1852 / 280 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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ö. V zrt benem Werthe in Anwendung zu bringen hat, so erscheinen b. diesem oder jenem Ort lediglich einer Fabrik angehörig gegebenem. * ücksi ür di i : . . h . 1 fe n, in eigene Rechnung als selbstständige Gewerbtreibende auch hier überwiegende Rücksichten n 1 uszug aus der Erläuterung vom z. November 185 . Die Erläuterung 1. auf dem Titelblatt schreibt dabei, ö für Papiergeld und für andere Sen ungen

ꝛc. ꝛc. . wensar, die Fabrication am Niederrhein besonders wichtig nicht zu sprechen. ürf i

In Krefeld, so auch in Viersen und der gan en dort; . i bestimmt vor: Wenn Fabriken oder Fabrikanten außer den a ö . dürfte es Er srfer igt . gend macht sich das Geschäft in der Seidenfe been fn ö e 9 Wohnorte befindlichen Arbeitern, Webestühlen z., dergleichen , nen, g mn, ,,,, Weise. In Krefeld, Viersen und anderen Orten wohnen di /

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.

aus dem Cirkulare an die sämmtlichen Königlichen Regierungen

vom 19. September 1846. noch an andern Orten beschäftigen, so ist darüber eine besondere nn ,, . gt, eich. Fabrik⸗Unternehmer. Ihr Geschäft ist allerdings Fabrif, spezielle Nachweisung anzufertigen und einzureichen.

s ; . n in diesem Falle in Anwendung zu bringen sein werden, und insbe— ben so hohem Grade Handel. Sie haben die großen Ka n c. ꝛc. *. sondere den Umstand, ob es angemessen und in Betracht aller dabei suchen vorzügliche Waare zu . (gez) Dieterici.

. iche zu schaffen und für diese die verschiedenen zu berücksichtigenden Verhältnisse unbedenklich sein würde, das Werths— Bei der Wichtigkeit und Bedeutung, welche die industriellen und , ö adler , e. k . für Sendungen in gemünztem Gelde , J n, , g 2. der Gewebe. Es ist nicht, wie im sächsischen Erzgebirge, 26 Von der Entscheidung. dieser Frage hängt alsdann auch die Allerhöchsten Rabinets· be- vom 7. Juni 1844 ist es nothwendig ehr großes eigenes Jabrikgebude Beurtheilung der fonstigen Modifikationen ab, welche sich in der

20. 26. 2C.

An das Königliche Ministerium des Innern, Abtheilung J.

Tas Haus Rühling und Thilo ein s

gewerden, den von den Königlichen Regierungen für sseiden Waaren errichtet hat, in welchem sich ie meisten Wehr jeßigen Geldportotaxe als zweckmäßig ergeben möchten. Namentlich 1 2.

ten Gewerbe⸗Tabellen, welche

ben. Zur Exreichung dieses Zweckes sind

bisher aufgestell— sich nur auf die wichtigsten Gewerbs verhältnisse bezogen, eine möglichst vollständige Ausdehnung zu ge im Einverständnisse mit

22

dem Königlichen Finanz“ Ministerium und nach eingeholtem Gut— achten der Königlichen Ober⸗Präsidien, die beiden Formulare ent—

worfen worden, derte Quantum heute übersendet wird?

von denen Einer Königlichen Regierung das erfor Wenn dieselben von den

*

Aufnahme⸗Behörden mit Beachtung der ihnen beigegebenen Erläu—

terungen verständig ausgefüllt werden, so dadurch ein möglichst volsständiges Material sammten Industrte und Gewerbsamkeit des erhalten, sich wohl rechtfertigen.

20. 20. 20.

zur Kenntniß der ge

dürfte die Erwartung,

preußischen Staats zu

In die zweite Tabelle, die Fabrications-Anstalten und Fabrik—

aller Art, e seit 1837 versuchsweise durch

Unternehmun worden, we

sind alle die Nachrichten aufgenbmmen den besondern Anhang

zur Gewerbe-Tabelle, die Dampfmaschinen, selbstständige Maschinen⸗

spinnereien und die betreffend, Nachrichten über die

befunden worden sind;

für den Großhandel arbeitenden Fabrikanstalten eingezogen worden sind. Da indessen die eingegangenen Fabrikanstalten bisher noch sehr mangelhaft

so hat es zweckmäßig geschienen, für die

bekanntesten bestimmte Rubriken und für die nur örtlich vorkommen—

den ohne Ueberschrift gelassene Kolumnen in dem Schema anzugeben

Die große Ausdehnung, welche diese Tabelle, namentlich durch die Unterabtheilung der Arbeiterzahl nach Alter und Geschlecht er—

halten hat, war nicht zu vermeiden,

nanz⸗Ministerium ditse Nachrichten behufs Aufstellung

weil das Königliche Fi— einer

Gewerbestatistik des Zollvereins in Gemäßheit des §. 46 des Haupt—

pro tokolls der sechsten Generalkonferenz in Zoll vereins-Angelegen— heiten (d. d. JJ. November 1843) ganz bestimmt anzugeben für nothwendig erachtet hat. Es werden fern nicht zu besorgen sein, nur verständigen Organen anvertraut wird, blatte beigegebenen Erläuterungen zweckmäßig beachten. Es daher auch den Gewerbtreibenden selbst eine bei der Aufnahme, als bisher geschehen ist, nur auf diesem Wege zuverlässigere Angaben, als bisher, werden können. Es ist übrigens auch zu erwarten,

dem sie die Vortheile nicht richtige Aufnahme der ihr Notizen, bei allen ihre Interessen lungen gewähren muß. Eine Königliche daher ergebenst ersucht, der bevorstehenden Gewerbe ⸗Tabellen eine der Wichtigkeit

dürften, betreffenden berührenden

verkennen Gewerbe

welche

Regierung

die diesem Geschäfte auch vollkommen gewachsen sind. seitigung aller dennoch möglich en Mängel und Unrichtigkeiten sind aber die Aufnahme⸗ Behörden ganz bestimmt anzuweisen, nach been— digtem Geschäft die Zu sammenstellung ihrer Notizen da, wo Ge— werbe Vereine, Handelskammern oder kaufmännische Corporationen vorhanden sind, diefe, wo dergleichen Organe aber mangesn, einige der angesehensten, von den gewerblichen Verhältnissen in ihrem Bezirk am meisten unterrichteten Gewerbtreibenden, deren Auswahl den land— räthlichen und städtischen Behörden üherlasen werden kann,

um mit denselben gemei . durchzugehen und ihre' ame Auaschafilich alle ein was sie dabei zu erinnern

Gewerbszweige bela ähnung gefunden ha⸗

ben, oder ob die die Zahlenangaben ig ? eingetragen sind, ob

here Ermittelungen

machen sind, welche ;

Irrungen zu verme Ueber die g die Aufnahme- Behörden ein Protokoll welches die zur Reviston der Tabellen zugezogenen S zur Beglaubi— gung mit ihnen gemeinschaftlsch unter das Einer niglichen Regierung mit den Tabellen einzureichen ist. ꝛc. c. z

ob ihnen noch

indeß Mißgriffe hieraus inso⸗

wenn das Aufnahme-Geschäft überall / welche die dem Titel—

wird

größere Theilnahme zu gestat'en sein, weil erlangt daß die Ein— sichtsvolleren unter ihnen gern die Hand dazu bieten werden, in⸗ eine statistischen Verhand- wird Aufnahme der der Sache entsprechende Sorgfalt zuwenden und namentlich dazu Personen wählen zu lassen, Zur Be-

Kreise ꝛc. die Anschauung

stühle befinden, oder wie“ in lins, wo die meisten Arkeiter in der Kattun-Fabrik selbst be—⸗ schäftigt sind. Vielmehr arbeiten die Weber, die Winderin- nen zc. in ihren eigenen kleinen Wohnungen, sie holen sich von dem Fabrikherrn das Material und bekommen, wenn sie solches ver⸗ arbeitet haben, das Gewebe geliefert wird, für ihre Arbeit Bezah⸗ lung. Alle diese Webestühle, diese Weber, Winderinnen, werden von dem Fabrikherrn beschäftigt, sind in gewissem Sinne seine Ar- beiter. Die neueren, von dem Königlichen Handels Ninisteriun genehmigten und vorgeschriebenen Fabriken Tabellen enthalten nun folgende Vorschriften, h konkreten Fall nur

den Kattun⸗ Fabriken Ber⸗

bei welchen ich für diesen die Seiden-Fabrication hervorhebe. Die Kolonnen 36, 37, 387 S.

. 3 der Fabriken⸗Tabelle, en hilt unter der Ueberschrift:

Gewebe.

Gehende Webestühle,

eigene Rechnung, als für Lohn, Fabriken beschäftigten Gewerbsweise

zu Tüchern und Zeugen aller Art.

In Seide und Halhseide.

sowohl für mit Einschluß der in

Stühle.

Zahl der Meister oder für eigene Rechnung arbeitende Personen.

Zahl der Zahl der Gehülfen

Weberstühle.

36 37 . .

„Werden die se Kolonnen gewissenhaft ausgefüllt, so erhalte ich für die Stadt Viersen z. B. alle in derselben gehenden Weber stühle, die Anzahl der Webermeister, ihrer Gehülfen und Lehrlinge.

Die Erläuterung 1. auf dem Titelblatte sagt ausdrücklich, daß alle am Orte gehenden Weberstühle, Arbeiter ꝛ0. zu zählen und in die Kolonnen einzutragen seien. Es ist dies die wichtigste stati stische Betrachtung, die von einer Stadt, einem landrähhllchen in Zahlen schaffen will, wie viel Industrie den beschästigten Arbeitern in einer Gegend vorhanden ist. Diese Aufnahme hat nicht Lie Absicht, etwa den Wohlstand eines beslimmten Fabrikherrn oder die Ausdehnung bie— es, ader jenes Geschäftes abzumeffen, sie will im Ganzen das Ma— terial schaffen, wie lebhaft in dieser oder jener Gegend die Seiden— Fabrication betrieben wird.

Dassel be Formular enthält aber S. 7 inkl. folgende Ueberschriften:

nach den Webestühlen,

.

Kolonnen 101 bis 111

Gewebe. Fabriken für seidene und halbseidene Zeuge.

j

Zahl der be— schäftigten

; Weberstühle

über-

der ; / unter 14 Jahren über 14 Jahre haupt mecha⸗ Hand

Fabriken t . ühle

nannlih weibsic uit nh

manniich weiblich

. Zahl der dabei gewöhnlich beschãftigten Zah Arbeiter

110. 411i.

Hier jst die Absicht, die Ausdehnung der Fabrik-Anstalten (ohne das Vermögen, den Betrieb des einzelnen Fabrikanten wissen zu wollen) im Ganzen zu übersehen. Es ist in den Erläuterungen zue 5 hervorgehoben; die! Kolonne 36 solle alle Webe— stühle eines Orts, die Kolonnen 110 Und 111 die in einer Fabrik am Orte gehenden, aufzeichnen. ieh ich in der ausgefüllten Tabelle dle Summe der Kolönnen 116 wen. 111 von der Summe der Kolonne 36 ab, so erhalte ich, wie vie

104. 105. 106. 107. 108. 109.

Cirkular vom 24. November 1852 betreffend die von den Königlichen Ober-Post-Directionen abzu⸗ stattenden Berichte und Vorschläge in Bezug auf zweckmäßige Modification der Werthsportosätze, welche von inländischen Sendungen mit angegebenem ö . , e .

Es ist in Frage gekommen, ob wohl die Sätze, nach denen bei

inländischen Sendungen mit angegebenem Werthe das Werthsporto

ö ß J 6 * ö 66. sp Nav ,, zu erheben ist, im Verhältnisse zu der der Post-Verwaliung aus

der Annahme der betreffenden Sendungen erwachse nden Vertretungs= Verbindlichkeit, so wie mit NRücksicht darauf, daß das Werths ports gleichzeitig die Entschädigung für den Mehraufwand an Verwal⸗ fungskosten bilden muß, welcher durch die ,, Behandlung der Senzungen mit angegebenem Werthe, im Vergleich mit der Behandlung anderer Postsendungen, entsteht, als richtig normirt anzusehen seien. ö .

*, dieser Frage tritt zuvörderst der Unterschied der Werthsporto-Sätze bei Sendungen in Papieren mit angegebe⸗ nem Werthe und bei Sendungen in bagrem Gelde oder in Gut ern, deren Werth deklarirt ist, hervor. Für Sendungen der ersteren Art sind die Sätze auf die Hälfte der für Sendungen der letzteren Art vorgeschriebenen Sätze bestimmt, und dabei so niedrig normirt, daß das Werthsporto fast in allen Fällen, namentlich aber bei etwas bedeutenden Sendungen einen überaus geringen Prozentsatz zu der zu vertretenden Summe bildet. Auch in Absicht auf das Gewichtsporto stehen die Sendungen in Papiergeld anderen Sen— dungen gegenüber in entschiedenem Vortheil.

auf die Höhe der deklarirten Summe, welche, wenn zur Versendung einzelne Stücke von großem Werthe benutzt werden, sehr bedeutend sein kann, nur einfaches Briefporto erhoben, während bei Courant- sendungen fast in allen Fällen das doppelte Brie fporto als Mini⸗ mum eintritt. Sind Briefe mit Papiergeld so schwer, daß unter Anwendung der Briefporto⸗ Scala dafür ein

als doppeltes Porto zu erheben sein würde, so Beipackung kleiner Beträge in Courant, um die Sendungen bis zum Gewichte von 16 Loth zur Beförderung gegen doppeltes Brief⸗ porto geeignet zu machen, wogegen bei Courantsendungen schon für unberrächtliche Summen ein höheres Gewichtsporto als das dop⸗ pelte Briefporto in Ansatz kommen kann. Endlich aber ist die Be⸗ stimmung, wonach bei Sendungen über 1000 Rthlr. das Werths—⸗ porto für den überschießenden Betrag nur mit der Hälfte der ge— wöhnlichen Sätze zu erheben ist, für Courantsendungen jetzt fast ohne Bedeutung, da bei Versendung mehrerer Kollis zugleich das Porto für jedes besonders berechnet werden muß, Summen von

mehr als 1000 Rthlr. Courant aber selten in ein Faß oder sonsti⸗

ges Kolli zusammengepackt werden. Bei Sendungen in Papieren

dagegen kommt jene Bestimmung den Interessenten in vollem Maße

zu Gute. . Wird der Umstand festgehalten, daß das Werthsporto, wie

Eingangs erwähnt, dazu bestimmt ist, der Post⸗ Verwaltung die Entschädigung für die zu übernehmende Garantie und für die be⸗ sonderen Leistungen zu gewähren, welche die Annahme, Aufbewah-⸗

rung, Expedition und Bestellung der besonders werthvollen Sen—

dungen bedingt, so wirft sich dis Frage auf, ob hinreichende Ver⸗ snlassung vorhanden sei, den Unterschied im Werthsporto für die beiden angegebenen Kategorieen von Sendungen ferner bestehen zu

lassen.

Die Gefahr, welche die Post-Verwaltung bei Beförderung von Papiergeld Sendungen übernimmt, erscheint eher bedeutender, als

geringer, wie bei Sendungen von gemünztem Gelde. Daß die Möglichkeit des Verlustes sich bei kleinen und leicht trans portablen Gegenständen mindestens nicht in geringerem Grade, als bei größe⸗ ren, darbietet, unterliegt keinem Zweifel. ö Was andererseits den Apparat betrifft, welchen die Post bei Bihandlung der verschiedenen Kategorleen von Sendungen mit an—

Für Papiergeldsen— dungen bis zum Gewicht von 1 Zollloth exel. wird ohne Rücksicht

höheres, so genügt die

wird es sich vielleicht empfehlen, die jetz: bestehende Moderation des Werthsporto bi Sendungen im Betrage von mehr als 1000 Rthlr. für Papiergeld, wenn nicht im Allgemeinen ganz aufzuheben. Auch kommt in Frage, ob nicht zur Erlangung größerer Gleichmäßigkeit in der Behandlung von Sendungen mit dekkarirtem Werthe, das Minimunt des Gewichtsporto bei Briefen, die mehr als 1 Rthlr. enthalten, auf doppeltes Briefporto zu normiren sein dürfte. Bevor ich in dieser Angelegenheit weitere Maaßnahmen im Wege der Gesetz⸗ gebung einleite, wünsche ich, den Gegenstand einer gründlichen Prü— fung und Beurtheilung durch die Königlichen Ober⸗Post⸗Directionen unterworfen zu sehen, bei der insbesondere auch auf das Verhält⸗ niß zurückgegangen werden muß, in welchem das zur Zeit aufkom— mende Werthsporto zu dem durchschnittlichen Verluste steht, den die Postverwaltung durch die ihr zufallenden Ersatzleistungen für Werths⸗ sendungen erleidet. Zu einer zuverlässigen Beurtheilung der Ver— hältnisse bedarf es jedoch ausführlicher statistischer Notizen. Damit diese überall gleichmäßig aufgestellt werden, habe ich wegen Anfertigung spezieller Verzeichnisse über den Umfang der Sendungen mit deklarirtem Werihe pro November c. und über das dafür aufgekommene Gewichts- und Werths porto, das. in Exemplaren zur Vertheilung im dortigen Sezirke hier beige⸗ fügte Cirkular an die Post-Anstalten erlassen, worin dieselben ange—⸗ wiesen worden sind, jene, nach überein stimmendem Schema zu ferti⸗ genen Verzeichnisse gleich nach Ablauf des Monats und spätestens zugleich mit den Abrechnungen für denselben, an zie vorgesetzten Königlichen Ober-Post-Directionen einzusenden. Die vormulare, welche zu den Verzeichnissen erforderlich sind, werden hier gedruckt und den Königlichen Ober-Post-Directionen, so wie dem Königlichen Ober Post⸗Amte in Hamburg, nach vorheriger Mittheilung des ungefähren Bedarfs, von der Geheimen Kanzlei übersandt werden. Die Königlichen Ober-Post-Directionen wollen nach Eingang der Verzeichniffe die Resultate derselben, nach den Bezirks Post⸗ Anstalten geordnet, zusammenstellen lassen, und nebst den Verzeich— nissen selbst Ihren Berichten an mich beischließen. Die Zu sammen⸗ stellungen, die unter Anwendung ähnlicher Formulare, wie die Ver⸗ zeichnisse, zu fertigen sind, müssen bei jeder Unterabtheilung noch eine besondere Kofonne enthalten, in welche die Siückzahl der bei jeder Post-Anstalt eingegangenen Sendungen der betreffenden Kate— gorie aufgenommen wird. . 1. Da! dich den Gegenstand unverzüglich zur weiteren Beschluß⸗ nahme vorbereitet zu sehen wünsche, so muß ich den Königlichen Ober- -Post-Directionen empfehlen, die zu erstattenden Berichte auf „Höchste zu beschleunigen und jedenfalls dafür zu sorgen, daß

* a0 2 ** * 9 * 1 ö oy 111 ieselben unfehlbar spätestens bis zum 29. Dezember c. an mich

77 CM 8 2 1 63 9 91 ; 2 5teor Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

„1

8

von der Heydt.

An 94 ] ö / , * sämmtliche Königliche Ober-Po und das Ober-Post-Amt in He

rectionen

Viinisterium des Innern.

Am Montag den 29sten d. Mts. wird Vormittags 105 Uh: vor der Eröffnungs-Sitzung der Kammern ein Gottes dien für die evangelischen Abgeordneten in der Domkirche und für die lalho⸗ lischen Abgeordneken in der St. Hedwigs-Kirche abgehalten. werden; Die Herren Abgeordneten werden hiervon ergebenst in Kenntniß gesetzt.

Berlin, den 27. November 1852.

Der Minister des Innern.

von Westphalen.