1852 / 301 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

.

13. Juli d. J. ist der Kaufmann Friedrich Wil helm (Abraham Salomon) Bader, am 21. März

1510 zu Schwerin a. d. W. geboren, zuletzt in Potsdam wohnhaft gewesen, wegen dreier ver— suchter resp. vollendeter Betrügerelen in Anklage— stand versetzt worden.

Zur Verhandlung der Sache vor der Depu-⸗ tation des unterzeichneten Gerichts zur Aburte— lung für Vergehen steht ein Termin auf den

25. Februanm kf. J., Vormittags 9 Uhr, an. ö

Zu diesem Termine wird der Kaufmann Frie- drich Wilhelm (Abraham Salomon) Bader mit der Aufforderung vorgeladen, zur festgesetzten Stunde pünktlich zu ersckeinen und die zu seiner Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder solche dem Gericht so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können.

Erscheint der Angeklagte im Termine nicht, so wird mit der Entscheidung der Sache in contu— maciam verfahren.

Als Belastungszeugen sind zu diesem Termine vorgeladen:

1) die verwitswete Horndrechslermeister Erche, Marie Dorothee geb. Jaenicke, 2 deren Tochter Bertha, 3) die unverehelichte Karoline Ziebel, ad 1 —-— 3 in Spandau, der Ackerbürger Friedrich Wilhelm Bethge aus Teltow,

dessen Ehefrau,

der Gastwirth Friedrich aus Zehlendorf,

der frühere Bürgermeister Hasder zu Teltow,

zur Zeit in Potsdam,

die verwittweie Gastwirth Henkel in Derwitz

bei Brandenburg a. d. H.

9) der Garnwebermeister Wendel zu Branden—

bi n,.

Pots dam, den 25. September 1832.

Königliches Kreisgericht, Abtheilung J.

von Goßler.

1727 Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, Abtheilung für Civilsachen, den 7. Dizember 1852.

Das hierselbst an der Friedrichsgracht Nr. 61. auf dem französischen Hofe belegene, im stadtge⸗ richtlichen Hppothekenbische von A lt-Cöln Vol. 9. No. 150 A. pag. 4. auf die Namen von:

2) Emil Eduard Oscar,

b) Auguste Clara Elise,

c) Heinrich Adolph Franz, Geschwister Wintermann, verzeichnete Grundstück, gerichtlich abgeschätzt zu 6486 Rthlr. Sgr. 5 Pf., soll

n Jul 1855, Röorm. 11 . an der Grrichtsstelle öffentlich meistbietend ver— kauft werden. Taxe und Hypothekenschein sind in der Registratur einzuschen.

1261 Nothwendiger Verkauf. Kreisgericht Wittenberg.

Die den Erben der Johanne Chiistiane Schu⸗ mann, geb. Schulze, gehörige, bei Braunsdorf belegene, unter Nr. 9 des Hoöpothekenbuchs ein— getragene Mahlmühle sammt Zubehör, abge—⸗ schätzt auf

14,393 Rihlr. 15 Sgr., soll den 14. April 1853, Vormittags 11 uhr,

an ordentlicher Gerichtsstelle hier subhastirt wer— ben. Taxe und Hypothekensch'in sind in unserer Registratur einzufehrn.

Ebenso werden alle unbekannten Realpräten⸗ enten aufgefordert, sich bei Vermeidung der Prä— klusion späiestens in die sem Termine zu melden.

Zugleich wird h erdurch berichtigend belannt gemacht, daß in den beiden eisten Abdrücken die ser Bekanntmachung irrthümlich Joh nnne Christiane Lehmann, geb. Schulze, als esitzerin der zu subhastirenden Mühlenbesitzung genannt worden ist, während es Johanne Ch st. ant Schumann, geb. Schulze, heißen muß.

13671 Subhastations-Patent. Nothwendiger Vertauf.

Von dem Köniélichen Kreisgerichte zu Kammin soll die in Brendemühl sub Nr. 5 belegene, dem Mühlenbesitzer Johann Fiedrich Zornow zugehö— rige, auf 8184 Nthlr. 6 Pf. abgeschätzte Was⸗ sermühle nebst Zubehör, zufolge der nibst Hypo-

1802 thekenschein und Bedingungen in der Registratur einzusehenden Taxe am 21. April 1853, Vo rm. um 10 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle hierselbst sub hastint werden.

Alle unbekannten Real-Prätendenten werden aufgesordert, sich bei Vermeidung der Präklusion mit ihren Ansprüchen an das Brundstuck spate— stens in diesem Teimine zu melden.

Kammin, den 21. September 1852.

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

——

4409?! Nothwendiger Verkauf.

Die dem Gutsbesitzer Julius Grodzki und sti— ner Ehefrau Ottilie, geb. Goldner, gehörigen nat eingndir vereinigten Eibpachis-Grundstucke Neu Archidiakonka Nr. J und Culmsee Rr. 49 B., von denen das erstere einen Flächen Inhalt von 541 Morgen 7 1 R. und das lizie ee von 33 Morgen 145 ( zi. preußisch hat, sind, und zwar:

Neu Archidiakonka Nr. 1 auf

16,559 Rihlr. 1 Se

und Calmsee Nr. 49 B

25530 Rthlr. 6 Sgr.

zusammen auf

19,980 Rihlt. 8 Sgr. 4 Pf. abgtschätzt, zusolge der nebst Höpothekenschein und Secmngungen in der Registratur einzusehen— den Taxe, sollen am

JJ

an ordentlicher Gerichtsstelle subhairt werden.

Alle unbekannten Rea paaiendenlen werden auf— geboten, sich bei Vermeidung der Pratlusion spätestens in diesem Teinine zu melden.

Gleichzeitig werden folgende Neaiberechtigte und resp. Hypothekengläubtigen:

Andreas Szymansit, Witwe Krämer, Jakob Obermüller, Peter Gäde David He zberger, Jo— haun Minna oder Menng, Andieas San ad ti, Simon Ossowsti, Johann Lerandrowicz, modo dessen Witwe und Erben, ferner die Erben des Martin Brede, der Anna Brirde, vereyel. gewe⸗ senen Krampitz, ins besondere die ihrem A csent⸗ halte nach unbetannte Johanna Wilhelmine Brede hierdurch öffentlich vorgeladen.

Thorn, den 28. September 1852.

Roönigliches Kwisgericht. JI.

1408 Nothwendiger Verkauf. Königliche Kreis-Gerichts-Kommisson Köpenick, den 27. September 1852.

Die dem Braucigen Joseph Stange gehörigen

Grundstücke:

1) das hier in der Schloßstraße belegene, in dem Hyporhrkenbuche der Stadt Röp'nick Vol ,,, verzeichnete Wohn⸗ und Brauhaus sammt Peri enzien, abge⸗ schätzt auf 11,440 Rihlt. 4 Sgr. P die vor dem Kier gent, 14 dem YPypo— tkzekenbuche der Stadt Köpenick Vol. 11 Fol. 176 Nr. 136 verzeichnete Breite Landes,

. abgeschaßt auf 173 Rihlr. 10 Sgr. die zwischen dem Wuhlacker und dein Wuhl— graben beiegene, in dem Hppoth kenbuche der Stadt Köpenick wol V. en. 13 2601 verzeichnete Wuhlwiese, abge schatzt au 492 Rihlr. ; die vor dem Köllnischen Thore belegenen, in dem Hppothekenb che von dem ruh eren Rintergute Vol. J. Fol 71 Nr. 5 ve zeich⸗ neten Wiesen und Ackerstucke, abgeschätzt auf 1333 Nthlr. 10 Sg. sollen zufolge der nebst Hypothek nscheinen in unserem Bureau einzuschendgen Taxen

am 30. Mai 1853, Vormit. 11 Uh ö;

an ordentlicher Gerichtsstelle jubhastirt werden.

Der dem Aufenthalte nach unbetannte B sitzer

Braueigen Joseph Siange, wird hierdurch öffent= lich vorgeladen.

[t2bz3 Nothwendiger Verkauf Königliche Kreisgerichts— Kommission. Zanow, den 20. September 1852.

Auf den Antrag der Bensfizial- Eiben der Mühlenbesitzer Gödtkeschen Eheleute soll die zum Nachlasse der letzteren gehölige, von dem Ritter— gute Repfow noch nicht abgeschriebene und auf dem Fundo von Schuübben belegene sogenannte

üb bener Mühle, besteyend aus einer Wasser⸗ und einer Beckwind mühle, so wie aus 5s Morgen 151 Q.-Ruthen an da u gehörigen Grentstücken, zusammen abzuglich dis darauf ruhenden j. hr⸗

lichen Kanons von 40 Rthlr., gerichtlich taxirt auf 5474 Rtolr. 6 Sgr. 8 Pf. in termine den 26. März 1853, Vormittags 11 Uhr,

an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Verkaufs- Bedingungen sind in unserer Registratur während der Dienststunden einzusehen. Alle unbekannten Real-Piätendenten werden hierdurch zugleich aufgefordert, sich bei Vermei— dung der Prällusion spätestens in diesem Termine zu melden.

1725 Nothwendiger Verkauf.

Das in dem Carthauser Kreise, in der Dorf— schaft Mühlken sub Nr. 5 belegene Grundstück des Johann Friedrich Heeling, bestehend

a) aus einer Wassermühle nebst Wohn- und

Wirthschaftsgebäuden, b) etwa 235 Morgen 9g Ruthen Land, c) einem Aaalfang und wozu eine Fischereige⸗ rechtigkeit gehört, gerichtlich abgeschätzt auf 10,536 Rthlr. Sgr. iufolge der nebst Hopothekenschein und Bedin⸗ ingen in unserem 1V. Büregu einzusehenden gx, soll am 2. Juli 1853, Vormittags 11h, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. D Färlberei⸗-Werk Ochort, dessen Aufenthalt unbe unt, resp. dessen Erben oder Cessionarien wer— n öffentlich zu diesem Termine vorgeladen. Carthaus, den 10. Dezember 1852. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

effentliche Bekanntmachung.

28. August d. JI sind auf dem hiesigen Schloßplatze in einem zusammengerollten Stuck Papier 37 Thlr. in verjchiedenem aus ländischen Papiergelde und ein preußischer Darlehnskassen— schein à 1 Thlr. gefunden worden.

Wer an diesem Funde Eigenthums-Ansprüche zu haben vermeint, wird hierdurch aufgefordert solche binnen 4 Wochen und spätestens in dem alk d. Fehling 8 Born. 1. vor Lem Hern Stadtgerichts Raih Hermann, im Stadtacrichts-Gehäud— , Jüdenstraße Nr. 59 Zimmer Nr. 21, anberaumten Termine geltend zu machen, widrigenfalls die gefundenen Gelder dem Finder zugeschlagen werden sollen.

Berlin, den 11. Dezember 1852.

idtzericht, Abtheilung für Civilsachen eputation für Kredit- 2c. und Nachlaßsachen

Obrigkeitliche Bekanntmachu ng. Dem Cigarrenmacher Karl Ernst Schiffner 'ssen j tziger Aufen halt nicht ermittelt ist, wird hierdurch bekannt gemacht, daß er in dem Testa mente der verstorbenen Wittwe Harzendorff, Ka tharine Marie Justine geb. Schlffner, unter heren, im Testamente enthaltenen Maßgaben, zum Erben eingesittzt ist.

Berlin, den 16. Dezember 1852.

Königlichts Stadtgericht, Abtheilung für Civilsachen.

ltzeol Bekanntmachung.

Auf den Ant ag des hiesigen Pfandleihers Ju ius Fürstenheim sollen mehrere imn dessen Pfand— leihe noch befindliche Pfandstücke, welche sest lan. ger als sechs Monaten nach Ablauf der Veffall— zit nicht eingelöst worden, und in Gold, Silber, Uhren, Prätiosen, Kupfer- und Messinggeräth— schaften, Gewehren, Kleidungsstücken, Betten Wäsche und dergleichen bestehen, in dem

am 7. März 1853 und die folgenden Tage, von Morgens 9 Uhr ab, im heesigen Rathhause, vor dem Auctions⸗ Kommissarus Täge anstehenden Termine, öffent— lich an den Meißnbietenden verfauft werden.

Alle di jenigen, welche dirse Pfänder in dem vorbezeichneten Pfandleihgeschäft niedergelegt ha— ben, werden hiervon mit der Aufforderung benach— richtigt, die Pfänder noch vor dem Aucuons— Termine einzulösen, oder wenn sie gegen die kon— trahirte Schuld gegründete Einwendungen zu ha⸗ ben vermeinen, kiese dem Gericht zur . Verfügung anzu eigen, widrigenfalls mit dem Verkanf der Pfantstucke verfahren, aus dem Kaus⸗ gelde der Pfandgläubiger wegen seiner in . Pfandbuche eingetragenen Forderung befriedigt,

der etwa verbleibende Ueberschuß an die Armen⸗ Kasse abgeliefert und demnächst Niemand ferner mit Einwendungen gegen die Pfandschuld gehöit erden wird. ĩ Küstrin, den 25. November 1852. Königliches Kreisgericht.

722 ij. diejenigen, welche für Lieferungen und Leistungen aus dem Jahre 1852 Forderungen an die Königliche Theater-Hauptkasse, zu machen haben, wollen ihre betreffenden Tiquidationen spätestens bis zum 8. Janugr k. J. im König— lichen Theater-Büreau einreichen. Berlin, den 16. Dezember 1852.

General-Intendantur der Königlichen Schauspiele.

st713 ö 16 Die Unterhaltung der Bedachung der hiesigen Stadtmauer während des Jahres 1853 soll im Wege der Submission in Entreprise gegeben werden.

Dies wird mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß die Bedingungen in unserer Negistratur zur Einsicht ausliegen, und der Einreichung der Sub— missionen bis zum 10ten k. M. und Jahres ent— gegengesehen wird.

Berlin, den 16. Dezember 1852. Königliche Ministerial⸗Bau-Kommission.

11726 Offene Kämmererstelle.

Die hiesige Kämmererstelle, mit welcher ein Jahrgehalt von 400 Thlrn. verbunden ist, soll bis zum Ablauf der jetzigen Wahlperiode interi— mistisch auf 3 Jahre bis ultimo Dezember 1855 besetzt werden, und wird eine Eaution von 3000 Thlrn. verlangt. Qualifizirte Personen wollen sich unter Einreichung ihrer Zeugnisse innerbalb 3 Wochen schriftlich bei uns melden.

Perleberg, den 16. Dezember 1852.

Der Gemeinderath.

17161

Köln-Mindener Eisenbahn.

Zinsenzahlung.

Die Einlösung der am 2. Ja— nuar k. J. verfallenden halb— jährigen Zins-Coupons der Actien und der Prioritäts- Obligationen erster und zwei—

1 E— ter Emission unserer Gesell— schaft erfolgt:

in Berlin bei dem Herrn S.

den gewöhnlichen Geschäftsstun

,

in Köln bei unserer Hauptkasse (Frankenplatz)

Vormittags;

in Düsseldorf am 2., 3. und 4. Januar k. J. im Büreau des dortigen Bahnhof— Inspektors, Vormittags von 9— 12 Uhr.

Die Besitzer mehrerer Coupons werden ersucht, ein numerisch geordnetes Verzeichniß derselben

Zahlstellen vorzulegen. 7. Dezember 1852.

Die Direction.

Blei

6G RI oy n, .

v rn 8 3 5 53 * . roz. gar antirte Prioritäts⸗ K

1

M gn e 6. zeichneten bezahlen die am . fälligen Zins-Coupons vorstehender 3. bis 20. Januar 18553. Mendelssohn u. Com . Jägerstraße Nr. 561.

89 51 . ,

. LL Entre Sambre et Meuse.

Die Unterzeichneten bezahlen die am 1. Ja luar 1853 fälligen Zins-Coupons vorstehender Obligationen vom 3. bis 20. Januar 1833.

Mendels sohn Jägerstraße

9 e ne e Diskonto-Gesellschaft 6 ; 8 lis) in Berlin. . General-Versammlung vom 2o0sten d. M. wurden folgende Zusätze, Abände—

1803

rungen und Erklärungen zum Stan / beschlossen.

Zum Art. 2 des Statuts. Die je ßige Fassung des Art. 2 des Statuts wird abgeän— dert wie folgt: 3 ;

Die Aufnahme von Mitgliedern der Hesell⸗

schaft, die nicht in der Siadt Berlin oder im

Rezzierungs-Bezirte Potstam wohnen, ist

nur dann zulässiig, wenn die desfallsigen Be—

schlusse sowohl der Direction, wie des Ver— waltungs⸗-Rathes, mit Einstimmigkeit gefaß: werden.

Zum Art. 8 des Statuts ist am Schluß hinzuzusetzen: .

e oder auch auf Grund der Erklärung, daß

der statutmäßige Kredit nicht beanspraͤcht wird.

Erklärung zu Art. 9 des Statuts. Der im Art. 5 sub b enthaltene, darch einen Schreibfehler enistäandene Ausdruck , Gesellschaft“ soll heißen: zesell⸗ schaft.“

Zusatz zum ersten Abschnitt des Statuts Cnach Art. 18). Vollgezahlte Antheile. rn len Die Mitglieder der Gesellschaft sind, voni Ansange des Jahres 1853 an, berechtigt, außer dem mit Bagteinlage von 10 Prozent erwolbe— nen Geschafts-Antheile, noch einen besonde— ien Vollgezahlten Antheil zu nehmen, so lange der Gesammibetrag dieser Voligezahlten Antheile das Berdäliniß eines Funftheils zu dem Gesammtbetrage der Geschäfts-Antheile nicht

uberschreitet.

Las Maximum eines Vollgezahlten Antheils, den ein Pitglied erhalten kann, ist der Ben ag seines Geschafts-Antheils; das Minimum ist hundert Thaler.

Innerhalb dieser Gränze zwischen Maximum und Minimum, jedoch nur in Beträgen, die, ohne Bruchtheile von Thalern zu ergeben, darch 100 theitbar sind, steht es jedem Mitgliede frei, einen größeren edei fleineren Vollgezahlten An— theil zu nehmen, den bereits genommenen zu erhöhen, oder auch (nach Act. 18 f.) durch theil⸗ weise Kündigung zu erniedrigen.

In Folge eines ubereinstimmenden Beschlusses des Verwaltungs-Rathes und der Directlon kaun jedoch das im ersten Alineg dieses Artikels besttimmte Vechaliniß redußzirt, das im zweiten Alinea festgesetzte Maximum niedriger gestelit, auch die Bewilligung Vollgezahlter Antheile überhaupt zeitweise sistitt werden.

At. 16

Die Vollgezahlten Antheile nehmen in dem

namlichen Verhältniß und nach den nämlichen Grundsätzen, wie es im Statut fur die nach Art. 6 auf die Geschäfts-Auheile geleistete Baareinlage bestimmt ist, an dem Gewinn Theil, und die Mitglieder beziehen also davon denselben Prozentsatz an Dividenden, wie von ener Baareinlage vorbehaltlich der eine zeitweise Verzinsung betteffenden Bestimmungen jn den Ait. 186 und 184.

Tie Bestimmungen der Art. 30 und 33 über den nach Verhältniß des Geschäftsantheils von den Mitgliedern zu tragenden Verlust sind auf die Lollgezaßplten Antheile nicht anwendbar, so daß dieselben bei dessen Repartitlon außer Anschlag bleiben und das Verhältuiß, in welchem ein Mit— glied statutmäßig den etwaigen Verlust zu ersetzen hat, durch den Besitz von Vollgezahlten Antheilen nicht geändert wird.

Art. 18 c.

Die Einzahlung des Betrages der Vollgezahl— ten Antheile geschieht entweder am ersten Weik— tage eines der Bilanz⸗Quartale, wie solche im Art. 28 bezeichnet sind, oder es ist, wenn die Einzahlung späler erfolgt, für die Verspätung eine verhältnißmäßige Vergütung zu leisten, deren Prozentsatz die Direction unter Zustimmung des Verwaltungsrathes festsetzt.

Ueber die erfolgte Einzahlung stellt die Direc— tion eine Bescheinigung aus, in welcher ausge— drückt ist, von welchem Quastale an die Gewinn⸗ Betheiligung stattsindet.

Att. 184.

Der Vollgezahlte Antheil eines Mitgliedes kann nur mit dem Geschäfts-Antheil desselben, nach Art. 9, übertragen werden.

Art. 18e. Wenn aus irgend einer Ursache Mitglieder aus

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der Gesellschaft treten, so nehmen sie für ihre

Vollgezahlten Antheile, nach den Bestimmungen des Art. 18 und nach den im Art. 33 enthal⸗ tenen Grundsätzen, noch bis zum Abschluß der— jenigen Bilanz, welche sür das auf den Austritt folgende Quartal festgestellt wird, an dem Ge— winn Theil. Vom Tage des Abschlusses dieser Bilanz an gerechnet, werden alsdann die Vollge⸗ zahlten Anthes le noch während sechs Monat zu Vier Prozent verzinset, und nach deren Ablauf mit den sechsmonatlichen Zinsen zurückgezahlt. Verzögert das ausgetretene Mitglied die Empfang⸗ nahme, über diesen Teimin hinaus, fo werden fur die spätere Zeit keine Zinsen gewährt. Art. 18.

Abgesehen von den Bestimmungen im Art. 18e steht Jsowohl den Mitgliedern wie der Gesellschaft das Recht zu, die Vollgezahlten Antheile ganz oder theilweise zu kündigen.

Eine theilweise Kündigung muß, dem Be— trage nach, so gestellt werden, daß der übrig blei⸗ bende Vollgezahlte Antheil durch 100, ohne Bruch⸗ theile von Thalerz zu ergeben, theilbar bleibt.

Der Zahltag ist bei jeder Kündigung auf den Schluß eines der Bilanz-Quartale (Art. 28) zu stellen; außerdem muß die Kündigung mindestens Ein Jahr vor dem Zahltage geschehen.

Zur Erfüllung des Art. 57 wird jedoch der Gesellschast in dem Falle, daß sie sich auflösen sollte, das Recht vorbehalten, die Vollgezahlten Antheile schon nach vorherge angener sechsmonat— licher Kündigung zurückzuzahlen.

Außer diesem Falle darf das Kündigungsrecht der Gesellschaft nur in Folge eines übereinstim— menden Beschlusses des Verwaltungsrathes und der Direction und nur in der Ärt ausgeübt werden:

aa) daß entweder sämmtliche Vollgezahlten An—

theile gekündigt, J bb) oder daß sämmiliche Vollgezahlten Antheile, soweit dies unter Beibehaltung des Mini— malsatzes von 100 Thalern thunlich ist, reduzitt werden, in welchem Falle die Re⸗ duction pro rata ih ei Beträge nach einem gleichmäßigen Verhältniß zu erfolgen hat.

Die Kündigungen geschehen vermittelst schrift⸗ licher Anzeigen. Das Datum derselben, wenn si, von den Mitgliedern ausgehen, wird von dem Tage ihres Eing ings bei der Direction, wenn

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von der letzteren ausgehend, vom Tage der sinuation an gerechnet. Der Tag des Einga wie der der Insinuation wird näch den Bist mungen des Art. 35 konstatirt.

Indess n soll, wenn die Kündigung von der Direction geschieht, auch eine nach den Bestim— mungen des Art. 36 zu crlassende zweimalige

f 1 M. mi ossentliche e qi ntmachung in welcher die Num⸗ 1

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tals (Ant 28), wel d vorhergeht; ö 1 ö 2 bb) vier Prozent jährliche Quartal, auf dessen

Vlg 1 7 1 der Zahltag fällt.

z . 245 Nach diesem Zahl

am Gewinne,

1 ) ö 98251 235 Rüc 8üd*

2 * ; Meine die 6 8üurd *

unter Genehmigun

Fällen ;

Ait. 181. —Mz Der Art. 5 gewährt werden k trag des ihm gehörigen den Art. 20 ann

15 Gesellschafst auc

welcher einem

3 12 ann, wird

. Kredit,

288 Mitgliedern, fung, ĩ theil Erhöhr

Zum Art. 21 des Statuts. Das Almen des Art. 21 wird aufgeboben u

das solgende eisetzt: