1852 / 297 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

en 1781 san an en, me, mmm, e, de. KR flosse stass Ei . 6 . , r e, ,. Per sonal Chronik von 11 bis 1 Uhr, so wie Abends an der Kasse, am Eingange des ; zugeste enen Zuschlägen zur Mahl⸗ und S ylachtsteuer, für Konzert Saales, zu haben und nur für den Tag gültig, den der der Stempel bezeichnet. Der Preis ist, mit Ausnahme des Donner . siags, wo derselbe 10 Sgr. beträgt, auf 5 Sgr. für die Person E..

die Verklagte den eingeklagten Betrag gezahlt, diesen also dadurch ben; und diesem Anspruch Vrovinzial⸗Behörden. festgesetzt. Der Beginn der V ungen, welch 19gten d. M. an, täglich stattfinden werden, richte

1780

itzen derselben verwendet zu hab zuge

in den N zegenüber behauptet die Verklagte, daß ihre Schuld durch die Be

der Klägerin aus den gedachten Zuschlägen nach richt iger Feststellung des— elcher der Verklagten an diesen Zuschlägen gebühre, Provinz Brandenburg. ichen Theater-Vorstellungen,

Stellung der Klage und Einrede lieg e a es del

541 12 * Dells, 1 lgt sei In ke er . ompetenz der Gerichte ausschließende Lleme mpetenz der erichte ausschließendes Element, denn nd, daß es sie hier von Ersatz für eine Steuer handelt, ent⸗ dem gegenseitigen Verhältni . bei einem Privatm

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az ö Ernannt sind: Der Referendar Bernhard R ß den privatrechtlichen aratter um Gerichts- Asse ! J i gktultatoren 1 rivat lll cher Aharatt um Gerichls⸗ Assesso 3 3u Referendagrien die luis kultgtoren t ia v 6e e grö; Rechts ⸗Kandidaten

tern ausgeleg urtheilung ist es völlig einflußlos, zwischen physischen oder moral daß die

C 9 Januar 1823 a ie dl it der Verklagten zur

steuer ausgesprochen hat.

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schulden

25 1 ö F 2. Der §. 36. der Verordnung vom 26

77 . 1 pi * Mose ö f in dem Plenar-Beschluß der Regierung schließt den Rechtsweg aus: in Gegenständen der

* 23

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