1516 Ediktal⸗- Citation.
Ueber das Vermögen des Kaufmanns Friedrich Kastner hierselbst ist unterm 1. 8. M. Konkurs eröffnet und der Rechts-Anwalt Hagen der Masse zum Interims-Kurator bestellt worden.
Alle unbekannten Gläubiger des Gemeinschuld⸗ ers werden hierdurch vorgeladen, in dem
am 19. Februgr 1853, Vormittags
101U1hr,
an Gerichtsstelle hierselbst, Zimmer Nr. 4, vor dem Appellat: on egerichts Referendar Johannes anberaumten Termine ihre Ansprüche an die Masse anzumelden und nachzuweisen, auch sich über Beibehaltung des bisherigen Kurators oder die Wahl eines anderen zu erktären, widrigen— falls der Ausbleibende mit allen Forderungen an die Masse ausgeschlossen und ihm deshalb gegen die übrigen Gläubiger ein ewiges Still— schweigen auferlegt werden wird.
Die Aktiv⸗Masse beträgt gegen 1770 Rthlr. und Auswärtigen werden die hiesigen Rechts— Anwälte Knobloch und Behm zu Sachwaltein vorgeschlagen.
Kottbus, den 5. November 1852.
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung. Hartmann.
1518 Ediktal⸗Citation.
In Folge angebrachter Provocation werden nachstehende Personen:
1) der Schlossergeselle Johann Gottlieb Schnelle, am 2. Februar 1778 in hiesiger Stadt ge— boren und im Jahre 1809 auf der Wander— schaft im nördlichen Deutschland verschollen; der Häuslersohn Michael Balle, am 28sten September 1785 zu Saalau im diesseitigen Kreise geboren und vor 42 Jahren im Königreich Sachsen verschollen, woselbst er sich in Seifersdorf längere Zeit aufgehalten haben soll; der Hausbesitzer Friedrich Ehrenfried Lorenz, am 15. Juli 1793 in hiesiger Stadt gebo— ren und um das Jahr 1831 in Rußland, in der Nähe von Pultawa oder Kiew ver— schollen; der Stellmacher Peter Schimelka, am 13ten Februar 1805 zu Wittichenau geboren und im Jahre 1830 auf der Wanderschaft in der Nähe von Trier verschollen; der Kuhhirtensohn Christian Pink, am 27sten September 1767 in hiesiger Stadt geboren und im Jahre 1806 wahrscheinlich als Soldat beim von Krafftschen Dragoner— Regimente verschollen,
über deren Leben oder Aufenthalt seit jenen Zeiten keine Nachricht mehr eingegangen, hier— durch öffentlich vorgeladen, sich binnen 9 Mona— ten und spätestens in dem auf
den 28. September 1853, Vormittags
6a Knhr, an hitsiger Gerichtsstelle anberaumten Termine schriftlich oder persönlich zu melden, widrigenfalls Provokaten für todt erklärt und ihr zurückgelasse— nes Vermögen den sich legitimirenden Erben aus— geantwortet werden wird.
Zugleich werden die elwanigen unbekannten Erben und Erbnehmer der aufgerufenen Perso— nen zu jenem Termine unter der Verwarnung mit vorgeladen, daß sie ausbleibenden Falls mit ihren Ansprüchen an den Nachlaß präkludirt wür— den, auch gehalten seien, alle in der Zwischenzeit getroffenen Dispositionen des Erbschaftsbesitzers anzuerkennen.
Doherswerda, den 5. November 1852.
Königliche Kreisgerichts-Deputation. Feldmann.
ö ,
Alle diejenigen, welche an den Nachlaß des am 25. No vember a Pr. zu Wendischbaggendorff hiesigen Kreises, verstorbenen Wirthschafters Jo⸗ hann Henrich Krenzin aus irgend einem Rechts⸗ grunde Ansprüche, und Forderungen zu machen haben, werden mit Ausnahme der Marie Elisa—⸗ beth Krenzin, verehelichten Wirthschafts-Inspetsor Lembke zu Funlenhagen bei Köslin, der Anne
1608
Dorothea Krenzin, verehelichten Kaufmann Palm— green zu Barth, des Ockonomen Joachim Hein— rich Krenzin zu Dammgarten, des Hans Theodor Brudgam zu Stralsund, wegen ihrer zu den Akten schon angezeigten Erbrechte hierdurch aufgefordert, solche in cinem der auf den 22. November, den 6. Dezember, den 20. Dezember Vormittags 11 Uhr, hierselbst anberaumten Liquidationstermine anzu⸗ melden, bei Strafe des Ausschlusses. Grimmen, den 5. November 1852. Königliche Gerichts-⸗Kommission.
dieses Jahres,
15241 Anfkündigung von Rentenbriefen der Provinz Posen.
Mit Hinweisung auf die Vorschriften des Ren— tenbank-Gesetzes vom 2. März 1850, 8§. 41 und ff., werden die Inhaber von Rentenbriefen der Pro⸗ vinz Posen hierdurch in Kenntniß gesetzt, daß bei der heutigen, vorschriftsmäßig erfolgten Ausloo— sung der zum 1. April 1853 einzulosenden Ren— tenbriefe, nachstehende Nummern gezogen wor— den sind:
Littr. A. zu 1000 Rthlr. 75. 132. 504. 582.
11 166 zu 500 Rthlr. 396. 465. 638. 883. 6. zu 100 Nihlr 29, 187 1g. 7. 1296. 14. 1713. 2654. zu 25 Rthlr. 117. 509. 1228. 1650. 1665. 1675. . n te hir, ss. S6 oz 394. 1883. 2017.
Indem wir die mit vorstehenden Nummern be— zeichneten Rentenbriefe hiermit kündigen, fordern wir die Inhaber der letzteren auf, die Baarzah— lung des Nennwerthes der gekündigten Renten— briefe gegen Zurücklieferung derselben in cours— fähigem Zustande und der tazu gehörigen, noch nicht fälligen Coupons in termine den 1. April 1853 auf unserer Kasse in Empfang zu nehmen.
Posen, am 13. November 1852.
Königliche Direction
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der Rentenbant für die Provinz Posen.
Fa hrplan der Magdeburg-Wittenberge— schen Eisenbahn vom 15. Rovember 1852 ab bis auf Weiteres.
h m . Abgang von Magdeburg nach Wittenberge.
7 Uhr 45 Min. Morgens (Personenzug) in Wittenberge 10 Uhr 30 Min. Morgens. 10 Uhr 45 Min. Morgens (Güterzug mit
Personen Beförderung), in Wittenberge 2 Uhr 30 Min. Nachmittag. 5 Uhr 30 Min. Nachmittags (Güterzug mit Personen-⸗Beförderung) in Wittenberge d Uhr 30 Min. Abends.
9 . X. 5** * Abgang von Wittenberge nach Magdeburg.
5 Uhr Morgens (Güterzug mit Personen⸗Be⸗ förderung), in Magdeburg 8 Ühr 45 Min. Morgens.
1 Uhr Mittags (Personenzug), in Magdeburg 3 Uhr 30 Min.
6 Uhr Nachmittags (Hüterzug mit Personen⸗ Beförderung), in Magdeburg 9 Uhr 45 Min. Abends.
„Das Nähere und die Anschlüsse an die anderen Bahnen ergeben die gedruckten Fahrpläne, welche
vom 19. d. M. ab in allen unseren Billet ⸗ Er peditionen für 6 Pf. pro Stück zu haben 6 Magdeburg, den 11. November .
Direktorium der Magdeburg Wittenberge'schen Eisenbahn. Gesellschaft.
———
Mindener Eisenbahn.
1 * Jh
*.
schen und der weiter östlich liegenden, zum norh= deutschen Verbande gehörigen Eisenbahnen finden vor der Hand noch Anstände bei den mit dem 15ten d. Mis. eingerichteten Courier“ und Schnellzügen über unsere Station Minden hinaus zu expediren und uns für diese Züge auf ihren Bahnstrecken gültige Billete zur Verfügung zu stellen. Es kann deshalb so lange, bis diest Anstände gehoben sein werden, mit dem Courier- und Schnellzuge eine direkte Expedition der Per⸗ sonen und des Gepäcks unsererseits nur nach den Königlich Hannoverschen Stationen stattfinden' und zwar mit dem Courierzuge von allen diessei— tigen Courierzug⸗ Stationen nach Bückeburg, Wunstorf, Bremen, Hannover, Lehrte und Har— burg, und mit dem Schnellzuge von Deut, Düsseldorf, Dortmund und Hamm nach Bremen, Hannover und Harburg.
Köln, den 13. November 1852.
Die Verwaltungen der Henzoglich Braunschweig⸗
11525 Berlin⸗Hamburger-Eisenbahn. Betriebs-Einnahmen:
Für Personen 2c: Im Oktober 1852 cincr 17, 000 Thlr. Für Güter c.: 102, 200 Thly. Zu- sammen: 149,290 Thlr. Für Personen c,: In Oktober v. 9 circa: 46, 739 Thlr. 2 Sgr. 28 Für Güter 2c.:— 82, 883 Thlr. 8 Sgr. men:; 129,622 Thlr. 10 Sgr. 2 Pf., also im eni— sprechenden Monat d. J. mehr circa 19,600 Thly. In den Monaten Januar bis einschließlich Olto— ber 1852 betragen die Einnahmen: Für Perso nen ꝛc. circa: 536,900 Thlr., für Güter c.: 811, 2900 Thlr., zusammen: 1,348, 800 Thlr. denselben Monaten des vorigen Jahres: Personen ꝛc.: 491,535 Thlr. 15 für Güter ꝛc.: 691,460 Thlr. gr. 3 Pf., zu⸗ sammen: 1,182,995 Thlr. 17 Sgr. 6 Pf., also
h
im laufenden Jahre mehr circa: 165,860 Thi
Zusam⸗
11521 Bekanntmachung.
An der hiesigen Bürger- und Elementarschule beabsichtigen wir sofort, spätestens zu Ostern k. einen Lehrer auzustellen, dem in den Oberklassen vorzugsweise der Unterricht in der Naturgeschichtt, Phypsik, Chemie und Mathematik, so wie einige Stunden in der französischen und wo möglich englischen Sprache übertragen werden können. Das jährliche Einkommen desselben ist vorläufig auf 400 Thlr. festgesetzt worden.
Solche, die das examen pro facultat- doc endi bestanden haben und auf diese Stelle reflektiren, werden ersucht, ihre Meldungen unter Beifügung der nöthigen Atteste innerhalb 6 Wochen an uns einzureichen.
Guben, den 5. November 1852.
Der Magistrat.
1517
Es pin die anderweitige Unterbringung eines bereits seit einiger Zeit als Landwirth beschafstig. ten, noch unter Vormundschaft stehenden, aber militairfreien jungen Mannes behufs seiner fer neren Ausbildung gewünscht und wird gern ein angemessenes Kostgeld gewährt werden. Hierauf Reflektirende wollen sich gefälligst unter Angahh ihrer Bedingungen an Herrn Amtmann Simon in Pretzsch bei Wittenberg wenden.
Redaction und Renbdantur: S chwieger.
Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen O ber-Hofbuchdruckerel,
ent beträgt: Das Aben . für J Jahr onarchie ohne
in der ganze in dr , e rr gg.
—— —
taat
Alle Post - Anstalten des An- und Auslandes nehmen gSesteuungen an, für Serlin die Expeditionen des Königl. Preuß. Staats Anzeigers, Mauer- Straße Mr. 5 4., und der Hreußischen Zeitung, Ceipziger- Straße r. 14.
— — ——
* 27J0.
Berlin, Mittwoch den 17. November
Allerhöchster Erlaß vom 24. September 1852 — be— treffend eine Veränderung im Personal der Mitglie⸗ der des Disziplinarhofes für nicht richterliche Beamte. (Staats -Anzeiger Nr. 220 S. 1303.)
Auf den Bericht des Staats-Ministeriums vom 15. September d. J. will Ich den Geheimen Ober-Tribunals-Rath Zettwach, seinem Antrage gemäß, von der Theilnahme an den Geschäften des Disziplinarhofes für die Dienstvergehen der nicht richterlichen Beam— ten hiermit entbinden und an seiner Stelle den Geheimen Ober— Revistons-Rath Johann Karl Anton Broicher zum Mitgliede des Disziplinarhofes ernennen.
Sans souci, den 24. September 1862.
Friedrich Wilhelm.
von Manteuffel. von der Heydt. Simons. von Raumer.
von Westphalen. von Bodelschwingh. von Bonin. NR das Staats⸗Ministerium.
Se. Meajestät der König haben Allergnädigst geruht:
Den bisherigen außerordentlichen Professor Dr. F. L. Krahmer in Halle zum ordentlichen rofessor in der medizinischen Fakultät der dortigen Universität; und Den seitherigen Verweser des im Regierungs-Bezirk Posen, Oberge rathe zu ernennen.
raths⸗Amtes zu Schr hts⸗-Assessor C. Funck,
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Berlin, den au GJ , plaucht der Pr n rie nr
zurückgekehrt.
Ministerium für HHandel, Gewerbe Arbeiten.
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ö vt e Gl 91891 y N shey D M fü k rer G send die “Anzeigen der Bai 16 n Bauführer von
Nach der Cirkular-Verfügung vom 25. April d. 74) sollen Baumeister und Bauführer dem
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Anzeiger Nr. 147 S.
Ministerium sür Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten nicht nur
on der Ablegung ihrer Prüfung, sondern auch vorkommenden Falles davon Anzeige machen, daß sie beschäftigungslos oder daß sie von iner Beschäftigung zu einer anderen übergegangen sind, damit auf diese Weise aus den Listen, welche hier über die Baumeister und Bauführer geführt werden, ersehen werden kann, ob und welche Baumeister und Bauführer für die spezielle Beaufsichtigung der in Angriff zu nehmenden Bauten vorhanden sind.
Diese Vorschriften sind bisher nicht überall vol worden und es entbehren viele der eingereichten Führung von Listen nöthigen Ausweise.
„Die Königliche Regierung wird daher wiederholt angewilesen, zuf geeignete Weise dafür zu sorgen, daß nicht nur die in Ihrem Bezirk beschäftigten Baumeister und Bauführer die in der Cirkular— Verfügung vom 25. April d. J. vorgeschriebenen Anzeigen hierher
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zelangen lassen, sondern daß auch in Zukunft in denselben angege⸗
ben wird .
8. D 42 286596 (Stüugats⸗
lständig befolgt lnzeigen die zur
1) Vor- und Zuname, 2) Geburtsjahr, Monat und Tag, 3) der jetzige Wohnort, 4) Datum des Prüfungs⸗-Attestes (Jahr, Monat und Tag), 3) über welche Befähigung das Prüfungs⸗AUttest lautet, 6) ob der Militairpflicht genügt, s ) welche Bau-Aus führungen derselbe geleitet hat. Berlin, den 23. September 1852.
Der Y
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. von der Heydt.
An sämmtliche Königliche Regierungen und an die
nigliche Ministerial-Kommisston zu Berlin.
Cirkular-Erlaß vom 2. Oktober — betreffend Verhältnisse der Königlichen Niederländischen Belgischen Unterthanen in
V
wie auf Natural: Staaten.
Bezug auf s
* 7951 9110
* — 1 — *
(Staats-Anzeiger 1852 Nr. 113 Seite 651.) des mit dem Königreich der Niederlande am bgeschlossenen Handels- und Schifffahrts— lung 1852 Seite 145 und Staats-Anzeiger ll eine völlige und unbeschränkte Freiheit zwischen den beiderseitigen Unterthanen bestehen, und len diejenigen Privilegien, Befrejungen und anderen Zegünstigungen, welche in Beziehung auf Handel oder Gewerbe die nterthanen des einen kontrahirenden Theiles genießen, auch de nen
des anderen zukommen.
Mit Rücksicht auf diese Bestimmungen, so wie in Erwägung des Umstandes, daß im Königreich der Niederlande nach offizieller Erklärung alle Ausländer Handel und Gewerbe, ohne Wechsel des nterthanen-Verbandes und ohne andere Verpflichtungen, als welche
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die Nationalen zu erfüllen haben, treiben dürfen, erscheint es nicht ngemessen, die Verstattung niederländischer Unterthanen zum Be
triebe eines stehenden Gewerbes im Inlande von der Erfüllung
im §. 57 der Verordnung vom 9. Februar 1849 (Gesetz⸗Samn
lung 1849 S. 108) vorgeschriebenen Beding
hängig zu machen. Dagegen hat es bei der Vorschrift des
der Allgemeinen Gewerbe— Ordnung vom 17. Januar 1845
sein Bewenden, daß nur mit ministerieller Erla
lassung niederländischer Unterthanen zum Gewerbehetri
lande erfolgen darf. Es ist also in einem jeden
unter möglichster Beschleunigung, über die zu berichten.
Sofern es sich um die Naturalisation nieder
Unterthanen handelt, hat es bei den Bestimmungen des Berordnung vom 9. Februar 1849 sein Bewenden.
Ein gleiches Verhältniß findet nach Art. 16 des mit dem Kö—
nigreich Belgien am 4.
18. Februar 1852 verlängerten Handels- ün
auch hinsichtlich der Königlich belgischen die vorstehende Anweisung auch hinsschts
findet.
In Betreff der niederländischen und belgischen