1516 Edi ktal⸗- Citation.
Ueber das Vermögen des Kaufmanns Friedrich Kastner hiexselbst ist unterm 1. 8 M. Konkurs eröffnet und der Rechis-Anwalt Hagen der Masse zum Interims-Kurator bestellt worden.
Alle unbekannten Gläubiger des Gemeinschuld⸗ ners werden hierdurch vorgeladen, in dem
am 19. Februar 1853, Vormittags
10 Uhr,, .
an Gerichtsstelle hierselbst, Zimmer Ni 4, vor dem Appellatton gericht Referendar Johannes anberaumten Termine ihre Ansprüche an die Masse anzumelden und nachzuweisen, auch sich über Beibehaltung des bisherigen Kurators oder die Wahl eines anderen zu erklären, widrigen— falls der Ausbleibende mit allen Forderungen an die Masse ausgeschlossen und ihm deshalb gegen die übrigen Gläubiger ein ewiges Still— schweigen auferlegt werden wird.
Die Aktiv⸗Masse beträgt gegen 1770 Rthlr. und Auswärtigen werden die hiesigen Rechts— Anwälte Knobloch und Behm zu Sachwaltein vorgeschlagen.
Kottbus, den 5. November 1852.
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung. Hartmann.
1518 Ediktal⸗Citation.
In Folge angebrachter Provocation werden nachstehende Personen: ö [) der Schlossergeselle Johann Gottlieb Schnelle,
am 2. Februar 1778 in hiesiger Stadt ge— boren und im Jahre 1809 auf der Wander— schaft im nördlichen Deutschland verschollen; der Häuslersohn Michael Balle, am 28sten September 1785 zu Saalau im diesseitigen Kreise geboren und vor 42 Jahren im Königreich Sachsen verschollen, woselbst er sich in Seifersdorf längere Zeit aufgehalten haben soll; der Hausbesitzer Friedrich Ehrenfried Lorenz, am 15. Juli 1793 in hiesiger Stadt gebo— ren und um das Jahr 1831 in Rußland, in der Nähe von Pultawa oder Kiew ver— schollen; der Stellmacher Peter Schimelka, am 13ten Februar 1805 zu Wittichenau geboren und im Jahre 1830 auf der Wanderschaft in der Nähe von Trier verschollen; der Kuhhirtensohn Christian Pink, am 27sten September 1767 in hiesiger Stadt geboren und im Jahre 1806 wahrscheinlich als Soldat beim von Krafftschen Dragoner— Regimente verschollen, über deren Leben oder Aufenthalt seit jenen Zeiten keine Nachricht mehr eingegangen, hier— durch öffentlich vorgeladen, sich binnen 9 Mona— ten und spätestens in dem auf
den 28. September 1853, Vormittags
4t4 Uhr, an hitsiger Gerichtsstelle anberaumten Termine schriftlich oder persönlich zu melden, widrigenfalls Provokaten für todt erklärt und ihr zurückgelasse— nes Vermögen den sich legitimirenden Erben aus— geantwortet werden wird.
Zugleich werden die elwanigen unbekannten Erben und Erbnehmer der aufgerufenen Perso— nen zu jenem Termine unter der Verwarnung mit vorgeladen, daß sie ausbleibenden Falls mit ihren Ansprüchen an den Nachlaß präkludirt wür— den, auch gehalten seien, alle in der Zwischenzeit getroffenen Dispositionen des Erbschaftsbesitzers anzuerkennen.
Hoyerswerda, den 5. November 1852.
Königliche Kreisgerichts Deputation. Feldmann.
1527
Alle diejenigen, welche an den Nachlaß des am 265. No vember a pr. zu Wendischbaggendorff, hiesigen Kreises, verstorbenen Wirthschafters Jo- hann Heinrich Krenzin aus irgend einem Rechts— grunde Ansprüche und Forderungen zu machen haben, werden mit Ausnahme der Marie Elisa— beth Krenzin, verehelichten Wirthschasts-Inspektior Lembke zu Funkenhagen bei Köslin, der Anne
1608
Dorothea Krenzin, verehelichten Kaufmann Palm-— green zu Barth, des Ockonomen Joachim Hein— rich Krenzin zu Dammgarten, des Hans Theodor Brudgam zu Stralsund, wegen ihrer zu den Akten schon angezeigten Erbrechte hierdurch aufgefordert, solche in rinem der auf den 22. November,) den 6. Dezember, den 20. Dezember Vormittags 11 Uhr, hierselbst anberaumten Liquidationstermine anzu— melden, bei Strafe des Ausschlusses. Grimmen, den 5. November 1852. Königliche Gerichts-Kommission.
dieses Jahres,
15241 Aufkündigung von Rentenbriefen der Provinz Posen.
Mit Hinweisung auf die Vorschriften des Ren— tenbank-Gesetzes vom 2. März 1850, §. 41 und ff., werden die Inhaber von Rentenbriefen der Pro⸗ vinz Posen hierdurch in Kenntniß gesetzt, daß bei der heutigen, vorschriftsmäßig erfolgten Ausloo— sung der zum 1. April 1853 einzulbsenden Ren— tenbriefe, nachstehende Nummern gezogen wor⸗— den sind:
Littr. u G09 Nhl. 75.
1124. 13065. 1439.
1 zu 500 Rthlr. 396. 465. 638. 883. zu 100 Rihlr. 29. 137. 428. 742.
12965. 1414. 4713. 2658. zu 26 Rthlr. 117. 509. 1228. 1650.
1665. 1675.
E. zu 10 Rthlr. 458. 561. 1232. 1394. 1883. 2017.
Indem wir die mit vorstehenden Nummern be— zeichneten Rentenbriefe hiermit kündigen, fordern wir die Inhaber der letzteren auf, die Baarzah— lung des Nennwerthes der gekündigten Renten— briefe gegen Zurücklieferung derselben in cours⸗ fähigem Zustande und der dazu gehörigen, noch nicht fälligen Coupons in termino den 1. April 1853 auf unserer Kasse in Empfang zu nehmen.
Posen, am 13. November 1852.
Ktönigliche Direction
or M 261 . e, nn eoonsen der Rentenbant für die Piovinz Posen.
.
vom 19. d. M. ab in allen unseren Billet-Er peditionen für 6 Pf. pro Stück zu haben sind Magdeburg, den 11. November 1852.
Direktorium der Magdeburg ⸗Wittenberge'schen
Eisenbahn⸗ Hesellschaf. ae,
15221 Köln-Minden
w, ,,, 33.
Die Verwaltungen der Herzoglich Braunschweig⸗ schen und der weiter östlich liegenden, zum nord— dentschen Verbande gehörigen Eisenbahnen finden vor der Hand noch Anstände bei den mit dem 15ten d. Mts. eingerichteten Courier und Schnellzügen über unsere Station Minden hinans zu expediren und uns für diese Züge auf ihren Bahnstrecken gültige Billete zur Verfügung zu stellen. Es kann deshalb so lange, bis diese Anstände gehoben sein werden, mit dem Courier— und Schnellzuge eine direkte Eypedition der Per— sonen und des Gepäcks unsererseits nur nach den Königlich Hannoverschen Statio8nen stattfinden, und zwar mit dem Courierzuge von allen diessel— tigen Courierzug-Stationen nach Bückeburg Wunstorf, Bremen, Hannover, Lehrte und Har— burg, und mit dem Schnellzuge von Deutz, Düsseldorf, Dortmund und Hamm nach Bremen, Hannover und Harburg.
Köln, den 13. November 1852.
6 .
14152751 Berlin⸗Hamburger-⸗Eisenbahn. Betriebs-⸗Einn ahmen:
Für Personen ꝛc:: Im Oktober 1852 17,000 Thlr. Für Güter 2c.: 102,200 Thlr. sammen: 149,200 Thlr. Für Personen 20. Oktober v. 8 circa: 46, 739 T hlr. 2 Sgr. 2 Pf Für Güter ꝛc.: 82, 883 Thlr. 8 Sgr. Zusam— men: 129,622 Thlr. 10 Sgr. 2 Pf., also im eni— sprechenden Monat d. J. mehr circa 19,600 Thll. In den Monaten Januar bis einschließlich Ohto— ber 1852 betragen die Einnahmen: Für Perso— nen ꝛc. circa: 536,900 Thlr., für Güter n.:
Da
e * zeitung) t 8eiblatt (Preuß. er- Zei 8 r. 17 39r. 6 Pf., ö
in der ganjen Ronarchie: in dfr n nr 3gr.
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nt beträgt: ** * 6 ,, Königlich Preußischer
Alle Post-Anstalten des Aa- und Auslandes nehmen gestellungen an für Serlin die Expeditionen des Königl. Preuß. Staats - Anzeigers, 22 K nr. 54. und
ö er Preußischen Zeitung, Ceipziger- Straße Nr. 3 z r*
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5 . .
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27.
Berlin, Mittwoch den 17. November
Allerhöchster Erlaß vom 24. September 1852 — be-
treffend eine Veränderung im Personal der Mitglie⸗
der des Disziplinarhofes für nicht richterliche Beamte.
(Staats- Anzeiger Nr. 220 S. 1303.)
Auf den Bericht des Staats-Ministeriums vom 15. September
d. J. will Ich den Geheimen Ober-Tribunals-Rath Zett wach, seinem Antrage gemäß, von der Theilnahme an den Geschäften des
Disziplinarhofes für die Dienstvergehen der nicht richterlichen Beam?
ten hiermit entbinden und an seiner Stelle den Geheimen Ober—
Disziplinarhofes ernennen. Sanssouci, den 24. September 1852.
Friedrich Wilhelm. on Manteuffel. von der Heydt. Simons. von Raumer. von Westphalen. von Bodelschwingh.
An ts⸗Ministerium.
von Bonin.
tag
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Den bisherigen außerordentlichen Professor Dr. F. L. Krahmer
in Halle zum ordentlichen Professor in der medizinischen Fakultät
dortigen Universität; und Den seitherigen Verweser des
—1
Revissons-Rath Johann Karl Anton Broicher zum Mitgliede des
1) Vor- und Zuname, 2) Geburtsjahr, Monat und Tag, 3) der jetzige Wohnort, 4) Datum des Prüfungs-Attestes (Jahr, Monat und Tag) 5) über welche Befähigung das Prüfungs-Attest lautet ö sh ob der Militatrpflicht genügt, ͤ „) welche Bau-Ausführungen derselbe geleitet hat.
Berlin, den 23. September 1852.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. von der Heydt.
An
sämmtliche Königliche Regierungen und an die
Königliche Ministerial-Kommission zu Berlin.
vom 2. Oktober 1852 — betreffend Königlichen Niederländischen
hanen Bezug auf Handels⸗— auf Naturalisation in den Staaten.
* 1 4
811,900 Thlr., zusammen: 1,348,800 Thlr. In denselben Monaten des vorigen Jahres: Personen 3. 494, 535 Thlr. 15 Sgr.
für Güter ꝛ2c.: 691,460 Thlr. 2 Sgr. sammen: 1,182,995 Thlr. 17 S im laufenden Jahre mehr cirea:
Fahrplander Magdeburg⸗Wittenberge— . schen Eisenbahn vom 15. Rovember 1852 ab bis auf Weiteres.
* t 2 1 * Abgang von Magdeburg nach Rift . Wittenberge.
7 Uhr 45 Min. Morgens (Personenzug) in Wittenberge 10 Uhr 30 Min. Morgens. 10 Uhr 45 Min. Morgens (Güterzug mit
Personen Beförderung), in Wittenberge 2 Uhr 30 Min. Nachmittag. 5 Uhr 30 Min. Nachmittags (Güterzug mit Personen-Beförderung) in Wittenberge Uh 30 Min. Abends.
115211 Bekanntmachung.
An der hiesigen Bürger- und Elementarschule beabsichtigen wir sofort, spätestens zu Ostern k. einen Lehrer auzustellen, dem in den Oberklassen vorzugsweise der Unterricht in der Naturgeschichte, Physik, Chemie und Mathematik, so wie Stunden in der französischen und wo möglich englischen Sprache übertragen werden können. Das jährliche Einkommen desselben ist vorlausig auf 400 Thlr. festgesetzt worden.
Solche, die das examen pro facultate bestanden haben und auf diese Stelle reflekriren, werden ersucht, ihre Meldungen unter Beifügung der nöthigen Atteste innerhalb 6 Wochen an uns einzureichen.
Guben, den 5. November 1852.
Der Magistrat.
in ige . e1Iln igt
1064 ndi
Abgang von Wittenberge nach
—
Magdeburg.
5 Uhr Morgens (Güterzug mit Personen-Be— , , in Magdeburg 8 Ühr 45 Min. orgens. berei eit ein Ze . r 4 ö zereits seit einiger Zeit als r . nn fig, sersonenz u) in Magdeburg ten, noch unter Vormundschaft stehenden, «. 3 Uhr 30 Min. militalrfreien lungen Mannes behufs seiner fer— . ö militairfreien jungen Mannes behufs 6 hn Nachmittags (Güterzug mit Personen⸗ neren ir in gewünscht und wird gern ein er rung) in Magdeburg 9 Uhr 45 Min. angemẽeffenes Kostgeld gewährt werden. Hierauj . Reflektirende wollen sich gefälligst unter Angh,
aber
. Nähere und die Anschlüsse an die anderen ihrer Bedingungen an Herrn Amtmann Simon zahnen ergeben die gedruckten Fahrpläne, welche in Pretzsch bei Wittenbeig wenden.
Redaction und Renbantur: Schwieger.
8 * * . — c 24 5441 * *. j. Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuczdrt clerel
Regierungs-Bezirk Posen, Obergerichts
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. . . 2 5 31. kfrnennen. d
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Nr.
Berlin, den
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Durchlaucht der Pri
für Handel, Gewerbe und wffentliche
Vertrages (Gesetz⸗ Sammlung 1852 Seite 145 und
mit dem Königreich der Niederlande am abgeschlossenen Handels- und Schifffahrts— Staats -⸗Anzeiger ubeschränkte Freiheit
113 Seite 651) soll eine völlige und
olle —
oA de 9 . * s 96 9 o 5 ⸗ s
des Verkehrs zwischen den beiderseitigen Unterthanen bestehen, und namentlich solle ) Begünstigungen, welche in Beziehung auf Handel oder Gewerbe die Unterthanen des einen kantrahirenden Theiles genießen, auch de nen des anderen ;
n diejenigen Privilegien, Befreiungen und anderen
zukommen.
auf diese Bestimmungen, so wie in Erwägung aß im Königreich der Niederlande nach offizleller Ausländer Handel und Gewerbe, ohne Wechsel des
ter z 212M [ * — terthanen⸗X s welche
Lirkular-Erlaß vom 23. September 1852 — betref 1 . . 1 * fond 819 9 1 r* 291890 8 81 4 1 8 9 2 s . lend die Anzeigen e aumeister und Bauführer von 64 26 ö 8e . 8 , 26 P . ( estandener Prüfung und übernommenen Geschäften
r⸗Verfügung vom 25. April d. 874) sollen Baumeister und Ba I
, — ͤ ; . 3 führer dem dünsterium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbei
1 1 iten nicht nur 266 Ablegung n. Prüsung, sondern auch vorkommenden Falles n z Anzeiagg r* 5 . ö . 28 K. . . 2 O davon Anzeige machen, daß . beschäftigungslos Dder daß sie von 12 eschäftigung zu einer anderen übergegangen sind, damit auf
diese We se 16 Por ö. s ö f M3 ñ ese Weise aus den Listen, welche hier über die Baumeister und und welche
Hnufühter geführt werden, ersehen werden kann, ob Faumeister und Bauführer für die spezielle Beaufsichtigung der in Angriß, zu nehmenden Bauten vorhanden sind. . 6e len Vorschriften sind bisher nicht überall vollständig
ahnen und es entbehren viele der eingereichten Anzeigen d ührung von Listen nöthigen Ausweise.
auf 35 r n igliche Regierung wird daher wiederholt angewiesen, Ri geignete Weise dafür zu sorgen, daß nicht nur die in Ihrem
lung
* — F 24
5 „ (Staats⸗ Anzeiger N z
lande unte
yr ogHwo 1Ir16 .
1m §5.
hängig zu machen. der Allgemeinen Gewerbe-Ordnung vom 17. sein Bewenden, daf
lassung niederländise
Sofern es Untert
e Verordnung vom 9. Februa
X nicht interthanen zum Be— eines stehenden Gewerbes im Inlande von der Erfüllung der 67 der Verordnung vom 9. Februar 1849 (Gesetz⸗-Samm— 1849 S. 108) vorgeschriebenen Bedingungen noch ferner ab⸗ Dagegen hat es bei der Vorschrift des §. 18 * Januar 1845 dahin z nur mit mintsterieller Erlaubniß die Zu⸗ her Unterthanen zum Gewerbebetriebe im J Es ist also in einem jeden Falle dieser
erfolgen darf.
; 5 ick ster Besck . ; 97 . J — ter möglichster Beschleunigung, über die Lage der zu berichten. .
*
Naturalisation 1 s bei den Bestimmungen r 1849 sein Bewenden.
sich um die hanen handelt, hat
9
1
U 8 d
Ein gleiches Verhältniß findet nach Art. 16 des mit dem Kö— nigreich Belgien am 4. 18. Februar 1852 verlängerten Handels- Und Schifffahrts⸗Vertrages
September 1844 geschlossenen und unterm
Vezirk e . . = - . ,,, 46, . „ezirk beschäftigten Baumeister und Bauführer die in der Cirkular- auch hinsichtlich der Königlich belgischen Unterthanen statt, so
RN. Versüg 25 . c . 9 sigung vom 25. April d. J. vorgeschriebenen Anzeigen hierher
gelan e assen s ö. ö 6 . . 1j , Uissen, sondern daß auch in Zukunft in denselben angege—
2
3 . Anweisung auch hinsichts dieser letzteren Anwendu sindet.
. Merr off av . . ⸗ s Ren Noystießer 15 In Betreff der niederländischen und belgischen Versicherungs⸗