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Abzug gebracht werden solle, das gesammte Einkom⸗ auf die eine oder
den des Steuerpflichtigen in indem der desfallstge Abzug allemal
men verringert, gleichviel ob der Abzug andere Ari des Einkommens in Anrechnung gebracht wird.
: e ist daher in dem Gesetze vom 1. Mai . 6 in 96 8. 28, welcher die Vorschriften über die Berechnung des Einkommens aus Grundeigenthum enthält, auf den Abzug der Zinsen für hypothekarisch eingetragene und andere Schulden hingewiesen, sondern es ist eben so in den S3. 29 und 30, welche die Vorschriften über die Berechnung des Einkommens aus Kapitalvermögen, aus Handels- und Gewerbebetrieb u. s. w. enthal— ten, festgestellt worden, daß hinsichtlich Ler von vem Einkommen in Abzug zu bringenden Zinsen die am Schlusse des 8. 28 gegebene Bestimmung Anwendung finde. Hierbei jst überall vorausge⸗ setzt, daß überhaupt das gesammte Einkommen des Steuerpfiich— tigen zu ermitteln und daher auch die Schuldenlast, durch welche dasselbe vermindert wird, in Betracht zu ziehen set. In den durch das erste Alinea des 8§. 18. a. a. O. vorgesehenen Fallen ist da— gegen auf das Einkommen, welches der Ausländer uberhaupt be— zieht, keine Rücksicht zu nehmen; seine Steuenpflicht ist lediglich von der Thatsache abhängig gemacht, ob er aus preußischem Grund—
eigenthum oder aus einem preußischen Handels- oder gewerblichen
Etablissement ein Einkommen von mehr als 1900 Thlr. bezieht oder nicht. Mag das sonstige Einkommen des Ausländers
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noch so groß oder gering sein, die diesseils
diesseitigen Einkommens zu bemtssen. Se ö weite Einkommen des Ausländers die Erhöhung der nach dem diesseitigen Einkommen zu bemessenden Steuer zur Folge haben darf,
so wenig kann der Umstand, daß das Gesammt⸗ Einkommen des Ausländers durch die Verzinsung von Schulden geschmälert wird, / Bei ber Be⸗ rechnung des von einem Ausländer nach dem ersten Alinea in 8. 18 a. a. O. zu versteuernden Einkommens dürfen vielmehr nur solche
die Verringerung des Steuersatzes nach sich ziehen.
Abzüge in Betracht gezogen werden, welche speztell und aus— schließlich das diesseitige Einkommen treffen.
können von dem Ertrage des letzteren nur solche Lasten in
—
und daher letzteren vermindern. des Ausländers müssen völlig außer Betracht bleiben. Hieran kann auch der Umstand nichts ändern, wenn etwa zur Sicher— stelung der Gläubiger die Schulden auf das diesseitige Grundeigenthum hypothekarisch eingetragen worden sind, da die Hypothek nicht als eine den Ertrag des Gruntbesitzes schmälernde dingliche Last angesehen werden kann, sondern dem Hypothekar-Gläubiger nur das Recht giebt, sich wegen der ihm zustehenden persönlichen Forderung vorzugsweise vor anderen Gläubigern aus diesem Gruntstücke zu befriedigen.
Das Einkommen eines Ausländers aus einem preußischen Han⸗
dels- oder gewerblichen Etablissement wird wie aller Handels—
oder Gewerbsgewinn in der Ärt berechnet, daß die Zinsen der Forderungen und Schulden, welche im taufmäunnischen
Verkehr und überhaupt im Verkehr unter Gewerhtreibenden
bestehen, bei Ermittelung des Einkommens aus bem Handels—
oder gewerblichen Etablissement in Betracht zu ziehen sind.
Lediglich nach dem Umfange dieses Einkommens richtet sich
die Steuerpflichtigkeit des Ausländers, die Privatschulben des⸗
selben müssen auch hier völlig außer Betracht bleiben.
2) Das Gesetz vom 1. Mai v. J. enthält keine Bestimmung, wonach die Wahl von Mitgliedern der verschiedenen Einschätzungs⸗ Kommissionen zu Mitgliedern der Bezirks Kommission fur unzulässig zu erachten wäre. Es ist daher, wie Ew. Hochwohlgeboren mit Recht annehmen, eine solche Wahl nicht unstatchaft. So wie aber nach pos. 14 der Instruction für die Vorsitze nden der Einschätzunge⸗ Kommissionen vom 8. Mal v. J. und nach pos. 3 der Instruc— tion für die Vorsitzenden der Bezirks- Kommissionen vom 135. Juli v. J. (Staats-Anzeiger 1851 Nr. 23 S. 168) jedes Mitglied der Kommission während der Berathung über die auf dasselbe zu ver— anlagende Einkommensteuer auszuschelden hat, eben so muß ein Mit— glied der Bezirks Kommissson) in denjenigen Sachen, an welchen dasselbe bereits als Mitglied einer Einschätzungs⸗Kommisslon sich be⸗ theiligt hat, der Mitwirkung sich enthalten.
3) Die Bedenken, welche sich gegen das Rechtsmittel der Re— monstration erheben lassen, sind, wle Ew. . aus den Verhand— lungen, welche dem Erlaß des Gesetz's vom 1. Mai v. J, voran⸗ gegangen sind, entnehmen wollen, nicht gewichtig genug erschienen, um den Steuerpflichtigen die Wohlthat die ses Rechtsmittels zu versagen. Auch wird dasselbe ohne Gefährdung für das fis kalische Inte reffe hehe; halten werden können, wenn nur letzteres hinsichtlich der Vorsitzenden der Einschätzungs⸗-Kommisstonen mit dem nöthigen Eifer wahrgenom— men und seitens derselben in allen Fällen, in welchen die Einschäßungs— Kommissionen auf die bei ihnen angebrachten Remonstratlonen die
zu veranlagende Steuer
ist lediglich nach der Höhe des der Besteuerung unterworfenen So wenig wie das ander-
Was insbesondere a) das Einkommen aus preußischem Grundeigenthum betrifft, so
Steuerstufe ohne zureichende Gründe herabsetzen, hier
die Berufung an *, Bezirks-Kommisslon eingelegt wird. m unter allen Umständen dann geschehen, wenn die Bezirks sᷣ den höheren Steuersatz im verflossenen Jahre bereits festgesch hatte, indem die neu ermlttelten Thatsachen, welche dessenun gl ahen die Einschähung in eine niedrigere Ste uerstufe begründen sollen je denfalls der Beurtheilung der höheren Instanz zu unterbreiten Le Ueberdies läßt sich erwarten, daß die Einschätzungs⸗Kommissionen zur, nachträglichen Ermäßigung der von ihnen bewirkten Ein⸗ schähung sich nicht leicht bestimmen lassen werden, wenn die Vor⸗ sitgenden allemal die dagegen sprechenden Gründe vollständig und klar darlegen und eben so sorgfältig das Interesse des Staates ver— treten, als die Steuerpflichtigen ihrersetts sich angelegen sein lassen sich gegen jede Ucherbürdung zu schützen.
Berlin, den 25. Oktober 1852.
Der Finan z-Minister.
An sämmtliche Vorsitzen den der Bezirks⸗Kommissionen.
Verfügung vom 3. September 1852 — betreffend die durch die Wiederanlegung eines bei dem Gütertrans— port auf Eisenbahnen verletzten zollamtlichen Ver⸗
*
Der Königlichen Regierung sende ich die Anlagen des Be— richts . mit dem Bemerken zurück, daß, wenn auf den Antrag von Eisenbahnverwaltungen aus Anlaß der auf dem Transport er? folgten Beschädigung unter zollamtlichem Verschluß befindlicher Güterwagen, Zoll- oder Steuerbeamte sich an den betreffenden Ort begeben, um den amtlichen Verschluß der Wagen abzunehmen und, nach kewirkter Umladung der zollpflichtigen Waaren, wieder anzu⸗ legen “*), die Eisenbahnverwaltungen die dadurch entstehenden Kosten an Diäten und Fuhrkosten, soweit solche den Beamten zustehen, zu tragen haben. Die desfallsigen Beträge sind von den Beamten' bi
ᷓ ; ö ö dem zuständigen Hauptamte iquidire: elches e den Be— Abzug gebracht werden, die (wie z. B. Steuern, Renten u. ö ,, n n en, dhl le , den hn aus dem Ertrage des Grundeigenthums gedeckt werven müssen Die persönlichen Schulben
trag festzusetzen, von der Eisenbahnverwaltung einzuziehen und den Beamten zu überweisen hat. Berlin, den 3. September 1852.
Der General-Direktor der Steuern.
An
die Königliche Regierung in Frankfurt.
*) Siehe Cirkulnt-Verfügung vom 21. September 1852. Anzeiger Nr. 258. S. 1547.)
Staats
Cirkular-Verfüzung vom 11. September 1852 be
bahnwege der Leipzig-Dr
treffend die Errichtung eines Königlich sächsischen
Haupt-Steueramts in Riesa. Ew. Hochwohlgeboren benachrichtige ich hierdurch, daß in dem Königlich sächsischen Marktflecken Riesa an der Elbe, wo die Eisen— esdener und der Chemnitz-Rirsa-Berliner
Bahn zusammentreffen, am 1. Oktober d. J. ein Haupt⸗-Steueramt
mit Niederlage errichtet werden wird. Berlin, den 11. September 1852. Der General-Direktor der Steuern. An sämmtliche Provinzial-Steuer-Dircktoren, die Königlichen Regierungen zu Potsdam und Franlfurt ꝛc.
Cirkular-Verfügung vom 6. Oktober 1852 betref⸗
fend die Vertretung des Fiskus bei Interventions—
Ansprüchen, welche bei exekutivischer Beitreibung ge—
richtlich erkannter Geldstrafen wegen Zoll- und Steuer⸗ vergehen erhoben werden.
Ew. ꝛc. erhalten hierneben Abschrift einer von , Justiz-Minister unterm 29sten v. M an sämmtliche n ,. hörden, mit Ausschluß derer im Departement des Appellatign age. richtehofes zu Köln, erlassenen Verfügung (4), betreffend die Frage, welche fiskalische Stelle das Interesse des Fiskus bei den
in Folge ö. ; ; ; ö r psiüchungs⸗ von Executionen aus gerichtlichen Erkenntnissen in ,
Steuerpflichtigen in eine niedrigere als die ursprünglich festgestellte sachen wegen Zoll- und Steuervergehen vorkommenden
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zionsklagen zu vertreten habe, zur Kenntnißnahme und Beachtung. Berlin, den 6. Oktober 1852. Der General -Direktor der Steuern.
An mlliche Provinzial-Steuer-Direktoren, ae Königlichen Regierungen zu Potes⸗ dam und Frankfurt 30. 2 59
Allgemeine Verfügung vom 29. September 1852
betreffend die Vertretung des Fiskus bei Interven— tions-Ansprüchen, welche von dritten Perfonen bei erekutivischer Beitreibung gerichtlich erkannter Geld— strafen wegen Zoll- und Steuervergehen erhoben . werden. (Staats ⸗Anzeiger Nr. 244 S. 1455.)
Angekommen: Der General-Major und Kommandeur der 14ten Infanterie⸗Brigade, von Münchow, von Magdeburg.
Der General⸗Major und Kommandeur der 32sten Infanterie— Brigade, von Herrmann, von Trier.
Der Ober-Burggraf im Königreich Preußen, von Brünneck, von Müncheberg.
Abgereist: Der Präsident des Evangelischen Ober-Kirchen— raths, von Uechtritz, nach Glogau.
Berlin, 29. November. Se. Majestät der König haben dem Mitglied der Akademie der Künste, Professor Unzelmann, die große goldene Medaille für Kunst zu ertheilen geruht.
Königliche Schauspiele.
Dienstag, 30. November. Im Opernhause. lung): Alceste, lyrisches Trauerspiel in 3 Abtheilungen. Ritter Gluck. Ballet von Hoguet.
Mittel⸗Preise: Fremden-Loge 2 Rthlr. Erster Rang und Balkon daselbst, inkl. der Prosceniums-Logen dafelbst und am Orchester 1 Rihlr. 10 Sgr. Parquet, Tribüne, Parquet Loge und Proscenium des zweiten Ranges 1 Rthlr. Zweiter Rang 222 Sgr. Dritter Rang und Balkon daselbst 177 Sgr. Parterre 20 Sgr. Amphitheater 10 Sgr.
In Potsdam: Einer muß heirathen, Original- Lustspiel in 1 Akt, von A. Wilhelmi. Schwank in 3 Abtheilungen, von J. von Plötz. Anfang 6 Uhr.
Billets zu dieser Vorstellung sind in der Kastellans⸗Wohnung im Schauspielhause zu Potsdam zu folgenden Preisen zu haben: Erster Balkon und erste Rang -Loge 25 Sgr. Parquet und Par— quet⸗Loge 20 Sgr. Zweite Rang-Loge 10 Sgr. Parterre 10 Sgr. Amphitheater 5 Sgr.
Mittwoch, 1. Dezember. Im Opernhause. (179ste Vorstellung.) Der Barbier von Sevilla. Hierauf:
De Ballet in 1 Akt, von P. Taglioni.
(178ste Vorstel⸗ Musik vom
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imtlicher Rechsél-, Fonds“ ler HBexrki6ihner EBäz8æ vera 2G.
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vom 27. Norember 1852.
. 11 9421 Freuss., Gonranf
Briesl. ¶xeld w 250 FI. llamburg.. 300 M. do. ö — 2 Hö i k 1 Lst. P . 300 Fr. 150 FI. 150 FI. 106 Thlr.
Kurz. 2 Mt Kurz. Mt. Mt. Mt. Mt. At. Mt Lage. Alt.
Amsterdam dito
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Wien im 20 FI. Fuss....
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100 Thlr. 10900 PHI. 109 sRbl.
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vom 29. November 1852.
Freiwillige Anleihe.
Dlaats-Anleihe von 1856...
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Slaats - Schuld - Scheine. J
H„rännensch. der Scehandl. à St. 50 LThli.
gr; und Neumärk Schuldverschreibung. 3
zerliner Stadi- Ohligationen, 1461 dito dito
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Hierauf: Der verwunschene Prinz,ů
Zins.
Kur- und Neumärk.,. 3 Ostpreussische. Pommersche .. PoOsensche dito Schlesische . ... ö dito Lit. B. vom Staat garant. — Westprens is che Kur- Neurärk.. 8 Pommersche 3 harm m ; 3 ( Preussische . Rheinische und Wee Sã c iis ische. . . Schlesisches.
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Preussische Bank- Anthecil-Scheine
Friedrichsd' or Andere Goldmünzen à 5 LTHIr. . ..
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Die lustigen Musquetiere,
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