1732
Oeffentlicher Anzeiger.
1644 ,
In einer hier schwebenden Voruntersuchungssache ist die Vernehmung des früher hier mohnhaft gewe— senen Portraitmalers Borchardt nothwendig, Da dessen gegenwärtiger Aufenthalt unbefannt ist, so wird derselbe hiermit aufgefordert, seinen jetzigen Wohnort dem unterzeichneten Gericht schleunigst anzuzeigen.
Potsdam, den 4. Dezember 1852.
Königl. Kreis-Gericht. Abtheilung J.
Der Untersuchungsrichter. von Böhmer.
(1483 Nothwendiger Berkauf.
Die im osteroder Landrathskreise belegenen freien Allodial-Rittergüter Domkau und Borchertswalde, wozu das Mühlenzwangsrecht auf das Gut Geierswalde gehört, landschaftlich abgeschätzt auf 12,047 Thlr. 21 Sgr. 8 Pf., zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Re— gistratur einzusehenden Taxe, soll am 4. Juni 186 d rmtsta gs 11 Uhr, vor dem Hern Keeisrichter Schrage, an or— dentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.
Osterode, am 30. Oktober 1852.
Königl Preuß. Kreisgericht. J. Abtheilung.
1630 Bekanntmachung.
Der Nachlaß des Kaufmanns Alexander M. Bon von hier soll getheilt werden, wovon die unbekannten Erbschaftsgläubiger hierdurch benach— richtigt werden.
Mühlhausen, den 27. November 1852.
Königliches Kreisgericht. II. Abtheilung.
[1617 Verkauf alter Telegraphen⸗Materialien. Am 16. Dezember c., Morgens 10 Uhr, sollen in dem Speicher unserer Materialien-Ver— waltung, Klosterstraße 83, circa 90 Centner alter Gutta-percha⸗ und Blei⸗-Drähte, eine Partie alter Kupfer- und Thon-Cylinder aus galvanischen Batterieen, so wie 2 große eichene wohl erhal— tene Schreibpulte, öffentlich meistbietend gegen baare Zahlung verkauft werden. Berlin, den 1. Dezember 1852. Königliche Telegraphen-Direction. In Vertretung:
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Gottbrecht.
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8 h n h n.
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ung von 270 Stück Achsen mit Rädern in 4 ver—⸗ schiedenen Loosen und 462 Stück Gußstahl⸗Tragfedern, resp. 162 Stück 32 5 Fuß Länge und 300 Stück . 3 3* Fuß Länge, in 3 verschiedenen Loosen, soll im Wege der Submission vergeben werden. Offerten mit der Aufschrift „Submission auf Lieferung von Achsen mit Rädern oder Gußstahl-Tragfedern für die Ostbahn“ ; sind bis zum Submissions-Termine, Mittwoch den 28. Dezember 9. Mittags 12 uhr, bei der unterzeichneten Direction einzureichen, wo— selbst dieselben in Gegenwart der eiwa erschiene— nen Submittenten eröffnet werden. . Später eingehende oder den Bedingungen nicht entsprechende Offerten bleiben unberütksichtigt. Die Bedingungen und Zeichnungen werden auf portofreie Gesuche von der unterzeichneten Direction mitgetheilt. Bromberg, den J. Dezember 1852. Königliche Direction der Ostbahn.
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Aachen Düsseldorfer Eisenbahn.
Bekanntmachung.
Nachdem die Emission von Prioritäts — Obligationen der Aachen⸗Düsseldorfer Eisenbahn⸗ Gesellschaft zum Gesammtbe— trage von 1,600,000 Thalern n . durch Allerhöchstes Privilegium vom 8. November d. J. gestattet worden ist, wird den Actionairen der Gesellschaft in Ge— mäßheit des §8. 13 des Vertrages mit der Kö— niglichen Staats-Regierung vom 29. September 1839 eine vorzugsweise Betheiligung an dieser Anlrihe in der Weise angeboten, daß denjenigen Actiongiren, welche sich innerhalb vier Wochen zu dieser Betheiligung bei der unterzeichneten Direction schriftlich melden, Obligationen zum Paricourse überlassen werden sollen. Bei der Anmeldung ist derjenige Betrag, für welchen Obligationen gewünscht werden, anzugeben; auch ist der Besitz von Stamm-Actien durch Eintra— gung in die Actien-Bücher der Gesellschaft nach— zuweisen, und die letztere, falls sie noch nicht geschehen, gleichzeilig zu beantragen. Bei unse— rer Haupt-Kasse hierselbst können die angemelde— ten Beträge zugleich eingezahlt, und werden für diese gezahlten Beträge, vom Tage der Einzah— lung ab, vier Prozent Zinsen bei Aushändigung
der Obligalionen vergüset werden.
Sofern die Summe der angemeldeten Beträge den Gesammtbetrag der Anleihe übersteigen sollte, behalten wir uns die Vertheilung nach Verhält— niß der resp. Actien-Betheiligung vor.
Aachen, den 4. Dezember 1852.
Königliche Direction der Aachen-Düsseldorf⸗Ruhrorter Eisenbahn.
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1648 An die Freunde hd Verehr
Das unterzeichnete Comité beabsichtigt, dem verdienstvollen und allverehrten Gellert in seiner Vaterstadt ein Denkmal zu errichten, und wendet sich deshalb an alle Freunde und Verehrer dieses ausgezeichneten Mannes min der ergebensten Bitte, dirses Unternehmen durch freiwillige Beiträge un— terstützen zu wollen. Auf die Verdienste aber die sich Gellert sowohl als Mensch durch sein frommes Leben als auch als Gelehrter und Pro— fessor an der leipziger Universität durch seine Schriften, namentlich durch seine geistlichen Lie— der, Fabeln, moralischen Vorlesungen und Briefe erworben hat, hinzuweisen, dürfte kaum nöthig sein, da dies Alles hinlänglich bekannt ist. Denn war unser Gellert als Gelehrter und Lehrer nicht der gefeiertste Mann seiner Zeit? Hat er nicht durch seine Schriften um die Mit- und Nachwelt unsterbliche Verdienste erworben? Oder wer wollte den Segen, den seine geistlichen Lieder in allen Schichten des Volks gebracht haben und fort und fort bringen, nicht anerkennen? Wem haben sie nicht Erbauung, Trost und Beruhigung gewährt? Und haben seine Fabeln, die sogar in mehrere fremde Sprachen übersetzt worden sind, nicht un— endlich viel Gutes für die Jugend gewirkt? Wurde er deshalb nicht von Hoch und Niedrig, von Reich und Arm, allgemein geliebt und auf man— nigfache Weise ausgezeichnet? Selbst mehrere damals lebende Fürsten, namentlich Friedrich der Große, der ihn für den vemünftigsten aller deut— schen Gelehtten (le plus vaisonnable de tous les Savans allemands) erklärte, zollten ihm ihre vollkommenste Hochachtung und zeichneten ihn mehrfach aus. — Man hält es daher für eine heilige und unerläßliche Pflicht, diesem berühmten und verdienstvollen Mann in seiner Valerstadt ein ihn ehrendes und seiner würdiges Denkmal zu errichten, zumal da seitdem die seinen Namen führende und in einigen Schriften erwähnte Linde im Jahre 1833 durch den Sturm zerstört wor— den ist, kein äußeres Zeichen an ihn erinnert. Aus diesen Gründen hofft das Comité, daß man dieses Unternehmen eben so freudig begrüßen, als gein und willig unterstützen, und daß jeder Freund
Redaction und Rendantur:
und Verehrer Gellert's ein Scherflein dazu bei⸗ tragen wird, da der Ort, der übrigens einen nicht ganz unbedeutenden Fonds dazu bereits ge⸗ gründet hat, nicht im Stande ist, dieses Unter⸗ nehmen ohne ansehnliche Unterstützung von außen auszuführen. Auch der kleinste Beitrag wird daher mit Dank angenommen werden. Zugleich bemerken wir aber auch noch, daß, nach vollstän⸗ diger Erreichung des oben angegebenen Zweckes, der etwaige Ueberschuß der hierzu eingehenden Gelder zu einem wehlthätigen, Gellert's Ramen führenden Institute verwendet werden soll. Ueber die Anwendung dieser Gelder aber, so wie über die Ausführung des Denkmals selbst, wird zu seiner Zeit Berscht erstattet werden.
Hapnichen in Sachsen, im November 1852.
Das Comité für Errichtung eines Gellert—
Denkmals. Richard Grahl, M. Ed. W. Richter, Vorsitzender. Schriftführer. Hat ng Flatter Kassirer.
Zur Annahme von Beiträgen haben die Güte gehabt, sich bereit zu erklären:
in Berlin die Gropiussche Buch- und Kunst— Handlung,
in Stettin Herr Buchhändler Saunier,
in Danzig Herrn L. G. Homann's Kunst- und Buchhandlung,
in Köln Herrn Du Mont-Schaubergsche Buch— handlung,
in Magdeburg Herrn F. Kägelmann's Kunst handlung,
in Münster Coppenrathsche Buch- und Kunst— handlung,
in Posen Mittlersche Sortiments-Buchhand lung,
in Breslau Herren Buchhändler Max u. Com
in Königsberg Herren Buchhändler Pfitzer Heilmann.
646 Bekanntmachung, die Erledigung einer Präbende in den adeligen Stifte Birken bei Bavreut! betreffend. Im Namen Sr. Majestät des Königs.
In dem adeligen Damenstifte Birken bei Ba reuth ist durch das Ableben einer Stifts dam eine Präbende in Erledigung gekommen.
Auf dieses Stift haben vermögenslose adelige Wittwen und Fräulein aus der Familie von Stein und von Erffa, und zwar auf gegen wärtige Präbende zunächst die aus ersterer Fa— milie statutenmäßigen Anspruch
Sofern aus der von Stein'schen Familie kein qualifizirten Bewerberinnen zur Zeit vorhanden
sein sollten, haben auf diefe Präbende die von.
Erffa'schen Familienglieder den nächsten Anspruch und sofern auch bei dieser Familie gegei keine geeigneten Kompetentinnen sein sollsen, können andere Familien auch zugelassen werden wobei mit der Süfterin Christiane Charlott Freifrau von Stein, geb. von Erffa, ndt Familien die übrigen ausschließen.
Die Verleihung der Präbende steht St. jestät dem Könige zu.
Dies wird mst dem Anhange zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß Bewerbungen um die er ledigte Präbende mit den erforderlichen Zeugnisen und Nachweisen über Vermögenslosigkeit und über die Verwandtschaft mit der Stifterin zuverlässig bis zum
Na
15. Februar 1853 bei Vermeidung der Nichtberücksichtigung übergeben werden müssen.
Sollten die Verwandtschafts-Nachweise bereits
bei früheren Gelegenheiten übergeben worden
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sind diejenigen Eingaben, mit welchen diese? weise vorgelegt wurden, mit Datum und genau zu bezeichnen. . ö Bayreuth, den 4. Dezember 1852. Königliche Regierung von Obafranken. Kammer des Innern.
Schwieger.
Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober-Hosbuchdruckerei.
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sein, so kann sich hlerauf berufen werden; jedoch
bsMnnement beträgt: * 9 * dar 1 ,, m, ,n. in allen Theilen der Monarchie ohne 2 ü 27 2 * 2 it geiblatt (Preuß. Adler-3eitung) 4 serlin: 1 Athlr. 17 sgr. 6 pf. . in der ganzen AMonarchöe . 1èRthlr. 275 Sgr. . c N—Qii—t— — 61 49
tants⸗
ch Prensßischer
Alle Post - Anftalten des In- und Auslandes nehmen gestellungen an für gerlin die Expebifiontu der gönigl. Preuß. Staats Anzeigers Mauer⸗Straße Nr. 1, 1 der Preußischen Zeitung, Ceipziger
Straße Ur. 14.
— — —
zeiger.
7 290.
Berlin, Freitag den 10. Dezember
——
1852.
Se. Majestat der König haben Allergnädigst geruht: Dem Divisions-A uditeur von Bauern der 8. Division zu Erfurt den Charakter als Justiz-Rath zu verleihen.
Se Königliche Hoheit der Prinz Karl haben auch diese Nacht mit wenigen Unterbrechungen ruhig geschlafen und befinden Sich diesen Morgen den Umständen nach wohl. Berlin, den 9. Dezember 18532. Morgens 10 Uhr.
Casper. Langenbeck. Wei ß
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Rm 65 November 185
Bekanntmachung vom 30. treffend die Befähigung der Realschule zu zur Ertheilung annehmbarer En
nisse für die Kandidaten
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 26. Oktober é. Staats-Anzeiger Nr. 258 S. 1545) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Realschule zu Halle als zur Ertheilung annehmbarer Entlassungs-Zeugnisse für die Kandidaten des Bau⸗ fachs befähigt anerkannt ist.
Die ausgestellten Entlassungs-Zeugnisse dieser alt werden demnach, wenn durch diese Zeugnisse nachgewiesen wi iß der Intlassene die zweijährigen Kurse in Prima und e schriftsmäßig vollendet und die Abgangs-Prüfung bestanden hat von der Königlichen technischen Bau-Deputation und dem Direkto⸗ rium der Königlichen Bau-A1kademie ebenfalls als genügend nommen werden. j ö
Berlin, den 30. November 1852.
Der Minister für Handel Gewerbe und öffentliche
Arbeiten.
Der Minister der Unterrichts- und N Angelegenheiten. von dete, von Raumer.
N 3 . ** 21 59, 9 1190 4 16 Ver sfugung vom 30. November 1852 — be treffend
die Verleihung von Ehrenpeitschen an solche Pgastzl . C * * — 26 — postillone, geschicktes Fahren, durch Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit bei ueber—
bringung der Posten u. s. w. auszeichnen.
welche sich durch
„Es ist, wahrnehmbar geworden, daß nicht mehr bei einem ver— hältnißmäßig so großen Theile der Postillone im preußischen Post— zebiete wie es früher der Fall war, dieselbe Geschicktheit und Zu⸗ verlässigkeit im vier- und mehrspännigen Fahren anzutreffen ist. DObschon nicht verkannt wird, daß im Allgemeinen die Gelegenheit zur Uebung im vier- und mehrspännigen Fahren, namentlich vom
gemacht und darin möglichst tüchtig erhalten werde.
gabe
in Rede stehenden Belohnung zu empfehlen.
woch den 15. Dezember c.
gewirkt werden daß auch auf Nebenstationen f ß gr ⸗ und auf de großen Post⸗ Coursen noch f den früheren
6 ho ö immer eine genügende Anzahl von Postillonen in der Führung“ von vier Pferden sicher und a. 46 , a. ĩ Um die hierauf zu richtenden Bemühungen der Post-Anstalten zu unt erstütz en, und
bei den Postillonen felbst einen um so größeren Eifer nach Vervoll⸗
kommnung im Fahren zu erwecken, sollen Posti si ommn ren ; sstillone, welche sich durch sicheres und geschicktes Fahren auszeichnen, zu n,, . Be⸗ lohnung gelangen können, welche auf Grund Allerhöchster Ermäch—
tigung in einer angemessen und ge mack . its tig. g J voll ver Ehr ) n , gesch zierten Ehrenpeitsche
Die mir überlassene Verleihung jener Belohnung ist außerdem
an die allgemeinen Bedingungen geknüpft, welche bei sonstigen Aus⸗
zeichnungen der Postillone erfüllt fein müssen; auf die etwaige Rück— To, der Ehrenpelische beim Ausscheiben des Postillons aus dem Dienste oder bei Vergehungen sollen dieselben Grundsätze wie hinsichts der Ehren⸗Trompeten, Anwendung finden. 4 . Ehrenpeitsche wird nur bei besonderen Veranlassungen im Dienste getragen. j
Die Königlichen Ober⸗Post⸗Directionen veranlasse ich, mir an—
zuzeigen, in welches Verhältniß die Zahl der jährlich zur Verthei⸗
. zu bringenden Eyhrenpeitschen zur Anzahl der Postillone des ortigen Bezirks zu bringen ein wird, sich auch bei dieser Gelegen heit über dieselbe Frage hinsichts der Ehren⸗-Trompeten zu äußern.
Die Post-Anstalten werden beauftragt, den Postillonen des Stationsortes die gegenwärtige Verordnung? durch Vorlesen bekannt zu machen und dabei dieselben aufzufordern, sich durch sicheres und geschicktes Fahren bei jeder Art von Postfuhrwerk, durch pünktliche und zuverlässige Ueberbringung der Posten, durch besonnenes und vorsichtiges Umgehen mit den Wagen, durch reinliche und feste Kleidung, bei sonstiger befriedigender Dienstführung und hinlänn
licher Fertigkeit im Blasen der Post⸗Trompete, zur Verleihung der Berlin, den 30. November 1852.
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Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche
Int machung von 2.
Schluß der dies j zw
dung ischen Wismar und Kope
1 97
Mit Bezug auf die General Verfügung vom 29. September d. J. werden die Post-Anstalten davon in Kenntniß gesetzt, daß der Schluß der diesjährigen Seepost-Verbindung zwischen Wisma' und. Kopenhagen in der Weise stattfindet, daß das Dampfschiff „Obotrit“ von Kopenhagen zum letzten Male am Sonnabend den 11. Dezember und von Wismar zum letzten Male am Mitt abgefertigt wird. Berlin, den 2. Dezember 1852.
General ⸗-Post Amt.
Justiz⸗Ministerium.
8 ** * . 58 * ) / ä. für die Postillone seltener geworden ist, so beweist doch auch die Der Kreisrichter Stute zu Wesel ist zum Rechts⸗-Anwalt bei sahrung, daß das Streben und der Eifer, sich darin durch Gewandt- dem Kreisgerichte zu Hagen und zum Notarius im Departement
beit und Sicherheit l den Posti ü jervorzuthun, bei den Postillonen gegen früher nachgelassen hat. Es unn 6 feen feen!
2
ng des Königlichen Appellationsgerichté zu Hamm, unter Anweisung indeß mit Ernst und Nachdruck dahin seines Wohnsitzes in Schwelm, ernannt worden. *