1852 / 272 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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stehend erwähnten abgestumpften Auflösung des Indigo. ö

Grün: Saftgzriün und mehrere Abänderun— gen desselben, wie: Pistaziengrün, Apfelgrün, Dunkelgrün u. s. w., Chemisch grün, grüne Erde und Gemische aus unschädlichen blauen und gelben Farben, z. B. eine Verbindung des reinen berliner Blau mit einer Abkochung von Kurfume-Wurzel oder. Gelbholz, des- gleichen der vorerwähnten abgestumpften In⸗ digo-Auflösung mit der Abkochung von Kur— kumewurzel und etwas Alaun, oder mit dem Aufgusse der Blumenblätter der Ringelblume.

Braun: Biester, kölnische Erde, Mumie, Sepia, Umbra, kasseler Braun, Kesselbraun, brauner Lack, Mahagonibraun, Mineralbraun, Modebtaun, russisch Braun und Mischungen aus unschädlichem Roth und Schwarz.

Schwarz: Beinschwarz, frankfurter Schwarz, Kernschwarz, Neutralschwarz, kalzinirter Ruß.

Metallfarben: Aechtes Blattgold, ächtes Blattsilber, ächtes geriebenes Gold und Sil— ber, Musivgold, Staniol und Graphit.

Die Verkäufer von Waaren, namentlich von Spielzeug für Kinder, werden hiermit auf die, im §. 304 des Strafgesetzbuches enthaltenen Strafbestimmungen hingewiesen. Eltern, Vor— münder und Alle, welchen die Beaussichtigung von Kindern anvertraut ist, werden gewarns, Waaren, an denen sich die bezeichneten schäd— lichen Farben befinden, für Kinder anzukaufen, und darauf aufmerksam gemacht, welche Ge— fahr für Kinder dadurch entstehen kann, wenn dieselben Gegenstände, an denen sich schädliche Farben befinden, in den Mund nehmen.

Berlin, den 19. November 1851.

Königliches Polizei⸗-Präsidium. gez. von Hinckeldey. wird hierdurch republizirt. Berlin, den 1. November 1852. Königliches Polizei⸗Präsidium. von Hinckeldey.

1531 Bekanntmachung.

Die dem Königlichen Serhandlungs - Institute gehörigen, im Züllichauschen Kreise des Regie rungs -Bezirks Frankfurt 9. d. O. belegenen Schmöllener Güter sollen im Wege der öffent— lichen Licitation mit dem 1. Juli k. J. veräußert werden.

Diese in der Nähe von Züllichau und des Oderstromes belegenen, völlig separirten Güter bestehen aus einem Haupt- und einem Neben— Vorwerke mit einem Gesammt-Flächen-Inhalte von 3281 Morgen, in welchem 17 Morgen Gär— ten, 1774 Morgen Ackerland, 493 Morgen Wiesen, 280 Morgen Holzung, 620 Morgen Hütung und 18 Morgen Rohrung enthalten sind. Zu den— selben gehört auch eine Brau- und Brennerei und ein Weinberg. Die Wohn- und Wirthschafts⸗ gebäude sind meist neu und massiv erbaut. Das mit zu verkaufende Vieh- und Wirthschafts-In— ventarium ist vollständig vorhanden.

Zur Annahme der Gebote haben wir einen anderweiten Termin auf

den 12. Januar 1853, Vormittags

um 41 Uhr, in unserem Geschästs-Lokale, Jägerstraße Nr. 21 hierselbst anberaumt und laden Kauflustige dazu hier— mit ein.

Die Licitations- und Veräußerungs-Bedingun— gen liegen:

in unserer Registratur hierselbst

und in dem Geschäfts-Lekale der Guts⸗Administra⸗ tion zu Schmöllen

in den Dienststunden zur Einsicht der Kauflustigen hereit. Außerdem ist die Guts. Administrationd in Schmöllen veranlaßt, den sich bei ihr meldenden Tauflustigen nicht allein die Besichtigung der Büter zu gestatten und die zur Information an! gefertigten Anschläge zur Einsicht vorzulegen, son⸗ dern ihnen dabei auch über die Verhälinisse der Güter mündliche Auskunft zu ertheilen.

Berlin, den 12. November 1852. General⸗Direction der Seehandlungs-Societät.

Bloch. Wentzel.

1616

866 Nothwendiger Verkauf.

Königl. Kreisgericht Guben, J. Abtheilung.

Das der verehelichten Tuchmachermeister Bleiß⸗ ner, Johanne Christiane Henriette gebornen Gallasch, zugehörige, in der Stadt Guben am Krossener Thore belegene, im Hypothekenbuche Val. . Fol. 57 zub Ko. 168. verzeichnete Wohnhaus, abgeschätzt zufolge der nebst Hypo⸗ thekenschein im III. Bürcau kinzusehenden Taxe auf 5391 Rthlr. 16 Sgr., soll in termino

den 19. Januar 1853, Vor mittags

11 Hr,

an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

11485 Nothwendiger Verkauf.

Königl. Kreisgericht Guben, Abtheilung J.

Das der Wittwe Mangner, Johanne Christiane geb. Horn, zugehörige, auf der Feldmaik von Buderose am linken Neiße-Ufer belegene, im Hy— pothekenbuche Fol. 217 verzeichnete Mühlen⸗ etablissement, abgeschätzt zufolge der nebst Hypo⸗ thekenschein im III. Büren“ einzusehenden Taxe auf 5018 Thlr. 12 Sgr. 2 Pf., soll im Termine am 18. Mai 1853, Vorn mittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

Guben, 19. Oftober 1852.

t I19! Nothwendiger Verkauf. Königliche Kreisgerichts-Kommission J.

zu Schwedt, den 24. Juli 1852.

Die den Erben des Rittergutsbesitzers Karl Georg Friedrich Lüdecke auf Zützen gehörigen, in Schwedt belegenen Grundstuͤcke, als:

1) das im Hypothikenbuche von Schwedt Vo— lumen J. No. 75 solio 444 verzeichnete Wohnhaus nebst Feldgarten und 4 Wiesen als Pertinenzstücke, abgeschätzt auf 7215 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf.;

2) die in diesem Hyothekenbuche Volumen III. No. 25 folio 565 verzeichnet? Scheune, ab— geschätzt auf 214 Rthlr.

ufolge der nebst neuestem Hppothrkenschein und Be—

ingungen in der Registratur einzusehenden Taxe,

ollen

am 2. März 1853, Vormittags

.

an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. Alle unbekannten Realprätendenten werden auf

geboten, sich bei Vermeidung der Präklusion

spätestens in diesem Termine zu melden.

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1456 . A.

Alle, welche an den Nachlaß des am 10. Juli d. J. veistorbenen Professors und Direktors des Königlichen Pädagogiums zu Putbus, Dr. Kanl Friedrech Ferdinand H asenbalg, aus irgend einem Rechtsgrunde Forderungen und Ansprüche zu haben vermeinen, werden hierdurch geladen, dieselben in einem der auf .

den 16. und 30. Rovember und den

14. Dezember e. 41 Uhr Morgens, im Königlichen Kreiegerichte hierselbst anberaum— ten Termine anzumelden und zu bewahrheiten bei Strafe des Ausschlusses.

Bergen, den 23. Oltober 1852.

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung. von Eckkenbrecher.

1317 .

Alle, welche an das von dem Gutsb esitzer von Bohlen auf Streu mittelst Vertrages vom 24. Juni 1848 an den Gutsbesitzer von Bohlen auf Bohlendonf verkaufte, im hiesigen Kreise, im wiecker Kirchspiele belegene Gut Boh— lendorf mit dem einverleibten Malmeritz und sonstigem Zubehör aus dem Lehnsverbande oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde Forderungen und Ansprüche zu haben vermeinen, werden auf den Antrag des Käufers hierdurch geladen, die⸗ selben in einem der auf den 26. Oktober, 16. November und

7. De zember er., 11 Uhr Morgens, im Königlichen Kreisgerichte hierselbst anberaum—

ten Termine anzumelden und zu bewahrheiten bei

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Strafe des Ausschlusses. Von der indli

keit zur Anmeldung sind diejenigen ua e 3 welche auf dem attestirten Postenzettel ihre . derungen xichtig verzeichnet finden weiden Dun haben dieselben für den Fall 'der erfolgenden g . meldung Ansprüche auf Ersatz der Anmeldun * kosten nicht zu machen. ge.

Bergen, den 29. September 1852.

Königl. Kreisgericht. J. Abtheilung. von Eckenbrecher.

1523

Fa hrrlan der Mag deburg-Wittenberge— schen Eisenbahn vom 15. November iz) ab bis auf Weiteres.

. X ö. .

Abgang von Magdeburg nach

; . *. . . (/ Wittenberge.

7 Uhr 45 Min. Morgens (Personenzug) in Wittenberge 10 Uhr 30 Pn. Morgens. 10 Uhr 45 Min. Morgens (Güterzug mit Personen Beförderung), in Wittenberge 2 Uhr 30 Min. Nachmittag. ; 5 Uhr 30 Min. Nachmittags (Güterzug mit

Perso nen ⸗Beförderung) in Wittenberge Uhr 30 Min. Abends. .

——

Abgang von Wittenberge nach Magdeburg.

5 Uhr Morgens (Güterzug mit Personen-Be— förderung), in Magdeburg 8 Uhr 45 Min, Morgens.

1äUhr Mittags (Personenzug), in Magdeburg 3 Uhr 30 Min.

6 Uhr Nachmlttags (Güterzug mit Personen— Beförderung), in Magdeburg 9 Uhr 45 Min Abends.

Das Nähere und die Anschlüsse au die anderen Bahnen ergeben die gedruckten Fahrpläne, welche vom 19. d. M. ab in allen unseren Billet-Ex— peditionen für 6 Pf. pro Stück zu haben sind

Magdeburg, den 11. November 1852.

Dire ktorinm der Magdeburg-Wittenbergt'schen Eisenbahn— Gesellschaft.

322

Köln-Mindener Eisenbahn

Die Verwaltungen der Herzoglich Braunschweig⸗ schen und der weiter östlich liegenden, zum nord⸗ deutschen Verbande gehörigen Eisenbahnen finden vor der Hand noch Anstände bei den mit dem 15ten d. Mts. und hinaus zu expediren und uns für diese Züge auf ihren Bahnstrecken gültige Billete zur Verfügung zu stellen. Es kann deshalb so lange, bis diese Anstände gehoben sein werden, mit dem Courier- und Schnellzuge eine direkte Expedition der Per— sonen und des Gepäcks unsererseits nur nach den Königlich Hannoverschen Stationen stattsinden, und zwar mit dem Courjerzuge von allen diesei= tigen Courierzug- Stationen nach Bückehurg, Wunstorf, Bremen, Hannover, Lehrte und Han⸗ burg, und mit dem Schnellzuge von Deunß Düsseldorf, Dortmund und Hamm nach Bremen, Hannover und Harburg.

Köln, den 13. November 1852.

Die Direction.

Redaction und Rendantur: S chwieger.

*

Berlin, Druck und Berlag der Veckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckere!,

nem ent beträgt:

. *r wg für J Jahr in auen Theiltn der Kionarchie ahne

i h n Zeitung) 2 .

iblätt (Preuß. er- Zei ; 16 RkKthtr. 17 Sgr. 6 Pf., . in der ganzen Ronarchie:

Rkihlr. 275 Sgr.

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.

6 Alle Post- Anstalten des In“ und Auslandes nehmen sestellungen an, für Serlin die Expeditionen des

Königl. Preuß. Staats- Anz

i , . Nr. 1 er Preußischen Zeitung, Ceipziger Straße ir. 14. r r

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a . 5 272.

Berlin, Freitag den 19. November

1852

Privilegium vom 8. November 1852 wegen Ausgabe von 1,600,000 Rthlr— Prioritäts-Obligationen der

Aachen-Düsseldorfer Eisenbahn-Gesellschaft.

Wir Friedrich Wilhelm, ven Gottes Gnaden, Köäönig von Preußen ze. ; Nachdem die auf Grund des mit der Aachen -Düsseldorfer Eisenbahn-Gesellschaft unterm 29. September 1849 abgeschlossenen Vertrages (Gesetz⸗ Sammlung für 1856, Seite 151 ff.) und Unsercs Erlasses vom 4. März 1859 (Ges⸗ tz⸗Sammlung für 1850, Seite 162) zur Verwaltung und zum Betriebe des Aachen-Büsseldorfer Eisenbahn⸗ Unternehmens eingefetzte Direction, im Einverständnisse mit der in Folge jenes Vertrages von Seiten der Gesellschaft bestellten Deputation darauf angetragen hat, behufs voll ständiger Aus führung und Auerüstung der Bahn das Anlage-Kapital für das gedachte Unternehmen durch

Ausgabe auf den Inhaber lautender und mit Zinsscheinen versehener

Prioritäts- Obligationen zu erhöhen, und Wir zu dieser Erhöhung des Anlage⸗Kapitals um den Betrag von 1,600,000 Rthlr. Unsere Zustimmung gewährt haben, ertheilen Wir in Gemäßheit des §. 2 des Gesetz's vom 17. Juni 1833 (Gesetz⸗Sammlung für 18335, Ser *) durch gegenwärtiges Privilegtum Unsere landesherrliche Genehmigung zur Emission der oben erwähnten Prioritäts-Obliga— tionen der Aachen⸗-Düsseldorfer Eisenbahn-Gesellschaft unter nach⸗ stehenden Bedingungen: w 8 1.

Der Betrag der zu emttltirenden Prioritäts-Ohbligationen ist

l, S0 0,000 Rthlr. . .

Die Obligationen, auf deren Rückhseite dieses Privilegium ab— gedruckt wird, werden jede zu 200 Rthlr. Courant in fortlaufenden Nummern von 1 bis 800 nach dem zuß A. beiliegenden Schema ausgefertigt und von zwei Mitgliedern der Direction der Aachen— T üsseldorf⸗ Ruhrorter Eisenbahn und dem Rendanten der Directions— Kasse unterzeichnet.

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Die Obligationen werden jährlich mit vier Prozent verzinst. Die Zinsen werden in halbjährlichen Raten postnumerandao in der Je

/ /

vom 2. bis 31. Januar und vom 1. bis 31. Juli eines jeden

Jahres bei der Hauptkasse der Dinection der Aachen⸗Düsseldorf

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Ruhrorter Eisenbahn, so wie außerdem zu Berlin und Köln bei! denjenigen Kassen oder Geld— Instituten, welche zu diesem Zwecke bestimmt und von der Direction bezeichnet werden, gezahlt. Die festgefetzt:

Zins-Coupons werden nach dem süh B. anliegenden Schema mit

/

den Obligationen zunächst für 5 Jahre ausgegeben und nach Ablauf dieser Zit erneuert. Die Ausreichung der neuen Coupons erfolgt n den Vorzeiger des mit den ersten Coupons ausgegebenen Talons,

*

sofern nicht dagegen von dem Inhaber der Obligation bei der Di⸗

ction rechtzeitig schriftlicher Widerspruch er Falle eines solchen Widerspruchs erfolgt die Ausreichung an den Inhaber der Obligation. .

§. 4.

Die Ansprüche auf Zinsvergüsung erlöschen und die Zins⸗ Coupons werden ungüllig und werthlos, wenn diese nicht binnen vier Jahren nach der Verfallzeit zur Zahlung präsentirt werden,

S- 6.

Die Verzinsung der Obligationen hört an dem Tage auf, an welchem dieselben zur Rückzahlung fällig sind. Wird diese in Em? psang genommen, fo müssen zugleich vie ausgereichten SYins-Coupons, pesche später als an jenem Tage verfallen . mit den fälligen Obli— zationen eingeliefert werden; geschteht dies nicht, so wird der Be— rag der fehlenden Zins-Coupons von dem Kapital einbehalten und ur Einlösung dleser Coupons verwendet.

oben worden ist. ö Im

. 6. 6.

. Zur allmäligen Tilgung der Schuld wird alljährlich vom Jahre 18654 an mindestens ein halbes Prozent von dem Kapital⸗ Betrage der emittirten Obligation nebst den ersparten Zinsen von den amortisirten Obligationen verwendet. Die Bestimmung der jährlich zur Tilgung kommenden Obligationen geschieht durch, Aus— loosung seitens der Direction mit Zuziehung eines das Protokoll führenden Notarius im Juli jeden Jahres (zuerst also im Juli 1854) in einem 14 Tage zuvor einmal öffentlich bekannt gemachten Ter= mine, zu welchem Jedermann der Zutritt freisteht. J Bekanntmachung der Nummern der ausgeloosten Obliga⸗ lionen erfolgt urch dreimalige Einrückung in die 5. 16 genannten offentlichen Blätter; die erste Einrückung muß mindestens 4 Wochen vor dem bestimmten Zahlungstermine erfolgen. J Die Auszahlung des Nennwerthes der ausgeloosten Obliga⸗ tionen geschieht gegen deren Aushändigung an die Inhaber bei den im S. 3 bezeichneten Kassen im Januar des nächstfolgenden Jahres Fuerst also im Januar 1855). Die im Wege des Tilgungs⸗Ver⸗ fahrens eingelösten Obligationen werden, unter Beobachtung der oben wegen der Auslsosung vorgeschriebenen Formen, verbrannt. Der Direction bleibt das Recht vorbehalten, mit Genehmigung Un— seres Ministers für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und Unseres Finanz-Minssters sowohl den Amortisations-Fonds zu ver⸗ stärken und dadurch die Tilgung der Obligationen zu beschleunigen, als auch saͤmmtliche Obligationen durch die öffentlichen Blätter mit sechsmonatlicher Frist zu kündigen und durch Zahlung des Nenn⸗ werthes einzulösen. nach.

Die Obligationen, deren Einlösung im Wege der Kündigung erfolgt, können anderweit wieder ausgegeben werden. .

6. 7.

. Die Nummern der zur Rückzahlung fälligen, aber nicht zur Einlösung vorgezeigten Obligationen werden in dem Zeitraum von zehn Jahren, von dem Fälligkeits-Termin an gerechnet jährlich ein—⸗ mal von der Direction behufs der Empfangnahme der Zahlung öffentlich aufgerufen. Die Obligationen, welche nicht innerhalb eines Jahres nach dem letzten öffentlichen Aufrufe zur Einlösung vorgezeigt worden, sind werthlos und werden als solche von der Direction demnächst öffentlich bekannt gemacht. Die Gesellschaft hat wegen solcher Obligationen keine Verpflichtung mehr; doch kann deren gänzliche oder theilweise Bezahlung vermöge eines Beschlusses der Direction aus Billigkeits⸗Rücksichten gewährt werden.

Zur Sicherung der Verzinsung und Tilgung der Schuld wird

a) die vorgeschriebene Verzinsung und Tilgung der Obligationen geht der Zahlung von Zinsen und Dividenden an die Actio⸗ naire der Gesellschaft aus dem Reinertrage vor;

b) bis zur Tilgung der Obligationen dürfen seitens der Gesell— schaft keine zur Eisenbahn und zu den Bahnhöfen erforder— lichen Grundstücke verkauft werden; dies bezieht sich jedoch nicht auf die außerhalb der Bahn und der Bahnhöfe befind⸗ . GHrundstücke, auch nicht auf solche, welche innerhalb der 2 ahnhöfe etwa an den Staat oder an die Gemeinden zur Errichtung von Post⸗, Telegraphen, Polizei- oder steuerlichen Einrichtungen, oder welche zu Packhöfen oder Waaren⸗Nieder⸗ lagen abgetreten werden möchten;

c) die Gesellschaft darf weder Actien kreiren, noch neue Darlehne aufnehmen; es sei denn, daß für die auf Grund des gegen— wärtigen Privilegiums zu emittirenden Obligationen das Vor— zugsrecht ausdrücklich vorbehalten würde;

d) zur Sicherheit der Inhaber der Obligationen für Kapital und Zinsen ist das gesammte bewegliche und unbewegliche Ver⸗ mögen der Gesellschaft verhaftet.