1853 / 1 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Die Verhindlich keit 23 elloschen,

Jahre lang ohne Paß rr, n gn, der kompetenten Behörde seines , aufgehalten hat,

den Flüchtling wieder zu wenn das aus- oder

geschriebenen Form alitäten. übernehmen, ist jedoch im Falle des Artikels zuweisende Individuum sich im Auslande zehn

oder Heimatsschein seit zehn Jahren r n, ist. Auf ie Auslieferung

oder dieser Paß den Grund des Artikels 23 der Kartel-Convention soll d an die Kaiserlich russischen Behörden stattfind en:

1) bei allen fortan neu übertretenden Flüchtlingen,

2) bei allen denjenigen, welche in den hiesigen Staaten gemeine Ver=

brechen begangen haben, . .

3) bei allen zur Ausweisung bestimmten Flüchtlingen, wenn sie die zur Reise über die Westgrän ze erforderlichen Mittel sich nicht beschaffen können,

Y bei allen bereits Ausgewiesenen, wenn des Kriminalrechts gemachten Verwarnmm schen Staat zurückteh hren. . Die Auslieferung erfolgt durch Veimittelung der diesseitigen Gränz— Kommissarien, nach den hierliber besonders ergangenen Bestimmungen, b. In Bezug 3 politische Flüchtlinge aus den öst e erreichischen Staaten ist der Grundsat vertinbart, daß jeder der beiden Staaten seine ursprünglichen At a . gen (Unterthanen, S aats bürger), auch e sie die bisherige Angehörig feit (knen han en ftias, Staatsbürgerre cht) nach ber dortigen Gesetz gebung verloren haben, auf Antrag des anderen Staates so lange wieder zu übernehmen habe, als sie nicht diesem anderen Staate nach dessen eigenen inneren Gesetzen angehörig geworden sind. D. Einstweilige Unterbringung in Kosten. D. Pol lnische Flüchtlinge, welche wegen bet gangener Verbrechen aus dem hiesigen Lande gese afft werden sollen, können bis zur Beendigung der Korrespondenz mit den jenseitigen Behörden, wenn solche sich in die Länge

sie der ihnen gemäß S. 115 ng ungeachtet in den preußi

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zieht, mit Genehmigung der zig er eng ais heimatlose Personen in die Torrections-Anstalt zu Kosten untergebracht werden.

E. Einstweilige Belassung gegen Caution

E. Flüchtlingen, deren Ausweisung bestimmt ist, kann unter en Umständen der Aufenth alt auf eine kurze Frist gegen Niederlegung . baaren Caution, deren Höhe der Ober— . äsident bestimmt, ver— längert werden. Diese Caution ist dann mit der ,, Erklärung in die betreffende Kreiskasse oder die Regierungs Haupt-Kasse einz Sa biese Summe sofort und ohne daß es deshalb einer Klage bedarf, seitens des Ober Präsidenten als verfallen einer milden ti ftung der Provinz zum Eigenthum überantn wenn der Flüchtling sich erweislich durch Wort

3 0 politischen Bestrebungen itgend we lcher Art bethefltgzt, ode r

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h zuzat hle N gerichtlicher 1 erklärt und

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festgesetzien Zeit der Nachweis nicht geführt wird, daß er den prer schen Staat verlassen hat, oder er dlich . sich vor Ablauf dieser Frist heimlich entfernt.“

Die Verwilligung einer Rien ithalts-Verlängerung gegen baare E tion hängt allemal von dem . ab. , iwilliges BVerlassen der Provinz.

Verläßt ein polnischer Flüchtling freiwillig die Provinz, ö pro too llarisch die Rückkehr zu verschränken. Es bedarf in diese Falle nur einer Anzeige an das Ober-Präsidium. Beabsichtigt der Flücht ling in eine Nachbar-Provinz hinüber zu ziehen, so ist das Obe

ts, wohin

Präsidium der betreffenden Provinz davon, unter A ingabe des O der Flüchtling sich begeben will, stimmung einzuholen. Bevor diese ein el. kann, Legitimation dorthin nicht ertheilt werden. so sind die Personal⸗Akten des Flüd ines an den La des neuen Wohnorts abzugeben.

8) Naturalisation.

s) Die Naturalisation kann an Personen, welche aus Polen her— übergekommen sind, oder sonst der polnis then Nationalität angehören, den Regierungen ertheilt werden, wenn Erstere den im 8 1 vom 31. Dezember 1842 aufgestellten Erfordernissen entsprechen.

Die Zustimmug des Ober-Präsidenten ist erforderlich

1) bei der Naturalisation von katholischen Geistlichen mit Rüchsicht auf die dem Ober-Präsidenten zustehende Wahrnehmung des jus cir sacra;

2) bei der Naturalisation . polnischen Flüchtling in der sogenannten kartelfreien Zeit, d. h. in dem Zeitraume vom cg. tember 1542 bis zum 3. August 1844 in die diesseitige Provinz übergetre ten sind, wenn sie die im Gesetze vom 31. Dezember 1842 vorgeschriebenen Bestimmungen nicht erfüllen können;

3) die Zustimmung des Ministers des Innern ist erforderlich bei solchen polnischen Flüchtlingen welche an der polnischen Insurrection von 1830/31 Theil genommen haben. Die Landraths-Aemter haben deshalb in ihren Naturalisations Anträgen stets speziell hervorzuheben, ob eine Theilnahme des zu naturalisirenden an der Insurrection im Jahre 1830/31 stattgefunden hat.

R Es versteht sich, daß nur solche polnische Flüchtlinge übeihgupyt zur aturalisation vorzuschlagen sind, von deren unbescholtenen Lebenswandel und vollkommenen politischen Unverdäch ligkeit seit ihrem Uebertritt die Ueber— zeugung gewonnen ist. In dieser Beschränkung erscheinen vorzugswe eise zu: . diejenigen Flüchtlinge aus der er rler Zeit geeignet, vor dem Ers scheinen der Amtsblatis-Bekanntmachung vom 22sten September 1851 Ehen mit Inländerinnen eingegangen sind und einen selbstständigen Haushalt begründet haben. ö,

9) Die Herren Landi 36 n . ern c J

gisttäte haben sich genau nach v am Kemmissarien, so wie die Ma⸗ genau nach vorstehender Instruction zu richten, und

u benachtichtigen dem Flüch

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welche

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auch die ihnen untergeordneten polizeilicher s ilichen Organe mit entsprechender An— . zu versehen, k Posen, den 1. Dezember 1852.

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Der Ober⸗Präsident Putikammer.

in 2 Abtheilungen, v

1m mssic her qere -. Fonds- und T

Königliche Schanspiele.

Sonnabend, 1. Januar. Im Opernhause. Czaar und Zimmermann, komische Oper in? Lortzing. Hlerauf: Robert und Bertrand, pantomimisches Ballet on Hoguet. Anfang 6 Uhr.

Mittel-⸗Preise: Fremden⸗Loge 2 Rthlr. zc. ö , auf dem Weihnachts -Kinder Theater im Kor . des Königlichen Schauspielhauses: Das Schneiderlein und die Rothhöschen. Weihnachts ⸗-Sinfonie, von Haydn. Arle⸗ quin's Zauberpritsche. Preis eines Billets 10 Sgr. Anfang 6 Uhr

(Iste Vorstellung.) Akten, Musik von

In Potsdam: Der Weg durchs Fenster, Lust spiel in 1 Akt, nach Scribe, von W. Friedrich. Hierauf: Strudelköpfchen, Lustspiel in 1 Akt, nach dem Französischen von Th. Hell. Und: Die re— spektable Ge sellschaft, Sylvester-Scherz in 1 Akt, nach Kotzebue.

Billets zu dieser Vorstellung sind in der Kastellans⸗ Wohnung im Schauspielhause zu Potsdam zu folgend en Preisen zu haben: Ersten Balkon und erste Rang Loge 265 Sgr. Parquet und Par

guet Loge 20 Sgr. Zweite Rang-Loge 10 Sgr Parterre 10 Sg: Amphitheater 5 S Sgr.

Sonntag. 2. Januar. n Opernhause. (21e Vorstellung.) Die Hugenotten, Oper in 5 Abthei ilungen, Musik von Meyerbeer, Bal

lets von Hoguet. 96 Karl Formes: Marcel.) . 6 Uhr

Hohe Preise. Fremden-Loge 2 Rthlr. 15 Sgr. ꝛ—

Zwölfte Vorstellung auf dem Weihnachts Finde Thea Kon zertsaal des iniglichen Sch ausplelhausez.

Montag, 3. Januar. Im Ope nhause. Mit aufgehobenen Schauspielhaus Adonnement? Erste 6 ist⸗Darst lung des Herrn Fra Aldridge mit f en Gesel llschaft Othello. (Inenglisch che

Mittel-Preise: Fremden⸗Loge 2 Rth 2

Der Billet⸗Verkauf 3 dieser Vo stellun beginnt erst 2 der 2 Januar.

Dreizehnte Vorstellung auf dem Weihnachts -Kinder ⸗T im Konzertsaal des Königlichen Schauspielhaus—

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