1852 / 306 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

I. 1

.

Tages seiner Abreise, mit dem Datum und der Nummer der Aufnahme- Ordre und mit dem Verzeichniß der mitgenommenen Habe, zugestellt.

Von der , wird über die erfolgte Einlieferung ein Protokoll aufgenommen und eine Ablieferungs ⸗Bescheinigung dem Begleiter zur Ein— reichung an das . Amt ertheilt.

Das Landraths-Amt hat sodann dem zuständigen Gericht von der erfolgten Aufnahme des Kranken unveiweilt die geordnete Mittheilung zu machen.

D. Haus-Ordnung.

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Die genaucren Anweisungen für das innere Leben der Anstalt, das Verhalten der Beamten und die Behandlung der Kranken und Pfleglinge, siud in der Ha us-Ordnung enhalten. Die Grundlagen derselben lasstn sich in folgenden Bestimmungen zusammenfassen.

in allen Anordnur

Kranken und Pfleglinge haben sich sich in der Anstalt befinden, den

. hältnisen so gen des Direftors

1 Die lange sie

und der Haus⸗-Ordnm . zu unterwerfen. Dem Beamten und Dienst⸗ Personale ist aber eine menschen—⸗ freundliche Beha r g und Abwartung der Kranken und Psleglinge, Geduld, Schonung, freundlicher und beharr— icher Zuspruch, nicht minder die sorgfältige Bewahrung der ihm, ö Betreff der Verpfleglen, anvertrauten Geheimnisse und die gewissen⸗ hafte Verschwiegenheit über die Krantheits-Zustände auf das Strengste zur Pflicht gemacht ) Ein Jeder hat an seinem Theile dahin zu wirken, daß Wahrheit, zucht und Ordnung, gegenseitiges Wohlwollen, äußerer Anstand, Ack tung vor menschlicher Sitte, Erfurcht? vor Gott und Religion, und damit jener gute Geist, in der Heil, und Pflege-Anstalt einheimisch werde, welcher Allen, die daran mitwirken, zur Ehre und Freude n Kram um kräfti Hei l J

.

71 J ) 1nd in e. htungen deGs Sai in den Vienste Und in allen e Einrich ungen des Hau 2 ö 2 . 3 1 1 s 88** 92 141 * z 4 b) eine, den verschiedenen uständen und Vtrhaältmssen der Kran . 11 Fsfslon Ilena 30 6 ö 8rec 289 Mach dF ken und Pfleglinge, angemess ent prechende Beschäßf 3

essene und 54

8 * rͤor ö ; 916 d Garten In zweckmäßiger 916

tigung der elben in H

wechselung it Erholt ng u e) eine gute, gesunde und reinliche Kost; körperliche Reinlichkeit der Verpflegten Reinlichkeit in Kleidung, Betten und in allen Räumen der An—

stalt und Reinhaltung der Luft in den Letzteren

3 195 15 . mit Unterhaltung;

und

Der Verkehr der Kranken und P ge mit ihren Angehörigen, ode mit e, , . der Anstalt durch Briefe, Geschenke oder Besu sowie überhaupt der Eintritt von Fremden in die Anstalt, ist nur 2. zuvor ertheilter ausdrücklicher Genehmigung des Dircktors statthaft.

Dieser ertheilt auf Anfrage über das Befinden der Kranken und Pfle linge, den Verwandten, Vormuͤndern und denjenigen Behörden, welche solchen Anfragen berechti gt sind, bereitwillige Auskunft.

Auch ohne Anfrage wird einmal im Jahre den Angehör: d ken und Pffeglinge über sie Nachricht gegeben und jenes auß Freigniß besonders mitgetheilt

E

Die Genesene m, gebesserten oder auch unschädlich geworden Rrar und resp. Pt fleglinge werden versuchsweise aus der Anstalt entlassen

Die Direktion ist dafür verantwortlich, daß kein Kranker länger, a erforderlich in der Heil- und Pflege- Anstalt zurückgehalten werde; die Ver wandten und die Gemeinden sind dagegen zur Rücknahme der zwei bis drei Wochen vorher zur Entlassung angemeldeten Kranken vapflichte Etwaige dagegen erhobene Bedenken sind der Direktion mitzutheilen un von dieser der ständischen Kom mission zur Entscheidung vorzulegen.

§. 32. Bei der versuchs zweisen Entlassi ung, mit welcher die weitere

Unterhaltung .

des Eüntlassenen Seitens der Anstalt aufhört, werden von der Direftibn' den Landraths⸗Amte für die Angehörigen und Pfleger allgemeine und für den Arzt oder den Kreisphysikus spezielle or ft en über die Be 3 des Entlassenen mitgetheilt, wogegen die 3 zrigen, Pfleger oder die Orts polizeibehörden verpflichtet e, der Direktion über das eßntin und Be—

neh jede kus

folgt alsdann Zeit kann,

die

alle

werden soll.

Lan

bene Habe verzeichnet steht,

men des Entlassenen omaliger Beifügung ö über seinen Seelenzustand. Nach vier günstigen eng gegangenen Berichten, also nach Jahresfrist,

durch die Dir im on die definitive Entlassur g während dieser

sobald. der Zastand des Kranken oder Pfleglings es erfordert,

inberufung desselben angeordnet werden.

66 §. 33.

„Bei allen Entlassungen wird die Direktion

in reisen, oder ob ihm ein sicherer

rteljährig genaue

Nachricht zu geben, unter Zeugnisses seines

Arztes oder des Kreisphysi

Wieder en erwägen, ob der Entlassen—

. . sI 9AIo* 1608 0nHerv Mann zu Begleitung mitgegeben

Der Direktor sendet den Ei itlassenen an die draths⸗-Amt mit einem versiegelten Schreiben, und fordert

Angehörigen oder das worin die ihm mitg eine Empfangebeschein ig ung

ege⸗

über

dieselhe⸗ so wie den Ersatz der Reisekosten, welche von dem zu ut en sind der die Aufnahmekosten hätte tragen müsse n, sofern die An dehörigen odr

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bewirken, wozu sie durch n, , des sivischer Fristbestimmung aufzufordern sind.

veranlaßt haben,

sie n

betreffende Armenverband es' nicht vo

tziehen, die Abholung selbst zu Landraths-Amtes unter präklu⸗

§. 34. Die Angehörigen, welche die Aufnahme des Kranken in die können ihn jederzeit aus derselben n, ,,

icht durch richterliche H,,, in der Befugni

Anstalt insofern über die Person

des Kranken zu verfügen, beschränkt sind

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1843

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2 2

ts Obligat ionen.

8. 35. Königliche Schauspiele Die Beerdigung verstorbenet Kranken oder Pfleglin fo 9 . 44926 / / Stande Hes, e el, Angehörigen dürfen ihr n mn. ö. ö un ß don f ,, Dezember. Im Opernhause. (192ste Vorstel— geg halb T S 2 n, ; estatten g, , . ö . verselben mihutheil u is. 8M iki Preise: Fremden⸗ Loge 2 Rthlr. Erster Rang Berlin- Anhalter it. Von jedem Todesfall und jeder definitiven Entlassung hat die Direktion und Balkon daselbst, inkl. der Prosceniums Logen daselbst und B. 2 K der ständischen Kommissio on sogleich Anzeige zu erstatten. am Orchester 1 Rthlr. 10 Sgr. Parquet, Tribüne, Parquet Loge . meg n K n ig egg den 4. Dezember 1852. und Proscenium des zweiten Ranges 1 Rthlr. Zweiter Rang . Der Ober-Präsident der Provinz Prerßen 366 Sgr. Dritter Rang und Balkon daselbst 177 Sgr. Parterre n Eichmann. 0 Sgr. Amphitheater 10 Sgr. dito Prioriti Zu §. 15 Nr. 3. Schema. Neunte Vorstellung auf dem Weihnachts-Kinder-Theater im to k donzertsaal des Nöniglichen Schauspielhauses: Das Schneiderlein . iber den Krankheitszustand der in die Ostpreußische Heil⸗ und ö. die Rothh zöschen. Weihnachts Sinfonie, von Haydn. 66 Berlin tettiner.. pflege-⸗Anstalt Allenberg einzusendenden . uin's Zaubenrpritfche. Preis eines Billets 10 Sgr. Anfang 6 Uhr. ö r Freitag, Dezember. Im Opernhause. Mit aufgehobenem ** ö weidnit mitgetheilt von . Schauspielhaus-Abonnement: Der Weg durchs Fenster. Dann: Féemnä un dener, ] Vor- und Zunamen, Alter, Religion, Geburtsort, setziger ufent⸗ Strudelköpsfchen. Und: Die respektable Gesellschaft, Sylvester⸗ ; , Stand ode , Verhältnisse und Aufenthalt der Eltern Schwank in 1 Akt, nach Kotzebue. 9 ind nächsten Verr d des Kranken, neibst Angabe, ob rselbe gerichtlich z . J w . . 6. , 9. ; Cern deen ist 3 6 ö Kleine P mn en . à Rthlr. Erste r ag 2. Kurzer Abriß der Lebensgeschichte it besonder cksichtigun 9. atton Da] elbst, inkl. der n der körperlichen und geistigen Entwickelung (Schädel 2c.) sene hester 1 Rthlr. Parquet, Erziehung, der Eigenschaften des Temperaments, Charakters, der intellek. lium des zweiten Ranges 2 tuellen Fähigkeiten, Neigungen, Gewohnhe Rang und Balkon dast Tagen. itheater 77 Sgr. Fri re Krankheiten. zehnte Vorstellung auf d l schreibung des gegenwärtigen Krankheitszust sagl des Königlichen Scha er Dauer desselben r etwa d ran voten s Rothhöschen. eihnach

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ni Warschau und chse ufer 1 6 h Wir finden ͤ sten Verordnunf ndu 1836 (Gesetz⸗ Sammlung 1 R Vorschriften in Wirksamkeit treten zu lasser Es darf: i) wegen mangelnder Quarantaine-Anstalten ke gebracht werden. n b) Schwarz- und Wollen⸗Viech ist an tigen Reinigung durch Wäsche in bedeckten imen zu ur 10 wersen und ; I gleich sorgfältigen einigung 11 3 auch, nach dem Ermessen r Gränzzoll hörden, d 18 z unterw erfen. R uber h ht; dur ur, wen ie völlig hart und a net, Hörner, wenn sie von den Stirnzapfen und allem hau zen Anhange befreit sin unbearbeitete Wolle und tl Haare usgenomm n in Borsten, nur in Säcken oder ö 3 28 . , verpackt über die Landesgränze eingehen 46 . . 1 9 3 d) Geschmolzenes Talg kann nur in Fässern zugelassen werd n . 3 und das sogenannte Wampentalg (geschmolzenes . Eisenkakz , . Pola. neue Elandh häutigen, vom Rindvieh selbst herrührenden Emballagen) a, ez em bar * Brief. Geld 66 0. Part. 500 El sirt nur, wenn die häutigen Emballagen an der Gränze n. Dm . 300 2. Talg getrennt und vernichtet worden. sind. . 9 . . Ader 96 . ; n * 26 e) Ungeschmolzenes Talg und frisches glei sch werden zurückgewiesen z a n. ke... . 5. 5 k Königsberg, den 24. Dezember 1852. ö. Priorität 8 163 , , Königliche Regierung. dito ö 103 ö, .

dito

Prioritãts- ...

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Berlin-Potsdam- Magdeburger. .

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Brief.

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