1852 / 274 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1628

Oeffentli cher Anzeiger.

[1541 S1 . Die unverehelichte Dienstmagd Maxie Eli⸗ sabeth Neumann, genannt Czierschty, 27 Jahre alt, aus Birkendorf bei Krossen gebürtig, und eine Tochter der daselbst wohnhaften Tage⸗ löhnerwittwe Neumann, welche wegen mehrerer Diebstähle hier in Haft und Untersuchung sich befand, ist am 1sten d. M. Abends aus dem hiesigen städtischen Lazareth entwichen. Dieselbe ist elwa im achten Monat schwauger. Alle resp. Behörden werden ersucht, auf die 2c. Neumann, deren Signalement unten folgt, zu vigiliren, sie im Betretungsfalle zu verhaften und hierher an unsere Gefangen-Inspection ab— liefern zu lassen. Guben, den 11. November 1852. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

Sig nalement. Familienname: Neumann. Vorname: Ma⸗ rie. Geburtsort: Birkendorf bei Krossen. Auf— enthaltsort: Guben. Religion: evangelisch. Al— ter: 27 Jahr. Größe: 5 Fuß. Haar: schwarz⸗ frei. Augenbrauen: schwarz—

braun. Stirn: braun. Augen: braun. Nase und Mund: ge— Kinn: rund.

wöhnlich. Zähne: vollständig. Gesichtsbildung: länglich. Gesichtsfarbe: blaß. Gestalt: untersetzt. Sprache: dentsch. Besondere Kennzeichen: schwangeren Leib.

Bekleidung: Einen grau gestreiften wollenen Ueberrock. Einen grauen Unterrock. Einen roth wollenen Unterrock. Einen rothgestreiften Gin ghamrock. Eine braune kattunene Jacke. Ein braun und roth karirtes Umschlagetuch. Eine roth und weiß gestreifte Schürze. Ein roth karirtes Hals— tuch. Ein Pgar rindlederne Schuhe. Ein Paar blauwollene Strümpfe. Ein weißleinenes Hemde. 1542 Bekanntmachung.

Der hinter den Panorama—⸗— Besitzer Karl Edugrd Schluttig und die unverehelichte Louise Wagner aus Auras unterm 16. No— vember d. J. erlassene Aufruf ist durch die An— haltung der gedachten beiden Personen erledigt.

Sorau, den 17. November 1852.

Der Staats⸗-⸗Anwalt

e,, n,, 46 Die Erbauung und Lieferung von 6 kombinirten Personenwagen J. und II. Klasse, 6 dergleichen JJ. und III. Klasse, 12 Personenwagen III. Klasse, 6 bedeckten Gepäckwagen, 24 bedeckten Güterwagen, 6 bedeckten Pferdewagen, 10 offenen Güterwagen, 10 Satz Aufsatzbords, 12 Bremsen, soll in verschiedenen Loosen im Wege des öffent— lichen Submissions-Perfahrens ausgeboten werden. Die Lieferungs-Offerten sind portofrei mit der Aufschrift: „Submission auf die Lieferung von für die Ostbahn“ bis zu dem Mittwoch den 15. Dezember e. 1 anstehenden Submissions-Termine der unterzeich⸗ neten Direction zinzusenden, wo die selben in Gr gen wart der persönlich erschienenen Submittenten eröffnet werden sollen. Später eingehende oder den Bedingungen nicht entsprechende Offerten bleiben unberücksichtigt. Die Lieferungs Bedingungen nebst 3 ichnungen werden auf, portofreie Gesuche von der unker— zeichneten Direction vom 1. Dezember C. ab mit⸗ getheilt. Bromberg, den 1. November 1852. Königliche Direction der Ostbahn.

Wagen

Mittags

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Vom 1. Dezember e. Angermünde anhalten, und deshalb 5 Minute 5 Minuten später daselbst eintreffen, als der jetzt bestehe gedachten Tage ab der nachfolgende Fahrplan in Kraft rin:

Personenzug.

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III.

Uhr. Min.

. i Berlin-Stettiner Eisenbahn. ab werden auch die Nachtzüge (Schnellzü ge) auf unserer srührn von Berlin

. Bahn in i abgelassen werde Jahrplan vorschreibt, so daß von

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dem

IV. Nacht⸗ (Schnell-) Zug.

Uhr. Min

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Berlin . ö k 5

Abfahrt von Siettin.

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Vormittags Nachmittags

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und zwar in der Art, d re und von Stettin Morgens 6 U. 30 M. abgeht.

Mit den Personenzügen J. II. III. werden und Eilgüter, mit den Rachtzügen (S Wagenklasse, mit den Güterzügen V. nur Frachtgüter, Equi Personen befördert. Des Montags und an den zweiten und züge aus.

An den von Berlin abgehenden Personenzug J. und sich in Stettin die Züge nach Posen, Danzig und Braunsberg. sonenzug III. und der Nacht⸗ (Schnell-) Zug IV. schließen und Posen kommenden Züge. tin ein Zug nach Vormittags von Kreuz in Stettin eintreffenden

Zug.

Auf dem Bahnhofe zu Berlin werden Dirschau, Danzig, Elbing und Braunsberg Bil die sich gegenseitig anschließenden Züge, auch X Bromberg, Dirschau und Danzig Herfanft. Die näheren Bestimmungen ergiebt der sy hofe beim Einnehmer zu haben ist. Stettin, den 12. No vember 1852.

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1546

Köln-Mindener Eisenbahn.

In der im Königl schen Staats-Anze D . ., 267 besin kanntmachung erklärt

51 Yrektorium der Berlin Potsdam er. Mag eburger Eisenbahn-Gesell— schaft „wegen der von uns beabsichtigten hung der Fahrpreise für den bisherigen zug von Berlin und den Berlin aus schnellzugsmäßig zu außer Stande zu sein, zu diesen über Minden hinaus auszugeben“. gaben veranlassen uns zu nachstehender lichen Berichtigung.

Durch emen unterm 14ten v. r nen Vertrag ist zwischen den S taats⸗-Regidrungen von Preußen, Hannover und Braunschweig ver— einbart worden, daß vom 15ten d.

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M. ab von Berlin nach Deutz und umgekehrt täglich drei Eisenbahnzüge, nämlich ein Kurierzug, ein Schnell zug und ein Personenzug befördert werden sollen. Auch ist in diesem Vertrage bestimmt worten) daß der Schnellzug, der bisher um 67 Uhr Mer—

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olle. Züge eine Erhöhung

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Wir haben für diese beiden der Fahmpreise nicht beabsicht zzt. Der Heh nister für Handel, Gewerbe und öffentliche Ar—⸗ beiten hat vielmehr bereits am 31sten v. M. unsern neuen Tarif sowohl für den bish er noch nicht bestandenen Kurierzug als für die bis

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zureichen, genklasse zum ersten Malesf— stgesetzt, und ist * dieser neue Tarif dem Direktorium ber Benlin⸗

Potsdam Magdeburger Eisenbahn Gesellschaft

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Personen in allen chnell zügen) IV. nur

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und

Büreau der Gesellscl gier⸗Bahnhofe im her beim Schnellzuge nicht beförderte Zte Wa 3 wora n ; Tage geleistet wird.

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2 M 3 57 5 Wagenklassen,

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Woldenberg. Der von Stettin abgehende Personenzug II. von dort bis Stargard,

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Fahrplan, welche

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Abends 10 40

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der 1ste Zug von Berlin am 1. Dezen

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sich an die von Braunsberg, An den von Berlin kommenden Personenzug II. schließt sich

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und Gepäck resp. Equip llets für Hunde nach Stargard, Posen, Krem

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4 * Sgr. sür H Jahr n allen Theilen der Monarchie ahne ü. * en * . Zeitung)

j iblatt (Preuß. Adler-Zei . . 17 8gr. 6 Pf.,

in 8gerlin: 1 86. ö. * der ganzen Monarchie:

I tFfthlr. 275 5gr. ——— .

35taat

Alle Post- Anstalten des In und Auslandes nehmen sSestellungen an für gerlin die Expeditionen des Königl. Preuß. Staats - Anzeigers Mauer- straße r. 5 4, und der Preußischen Zeitung, Ceipziger- Straße Rr 14. ö.

Berlin, Sonntag den 21. Nobember

—— 2

1852.

Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Chaussee von Schubin nach Nakel durch den Schubiner Kreis genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß auf diese Straße das Expropriatione-Recht für die zur Ehauffee erforder⸗ lichen Grundstücke und das Recht zur Entnahme der Chaussee⸗Neu⸗ bau und Unterhaltungs-Materialien nach Maßgabe der für die Staats⸗Chausseen geltenden Bestimmungen Anwendung finden soll. Zugleich verleihe Ich dem gedachten Kreise das Recht zur Erhe— des Chausseegeldes auf dieser Chaussee nach dem für die Staats - Chauffeen geltenden jedesmaligen Ehausseegeld⸗ Tarife, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, so wie der sonstigen, die Erhebung besreffenden zusätzlichen Vorschriften. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarise vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee⸗

.

bung

für die in Rede stehende Straße Gültigkeit haben. Gesetz⸗ Sammlung zur

Polizei-Vergehen Her gegenwärtige Erlaß ist durch die öffentlichen Kenntniß zu bringen. Sanssouci, den 27. Oktober 1852. Friedrich Wilhelm.

von Bodelschwinah.

von der Heydt.

Handel, Gewerbe und öffentliche

Finanz-Minister.

5e. SMM af segen Xa 8 * ) e Me ajestat der König haben

53

De inisterium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Ferfügung vo

begriff des Wortes sZwangspflichtigkeit de 491 1. ungen Gesetz über das Postwesen v 9m . Nr. 144, S. 849). Reglement zu (Staats - Anzeiger Nr. 181 er Königlichen Ober- Post j 1 J J. . . 2 s 28 v. M. bemerklich gemacht, baß etzes ü. das Postwesen vom 5. . Anzeiger S. 850) ncht Gegen t ene, n,, n. . ; 1910 (an,„Gegenstände“ sondern „Pakete Hewichte von 20 Pfd nschließlich dem Postzwange ;

(Stagts⸗

Anzeiger

dem Gesetze uber das Postwesen

vom 31. d S. 1097.

5 yroetisn ; 1 2 trection wird auf den Be

über d 1 t unterworfen sind. Auf Gegenstände, * unverpackt verfendet werden, können daher die . Vor—⸗ i . u. den Postzwang nicht angewendet werden. Es wird i nd in gt, daßadie Königliche Dber-Post-Direction auf die Heschseer ö Kaufmanns N. die Versendung von gußeisernem

61 Tiegeln u. . w.) vermittelst der Etsen⸗

laß (Töpfen, Uh 19 s4 o * 1 1 * n gestattet hat, vorausgesetzt, daß diese Gegenstände un—

gesetzlichen

verpackt verschickt worden

e nn, Um Pakete irst dann, wenn

sind. . ; Gegenstände versandt eine Verpackung derselben stattgefunden des Gesetzes müssen sonach Gegenstände, nen zugesiegelten, zugenähten oder zu versehen zur Beförderung aufgeliefert worden sind, als Pakete an— gesehen werden. Dasselbe gilt von Gegenständen, welche in Kisten Koffern, Fässern, oder sonst in irgend einem haltbaren äußern Üm. schlage verpackt, zur Versendung gelangen, gleichviel ob kabei eine Versiegelung stattgefunden hat oder nicht. Bücher u. s. w., welche sich in einer unverschlossenen, oder blos mit Bindfaden umschnürten leichten Umhüllung von Papier befinden, wie solche namentlich im Versendung von Büchern ꝛ0

handelt es sich werden, nachdem hat. Im Sinne . 3 die mit einer verschlosse— zugeklebten 2c. Emballage

buchhändlerischen Verkehre, bei der

a ebracht ist sit* Doęss . sz 7 26 heigebracht ist, w als bostzwangspflichtig nicht zu erachten. 8. ö vom Zucker, wenn dessen Versendung in nicht verpack— ten Broden erfolgt, welche sich in ihrer gewöhnkick 1 saden umschnürten Hülle von Papier befinden Was dem Hojtzwange gesetzlich ausgenommenen Sendungen, welche Posten reglementsmäßig anzunehmen nicht verpflichtet sind r Wer 464 Pe 6 . 9 ö. J 2 . Berichte deshalb in Bezug genommene Vorschrift Reglements zu dem Gesetze über das Postwesen vom . tagt Anzeiger S. 1097) betrifft, so ist die Ansich richtig, eine Sendung zu den im §. 8 des Reglements allge— mein bezeichneten Sendung n, deren Beförderung die ̃

Mmas weigern kann, erechnet mern *

allch ser Regleme ; J

*. 2 Sende

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(. . 1 2 8 senstände.

Einlieferung Gegenständen, für welch'e hat, auf genaue Adressirung zurückzuweisen, wenn sie dem F§. 2 des Reglements (Staats- Anzeiger S. 1097 entgegen, nur mit Vuchstaben ohne Benennung Person, bezeichnet sind, .

von