlr.; Nr. 8 und 57 3 309 Thlr.; Nr. 9, 10, 12 und 70 3 200 Thlr.; Nr. 13, 14, 15, 58, 59, 60 und 61 à 100 Thlr.; Nr. 62 und 63 275 Thlr.; Nr. 17, is und 65 à 50 Thlr.; Nr. 19, 20, 21, 66, 67 und 69 à 25 Thlr. . d) Folgende auf Gnoindo haftende Pfand— briefe: r, t, , , 13, 44, 45. 16, M, as, 19, 20, 21, 22, 23 und 24 2 1060 Thlr.; Nr. 4 und 25 à 900 Thlr. Nr. 26 2 800 Thlr; Rr. 27 à 709 Thlr.; Nr. 5 und 28 3 600 Thlr.; Nr. 29 und 30

à 500 Thlr.; Nr. 31 à 200 Thlr.; Nr. 6, 7. 8, 9, 32, 35, 36 und 37 2 100 Thlr.; Nr. 10, 33, 38 und 39 3 50 Thlr.; Nr. 11, 12, 34, 40 und 41 à 25 Thlr. I. Aus dem Departement Danzig. Sämmtliche auf dem Gute Stendsitz haf— tende Pfandbriefe. ; III. Aus dem Departement Marien ö J werder. Sämmtliche auf dem Gute Neun huben haf— tende Pfandbriefe.

Marienwerder, den 4. November 1852. Königlich westpreußische General-Landschafts— Direction. von Rabe.

. n mniglich⸗⸗ Niederschlesisch⸗Märkische Eisenbahn.

Die Lieferung von 500 Centnern Haken— nageln für die Königlich Niederschlesisch⸗Mär— kische Eisenbahn sell im Wege der Submission vergeben werden, und fordern wir Lieferungs— lustige hierdurch auf, ihre Gebote bis zum 14. Dezember e., Mittags 12 Uhr, versiegelt, mit der Aufschrift „Submission zur Uebernahme der Dakennägel Lieferung“, portofrei an uns einzusenden. Die Lieserungs-Bedingun— gen liegen in unserem Geschäftslokal auf hie sigem Bahnhofe aus und werden dselbst auch Abschrif⸗ ten derselben gegen Erstattung der Kopialien er⸗ theilt.

Berlin, den 2. November 1852.

Königliche Direction 1 7 . . ö der Niederschlesisch⸗Märtischen Eisenbahn.

1— 21 80 41 *. * [iar] Königlich 93 X 121 . * 9M 6 5 * 8 . erschle . ische Niederschlesisch⸗Märkische Fijsornssal C lsenhahn. Es soll die Lieferung von 150 Stück Patent Kuppelungen zu Eisenbahnwagen im Wege der ibmissieön ausgegeben werden, und steht hierzu Termin auf den 22. d. M., Mittags , in unserem Geschäfts-Lokal auf hiesigem Bahn— hofe an, bis wohin portofreie und‘ Hersiegelte Preis-Offerten mit der Aufschrift

„Submission zur Uebernahme der Lieferung

; von Patent-Kuppelungen“ versehen, abgegeben werden können.

Eine Piobe⸗-Kuppelung liegt im oben genann⸗ ten cokale und bei unserem Ober-Maschinen— meister Wöhler in Breslau zur Ansicht aus und werden auch an beiden Orten die näheren Be—

dingungen wegen Uebernahme der Lieferung lich mitgetheilt, sofern dies verlangt wird und Berlin, den 3. November 1852. Königliche Direction der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.

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= Gzniglih. Niederschlesisch⸗Märkische Eisenbahn.

Die Lieferung des Bedarfs an Schwell. Nutzhölzern pro 1853, bestehend: a) in 10,000 Stück kiefernen 49 lang, b) in 30,000 Stück kiefernen Mittelschwellen X 8 lang, ö e) in 2365 Stück kiefernen Krenzungs- un

Weichenschwellen verschiedener Dimensionen

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und d) in diverlen Quantitäten Eichen-, Eschen. Weißbuchen-, Linden, Rüstern-, Kiefern Ahorn und Mahagoni-Nutzhölzern, soll im Wege der Submission ausgegeben werden Hierzu ist ein Termin auf ö - mit ben 15 Mittags 1 in unserem Geschäfts-Lokale auf hiesigem Bahr hofe, woselbst die Lieferungs-Bedingungen ju Einsicht ausliegen, anberaumt, bis zu welch die Offerten versiegelt mit der Aufschrift: mission zur Uebernahme der Schwellen? Nutzholz - Lieferung pro 1853“, eingereicht müssen. Abschriften der Bedingungen werden von hi aus gegen Erstattung der Kopialien ertheilt. Berlin, den 11. November 1852. Königliche Direction Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahr

11. . Fe, . Rheinische Eisenbahn— ö , s ö Gesellschaft.

Die Inhaber der Prioritäts Stamm -Aclie Nr. 3897 und 4789 haben uns angezeigt, die dazu gehörigen Talons (Anweisungen zuñ Empfangnahme der II. Serie Zins- und D dende⸗Coupons) ihnen abhanden gekommen und haben daher auf Mortifizirung deis angetragen.

Wir fordern daher den gegenwärtigen der entkommenen Papiere hierdurch auf, ben an uns einzuliefern oder sein Eigenth recht an denselben bei uns

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1 ; a3 !. = 91 Ian widrigensalls nach Ablauf

Statuts bestimmten Frist und nichtig werden erklärt und pons den Inhabern der Prioritäts-Actien werder ausgehändigt werden. Koln, den ;

Spezial-Direktor

1

Mi Col? ö X ‚. 2 Düsseldorf-Elberfelder Eisenbahn. der am 15ten d. M. statutgemäß erfolgten Ausloosung der in diesem oh zur Amortisation gelangenden 100 Stück vierprozentigen Prioritäts-Actien à 100 Thl

unserer Gesellschaft sind folgende

1012. 1581. 3162. 4064. 078. 1783. 3234. 4102. 1093. 1860. 3305. A415 , on, 89, 2584. . / 2976. 2693. /

3108.

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3. ö

Nummern gezogen worden:

56lso0, Ge 8462. ö 664 5675. 6614. P 7659. 8699. 5871. 6662. 7719. 8882. 6134. 6755. 7729. 8966. 6I8, 67627 7761, 9179. 6369, 6965. 7795. 95375. 64nd ont 7897. 98g. 6476. 71690). 8077. 93848. 6500. 7436. 81832. 9893.

1

Wir bringen dieses mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß, daß die Auszahlung

Actien zum Nominalwerthe, gegen Ablieferung derselben nebst den Zinscoupons der Jahre

1854 Serie Nr. III. Zinscoupon Nr. VI,, Vil. und VIII. vom 2. Januar 1853 ab, enin de Herin Mendelssohn et Comp, in Berlin oder bei unserer hiesigen Hauplkasse

erfolgt.

der Actie in Abzug gebracht.

Der Betrag der nicht eingelieferten, vorstehend bemerkten Zinscoupons wird

Kapitalwe!!!

Die Verzinsung der ausgeloosten Actien hört demnach mit Ende dieses Jahres

Düsseldorf, den 27. September 1852.

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Redaction und Rendantur: Schwieger

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Berlin, Druck und Berlag der Veckerschen Geh inen cer

nen ent beträgt: 9 * gr für Jahr . in allen Theilen der Monarchie ahne ö preis - Erhẽhung. att (preuß. Adler - Zeitung) in gerlin: 1 Rthlr. 417 Sar. 6. Pf.

in der ganzen Konarchir: 1 Rihlr. 273 Sgr.

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Mit geibl

Alle Post⸗Analten des An- und

Auslandes nehmen gestellungen an

für Serlin die Expeditionku des

Königl. Preuß. Staats - Anzeigers ‚. NH auer- straße Mr. 54., und 8 der Preußischen Zeitung, Ceipziger⸗ 8 Straße Ur. 14.

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Berlin, Dienstag

den 16. Novemher

Allerhöchster Erlaß vom 27. Oktober 1852 betref⸗ fend die Befähigung zu dem Amte eines Notars im Bezirke des Appellationsgerichtshofes zu Köln.

Auf Ihren Antrag in dem Berichte vom 18. Oktober d. 37

bestimme Ich, daß Diejenigen, welche sich zu dem Amte eines No— tars im Bezirke des Appellationsgerichtshofes zu Köln befähigen wollen, zu der durch Artikel 6 der Rheinischen Notariats-Ordnung vom 25. April 1822 (Gesetz⸗Sammlung Seite 109) vorgeschriebe? nen praktischen Vorbereitung erst nach bestandener Referendariats⸗ Prüfung zuzulassen sind. Ich will Sie jedoch zugleich ermächtigen, solchen Aspiranten, welche in dem prakülischen Kursus gegenwärtig begriffen sind, dessen gänzliche oder theilweise Zurücklegung vor be— standener Reftrendariats-Prüfung zu gestatten.

Dieser Mein Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung bekannt zu

Sanssouci, den 27. Oktober 1852. . 2 * * * 2 2 Friedrich Wilhelm.

Simons.

der Kammern. Vom

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen ꝛc. ꝛc.

ordnen, in Gemäßheit der Artikel 76 und 77 der Verfassungs-⸗ rkunde, auf den Antrag Unseres Staats-Ministeriums, was folgt: Kammern werden auf den 29. November d. J. in Unsere Haupt- und Residenzstadt Berlin zusammenberufen.

Unser Staats- Ministerium wird mit Ausführung dieser rdnung beauftragt.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift zeigedrucktem Königlichen

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13. November 1852.

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von Raumer. v von Bont

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: em katholischen Schullehrer Fröhlich zu Hasenberg, Regie— Allgemeine Ehrenzeichen zu ver—

8 rungs- Bezirk Marienwerder, das kihen; und

Die Landgerichts-A1Assessoren Schmitt

Kleve zu Landgerichts-Räthen

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche

Arbeiten.

Verfügung vom 2. November 1852 betreffend die Verpflichtung der Beamten zur Einzahlung von Einzugsgeldern.

Von mehreren Ober-Post-⸗Directionen sind Zweifel darüber angeregt worden, . .

ob und in welchen Fällen die Gemeindevorstände berechtigt sind,

die durch Gemeindebeschluß festgesetzten Einzugsgelder auch von

.

solchen Beamten zu erheben, welche auf Anordnung der ihnen vorgesetzten Behörden ihren Wohnsitz innerhalb des betreffenden Gemeindebezirks nehmen und ob event. die Einzugsgelt ir den genannten Beamten aus der Königlichen Fasse zu erstalten sind.

„Zur Beseitigung dieser Zweifel werden die Königlichen Ober⸗ Post-Directionen darauf aufmerksam gemacht, daß in den Gemein— den, in welchen die Gemeinde-Ordnung vom 11. März 1856 ein⸗ geführt ist, den Gemeinderäthen die Befugniß zusteht, für besondere Vortheile, welche der Aufenthalt in der Gemeinde gewährt, mit Genehmigung der Aufsichts-Behörde die Erhebung eines Einzugs— geldes zu beschließen. Dies Einzugsgeld muß voh allen Beamten entrichtet werden, welche in der That nach den allgemeinen ge— etzlichen Vorschriften ihren Wohnsitz in dem betreffenden Gemeinde— Bezirke nehmen, auch wenn dies in Folge Anordnung der vorgesetz⸗ ten Behörde geschieht. .

„„ SPeranziehung der genannten Beamten zur Entrichtung des Ein— ziehungsgeldes ist jedoch in jedem einzelnen Falle von den Modali— täten abhängig, unter welchen die Entrichtung des Einzugsgeldes, event. auch mit Berücksichtigung der eigenthüm ichen Verhälinisse der Beamten von dem Gemeinderathe beschlossen und von der Aufsichts⸗ behörde genehmigt worden ist. Eben so kommt hierbei, wie bei allen Kommunal -Abgaben, das über die Heranziehung der Staatsdiener zu den Gemeindelasten ergangene Gesetz vom 11. Juli 1822, Gesetz— Sammlung Seite 184, zur Anwendung, und ist die Höhe der hier—

nach zu entrichtenden jährlichen Abgaben durch die S8. 3 und desselben limitirt. ; Dagegen kann eine Erstattung der licher Kasse nicht stattfinden. Hiernach haben die Königlichen in den betreffenden Fällen der Beamten selbst ist, ihr

zunehmen und sich mit ihren hierauf kompetenten Behörden zu wenden. B den 2. November 185

General

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In dem Geschäfts-Regulativ vom 18. Juli Ministerial-Blatt S. 248) ist die Anordnun

den auswärtigen Gerichts-Kommissionen und

einmal, wenn nicht besondere Umstände eine Ausnahme unvermulhete summarische Geschäfts Revistonen von dem des Kreisgerichts abgehalten werden sollen. Bei der V welche solche Revisionen überhaupt und namentlich