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in Gemäßheit des §. 218 und folgende Theil J. Titel 12 des Allgemeinen Landtechts alle dieje⸗ nigen, welche die Eröff ng jener Testamente zu verlangen berechtigt sind, hierdurch aufgefordert, dieselbe binnen H Monaten bei uns nachzusuchen, widrigenfalls die Eröffnung und Wie derver chließung von Amts wegen erfolgen wird. Berlin, den 20. November ts52. Königliches Kreisgericht.
11599 E diktal- Citation.
Nachdem über das Vermögen des Holländers Wienke zu Klenzenheff durch Verfügung des Föniglichen Kreisgerichts zue Wittstock vom 26. Ok— lober d. J. der Konkurs eröffnet worden, ist ein Termin zur Liquidation und Rechtfertigung der Forderungen der Gläubiger, so wie zur wejteren Regulirung der Sache auf
den 4. Februar 1853, Vorm. 10 Uhr, im Geschäftslokal der unterzeich neten Kreisgerichts⸗ Kommission hierselbst angesetzt. Es werden alle unbekannten Gläubiger hierdurch aufgefordert, spätestens in diesem Te mine entweder in Person, oder durch einen mit Vollmacht und Information veisehenen Mandatarius aus den Zahl der hier zur Praxis berechtigten Nichts -Anwälte, wozu den hier Unbekannten der Rechts Anwalt Hell— hoff hierselbst und die Rechts-Anwälte Rasch . Braumann und Ilzing zu Wittstock vorge— schlagen werden, — zu erscheinen, ihre Forde— rungen anzumelden und deren Richligkeit nachzu⸗ weisen, widrigenfalls dieselben mit ihren An— sprüchen an die Masse präkluirt und ihnen des— halb gegen die übrigen Gläubiger ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden wird.
Pritzwalk, den 8. November 1852.
Die Königliche Kreisgerichts Kommissson II.
[i598] Oeffentliche Vorladung.
Da folgende Hypotheken-Dokumente: 1) der Theilungs-Rezeß vom 30. Mai 1818 über 152 Rthör. 14 Gr. 3 Pf. Muttererbe
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der beiden minorennen Johann Joachim und Karl Christoph, Gebrüden Bewer, eingetragen im Hypothekenbuch von Predöhl, Vol. iv. (früher II) No. 11 Fol' 3 auf das dort verzeichnete Einhüknergut Nr. 5 nach der Verfügung vom 11. Ottober 1824; die Obligation des Freibauern und Einhüf ners Joachim Christian Langhoff zu Pre— döhl, de dato Heiligengrabe, den 1. Mai 1823, über 169 Rthlr Restkapital für den Bauern Jäger zu Kemnitz, eingetragen im Hhypothekenbuche von Predöhl, Vol. V. No. 32 Fol. 33, auf die dort verzeichneten 4 Mor— gen Acker, nach der Verfügung vom 11. Ok— tober 1824 und 14 Jannar iss; angeblich verloren gegangen sind, so werden höer— mit alle diejenigen, welche daran als Eigenthü— mer, Cessionarien, Pfand⸗ oder sonstige Briefs—⸗ Inhaber, oder deren Erben, Ansprüche zu bkaben vermeinen, aufgefordert, diese binnen drei Mo— naten und spätestens in dem auf den 1. April 1853, Vormittags 11 uhr, im Geschäftslokal der unterzeichneten Kreisge— richts · Kommission hierselbst angesetzten Termine anzumelden und zu bescheinigen, widr igenfalls sie damit präkludirt und ihnen ein ewiges Slill⸗ schweigen auferlegt, die bezeichneten Bokumente für erloschen eiklärf und beide Posten im Hypo⸗ thekenbuche werden gelöscht werden. Pritzwalk, den 8. November 1852.
Die Königliche Kreisgerichts⸗Kommission II. [i096] ö
Nachdem über das Vermögen der Kaufleute Gebrüder Siegfried und Moritz Glaser hier der Konkurs eröffnet ist, werden hierdurch sämmtliche Kreditoren derselben zum 17. Februar 1853, Vormittags 11 uhr,
vor Herrn Kreistrichter Münchenberg, behufs Aubringung und Nachweisung ihrer Ansprüche unter der Verwarnung vorgeladen, daß die Aus⸗ bleibenden mit ihren Forderungen an die Masse werden präkludirt, und ihnen damit gegen dle übrigen Gläubiger ein ewiges Stillschweigen wird
1684
auferlegt weiden. Zu Mandataren werden Justiz⸗ rath Welffgram und Rechtsanwalt Wohlgeboren vorgeschlagen. Memel, den 3. November 1852. Königliches Kreiagericht.
1449 Oeffentliche Bekanntmachung. In Folge Rezesses über die Ablösung der
Dienstrenten der Gäriner Hirthe und Genossen
zu Niedewitz im züllichau - schwiebuser Kreise hat
die Gutsherrschaft kaselbst ein baares Abfindungs⸗
Kapital von 506 Thirn, erhalten. Im Hypothe—
enbuche des Gutes Riedewit stehen sub Rub. III.
Nr. 2: 109,009 Thlr., und zwar 8000 Thlr. für
den Kaufmann Johann EChristian Päschke zu
Rädnitz bei Krossen, und 2000 Thlr. für dein
Banquier Mende zu Frankfurt a. O., so wie sub
Nr. 3: 3000 Thlr. für den Amtsrath Johann
Friedrich Wilhelm Nicäus eingetragen.
Da vorgenannte Personen nicht mehr Besitzer der eingetragenen Förderungen, und ihre Rechts⸗ nachfolger unbekannt sind, so werden Letztere hier⸗ durch aufgefordert, binnen 6 Wochen und späte⸗ stens in dem am 17. Dezember er, Vormittags 11 Uhr in meinem Geschäftszimmer auf dem Amtssch losse hierselbst anstehenden Termine zu erklären, ob sie verlangen, daß das Ablösungs-Kapital zur Wie⸗ derherstellung ihrer geschmäserten Sicherheit in die Substanz des Gutes Niedewitz oder zur Ab— stoßung der zuerst eingetragenen Kapitalsposten verwendet werden. Die Slillschweigenden ver— lieren ihr Pfandrecht auf das Ablösungsfapital.
Züllichau, den 23. Oftober 1852,
Grünert, . Regierungs⸗Assessor.
1534 Bekanntmachun g.
Wegen Lieferung der Wäsche und Bettdecken für die Garnison- Verwaltungen und Lazarethe des 8. Armee Corps pro 1853 sst auf den 6 we zember d. J. Vormittags 10 Uhr, in un— serm Geschäfts- Lokale ein Submissions-Termin anberaumt worden.
Qualifizirte Unternehmer werden hiermit einge- laden, ihre versiegllen mit der Aufschrift: „Submission für die Wäsche⸗Lit ferung pro 1853“ zu versehenden Offerten bis dahin der unteneich— neten Behörde einzusenden, wobei denselben an— heimgestellt bleibt, der in dem vorbezeichneten Termine stattfindenden Eröffnung der Suhbmissio nen beizuwohnen.
Die Bedingungen, welche der Lieferung zu Grunde gelegt werden, liegen mit den Probe⸗ stcken bei den Königlichen Verwaltungs Kom missionen der Belagerungs-Lazareth-Depots zu Köln, Koblenz, Jülich uͤnd Saarlouis zur Ein sicht bereit und sind vor Abgabe der Suhmissio— nin zu unterschreiben.
Dir Höhe des Wäschebedarfs ist in den Be— dingungen näher angegeben.
Koblenz, den 8. November 1852.
Königliche Intendantur 8. Armee ⸗Cosps,
löst! Saarhrücker Staats -Eisenhahn.
Die Lieferung von 550 schmiede⸗eisernen Ach⸗ sen und Rädern soll im Wege der Submission vergeben werden. Die Lieferungs⸗ Bedingungen nebst Zeichnungen werden auf portofreie Gesuche von hier mitgetheilt. Die Lieferungs-Offerten sind portofrei und versiegelt mit der Aufschrift:
„Submission auf Jie Lieferung von
Ach sen und Rädern fürdie Saarbrücker
Eisenbahn“ untenzeichneter Dircctlon bis zu dem auf Mittwoch den 22. Dezember e., Nach—
mittags 3 Uhr, angesttzten Termine einzureichen, in welchem dle eingegangenen Snbmissions- Erklärungen in Ge⸗ genwart der persönlich erscheinenden Submitten⸗ ten eröffnet werden.
Saarbrücken, den 22. November 1852.
Königliche Direction der Saarbrücker Eisenbahn.
/
iss. Saarhrücker Staats -Eisenbahn.
Die Lieferung von 250 Stück Kohlenwagt soll im Wege der Submission vergeben werd Die Lieferungs -Bedingungen nebst Zeichnungen werden auf portofteie Gefuche von hier mitge⸗ theilt. Die Lieferungs- Offerten sind portostej und versiegelt mit der Aufschrift:
„Submission auf die Lieferung von Kohlen. wagen für die Saarbrücker Eisenbahn“ ber, unterzeichneten Direction bis zu dem an Mittwoch den 22. Dezember L. J., Nach. mittags 3 Uhr, augesetzten Termine einzureichen in welchem die eingegangenen Submissio ns- Er! klärungen in Gegenwart der persönlich erschei—
nenden Submittenten eröffnet werden.
Saarbrücken, den 22. November 1852. Königliche Direction der Saarbrücker Eisenbahn,
[1603 Rheinische Eisenbahn.
Im Monat Ofltober 1852 wurden eingenom. men: für 45,901 Personen 12,953 Rthlr. 21 S r. 5 Pf., für 416,754 Ctr. Güter 34,360 Rthit. 16 Sgr. 6 Pf. Summa 77,314 Rthlr. 7 Sgr. 1 Pf. Im Monat Oktober 1851 wurden ein⸗ genommen: für 47,266 Personen 48.831 Rthle. 13. Sgr. 2 Pf., für 321,072 Ctr. Gisser 27, 57 Rthlr. 24 Sgr. 2 Pf.ͥ, Summa 76, 49 Rthhr. Sgr. 4 Pf. Mithin im Oftober 1857 mehr: 1165 Rthlr. — Sgr.7 Pf. In den ersten 10 Mo— naten des Jahres 1852 wurden eingenommen: für 446,459 Personen 434,492 Nthlr. 28 Sgt. 83 Pf, für 3,626, 600 Ctr. Güter 262262 Rthir. 3 Sgr. — Pf., Summa 726,755 Nthlr. 1 Sgr. 8 Pf. In den ersten 10 Monaten des Jahres 1551 dagegen: sür 443,299 Perfonen 479, 829 Rthlr. 27 Sgr. 8 Pf., für 2,573. 551 Ctr. Güter 208,451 Rthlr. 14 Sgr. 11 Pf., Summa 688,277 Nthlr. 12 Sgr. 7 Pf. Mithin pro 1852 mehr 38,182 Rthlr. 19 Sgr. 1 Pf. .
Köln, den 26. November 1852. Die Direction der Rheinischen Eisenbahn-Gesellschaft. (1561
Dic Herren Actionaits der Neuen Berline:
Hagel- Ass ekuranz- Gesellschaft werden zu dem Mitt woch, den 8. De vember
im Lokale der Anstalt am Kupfergraben Nr. 7
stattfindenden diesjährigen General- Versamm
lung ergebenst eingeladen. Die V- rhandlunge
beginnen um 107 Uhr Vormittag.
Berlin, den 22. November 1852.
Directi- 1 der Neuen Berliner Hagel- SSeku ran- Gesellschaft.
— — — ——— —— ——— — —
1602 Auf forderun 9.
Oas von
Johann Bartholomäus S chmiede hammer und dessen Ehefrau
Marie Elisabeth Schmiedehammer, geborne Plattner,
laut Stiftungs- Urkunde d. d. Nürnberg, din 4. Oktober 1721 für
h in zwei
an einen
Es ergeht daher an alle diejenigen, welche hiernach, sei es als Verwandte der Stifterin oder als hiesige Stadtkinder Ansprüche auf den Ge— nuß dieser Stiftung zu haben vermeinen, die Aufforderung, sich unter Beibringung des ersoi— derlichen Ausweises bis zum .
20. Dezember lauf. Jg hres . bei der unterzeichneten Inspeclion milder Stif— tungen, als der Kollaturbehörde, zu milden.
Chemnitz, den 23. November 1852.
Die Inspection milser Stiftungen,
Die Königliche Superintendentur.
Frz. Schlegel, Superint.
Der Nath der Stadt Chemnitz.
Vetters, Stadtrath.
Redaction und Rendantur: Schwieger.
Benlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober- Hofbuchdiuckerei.
1e eilen 11 allen r . Erhöhung. . att preuß. Adler - zeitung) gerlin: 1 Rthlr. 17 5gr. 6 pf. . * der ganzen Klonarchie z 1 Nnihlr. 275 3gr.
taats -
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Nit heibl
Allr Dost - Anstalten dez An ⸗ und Auslandes nehmen Sestellungen an,
Mauer- straße nr. 54., und dir Preußischen Zeitung, Ceipziger⸗ Straße Ur. 14.
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zeige ö
ö e. bonnem ent veträgt: 62 2 2 5 Das Ab é für 4 Jahr ) 2 — r s 60. 1 43 3gr. n 1. . , für Berlin die Expedition?n des den . . Königl. Preuß. Siaats - Anjeigers,
Berlin, Mittwoch
den 1. Dezember
betreffend der Arbeit⸗
2 il ligt S . ewilligte Stempel⸗
*
die dem Aachener Vereine zur
sam keit für gewisse Atteste b
Allerhöchster Erlaß vom 26. 2
freih ö
f Ihren gemeinschaftlichen Bericht vom 19ten d. Mts. will mit dem Aachener Vereine zur Beförderung der Arbeitsam— die nach den F5§. 3, 14 und 17 seines zurückgehenden Re— gle vom 28. August 1851 beizubringenden Atteste „) Stempel— freiheit bewilligen. Charlottenburg, den 52. Friedrich Wilhelm.
; Bodbdelschwi Heydt. von Bodelschwingh.
Ausnahmsweise kann der Vorstand auch die Anlagen durch Natural⸗ leistung der Eigenthümer ausführen lassen. In solchen Fällen jst der Wie⸗ senvorsteher befugt, die nicht rechtzeitig oder nicht gehörig ausgeführten Arbeiten nach einmaliger vergeblicher Erinnerung auf stosten des Säumigen
machen und die Kosten von demselben durch Exkcutien beitreiben zu lassen.
Eben dazu ist der Wiesenvorsteher befugt bei Arbeiten, welche den einzelnen Genossen für ihre Grundstücke obliegen und im Interesse der ganzen Anlage
nicht unterbleiben dürfen. (.
Die Anlegung der nöthigen Gräben, Wehre 1c. muß jeder Wiesenge⸗ nosse ohne Weiteres gestatten, und den dazu erforderlichen Grund und Boden
in der Regel unentgeltlich hergeben. So weit ihm der Werth nicht durch das an den Dammdossirungen und Uferrändern wachsende Gras oder andert
zufällige Vortheile ersetzt werden sollte, ist Entschädigung zu gewähren. Streitigkeiten hierüber werden, mit Ausschluß des Rechtsweges, schieds rich⸗ terlich entschieden. (efr. 5. 9.)
Die Erwerbung von Terrain, welches nicht Mitgliedern des Wiesen—
verbandes gehört, erfolgt nach den Vorschriften des Gesetzes vom 28. Fe⸗
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und den Finanz-Minister.
*) Attest
6 I. Sn fr BIHeGJelßhe dem fur dieseslbe
, welche zur Arbeiter ⸗Pensions-Kasse nach
'rlassenen, höheren Orts genehmigten, Reglement erfor?
Friedrich Wilhelm, von Preußen ꝛc. 2c.
e NG aerehesr n 8er 195 * R 45 Te Gy s 81 1 8 Verdesserung der auf dem BSankhe der Gemeinde Salm
1 60
verordnen, beh
m Distrikte S Wiesen gelegenen, in dem Katasterauszuge de dato
Herolstein den 20. Januar 1852 und der dazu gehörigen Karte des Ka— X 5 ⸗ .
i! *.
tastergehülfen Simon zu Trier verzeichneten Grundstücke nach Anhörung Betheiligten, dem Antrage der Mehrzahl derselben entsprechend, auf des Gesetzes vom 28. Februar 1843 §8§. 56. 57 Gesetz⸗ Sammlung Jahre 1843 Seite 51) was folgt: ö Die Besitzer der vorgedachten Grundstücke werden zu einem Wiesen— Verbande vereinigt, um den Ertrag ihrer Grundstücke durch Ent- und Be— wässerung zu verbessern. Der Verband hat sein Domizil bei seinem sedesmaligen Vorsteher. 1
Die Haupt-, Be- und Entwässerungsgräben, die Wehre und Schützen, die Bachregulirungen, überhaupt alle zur vortheilhaften Berieselung dei Verbands-Wiesen erforderlichen Anlagen werden auf gemeinschastliche Kosten des Verbandes gemacht und unterhalten, nach einem Plan, welcher durch den bestellten Wiesen-Baumeister anzufertigen und in Strestfällen von der Negierung festzustellen ist.
Die Besaamung, der Umbau und die sonstige Unterhaltung der einzel- en Wiesen-Parzellen durch Planirung, Düngung zc. bleibt den Eigen⸗ thümern überlassen, jedoch sind dieselben gehalten, dabei den Anordnungen des Wiesen⸗-Vorstehers im Inieresse der ganzen Anlage Folge zu leisten; auch können sie die Ausführung der ihnen obliegenden Arbeiten dem Wiesen—⸗ wärter des Verbandes für ihre Rechnung überiragen.
6 3 P.. Die Beiträge zur Anlegung und Ünterhaltung der gemeinschaftlichen Unlagen werden von den Genossen nach Verhältniß ihrer betheiligten Flächen aufgebracht. .
Der Bürgermeister setzt die Hebelisten auf Antrag des Wiesenvorstehers set und läßt die Beiträge von den Säumigen durch administrative Exrecu—Q
ton zur Kommunalkasse einziehen.
Die Anlagen werden in der Regel in Tagelohn ausgeführt unter Lei⸗
lung eines Wiesenbaumeisters; wo es indeß zweckmäßig ist, sollen die Ar= beiten nach Bestimmung bes Vorstandes an den Mindestfordernden verdun— gen werden.
bruar 1843.
§. 5. Die Angelegenheiten des Wiesen-Verbandes werden geleitet von einem
Wiesen-Vorsteher und drei Wiesen-Schöffen, welche zufammen den Vor— stand bilden.
Dieselben bekleiden ein Ehren⸗Amt. Als Ersatz für baare Auslagen und Versäumniß erhält jedoch der Wiesen-Vorsteher jährlich pro Morgen eine von der Versammlung der Wiesen-Genossen zu beschlicßende Per gütung
§. G6.
Die Mitglieder des Vorstandes werden von den Wiesen-Genossen aus hrer Mitte auf drei Jahre gewählt, nebst zwei Stellvertretern für die Wiesen-Schöffen.
Bei der Wahl hat jeder Wiesen-Genosse Eine Stimme; wer mehr als zwei Morgen im Verbande besitzt, hat zwei Stimmen, wer vier Morgen besitzt, drei Stimmen und so fort für je zwei Morgen mehr, Eine Stimme
mehr.
Der Bürgermeister beruft die Wahlversammlung und führt den Vorsitz in derselben. Er verpflichtet die Gewählten durch Handschlag an Eides statt. Minderjährige und moralische Personen können durch ihre gesetzlichen Vertreter, Ehefrauen durch ihre Ehemänner mitstimmen. Wählbar ist derjenige, welcher mindestens Einen Morgen Wies Verhande besitzt und den Vollbesitz der bürgerlichen Rechte nicht durch re kräftiges Erkenntniß verloren hat. . . Im Uebrigen sind bei der Wahl die Vorschriften für Gemeinedewahlen zu beobachten. ; ; Zur Legitimation des Vorstandes dient das vom Bürg ermeister beschei-⸗
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Diese ch
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nigte Wahlprotokoll.
8. 7. Der Wiesenvorsteher ist die ausführende Verwaltungsbehörde des Ver⸗
bandes und vertritt denselben anderen Personen und Behörden gegenüber. Er hat insbesondere 4 2a) die Ausführung der gemeinschaftlichen Anlagen nach dem festgestellten Bewässerungsplane mit Hülfe des vom Vorstande erwählten Wiesen— baumeisters zu veranlassen und dieselbe zu beaufsichtigen; 1 b) die Beiträge auszuschreiben, die Zahlungen auf die Kasse anzuweisen und die Kassenverwaltung zu revsdiren; die Voranschläge und Jahresrechnungen den Wiesenschöffen zu Fest⸗ stellung und Abnahme vorzulegen; 3 den Wiesenwärter und die Unterhaltung der Anlagen zu beaufsichti⸗ gen und die halbjährige Grabenschau im April und November mit den Wiesenschöffen abzuhalten; den Schriftwechsel für den Wiesenverband zu führen und die Urku den desselben zu unterzeichnen; zur Abschließung von Verträgen ist die Zustimmung der Wiesenschöffen nöthig; k. die Ordnungsstrafen gegen Mitglieder des Verbandes wegen Ber. letzung dieses Statuts und der besonders dazu erlassenen Reglements bis zur Höhe von Einem Thaler festzusetzen und zur Kasse einzu— a j i Wi Vorsteher durch einen In Behinderungsfällen läßt sich der Wiesen⸗Vorsteher durch et Wiesen-⸗Schöffen vertreten. ;
§. 8. mn. Zur Bewachung und Bedienung der Wiesen stellt der Vorstand einen
ö
1⸗