legere, im stadtgerichtlichen Hopothekenbuche von de. Dorotheenstadt Vol. 2 Nr. 147 auf den amen des Kaufmanns Karl Wilheim Wolff eingetragene Grundstück, gerichtlich abgeschätzt zu 19595 Nthlr. 15 Sgr. 7 Pf., soll am 21. Juni 1853, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe . * J * 9 N sry⸗* . in * und Hypothekenschein sind in der Registratur ein— zusehen.
Nothwendiger Verkauf. Erste (Civil⸗)
1570 Königliches Kreisgericht. Abtheilung. Berlin, den 6. November 1852.
Das dem Baron Heinrich Friedrich Christian von Lowtzow gehörige, auf der Alt⸗Schöneberger Feldmark, am Schafgraben rechts der Potsdamer Straße von Berlin aus belegene, in unserm Hopothekenbuche vom Dorfe Alt-Schöneberg, Vol. V. Nr. 259. Fol. 193. verzeichnete Büdner— Grundstück, jedoch ausschließlich einer davon durch Vertrag vom 10. Februar 1846 an den König⸗ lichen Fiskus zum Bau des neuen Schifffahrts⸗ Kanals veräußerten und bisher noch nicht abge— schriebenen Parzelle von 27 ¶Ruthen 19 ] Fuß Flächen⸗Inhast, abgeschätzt als Ackerland auf 311 Thlr., 23 Sgr. A Pf., und als Baustelle auf 7145 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf., zufolge der nebst Hypothekenschein in unserem fünften Bürean ein⸗ zusehenden Taxe soll
am 6. Juni 1853, Vormittags 1 r,
an ordentlicher Gerichtsstelle, Nr. 25, subhastirt werden.
Die ihrem Aufenthalte nach unbekannsen Erben des Geheimen Kommerzienraths Beer zu Berlin werden hiermittelst zu dem Termine geladen.
Zimmer ⸗Straße
1540
Vom 1. Dezember e. ab werden auch die Angermünde anhalten, und 5 Minuten später daselbst eintreffen, gedachten Tage ab der nach folgende
als der
q
deshalb 5 Minuten früher von Berlin . jetzt bestehende Fahrplan Fahrplan in Kraft tritt:
1660
540] Edietal⸗-Citation.
Auf den Antrag seiner Geschwister wird der Schiffsknecht Johann Gotthilf Helm aus Lahmo, welcher von einer Besuchsreise nach Schiedlo im Februar 1839 nicht zurückgekehrt, seitdem er vermißt wird, von seinem Leben“ und Aufenthalt keine Nachricht gegeben hat, so wie seine etwa— nigen unbekannten Leibeserben oder Erbnehmer hierdurch aufgefordern, sich binnen 9 Monaten und spätestens in den
am 20. Februar 1853, früh 10 Uhr, an hiesigen Gerichtsstelle angesetzten Termine per— sönlich oder schriftlich zu melden, im Falle des Außenbleibens aber z? gewärtigen, daß er für todt erklärt und sein nachgelassenes Vermögen seinen sich legitimirenden nächsten Verwanhten zuerkannt werden wird.
Nenzelle, den 21. Apunil 1852.
Königl. Kreisgerichts-Kommission. lis 3 Königlich . 1 ö n EB. 9 Niederschlesisch⸗Märkische Eisenhahn.
Es soll die Lieferung des Bedarfs an eisernen Reifen für Eisenbahnräder (ixres) pro 1853 zum Belaufe von ungefähr 600 Stück im Wege de Sabmission vergeben werden.
Hierzu ist ein Teimin auf Montag, den 5. Januar k.
12 Uhr,
in unserem Geschäfislokale auf hiesigem Bahn⸗ hofe angesetzt, bis wohin die Offerten eingereicht sein müssen. Näheres eigeben die Lieferungs— Bedingungen, welche im vorgenannien Lokale aus⸗ liegen, und wird auf Verlangen auch Abschrift dieser Bedingungen gegen Erstattung der Koplalien ertheilt.
Berlin, den 23. November
Königliche Directio: der Niederschlesisch⸗Märkischen
5 m 98
185
2.
1 1
0 1enbahn.
Berlin-Stettiner Eisenbahn.
Nachtzüge (Schnellzüge) auf unserer Bahn
abgeig sen werden ⸗
ö vy s o 35 1 * * orschreibt, o daß
——
— —— — ———
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Per sonen zug.
Uhr. Min.
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Uhr. Mi
Abfahrt von Berlin.. — „Stettin. Vormittags
Ankunst in Steitin .. ...... 8 * 5
y) y) , 9
und zwar in der Art, und von Stettin Morgens 6 U. 30 M. abgeht.
Mit den Personenzügen J. II. III. werden Personen in allen 3 tachtzügen (Sch nellzügen) JV. nur Frachtgüter, Des Monsags und an den zweiten
und Eilgüter, mit den Wagenklafse, mit den Güterzügen V. Personen befördert. züge aus.
An den von Berlin abgehenden Personenzu
sich in Stettin die sonenzug III. und der und Posen kommenden Züge. tin ein Zug nach Woldenberg.
Vormittags von Kreuz in Stein
Dirschau, Danzig, Elbing die sich gegenseltig anschließenden Züge, Bromberg, Dirschau und Danzig verkauft.
Die näheren Bestimmungen ergiebt der spezielle Fahrplan,
hofe beim Einnehmer zu haben ißt. Stettin, den 12. No vember 1852.
Mittags ö 172
Nachmittags
ü Nachmittags
15
— 59
Abends
57 9 10 8 9 15
daß der 1ste Zug von Berlin am 1. Dezember e. Morgens 6 U
Wagenklassen, Equipagen, nur Personen in J. und Equipagen ünd Vleh, nie mals und dritten Feiertagen fallen di
gl. und den Nachtzug (Schnellzug) JV. schließen Züge nach Posen, Danzig und Braunsberg. Der von Stettin abgehende Per Nacht (Schnell ⸗?) Zäg JV. schließen t An den von Berlin kommenden Personenzug II. Der von Stettin eintreffenden Zug. Auf dem Bahnhofe zu Berlin werden von dort bis Stargard, Posen, und Braunsberg Blllets für Personen und Gepäck auch Billets
von Braunsberg, Danzig schließt sich in Ssei schließt sich an den
sich an die abgehende Personenzug II.
Kreuz, Bromberg, resp. Equipagen fuͤr Stargard, Posen, Kreuz,
für Hunde nach
a nn, , . 1 ö . 3 welcher zu ? Sgr. auf jedem Zahn—
7
Das Direktorium.
Witte Kuntscher.
Rhades.
* 6 mn 24 638 biedactign 1nd
Seeländische Eisenbahn lis aj Gesellschaft.
Da der Kontrakt wegen Fortsetzung der Kobe hagen⸗Noeskilder Eisenbahn nach Korsör . schlossen und von der Regierung genehmigt 6. den, so wird hiermit durch die unterzeichnete P!) rection, nach Ermächtigung der Gesammt . V. waltung, der auf der Generalversammlung . 14. April d. J. festgesetzse Zuschuß au die Ick der Kopenhagen-Roeskilder Bahn, nämlich)! Species p. Stück, mit 5 pot ., R., mn ben zinsen, zur Einzahlung im hiesigen Hauplbliren vom I. bis 15. Januar 1853 einberufen Die Aclien selbst müssen gleichzeitig ebendasesbf zur Erlangung der Bescheinigung des geleisten⸗
Zuschusses eingereicht werden.
Kopenhagen, den 20. November 1852. Die Direction der Seeländischen Eisenbahn— Gesellscha ft. i rt nnn, J Müller.
Rothe
1575 Ediktal - Ladu g.
Rachdem zu dem Vermögen des Haus besitzerz un Kramers Einst Moritz Puͤschel zu Ober— Ullers don bei Zittau dei Konkurs- Prozeß eröffnet und
der 26. April 1853
zum Güte- und Liquidations-Termine anberaumt worden ist; so werden alle diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde an den gedachten Ernst Moritz Püschel Ansprüche zu haben bez, meinen, hierdurch öffentlich bei Verlust der We. dereinsetzung in den vorigen Stand und unte der Verwarnung, daß di jenigen, welche im obigen Termine nicht erscheinen, so wie die, welche enwede gar nicht oder nicht gehörig liquidiren, für aus⸗ geschlossen, diejenigen aber, welche, ob sie dem etwa vorseienden Vergleiche beiteten wollen oder nicht, dentlich sich nicht erklären, für beistimmen; geachtet werden sollen, geladen, daß sie gedachten Tages früh 10 Uhr vor der unterzeichneten Justiz Kanzlei in Person und resp. mit ihren Ehemän— nern und durch ihre Vormünder, oder durch ge hörig legitimirie,
zum Vergleich hinlänglich in
strüirfe Bevollmächtigte erscheinen, zu vörderst ö Hüte pflegen und wo möglich einen Akkord pref— in dessen Entstehung ihre Forderung binnen Termine an gerechnet unter Bei forderlichen Beweises, Productior iden Urkunden, auch De „gebührend liquidiren, müit
1 18 Güter 4
* 5 1695 v6onrnn 119611 vom
Vertrete
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ĩ 4 ! 3 ö M J Tagen auf Vorbringen der
Vermeidung des Eingeständ
führung sich einzulassen und
h die vorgelegten Urkunden ! Anerkanniachtung anzuerkennen
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94 6 J 21* 2115 rd verfahren
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Del aber der Inrotulafion der fassung oder Einholun eines Locations nisses, jiernächst jedoch auch noch
12. Juli 1853 eines Verhörs zum Behuf obei wiederum die Außenblei nicht oder nicht besti die Beschlüsse der Mehrza erachtet werden, so wie end 102 z —— .
früh 10 Hauptvergl benden oder sich gar Erklärenden als einwilligend werben lich, dafern ein en sollte, den 20, September 1853 der Publication eines Locations ⸗Erkenntnis welches in Betreff der Außenbleibenden 2 Uhr für publizirt erachtet werden sell, gewäl tigen sollen. Uebrigens haben auswärtige Juteressenten doöllmächtigte unter hiesiget Jurisbietion tt
1 ö 11
Zittau und zwar Ausländer nittels g Vollmacht bei Fünf Thalern Strafe zu Reibersdorf in der Königlich sächsischen
Lansitz, am 17. November 1852.
els gericht! * .
bestellkl.
61
Standesherrliche Justiz-Kanzlei daselbst, in .
herrlich Beringschen Gerichts? Ober⸗Ullersdorf II
* . 6 4 IL. MIrTYeFIBgr Flohr, Justiz⸗Kanzlei⸗Direktor.
waltung des
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Aerlit Berlin,
F557 18 1 Ui nnd
d Berlag
e nent beträgt Das Abonnentent
25 5gr. in allen Theilen der Monarchie ohn Preis Erhohung. Mit geiblatt (Preuß. Adier-Ztitung)
für 4 Jahr
in gerlin: 1 KRthlr. 17 391 tz pf . *
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Alle Post-Anstalten des An⸗ und n
Königl. Preuß. Staats - Anztigers Mauer- straße Nr. J 4. und der Preußischen Zeitung, Ceipziger⸗ Straße Ur. 14.
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Berlin,
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Sonnabend den 27. November
Ministerium für PDandel, Gewerbe und öffentliche
—
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Bestimm
2
Arbeiten.
5sste Stück der Gesetz enthält unter en Allerhöchsten Erlaß vom 27. Oktober 1852, treffend die Bewilligung der fis kalischen Vorrechte den Bau und die Unterhaltung einer Chaussee von Schubin nach Nakel durch den Allerhöchsten Erlaß
Sammlung,
b 9 2
1 vom 27. Oktober ,,, treffend die Verleihung der fis kalischen Vorrechte in Bezug auf den Bau und die Unterhaltung einer Ge— neinde⸗-Chaussee von Lechenich über Kerpen und Berg⸗ heim bis zur Köln-Venlöer Bezirksstraße; unter? die Bekanntmachung über die unterm 11. Oftober 1852 erfolgte Bestätigung des Staluts der Aktien— gesellschaft für den Freiburg-Bolkenhainer Chaussee— bau. Vom 5. November 1852; unter das Privilegium wegen Ausgabe Prioritäts- Obligattonen der 2 bahn⸗Gesellschaft. B
das Wiesenbesitzer in der Regierungs-Bezirks
Salm, Kreises . Vom S8. November 1852, und unter Genehmigungs-Urkunde des Zusatz-Artikels XX. Rheinschifffahrts Akte vom 31. März 1831. Vom November 1851. November 1852.
Geset
Daun,
OaAmmluna
1 nos 1 61
* rie ; 19 or nn rr Sustiz⸗Ministerium. erfügung
brauchbarer
9 ? unt
,, , 91 I. Allgemeine Ver gung vom 24. 1848.
keine Eassation
allgemeine Verfügung vom 24. Juni 1848 enthalt ung darüber, ob und nach welchem Zeitraum die
der auf die gerichtliche Depositalkassen Verwaltung bezüglichen Bücher
und Beläge
*
veranlaß J. Von der Vernichtung und Veräußerung bleiben ten⸗Mandatenbücher
erfolgen könne. Der Justiz⸗Minister findet sich daher t, über diesen Gegenstand Folgendes anzuordnen:
iu die Testamen— ausgeschlossen.
II. Zur Cassation sind geeignet:
1)
Aus
iach Ablauf von fü nf und dreißig Jahren die De⸗
posital⸗Beläge, so wie diejenigen Depostftalbücher, die den
unmittelbaren Verkehr der Depositorien mit den Deposital⸗
Interessenten nachweisen und die Rechnung bilden, auf; welche die Beläge sich beziehen, nämlich die Protokollbücher
und die Deposttal-Manualien, so wie die Asservaten⸗
bücher, — von dem Zeitpunkt des geschlossenen Jahrgange
der Beläge und Bücher angerechnet,
nach Ablauf von zehn Jahren die Deposital⸗Mandaten— bücher, die Asservaten-Kontrolen und die von dem zwei⸗ ten Kurator des Depositoriums zu führenden Mandaten Präsentationslisten (Deposital- Ordnung Tit. 2 5.3 Verordnung vom 18. Juli 1849 §. 12, Gesetz⸗ Samm- lung S. 298) — von Dem Zeitpunkte der dem Rendan— ten über die betreffende Jahresrechnung ertheilten Decharge angerechnet. genommen von der unter II. Nr. 1 vorgeschriebenen Cassa⸗
welches heute aus-
für
den Schubiner Kreis; unter
tion sind jedoch diejenigen Depositalbeläge, welche sich auf bleibende Stiftungssachen, auf Vormundschaften über Wahn und Blödsinnige . 6 die cle angel gen eiten beziehen, in denen eine 9. kuttte, von den Interessenten anenkann zlegung halb der letzten zehn Jahre, don , .
d hn Ja d ge 1Easationstermine zurückgerechnet, nicht stattgefunden hat. Dergleich en Beläge sind von den übrigen auszuscheiden und abgesondert aufzubemnahlen. leber die Zulksigkeit ihrer Vernichlang' be! den Zeit untt rene. — ben hat das betreffende Gericht in jeder einzelnen? Sache Beschluß zu fassen und danach das Erforderliche anzuordnen. In gleicher eise sind aus den Deposital⸗ Manualien vor deren Cassatlon bie Folien, welche sich auf Stiftungs- und andere Massen der vorer— wähnten Art beziehen, auszutrennen und in einem besonderen Vo⸗ lumen so lange zu asserviren, als noch Beläge vorhanden sind, welche auf die betreffenden Jahrgänge Bezug haben.
Im Uebrigen sind, was das Verfahren bei der
dem Verkaufe, so wie die Verwendung des Bestimmungen der allgemeinen Verfügung auch in Beziehung auf die Depositalbuͤcher gebend zu beachten.
Berlin, den 18. November 1852.
1 Cassation und Erlöses betrifft, die vom 24. Juni 1848
und Beläge als maß—
Minister
An sämmtliche Gerichtsbehörden
2 —
. : .
M inisterium der geistlichen, Unterrichts Mꝛedizinal⸗ Angelegenheiten.
a Die Kreiswundarzt-Stelle im Kreise Gardelegen Regierunge
9 y N I s⸗ . 3 59 2 s * . 3s T . — . 9 4 8
2 zirks Magdeburg, ist dem bisher im Kreise Wanzleben angestell— reiswundarzte Wirth verliehen worden. J
un d
t en K
Berlin, 26. November. Se. Majestät der Koͤnig haben Aller— gnadigst geruht: dem Ober⸗Jägermeister Grafen von der Asse— burg-⸗Falkenste in die Erlaubniß zur Anlegung des von Sr. Hoheit dem Herzog von Braunschweig ihm verlishenen Großkreuzes des Ordens Heinrichs des Löwen zu ertheilen.
Der sonal - Chronitz
Ber Del
Provinzial Behörden.
Provinz Preußen. Ernannt ist: Der Haupt Steuer Amts⸗Rendant
ᷣ⸗ O
Jaithe in Thon
vom 4. Januar 1853 zum Ober⸗Steuer⸗Inspektor in Jastrow.
. Verliehen ist: Dem seitherigen Pfarrvikar Karl August Wilhelm Gayk die erledigte Pfarrstelle an der tvangelischen Kirche zu Schimonken in der Diözese Sens burg.
Provinz Brandenburg.
Ernannt sind: Der Lehrer Elias Friedrich Adolph Horn, bisher in Clebow, zum Schullehrer zu Wendisch Sagar, Diözese Krossen; der Lehrer Karl Heinrich Reinhardt zum Schullehrer zu Groeditzsch, Diözese Lübben; der Corps jäger vom 3. Jäger ⸗Bagtaillon August Ferdinand Heuer zum Förster und ist ihm die Försterstelle Neudamm If, in der Oberforsserel Zicher, übertragen worden.