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ehobelten Wischstockes, führt denselben in den mit seinem Pulversacktheile n ein Holzgefäß mit reinem Wasser gestellten Lauf, dreht den Stock auf dem Boden der Pulverkammer öfter herum, um den daselbst angesetzten Rückstand zu lösen, leitet ihn einigemale auf- und abwärts, und faͤhrt mit dem Auswaschen unter wiederholter Anwendung reinen Wassers so lange fort, bis dieses nicht mehr gefärbt wird. Sodann stellt man den Lauf einige Minuten mit der Mündung nach unten auf, damit das Wasser ab— läuft. Die Wergumwickelung muß, wie es die Form der Pulverkammer verlangt, vorn etwas schwächer, als hinten sein.
Das Austrocknen des Laufs geschieht mit neuem trocknen Werg durch wiederholtes kräftiges und schnelles Herunterstoßen des Wischstockes und ist zu empfehlen, sich hierzu eines besonderen trockenen Wischstockes zu bedienen. .
Eine besondere Reinigung des Zündkanals ist nicht erforderlich, da der durch den Zündstift ausströmende Luftstrom ihn vollkommen austrocknet.
Demnächst wird der Wischstock nochmals mit frischem Werg umwickelt, dieses mit reinem Baumöl oder gereinigtem Klauenfett schwach angetränkt und hiermit der Lauf innerhalb ausgerieben, außerhalb aber mit' einem Oellaßpen vorsichtig abgezogen, damit die Bronze sich nicht verwischt.
Nur bei gänzlicher Verstopfung des Zündkanals darf die Kanalschraube ausgeschraubt werden, dies, so wie das Einschrauben derselben bis zum festen Anschluß an den Zündstollen, muß jedoch sehr behutsam geschehen, um jeder gefahrbringenden Beschädigung des entsprechenden Schrauben- oder Mutter⸗ gewindes vorzubeugen.
Eben so sehr muß nach Möglichkeit ein Ausschrauben des Zündstifts vermieden, demselben jedoch die größte Aufmerksamkeit und sorgfältigste Behandlung zu Theil werden; öfteres unnöthiges Ausschrauben lockert den sichern Anschluß am Zündstollen. Ein fehlerhafter Zustand des Zündstifts, besonders an seiner Schlagfläche, hat oft eine mangelhafte Entzündung der Hütchen und andere Nachtheile zur Folge.
Es genügt, wenn der Gränz⸗-Aufseher alle Jahr ein oder zwei Mal, unter Anwendung des Pistonschlüssels, den Zündstist herausnimmt, die Ge— winde reinigt und stark einölt.
Das Ausschrauben der Patent-Schwanzschraube darf jedoch unter allen Umständen nur durch einen Büchsenmacher geschehen; behufs de- Reinigung derselben wird dies alle zwei bis drei Jahre ein Mal erfolgen müssen.
2. Des Schlosses.
Sobald durch den Dienst des Gränz-Aufsehers das Gewehr stark be— staubt ist oder auch nach dem Schießen aus demselben, genügt es oft, das Schloß durch trockenes Abwischen vom Staub oder Pulverschmutz zu be⸗ freien. Sollte dies nicht vollständig ausführbar sein, so werden die be— treffenden Stellen mit einem angefenchteten Lappen oder einer kleinen Bürste gereinigt, sodann getrocknet, darauf mit Baumöl oder Klauenfett überwischt und demnach abgerieben.
Die Reinigung der Hahn - Aussenkung geschieht vermittelst eines mit Werg umwickelten Holzes.
Bei schwerfälligem Gange des Schlosses oder vernehmbaten Reibungen einzelner Theile gegen einander wird ein frisches Einölen der betreffenden Stellen diesem Urbelstande meist abhelfen; dabei ist jedoch vor Allem ein zu starkes Oelen zu vermeiden, weil es ein Verdicken des Oels Und hier. durch wieder einen trägen Gang des Schlosses zur Folge hat.
Alles überflüssige Del ist daher sogleich, namentkich in den Rasten Nuß und an den Drehungs-Punkten der Kette, mit einem Lappen seitigen.
Je nachdem die Waffe mehr oder weniger den Einflüssen der Witte— rung ausgesetzt gewesen oder häufiger daraus gefeuert worden ist, wird sich die Nothwendigkeit einer gründlichen Reinigung des Schlosses dadurch be— merkbar machen, daß die einzelnen Theile nicht mehr ansprechen, d. h. kein hörbarer Eintritt der Stauge in die Rasten der Nuß stattfindet, das Auf ziehen des Hahns nur vermittelst großer Kraft „Anwendung bewirkt werden kann und die oben angegebenen Mittel, den freien Gang des Schlosses durch ein frisches Einölen c. wieder herzustellen, keinen Erfolg haben. Nur in diesem Falle ist es erforderlich, daß Schloß vollständig auseinanderzu— nehmen, und in allen seinen Theilen zu reinigen.
Die Zerlegung des Schlosses geschieht, wie folgt:
a) Sicherheitsdeckel senkrecht gestellt; Federhaken oder Klammer *) aus die Deckelfeder gesetzt und die Schraube des ersteren resp. der Klam⸗ ihr um ein Geringes angezogen; Deckelschraube heraus, Deckel ab. Nun T Deckelfeder im Federhaken oder in der Klammer ruhen bleiben fann) und demnächst das Wiederanschrauben derselben an das Schloßblech. Hahn gespannt; Federhaken oder Klammer auf die Schlagfeder gesetzt; Hahn wieder vorgelaf
Stiftloche gehoben und ab. Dieselbe verbleibt jedoch bis zum Zu— sammensetzen des Schlosses im Federhaken oder in der Klammer. Staugenfederschraube um etwa drei Gewinde gelöst; Stangenfeder vorsichtig mit ihtem Stifte aus dem Stiftloche gehoben; Schraube völlig heraus; Feder ab. t — .
S langenschraube heraus; Stange ab.
Beide Studelschrauben heraus; Studel vom Nußstift durch leichte Drehung abgelöst
Anbtbendung der Klammer beim Gebrauch ist folgende 9 . 8er Der les = 5. n 81 . — 89 Abnahme der eckelfeder wird die Klammer mit der Oeffnung an welcher sich die Schraube befindet, auf die Feder bis hart an die Deckel—
federschraube geschoben; die Schraube der Klammer etwas angezogen, und t, wodurch die Wirkung der Deckelfeder auf
der Deckel nach hinten geleg
den Deckelfuß gehoben ist. Zum Herabnehmen ver Schlagfeder dient der an der Klammer befind—
liche Einschnitt ohne Schraube, welcher auf die Schlagfeder beim
ten Hahn gesetzt wird; wird alsdann der gespannte Hahn wi
lassen, so hängt die Schlagfeder in einem halbgespannten
Klammer und kann bequem mit dem Stifte Jus dem
und abgenommen werden,
erfolgt die Reinigung der abgenommenen Theile (wobei die
sen; Schlagfeder mit ihrem Stifte aus dem ͤ
f) Nußschraube heraus; Nuß aus dem Vierecke des Hahns getrieben Dies geschieht vermütelst Aufsetzens einez Stahldornes auf den Bode des in dem Viereck der Nuß befindlichen Muttergewindes, wobei 26 besonders darauf zu achten, daß der Dorn nicht zu stark oder schn eingesetzt wird, damit das Muttergewinde nicht beschädigt . Wahrend auf den eingesetzten ö . einige Schläge erfol * ruht das Schloßblatt in der hohlen Hand. gen s) Kettenschraube heraus; Kette ab. Zum Reinigen der einzelnen Theile bedient man sich einer Bürste Sind alle Theile gereinigt und getrocknet, so werden sie mitte lst einer Feder etwas mit Oel bestrichen, vorzüglich diejenigen, zu denen im zusam« mengesetzten Zustande nicht zu gelangen ist. 6 Das Zusammensetzen des Schlosses geschieht wieder in umgekehrter Reihenfolge, wie solches bei dem Auseinandernehmen festgesetzt ist. Beim Einschrauben der Stangenschraube muß besonders darauf gefehen werden daß diese nicht zu scharf angezogen wird, weil sie sonst die freie Bewegung der Stange behindert. . ae. 3. Der eisernen Gamniturstücke. Der Abzugsbügel, das Abzugsblech, die beiden Seitenbleche, die Kappe und Ladestockröhrchen verbleiben bei ihrer Reinigung in der Ein lassung des Schaftes, da sie eingesetzt, gehärtet und genau eingelassen sind und daher weniger von der Nässe und dem Rost angegriffen werden. Es reicht hin, diese genannten Theile, wie auch das Kopfband welches jedoch stets beim Herausnehmen des Rohrs abgenommen wird' von Zeit zu Zeit mit Oel abzurei ben. 4. Des Bajonetts. Das Bajonett wird ebenfalls mit einem Oellappen abgerieben, wohei die Bajonetifeder an der Tülle verbleiben kann. ; 5. Des Ladestocks. Rostflecken und Schmutz werden durch Ueberwischen und gendes Abreiben mit dem Oellappen entfernt.
ö c . * 6. Des Schaftes.
qOèᷣ * darauf fol
Der Schaft ist von Zeit zu Zeit nur mit ein em Oe besonders an denjenigen Stellen, an welchen die Politu Gebrauch der Waffe sich gelöst haben sollte.
B. Des Pistols.
Was im vorstehenden Kapitel über das Reinigen des Gewehrs gesaat worden, findet auch Anwendung in Bezug auf das Pistsl. Die Reinigung des Laufes, des Schlosses und der Nebentheile ist uͤbereinstimmend mil der Reinigung det gleichen Theile am Gewehr.
Zum Herausnehmen beim Gränzaufsehergewehr erwähnten Klammer! Der Pistolenschaft wird mit Leinöl abgerieben, und sobald derselbe dem Regen ausgesetzt gewesen war Ueberhaupt ist ein öfteres Abreiben desselben, selbst
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rung, behufs seiner Conservation, nicht zu verabsaumen.
Aufbewahrung der Waffe. Der Gränzaufseher hat vor Allem seine Waffe in Feuchtigkeit zu schützen und den trockensten Ort zur Aufbewahrung dem ben auszuwählen, aber auch die Nähe eines geheizten Ofens dabei' zu vet meiden. Wird die Waffe aufgehängt, so geschieht es mit der Mü ndun nach unten. g
Die Mündung des ist stets den trockenes Werg zu schließen. Im ungeladenen Zustande heitsdeckel zurückgeschlagen, der Hahn auf den Zündstift gelassen; denen Zustande ist die Waffe durch Auflegen des Hahns auf der heitsdeckel zu sicher
Sobald die Waffe im Regen geführt Theile sorgfältig ab, wiederhole dfes auch wieder, his sie ind und reibe sie dann gelinde mit
Ist die W ff 1 ber Kälte geführt .
wärmeren Raume beschlagenen Theile sind jedoch nicht sogleich abzuwisch hr erst etwa nach einer Viertelstunde statt finden
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1 1 ö
. J 2 ür ch
trockne man die na
5 ö R Viertelstunden in
Behandlung der Munition. Die stete Führung von Munition im Dienste des Grenzaufsehe laugt eine besondere Aufmerksamkeit seitens desselben auf dit Eon des Schießbedarfs. R ? 3 ö ĩ ⸗ 2 ) s i 23 dir Munition längere Zeit bei regnigtem oder feuchtem geführt worden, so müssen die Patronen bei trocknem Wetter in gelegt oder der Einwirkung der Sonne ausgesetzt werden, um dem
1l1aßt — 648 . J ie 83
1.
Zündhütchen und Zündhuttasche sind ebenfalls, wie die übrige
nition nach der Führung in feuchter Luft, zu trocknen und auszulüften. Die Aufbewahrung der Munition an einem trocknen und nicht gefag
bringenden Orte in der Wohnung bleibt besonders zu beachten.
zustande t . h r . . gesichert werden; es ist deshalb erforderlich, daß, sobald das Zünd—
hütchen au . . . werden muß, der Sicherheitsdeckel stets auf dem Zündstollen ruͤht h d der Hahn auf jenen heruntergelassen, d. h.
der Federn am Pistolenschlosse bedient man sich
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V. Handhabung der Waffe im dienstlichen Gebrauch.
a) Anwendung der Sicherung. Da die Waffe des Gränz-Aufsehers im Dienst meist nur im geladenen geführt wird, so muß sie um so mehr gegen unfreiwilliges Ab⸗
dem Piston sitzt, und die Waffe nicht zum Feuern beréit ge⸗ fe. die Waffe gesichert ist. n Gilt es bei zweifelhafter Situation auf Posten schuell feuerbereit zu o ist es am zweckmäßigsten, den Hahn in Mittelruh zu setzen, die Sichetung herabzudrücken, so daß zum vollständigen Fertigmachen nur noch nöthig wird, den Hahn ganz auszuziehen, zu Pferde dagegen kann unter solchem Verhältnisse zwar auch der Hahn in Mittelruh gesetzt werden, doch bleibt es zur Vermeidung von Unglücksfällen anräthlich, den Sicherheits deckel auf den Zündstollen herabgelassen zu behalten und die Sicherung erst herabzudrücken, wenn der Moment zum Schuß eintritt *). Will man mit geladener Waffe ohne Zündhütchen marschiren, so ist eckel zurückzuschlagen und der Hahn auf den Zündstift herunter zu damit kein Pulver aus dem Zuͤnd-Kanal fällt. . b) Laden. Waffe, behufs möglichen Gebrauchs im Dienst, geladen wird, t
Che die Wa sich der Gränz-Aufseher vorzugsweise davon Ueberzeugung zu verschaf—
sein, s
Lauf im Innern völlig rein und frei von etwa hineingefallenen
kleinen Körpern ist, welche beim Laden sich in den Kana schieben
könnten;
8 . 1 *
al selbst nicht verstopft ist; g den Zündstift vorschriftsmäßig umschließt und der irlassen auf den Deckel richtig über den Ansatz des Mantels desse greift. Nachdem die ffe in dieser Art revidirt ist, wobei vorausgesetzt wer— den muß, daß andere Unregelmäßigkeiten an den einzelnen Theilen derselben durch den Besitzer schon früher beseitigt waren, geschieht das Laden in fol—
K Hahn 5
—
gender Weise:
Der Hahn wird in Mitielruh gestellt; der Sicherheits deckel zurückge⸗ den Zündstift heruntergelassen; die Waffe an die
Seite gebracht. Die rechte Hand ergreift die Patrone und führt sie
f 1 Munde; in der Nähe des Pulvers wird sie abgebissen, dieses in den geschütet, Hülse und Kugel in die Mündung geschoben. Sodann
d der Ladestock gezogen, mit dem Kopf auf Lie Kugel gesetzt, diese her— tergedrückt und mit einigen Nachstößen des Ladestocks aufs Pulver fest s Ladestock am Ott. Die linke Hand bringt das Gewehr an die fte (der berittene Gräuz-Aufseher aber bringt das Pistol' soweit in
schlagen, der Hahn au
ausgesetz
rechte Hüfte (der
die Höhe, daß die Kolbe über dem Sattelknopfe sich besindet und der Lauf . Hahn in Mittelruh, die rechte Hand ergreist
das Zündhütchen, setzt es auf, drückt es 18
läßt den Hahn auf den Deckel herunter.
dem Reiter zugewendet ist) st 3 mit dem Daumen fest, sichert und
nach Beend gung des Die stes 1m geladenen beim g gesehen werden, daß den Zündkanal eingedrungen sei Hütchen Zündstift zu nehmen);
gerutscht ist
1116 2332 . 2 * 199 8ossos * ö muß stets Wiederbeginn desselben seiten
geladen ist, den das Rohr hineingeht. Revision, daß der Ladestock — 10 Ladestocks eintreten.
' 1 13280 ReAaGAaM0 elbstentladen zu beg gnen
; 1* 5 11 R 2 8 R erg N bei horizontaler Lage de] oberen licht möglichst kur⸗—
Inschlag ind richtiges Erfassen der Visirlinie,
Abdrücken
ent istchsten
51 — * 2 mogen ale
] nem stehende 1laussehergewehr
Schritt nach
. 14 1199 Vistrung uber
. Bei dem Fertigmach Aufseher als strengste Pflicht, zu erfüllen hat, auferlegt werden, z ö. Gewehrs gesteckten Regen⸗ en en und dann erst den Hahn in Mittelruh zu setzen. handeln gegen diese Regel hat meist das
seine Waffe ner st nett Mündung en- oder Wergpfropfe zu ent
Lin Zuwider— Springen des Laufs
jr des Laufspringens j
zur T 6 , 8 4. ö ö ü , g Folge. Zur Sicherung gegen die Gefal
falls „3. V;! ö 1 k . 4 ö! 38232 ao salls ein Einrosten des Schusses vermieden werden.
eim Feuern 1 1
iuß eben⸗
Angekommen: Se. Durchlaucht der Fürst Hugo zu
Hohenlohe-Oehringen, von Breslau.
Berlin, den 1. Dezember.
Se. Königliche Hoheit der Prinz Karl von Preußen, Höchstwelcher gestern durch einen Sturz mit dem Pferde einen Unfall erlitten, haben eine ruhige Nacht zugebracht, die Fiebererscheinun⸗ gen waren sehr mäßig und überhaupt die Schmerzen in den vom
Sturz getroffenen Theilen gemindert.
Bekanntmachung vom Umwandlung des
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Es ist beschlossen word richts kursus n Steuer Danzig, Pillau und Memel, merschen Navigationsschulen bereits seit und bewährten Einrichtung, in einen
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Ernannt
Kantor, Wingeshausen
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21 89 Im zu Schwelm,
Versetzt 1st: Ver Regierungs- d ö . J ; . ⸗ Königliche Regierung zu Koblenz