en 1781 san an en, me, mmm, e, de. KR flosse stass Ei . 6 . , r e, ,. Per sonal Chronik von 11 bis 1 Uhr, so wie Abends an der Kasse, am Eingange des ; zugeste enen Zuschlägen zur Mahl⸗ und S ylachtsteuer, für Konzert ⸗ Saales, zu haben und nur für den Tag gültig, den der der Stempel bezeichnet. Der Preis ist, mit Ausnahme des Donner . siags, wo derselbe 10 Sgr. beträgt, auf 5 Sgr. für die Person E..
die Verklagte den eingeklagten Betrag gezahlt, diesen also dadurch ben; und diesem Anspruch Vrovinzial⸗Behörden. festgesetzt. Der Beginn der V ungen, welch 19gten d. M. an, täglich stattfinden werden, richte
1780
itzen derselben verwendet zu hab zuge
in den N zegenüber behauptet die Verklagte, daß ihre Schuld durch die Be
der Klägerin aus den gedachten Zuschlägen nach richt iger Feststellung des— elcher der Verklagten an diesen Zuschlägen gebühre, Provinz Brandenburg. — ichen Theater-Vorstellungen,
Stellung der Klage und Einrede lieg e a es del
541 12 * Dells, 1 lgt sei In ke er . ompetenz der Gerichte ausschließende Lleme ‚ mpetenz der erichte ausschließendes Element, denn nd, daß es sie hier von Ersatz für eine Steuer handelt, ent⸗ dem gegenseitigen Verhältni — . bei einem Privatm
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az ö Ernannt sind: Der Referendar Bernhard R ß den privatrechtlichen aratter um Gerichts- Asse ! J i gktultatoren 1 rivat lll cher Aharatt um Gerichls⸗ Assesso 3 3u Referendagrien die luis kultgtoren t ia v 6e e grö; Rechts ⸗Kandidaten
tern ausgeleg urtheilung ist es völlig einflußlos, zwischen physischen oder moral daß die
C 9 Januar 1823 a ie dl it der Verklagten zur
steuer ausgesprochen hat.
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schulden
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25 1 — ö F — 2. Der §. 36. der Verordnung vom 26
77 . 1 pi * Mose ö f in dem Plenar-Beschluß der Regierung schließt den Rechtsweg aus: in Gegenständen der
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