1852 / 294 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1758 175 wegen Einführung der preußischen 8 r . in die Mit Bezug hierauf 71 ich das 2c. ergebenst, den betreffen ö ̃ . t, daß die Entschei han n n, , nem gan m. porn ohennschen and (Gesetz⸗S Sammlung S. 719) den Behörden seines Re ssorts die Anordnung wieder in Erinnerung als Gerichtsbeamter oder Kriminal-Aktuar nicht zu besitzen braucht, ae,, n, . 1 6 e 2 . ertheilten Vorschriften. Vom 8. Dezember 1852. zu bringen, der zufolge in den beregten und ähnlichen Fällen die es vielmehr genügt, wenn auch nur . Beamter rem . zur , . 31 De ee der f; . d . .

zerlin, den 15. Dezember 1862. Vermittelung des Königlichen Ministeriums der auswäriigen An. Ressorts zugezogen und durch Handschtag an Eides Statt, , weer rh zom , ö enden 1

J gelegenheiten oder des Königlichen General-Konsulats zu Warschau⸗ unter Hinweifung auf seinen geleisteten Diensteid als Protokollführer R. . 6 R z mn, ,, s ef . , . ebits-Comtoi: der Gesetz⸗Sammlung. in Anspruch zu nehmen, der unmittelbare Schriftwechf el mit Be⸗ verpflichtet wird. mit X eha des Rechts veges austeht. ein

hörden des Königreichs Polen aber zu vermeiden ist. Berlin, den 2. November 1852

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6 J . *

V Ent scheidungen im Beschwerdewege mithin nicht stat Das Ministerium des Innern muß es daher auch f B 7 De 3 89 5 68ßer ? 852 * 8 X 1 Do 39 1 9y ir. 1 . 2 * 1 8 z Berlin, den 13. Oktober 1852. Der Minister des Inner Der Finanz-Minister erachten, der Königlichen Regierun g zu B. die Grur

Ministerium des Innern.

l . . 8 J v . 9 8 * ; 8 * * w y 8* 5. R 9 291 7 5 . 7 16 2 * 81 66 4 2 2 . 9 - Der Minister des Innern. von Westphalen von Bodelschwing! schreiben, nach welchen die von dem Magistrat zur Sprache 6 ö NR a* z . t Westp! . ten Differenzen über die Kur und Verpflegu rkrankter Gewerbe—⸗ ; Cirkular⸗Ver fügung vom 16. Angust 1852 von Westphalen. An , ,, ,, 6 er ne. . Mittheit e ichwei 4 6 / 1 U 26 ö Gehülfen und Fabrik⸗-Arbeiter, welche in B. in Arbeit stehen, in wegen Mittheilung der achweisu 1g en uber die An immtliche Königliche Regierungen Unt s . 9. j 8 5 ͤ ; wegen ilittheilun 9 DJ 1 . uh 1h ö H. 4 9 M. Les ; ⸗. 16 . . *. . * . * , ber St de * aber ihre Vohnung oder S hl fit 1 aben, zu ent irchschnitts⸗Marktpr eise fün etre; die Königlichen Ober-Präsidien zu Königsberg, in das Konig t lizei⸗P ra] scheiden sind 11 nin 152 1 . 11 16 ö 91 y . 2 ö il b. Breslau und Posen zu Berlin Das M kann bierb her nicht . , ö ö 3 . un ven. as Ministeri um kann hierbei aber nicht unerwähnt lassen, ; Militair⸗ Intendanturen. 2 669599 do 6 32 91 J 3, ĩ daß die . des §. 98Z 12 C., fur welche der Magistrat sic ö. 9 28 x f ͤ D erklär licher Bedent . ter ieagf (Fg ma- vichtia s Daß 5 s E. nl N 81 9) 5 HVDe2gwinhbes J r 5 511 ; 9m J erkl⸗ . erh ichen Bedenten Unterleg . 8 8 mag IU chlig ein, Laß . Mit Bezr uf me . EGirtular⸗V zerfüg ung vom 29. Dezember . e d dem . Delg' t 1 . 5 9 10849 . , ; J . n. N chsch ö 2. Erlaß vom 18 89 3 ö der , , . indem er bestimmte, daß die Kur und Verpflegun ig 1850 wegen Mittheil 1g der dachweif ungen über die Durchs ynitts 2 n . 36 ele die e J . . . K r Forst i, * 8 v . ; P . . . ö 2 ; 9Ireffondo ny tor ; 6 51 , . ; J 64 solcher Personen der Gemt ind des rtes Obltege, wo sie in 1Di Marktpreise für Roggen und Hafer an den betreffenden Marktorten JJ re . . c Ortes o je, wo sie im Dienste . z 4 h ), 3 z nl AMnvliulbꝭel, nn mtnlilil 1 ö mri to SJensfte end ch befinde von 6 s setzu ausge 1 . 8 an dem 8 V . e . 1 56 n F 1 ö 119 IIR be m ö raus . 11 94 ( 19 L ö. an die K an g lichen Ober-Post-Directionen, weise ich die Königlich . ; nan im Pri dien st« ich besinden de ing ausgegangen ist ß an dem . . . ; 144 r selben ?Vrte auch die Wohnung oder Schlafstelle dieser 1dividuer ( Regierung hierdurch an, die gleichen Nachweisungen auch allmonat dsterreichtsche Unterthanen. JJ 5 selber uch nnn, n Schlafsstell r Individuer ; lich und zwar recht prompt, der Königlichen Militair-Intendantun w belegen sei, Varaus aber, daß diese Boraussetzung in den ange . 11287 111 . * 2. 1 7 * * * . * . 152 . ö. J y * = . 17 . . * =. * Q 47 ! . . 7 (Fim 9 . . 9 K* ö 4 . , 1 . . z ; 9 6301 9 2 , ; w G w,, . ö. Ihrer Provinz zu übersenden. Wie Ew. 2c. aus der in Abschrift anliegenden Note de gebenste rwiderung auf den Billcht voi ö führten Fällen nicht zutrifft, folgt keinesweges, daß in diesen Fällen . . 89 11 781 19111 3 . ö . ; ö n . . 227 ö. . ‚. R . ö x. r (. 4 . 8 . ö yo 82a . w . 5 1 z u . ; 9 . 1. . . . Berlin. d 16. August 1852 chösterreichischen Gesandtschaft vom 5ten d. M gefe ke de n C iusgesprochenen Ansicht dahin bei, dal die Gemeinde, in welcher das Nachtquartier belegen ist, nicht aber Wwerlin 6n ) d 2 h 2 / . 2 2 91 ; l . an ; ö. . 2 ö 3 8 bes 1 wert si ch dieselbe darüber, daß gallzischen z . 6 n König 1 ch 6m Fol sti (iümlt 1 ann ben 111 211 J 11 ͤ ehe die senige . 11 1 elcher D* 2 lenst Doe 2911 1 911* X erhäaltn * Dr 7 VM, nisteor Bes ewnwo 96 1 * 84 1 249 * 3 1 . 2 c kRoarwat— 81 7 1 97 zalftschaft 1 3 71 8 vorne; 89* ö! 3 , . ‚. 2 ö Vel Minister des Fznnein. e tn . leichwege nach g dor igen Pr Dovinz über U verwaltenden zorstbeamten 111 1g 1 steht, die verpf cht! 1 er esetzgeber hat n Ehr Durch T ö. 86 pio ss⸗ h 3 z ö ; . —— 8 3 18 W 5 Auftrage von die sseitigen Behörden häufi ig Passirs scheine zur Reis strikte übertragen werden kann. Worte: ö 811 1 sling ö s. . 7 1 1 . ö 4 ; ö ö ö * = . M 68841 nach Ezenstochau im Königreich . ertheilt werden, und bittet Berlin, den November 1852. wo sie im sic ö vl n z 1 9 15 t e U 570 1 . . ö =. 2. 6 * * 14 . ö a J . 1. 1 6 2 ] 1 1Uung die ses Mißbk rauchs In Fol ge dessen Ee rsuche 2 9 J * . . ee l nnen! lr n gebenst, die betreffenden Behörden mit der erforderl . ö sämmtliche Königliche Regierungen Anweisung zu dem Zwecke gefälligst versehen zu lassen, daß öst— Im Auftrage J , 3 3 6 ö z reichischen Unterthanen Pässe oder sonstige Legitimations-Papiere zu von Manteuffel. de Reise, insbesondere nach andern, als den Gsterreichischen Staate: t men vino llt s 711 ö - icht ft rihellt werden. 2411 ö. 4 f . N y J 1* 142 Sv Bom 19 term Hwpeor Q 9 . 82 ö . . . J . * * . 5 ö * Kg üontalich 7 * 1 . J 2 2 l n , . ö Es wird hierbei auf die Cirkular-Verfügung vom 10. Okt . . , . t

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Durch die Cirkular-Perfügung vom 16ten v. M. ist die König Eirkular-Verfügungen vom Aug und 14. Deze . bestehenden oder zu errichtenden Kassen zu zegenseitiger Unterstützu liche Regierung angewiesen worden, den Militair-Intendanturen durch welche diese Vorschrift in besonderer Beziehung auf öst z m ,, 3 beizutreten. . die gleichen Nach weis sunge en über die Durchschnitts Marktpreise für reichische Unterthanen erneuert worden ist aufmerksam Lustär J Beh der Ausstellung Ber n 6. November 1852 Roggen und Hafer allmonatlich zu übersenden, wie solch ach machen sein . . der Cirkular⸗ Verf gung vom 25. Dezember 18590 den Ober-⸗Post Berlin, den 18. Oktober 1852. 1 ö ; Minist ö Directionen mitzutheilen sind. d Papieren Im Auftrage Zufolge einer Mittheilung des Königlichen Kriegs-Minist. . ga als hen & chr ich bela schlof. riums genügen diese Nachweisungen jedoch für den Zweck der Mi— J n, . 65 ,,, . . ö 14. Septeml . litair⸗ Int endanturen noch nicht, da es denselben, außer auf die An ni ke ; r ö , seh. . d ö. let ter l : Frahe . Körnerpreise, auch wes sentl ich auf die Preise des Rauch fu 16 r 8 den Königlichen Ober ⸗-Präsidenten . ö. . ö ür di ; ö. ö. f hen K 1 de de: zu ö und der verschiedenen sonstigen Kon su mtibilien in ra Pr 5 a ,,, . . j ö. Re 56 ̃ letzterer Hinsicht wegen Feststellung der extraordinairen Veyrpfle J i)) eru gungs-Zuschüsse für die Truppen, ankommt. * ,,,, ö In Folge dessen wird die Königliche Regierung veranlaßt, der . J DJ 5 enden Militair— Intendantur ferner nicht nur Nachweisungen 1 K . ! , , . n,, , ,, t l f iber die Durchschnitts-Marktpreise für Roggen und Hafer, son— anziehn n ßerhalb des St . ,, nigen . vielmehr ein Crenmplar derjenigen Marktpreis-Tabelle (alle d sonstigen Legit me J re in Konsumtibilien) allmonatlich rechtzeitig zu übersenden, velche die— ; . J ö selbe nach der Cirkular-Ve rfügung vom 17. Januar 1836 (An Lasten . GJ ͤ nalen XX. 166) an das Königliche Kriegs-Ministerium einzu k t reichen hat. 1 ! königlichen Regieru n Ihrem Be J Berlin, den 12. September 1852 ten M. ausgesprochenen Ansicht bin ich dahin eir . . Dear Mag J daß nach 2 der Gemeinde-Ordnung vom L. Ma i fi kfmäß t n Ver Minister des Innern Beamte, welche außerhalb eines Stadtbezirks wohnen, zu ö ö eve! ste z h Im Auftrage schen Gemeinde-Lasten nicht mehr blos ar em Grunt ö . , r Me nteuffel. tragen verpflichtet sind, eil die Be d / l . j , 65 ö ) U der tabt ihren Sitz hat ö An . Berlin, den 1. November 1852 tun sämmtliche Königliche Regierungen. Jö. ö ö ; tu . Der Minister d ö r ö

Schri i . M * 9 I Königlich Regierung zu l l . Scristwechsel diesseitiger Behörden mit den Be ö r r

ö 7 . 1

. 8G pp 8 oA * .

hörden des Königreichs Polen in Paß- und ähn

. lichen Angelegenheiten irkular⸗Verfügung m 7. Jovember 18

9 einer N 2 treffend die Eigenschaften der beiprotokolla

. Nach einer, Mittheilung des Königlichen Ministeriums der aus . .

wärtigen Angel egenheiten hat die Königlich polnischen? . g 1,

. * .

R 8 (Sy 299 (. 8 9 al IO 8 * ö. bei Gelegenheit eines Einzelfalles das Kaserliche General-Konsul 1 zu Warschau neuerdings dar rauf aufmerksam gemacl ht, . ö diesseitige Unter- resp. Kreis, Behörden (Polizeis äAemter, Ma— Gesetz vom 21. Juli 1852 (Staats-Anzeiger Nr. 177, S. 10 pflichtung

. gisträte, Bürger meister und Landräthe) sc ö. ame ain behufs ;

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Nachsuchung von Paßvisa's zum Eintritt in das Königreich Polen, Im Einver . mit dem Herrn Justiz⸗Minister machen w, . direlt. an nen Für sten w alter zu Warschau wenden. Der die nigli che Regi erung darauf aufmerkfam, daß der nach. 1. Dezem! 18S A* u 3 o mmissarische ennung d ; Wunsch einer Abstellung dieses Verfah rens ist dortseits mit dem des Diszsplinargefetzes vom 21. Juli d. J. (Staats-Anzeiger Nr! erkrank: Gen . Bemerken ausgesprochen word en, daß k ün fti tig d er, le ich en Gesuchen 26 S. 1067) ö. De n protokoll arisct en Ve vn e hmungen In iszipiine y Ick ann 9 ö

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** 291 X 9 68 2 3 * gon * 1 13 8 9 (v; ni . 11 Fe * 191 f z 8 . ö gar keine Folge würde geeb n werden. Untersuchungen zuzuziehende vereidete Protokollführer die Eigen JJ e

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