1852 / 280 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Zahlungsfähigkeit, so wie über den von der Aufsichts behörde sfestgesetzten Wohlhabenheit auszuschließen sind, und insofern ihre neuen Einl 1667 und bestätigten Termin der Erstattung vollständig ausweisen. bei der Sparkasse für das Sparjahr nicht die Su nime von 10 N fen . Privaten, welche zu den §. 13 sub e. aufgeführten Zwecken Geld ver⸗ g, . . kleiner Grundbesitz allein berechtigt nicht zu n. i Zu sätzliche Bestimmun g.

augen, müssen ö . ö olchen Ausschließung. ö ö. . ö. ö ö . .

1) über die zu machende Anlage sich deutlich und bestimmt aus weisen; Keinen Anspruch anf Prämiirung haben Personen, welche Staats ⸗Verwaltungs Ressort und Gerichtsstand der . Ein 3 wird für beladen angensmmen, wenn außer den Zube⸗

2) durch ein Zeugniß des Vorstandes ihrer Gemeine und zweier Ge- Wuchers und Betruges in Untersuchung sich befunden haben and wegen Hülfs ka sse. . h ö Futter auf höchstens 3 Tage, sich auf demselben

ö 2 * ĩ 8 28 *7s. ü ö . j . 3 2 ; f . ; ö. 5 ( d e 14 9 4 * ? meinerãthe oder Gemeine iebraä sentanten oder, in Ermangelung freigesprochen sind, und zwar innerhalb fünf Jahre vom Tage des Uibsn c s. 35. Der Ober-Präsident der Pro vinz Brandenburg ist fortwäh⸗ an anderen Gegenständen mehr als 2 Centner befinden.

derselben, , den Ruf als erfahrene und solid? ber ,. Strafe. . der Kurator der Hülfskasse in der Art, daß es ihm jederzeit freisteht, Befreiungen.

Hauswirthe begründen; Im Falle der Wiederholung des Verbrechens sind diese Pers . 1 statuten⸗ und reglementsmäßigen G ihrer V nnn, l * ;

ie, 5 it 6 weise 2 8 ; 2. f. ontn fi sich von dem statuter eg its maßige ange ihrer Verwaltung Ueberfahrtsgeld wird nicht erhoben:

1 , n mögen nachweisen und in der ge ka,. 9 ö , . . un . ö. Hu beugen auch über etwanige Anstände und Zweifel, die ihm von der 4) von allen 6 und Term welche den Hofhaltungen des setzmäaßigen . s. -. Eine jede staatlich genehmigie Sparkasse des Bezirks h. ea. er Hülfskasse vorgetragen werden, unter Vorbehalt des Rekurses igli e mr n, , n, en. 46 nter diesen Bedi ö D e bis zu zwei Drittel d Direct er Hülfsfasse bei Ver 65 Bezuts hat d zirection der n s ragen wennn, Vorbehalt des Rekurse niglichen Hauses oder den Königlichen Gest! bren;

9 1 , , . , , . e mn 3 . Directton der Hülfskasse, bei BVerlust der Theilnahme an der Prämien! . das betreffende Ministerinm zu entscheiden. ö . allen fommandirten binn, , n nn, 1. 18d zu Wenhs den zur . 6. a 4 ö ö 234 3. oder 6 gegen theilung des Jahres bis zum 1. März jeden Jahres eine Nachweistn § 36. Die Hülfskasse als Institut hat ihren Gerichtisstand vor dem Kriegs * Reserve entlassenen Soldaten fe nen . en . zur w n 8 h e,. bezeichnete Sicherheit iber den Hesammtbetrag des Guthabens einzureschen, welche zur Pram! Siad gerichte zu Berlin. Thieren, welche ber Armee oder den än, 2 3 . gegeben, werden. ö . ö. (ass Seca rung nach den Grundsätzen des §. 23 berechtigte Sparer am Schlusse n.. Siadi ; ö. . en,, , . r, . ee, . . auf dem Marsche an—

Wird ein Darlehn dieser Art von sämmtlichen Einwohnern eines Ortes, abgewichenen Jahres bei ihr gehabt haben. Nach Verhältniß diese; Pd gehoren, ven hegs - Borspann und Kriegs seferungs- Fuhren; oder doch von der Mehrzahl derselben zu einem gemeinsamen Zwecke nach trages wird sodann der zur Prämlirung flir das abgewichene 2. . ) , Ordre vo 18. Ok ber 1852 . öffentlichen Beamten, deren ern 9 Führwerken bei Dienst⸗ k 5 ̃ so , Direction 4 . erforderte Zeugniß über ponible Betrag auf diejenigen Sparfassen ie, e. sich rechtze ig , ,. 2 lle . h öch st e Kabine tS⸗Ordr 6 vom 8. n t vöbe K , , ,, und Kirchendienern bei Amtsverrichtungen

en R t Schuldne 8 erfahrene und solide Hauswirthe erlassen. habe artir , ,,, . f Tarif elche D e f t arb z

den Ruf der Schuldner al ahre d solide Hauswirthe erlassen haben, repartirt und den danach auf jede einzelne Sparkasse fallende Bett betreffend den Var iß, nach welchem das Ueber fa hrts⸗ von Transporten, die für unmittelbare Rechnung des Staates 8.

9 derselben überwiesen. gan 6 ö 89 geld bei der Warthefähre bei Clementenschleuse .

3)

Privaten, welche zu dem, §. 13 sub d., aufgeführten Zwecke lehne verlangen, sind verpflichtet: / JI 2 r ö * . ö . . ; ö . . be, . die Nate auf die einzelnen Sparer zu ger z ö g h * J S* e ener. r * , 1) Zweck und Umfang der Anlage, wozu das Darlehn verwendet wer theilen, ist in den Statuten jeder einzelnen Sparkasse und hinsichtsich d, erheben ist ö 9j , . . ,. ö n 1 den soll, genau anzugeben; bereits bestehenden Sparkassen darch RFachträge zu ren ; t. Estafetten, so wie von den Postbeförderungen zurückkehrenden Wagen 6 . 6 1 . . . . . . 2. 1” 9. ) G1 1 * ö 9! 19g J Sia 1 weitere . ö F 92 254 J . ö den Ruf tüchtiger Kenntnisse und solider Lebensweise durch obrigkeit⸗ Bestimmung zu treffen! 2. Ich sende Ihnen den mit Ihrem Berichte vom hten d. M. . . . . . . 36 w ; 2 a. 5 a enn pes ahnte nretBe d-. er von hren Feuersbrünsten u N inde liche Zeugnisse zu bewähren; eeingereichten Tarif für die Erhebung des Ueberfahrtsgeldes an der , , , . bei , , ,. un ahn icht Nothständen. 23 . ö 1 . igerelch . . *r , ne, ; ; Rg; Gegeben Sanssouci, den 18. Oltober 1852. Sig . . 396. , s Darl innerhalb d ß k Warthefähre bei Clementenschleuse anbei vollzogen mit der Bestim— gehen wdhs onen, de ober 185 ; z arlehn inn H der ersten zwei e RN 2 e , . ĩ . Amn lan Fer m nn, Friedr. gi 9) durch en e, wenn as arlehn innerhal der ersten zwei Von den Vorrechten der Hülfs asse. mung zurück, denselben durch das Amtsblatt der Regierung zu Friedrich Wilhelm. Drittel des Werthes derselben böopothekarisch eingetragen wird; 1 ,, . d. O. veröffentlichen und mit dem Januar k. 3 ; h n . ; b) durch Verpfändung von hypothekarisch eingetragenen Forderungen, §8. 25. Die (Provinzial-) Hülfskasse hat die Rechte eine Frankfurt 4. d. D. veröffentliche ö von der Heydt. von Bodelschwingh. . ĩ 9 ; ; 59 ö. d: ; 131d 1 Vülsstasse ga 5 23 d privileairsen . ten a2 . en wenn dieselben innerhalb der ersten zwei Drittel des Werths der ffentlichen Corpordtion. —ͤ . t brivileginen in Kraft treten zu lassen. 16 230 H . Sans souci, den 18. Oktober 1852.

26. Der Hülfskasse wird innerhalb des kommunalständischen Ver, 3 . Friedrich Wilhelm. Se. Majestät der König haben Allergnadigst geruht:

Grundstücke eingetragen sind; z 2 ** se z * 5 F . S 2 1 ĩ. ; ——b— D

87 durch Verpfändung an sgt., e vom Staate garantirten bandes für die Korrespondenz mit den Behörden so wie mit ihren Beat 2 93 . 0 dis h f ie f . e se P tiere 1 96. p i. . z . ö * . Ven nn⸗ 1 Papieren, oder von inländischen Pfandbriefen. 2X 1e se Papiere ten und Agenten die Portofreiheit verliehen welche jedoch . t 3 . 6. ; nnen jedoch höchstens nur in Höhe von 75 pCt. ihres Nominal⸗- geübt werden muß, daß die Briefe offen oder an: raren ö . von der Heydt. Den seitherigen Verweser des Landraths-Amtes zu Greven—

3 . he lieh ve ö ö ö . . 1h 16 ö 1 L ? 11e Krell P D J Und dit . 9 . ) ö Yin ssols 2 9 2 v 89 9 ü ass wertbes beliehen werden; Adressen mit dem Rubro: k An Regierungs-Bezirk Düsseldorf, Regierungs-Assessor . Arbetten. Caspar Jose h . s berg, zum Landrathe zu ernennen

d) durch Bürgschaft angesessener und als solid anerkannter Eingeses⸗ 91 ĩ 3. 6 . . . . . 3 . , „Angelegenheit der Kurmärkischen Hülfskasse“ 9 Bowmore 15 seuen der Provinz, wenn die Bürgschaft selbstschuldnerisch über⸗ versehen werden i, gen, , . 66 . . schrif den 2 Gewerbe und j 3 259 j J. 2. P ö . ö 6h) l Siegels . 4. niterschrift: ö nommen wird, und über diese Verbindlichkeit Wechsel ausgestellt e mn m, ,, . werden z r „Kurmärkische Hülfskasse ö . 8 ö ö —— 6 ö dienen. k 5 ö 168 7 157 65 S. 17. „Wer ein Darlehn auf Amortisation erhalten, dasselbe jedoch ? Der Widerruf der Portofreiheit wird vorbehal . Meinisterinm für Handel, Gewerbe und o ffentliche 5 y 27 ; hz 2 3 5 ) 6 4 * J 17 * 11 ü 1 7 fel 1 ö r * 6 1 . 2 ʒ weis lich nicht zu dem augegebenen Zwecke verwendet hat, muß sechs 3 ———————— Arbeiten. Monate nach geschehener Kündigung den ganzen Rückstand des geliehenen ö - In den Monaten R 6 ann 2 e, . t * . 8 ; ⸗‚. . . 2 2 Kapitals zurügzahlen. ö . / 9 3. November 1852 betreffend vie 8. 18. Zur Rückzahlung nach sechsmonatlicher Kündigung sind auch Von der Ver er Hülfskasse November = . l Alle Schuldner verpflichtet, die entweder Ein Jahr lang mit mehr als der März bis bis genaue statistische Aufnahme der vorhandenen Webe— / ñ 1 einschließlich ö

Hälfte ihrer Terminal- und beziehungsweise Zinszahlungen im Rückstand:: S. 27. Dem Kommunal- Landtage der Kurmask steht die Be: uihung 1 291 einschließliché stühle, Spinnereien und anderen Ge werbs-⸗Anstalten. . Oktober. ö ö. 58 K ;

sind, oder von denen solche nur durch Zwangsmittel in dem gleichen Zeit⸗ und. Beschlußnahme in allen den Angelegenheiten zu, wo innerhalb dr ͤ raume haben erlangt werden können. HGränzen dieses Statuts in der Wirksamkeit und in den Geschäften . Pf Pf Es ist von verschiedenen Seiten zur Sprache gebracht worden

8. 19. Wenn Grundstücke, welche für ein D r Hülfskasse Hülfskasse eine wesentliche Verussrñl . 12g , 34st; f ; 8 Brun stücke, welch ur ein Darlehn der Hülfskasse * asse eine wesentliche Verän erung eintreten soll. 8 ö ĩ 16 die bisherigen statistischer Aufnahmen der vorhandenen Webe⸗

verpfändet sind, zur gerichtlich nothwendigen Versteigerung kommen, so ist Er bestimmt von einem Landtage, zum anderen, welcher Theil 3 atio' ; . 2s wird entrichtet für das Uebersetzen:

2 66 h . 3 9. 2 . 3 ö 216 ; 1. 9. ye . rei ; Fe zerbs A st ; ; die Direction ermächtigt, nach pflichtmäß igem Ermessen zur Sicherung des Fonds den T arlehnen auf Amortisation und welcher den T arlehnen auf 3 ; stühle . 6m, n . Anstasten . ö w. . Kapitals entweder / Kündigung zu widmen sei; ob eine bedeutendere Hinwirkung auf eine he . . v on Personen, einschließ lich dessen was gekhbrigen 6 enauigkei erfolgten und ée ghalb die aufgeste ten Tab ellen

a) bei der Versteigerung bis zur Deckung des vorgeschossenen Kapi als, die andere Kategorie von Meliorationen eintreten solle, u. 5 w 6 f sie tragen: . der nöthigen Zuverlässigkeit ermangelten. Nach den angestellten Ermitte⸗ ) 6 ) wenn die gewöhnliche Ueberfahrt

Februar.

der Zinsrückstände und der etwanigen verlegten Kosten mitzubieten, Ende wird dem Kommunal-Landtage bei seinem jedesmaligen Zusahnma⸗ rl und wenn das Pfand der Hülfe kasse zugeschlagen wird, solches zum treten eine vollständige Uebersicht der Lage und der Verhältnisse 1 Hüft. absewartet wird, für jede Person . uehrerer Fabrikbesitzer die Angabe der von ihnen beschäftigten Arbei⸗ Besten des Instituts so lange zu benutzen, bis sich Gelegenheit zu kasse, so wie die Rechnung zur Dechargirung vorgelegt. ö b) für eine besondere unverzügliche ter und Zahl der Webestühle öfters verweigert oder ungenau mit— vortheilhafter Wiederveräußerung bietet, oder / S. 28. Der Kommunal-Landtag wählt alle“ fünf Jahre die Direction eberfahrt mittelst Nachens, welche getheilt wird, wodurch die mit der Aufnahme beauftragten Per—

r auf Verlangen geschehen muß, von sonen genöthigt worden sind, sich darüber anderweit Auskunft zu

*

einem Kauflustigen das nöthige Kapital, welches jedoch jedenfalls der Hülfskasse und zwar für setzt drei Per sonen, welche entweder wirklich a. ; den übersetzenden Personen zu ; 2 * ; 8 94 .

t 46 ? . verschaffen. Sollten die noch in diesem Jahre bevorstehenden Auf⸗—

Ahn⸗

; l lungen hat die ser Uebelstand seinen Grund theils darin, daß von Seiten

ĩ 1

——

ö. Viertel e ,, nicht übersteigen darf, vorzuschießen, Mitglieder der Ständeversammlung sind, oder es doch früher waren und . und resp. zu belassen, ohne bei einem solchen Darle ; e sich nicht der Befähigung zur Stang ff 661 ; K sammen .... V ; e n , w . : 2 3 en , n , hn rn g nf: . Gn l. Fiand aft verlustig gemacht haben; an sofern die Abgabe nach dem nahmen der statistischen Fabriken und Gewerbe-Tabellen auf ähn 25 ; h h ; 242 r K = = ; 21 liche Hindernisse sto e ist 321 besoraen Daß 8 ebßntiũ Der⸗ gen Zinsen und Kosten, welche die Provinzial ⸗Hülfskasse zu fordern der Städte und ein Mitglied aus dem Stande der Landgemeinen, . hij ö. ö. . . e, , . . . . hat, müssen jedoch, so weit sie zur Hebung kommen, von dem Käufer Ober Präsident der jedesmal einen Staalsbeamten nen erhoben, nicht mehr be— eben wieder ein ungenaues „ist und daß dadur voll unter allen UÜmständen berichtigt werden. zu, welcher die ts⸗ üben hat, und aus diesen vier trägt. Bild von dem Umfange gewährt wird, in welchem Spinnereien, ' Die De ĩ j 55. 229 —— ĩ ö 11 J Persan⸗ e 6 n, , 97 : . . . 2 S. 20. Die Direction ist verpflichtet, den ganzen Rückstand eines auf Personen beste Lahl die Direction der Hülfskasse. di n, . welche 3. . 9 Webereien und andere Fabrikzweige betrieben werden. In der An— J . ren, wofur die Abgabe nach den Sätzen lage theile ich: 21 h 2 ; 33 119 Ihen ich z . , . anzunehmen. wählt, ein ein dritter Stellvertreter. Bei einer 221 18 Hülfskasse frei, die i india Aktiva bei . ; 5 , ,, , welche Thiere, wofür die 2 bgabe nach den . 2 6 . = vorlg nm ber h 369. der Dälfslasse, frei. die ihr zuständigen Aktiva bei länger hinderzng oder bei eingetretener gänzliche Unfähigkel Ieh. . ö Königliche Regierungen über die Aufnahme der Gewerbe— nender Gelegenheit, jedoch ohne Gewährleistung zu cediren, und 5 Indern ker, Direktoren wird für denselben eincr bicser Sie. Saen zu JJ. entrichtet wird, reiten, führen Tabellen unterm 19. September 1846 ergangene Cirkular— . 2ss 3 ? . 8. 2. . ); 2 . 2 1e 1 1H. 8. 1er 340 . 11981 entweder für Rechnung' des Cessionars fortan die Zinsen zu erheben und vertreter nach der Neihefolge einberufen. Der einberufene Stellvertreter 1.9 2 'r 6 . II. Von Thieren: i E ĩ ĩ ĩ 8 ĩ fi . ) Abschrif iner De Direktor de sti sche Büre zahlen, oder denselben selbst die Erhebung der in der Obligation bedunge S. 30. Der Direction steht es jedoch auch frei, bei wichtigen Ver— 4 0 . 2 Abschrift einer von dem 2 irektor des statistischen Süreaus z f f b) für ein Stück Rindvieh oder einen unterm 5. November d. J. über die Aufstellung dieser Tabellen wird der Direction beigelegt. langen, die Stellvertreter außerordentlich einzuberufen und an den Ber— 9 d 1411 eite ren J Fa , m, ) für ein Fohlen, Kalb, 2 n, mit, um daraus die Bestimmungen über die behufs Erreichung eines Von der Verwendung der Zinsüberschüsse. S. 31. Die so (58. 28) konstituirte Birection der Hülfskasse erwasl 31 is ein. , , richtigen Ergebnisses, welches für alle gewerblichen und Handels⸗ unter sich jährlich einen Vbrsitzenden und erledigt demnächst sämmtliche Ge . , . ee. n ; Interessen in so hohem Maße zu wünschen wäre, von dem Gewerb⸗ 2X 4 . 86 119 L 8 1bII L ) ; zur Prämiirung von S ss ssent e . ͤ en des kommunalständischen Ver— lements ö b ; , J ö h ' 9 8. h Pr ol imer wirs Ser 6 Birr seianeteę Mel Re ** andes zu ve ö heil des Gewinnes wird dem Stammpem? g, Se. In den Verhandlungen der Direction entscheidet die Mehr— Vie Handelskammer wird veranlaßt, durch geeignete Belehrun j g . geringere Anzahl ist frei). . 6 ;;, Feen in Ihrem Bezirke dahin zu wirken, daß die Vorurtheile, oder er J * z ö 4 * . 6. 4 ö . ö. . ] a,. 5 90 1 nc, g sugeschiagen, über das letzte Viertel können die §. 33. Das zur Verwaltung nöthige Personal wird von der Direc— . Nel t e . eil ei. r ecken innerhalb ihres Bezirks, oder, um das ; Un einem Tragekorbe übergtsetzt wird, so Lon vollständigen und genauen Angaben über die Verhästnisse ihrer fan dischen Unterbeamten ober den n Regi ausgewählt ur Prämiirung' berechtigte é s n . 9 6 ; ober den Unterbeamten der Regierung ausg 4 J ö . ; 221 = des kommunasständischen Dult n n Futeressenlen bei den Sparkassen und ist in dem Reglement näher bezeichnet. Die Verwaltungs ⸗-Behörden om Fuhrwerk neben der Abgabe zu zung Lderselben bestimmen, bei der im nächsten Mongt bevorstehen— sind nur in dem Bezirk wohnende: II. für das Gespann: den Aufnahme beseitigt werden, damst sie den Anordnungen . . * ] . * . . z n * ö ( . h X s⸗ 5111 v . p 1 1 19 bj Jabrjt: und Vergn' lian bee, ö . . rt ten die Landräthe und , , , m, , ih , n, ) Tagelöhner; . ragen und Ansuchen zu genügen und wenn Gefahr für die Darlehne de . dein denes ö ,. 5 e m n en ) Personen, welche zwar wegen Alterschwäche, Kranke . gefordert lnze ige zu machen. )und 32 ne, . e, Krankheit, Arbeits mangel §. 34 B 3 z. 13, 16, 30 und 32 . · oder Dienstlosigkeit für e z 4, . ange 8. 34. Unter Beobachtung des Inhalts der §§. 13, 16, 3 , g. ; . h . ; wer nie, nr, , . 6 Arbeiten lol är ene fi zen Cher sängere Zeit nicht zu en dieses Statuts, so wie der bezuͤglichen Vorschriften des Reglements, werden ö Von unverladenen Gegenständen wird die Abgabe erhoben, welche Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentlie Arbeiten. der Kat ie a bi öri S , . le Personen, das Fuhrwerk und die Thiere treffen würde, wodurch sie zur von der Heydt. er Kategorie a bis 4 gehörigen Stand nicht verändert haben, inso. Hüls . ,. obe Ver⸗ . : fern die unter a bis e bezeichneten Persone h haben, inso Hülfs kasse wrantworflich, wenn dieselben vorsätzlich oder durch grobe ieren ; zenn d im . n nicht wegen notorischer ( fehen von ihrer Seite entstanden sind. eeelba itt werden kann, so wird. die Hälfte der vorstzhenden Säge ent⸗ 63 iche Handels n d kaufmännische richtet, pogegen der Fährmann Bahn machen und die Reisenden überbrin. saͤmmtliche Handelskammern und kaufmännische

meinen Vorschriften des Statuts gebunden zu sein. Die rückständiec Mitglied aus dem Stande der Nitterschaft, ein Müglted aus dem Sande ö ö 8 * Satze zu a. von den Einzel— 1 . 2 zur 8 ch kein vollständiges Amortisation geliehenen Kapitals sechs Monate nach der vom Schuldner §. 7h. vertreter für die Direltoren ge— n p 1 Ber . u l. entrichtet wird, desgleichen Personen, 1) die von dem Königlichen statistischen Büreau an? sämmtliche oder treiben, sind frei 4 . 4 ĩ h * 2 7 J Ne J x 8110 22 solche den neuen Gläubigern nach den verabredeten Bedingungen auszu? kann dann bis zur nächsten Wahl in Function bleiben . 59 9 W füäßung im Auszuge (az ö 2) sur ein Pferd oder Maulthier .. 2 7 . h 22 2 J ö. . . ö . , ,, nen Zinsen zu überlassen. Auch die Befugniß, diese Activa zu verpfänden, handlungen oder wenn zwei Mitglieder derselben solches ausdrücklich ver— 4 ö ue, Esel gegebenen weiteren Erläuterung (b); handlungen mit Stimmrecht Theil nehmen zu lassen. a 8. 22. Von dem jährlichen Zins ewi älfskasse ist di ste schäf Anlei ĩ z ; ö J 2 inn der Hülfskasse H / r J inister des Innern festanstessenden Ne— ; j A s chen Zinsg Hülfskasse ist die Hälfte schäfte nach Anleitung eines vom Minister des Innern festzustellenden Re , , ,,, stande zu machenden Angaben zu ersthen. ; wird, für jede 10 Stück (eine mögen der 21. . 462 i, 1 J B hufs dessen allmäliger Veimehrung, so wie zur heit der Stimmen, bei gleicher Stimmenzahl die des Vorsitzenden. H 2 Ink , faestel⸗ Rorsckrift⸗ z Tabri venn Vieh auf einem Fuhrwerke oder Unkenntniß der aufgestellten Vorschriften, welche die Fabrikanten tion unter Genehmigung des Ober P isidenten der Provi us den stän— ver gung Ober⸗Präsidenten der Provinz au d ,, , ; * . . mehren, frei verfügen. wid davon keine besondere Abgabe erhoben. Fabrications-Anstalten abhalten oder sie zur gänzlichen Verweige 3 in der Provinz sind' verpflichte Direction die ihrem Geschäft erforder⸗ a) Handwerker ohne Gesellen und nicht selbstständige Handwerksarbeiter; ! 31 möflichtet, der Direction die ihrem Geschäf fir a nne . . H . it * Anerd . ; . : der Behörden mit besserem Willen entgegenkommen, als dies bisher Hüffs kasf⸗ in? k r Direction unauf— d) Dienstboten; DHülfskasse in ihrem Bereiche ihnen kund wird, davon der Direction un— j 1 . R . ren oder Handschlitten...... 383 Berlin, den 23. November 1852. vorbezeichneten gehören, gleichwohl il , ,, . N ö der geh gleichwohl ihren an und für sich zu einer die Mitglieder der Direction nur dann für eiwa entstehende Verluste der 5 ö. x 98 Ci. Fährstelle gebracht worden sind. Wenn die Warthe bei lagernder Eis- An r r hen mn Corporationen.