1853 / 2 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

betheiligten

bing und Braunsberg, ohne Einmischung von Der Zoll-Centner Gut

Berlin⸗Stettiner⸗Bahn

9141 D 1 25 6 9 S skaßn nel N * 21* 195 auf der Ostbahn incl. Weich seltrajekt

zusammen. . . . .

Für die Zeit vom 1. . Februar bei Quantitäten über 70 Etr. I Sgr.

Getreide wird dagegen zu allen Zeiten für 6 Sgr. pro Ctr. befördert.

Die unterzeichneten Eisenbahn⸗ ublikums, daß Güter v Stettiner-Eisenbahn und der Ostbahn bis in clusive Spediteuren zu kostet von Berlin bis

des Wei

Verwaltungen bringen hiermit zur on Berlin und von weiter her auf der Berlin⸗ Danzig, so wie über Dirschau bis El chseltrajektes direkt und folgenden Preisen befördert werden: 14,292.

8 141 61h. 12,056. 12,209. 3. 1. 3 6

11,558. 12, 161. 17663. ö 3,374 14,059. 114537.

11,675. 12,173. 12, 864. 13,564. 1 6 14,500.

11,886. 12,185. 12,941. 1679. 14,137. 14,690.

12,008. 13,198. 137. 14,179. 15,002.

Kenntniß des

Danzie Elbing Braunsberg 9 89 9

15, 337. 15,415. 15,503. 15,B702. 15, S22. 15,8144. 16,185. 16, 191. 10,6 13. 16,837.

16,393. 16,522. 16,5754. 16,895. 17.047.

h 17.130. 17, 288. 17,347. 17,490. 17,527.

——

1 11. ul. . . n. r. 7,549. 17,602. 17,746. 47, 816. 17,952.

w e 17, 956. 18,482. 18,520. 18,560. 18,739. aF see 2100 Rthlr.

Die Auszahlung des Nominalbetrages dieser

Silbergroschen Prioritäts-Obligationen erfolgt im Monat Januar

1853 in Köln bei unserer Hauptkasse (am Fran⸗

18 9 9118 9 7181 9 ** kenplatze), in Berlin bei Herrn S. Bleichröder,

38 19 ioräq 23 132148 125 14 an die Vorzeiger der betreffenden Prꝛioritäts⸗

J J *s48 25 1473 Obligationen gegen Auslieferung derselben und

̃ ö ů ̃ der dazu gehörigen nicht fälligen Zins⸗Coupons.

ö6 128 195162 32 225 166 34 23 Wenn die Coupons nicht mit abgeliefert wer⸗

(— den, so wird der Betrag der fehlenden von dem

triebs-⸗Reglements für die Berlin-Stettiner⸗Eisenbahn.

Eilfracht in der ersten Klasse zahlt auf der Berlin⸗-Stettiner

dritten Klasse 18 Sgr., auf der Ostbahn

erster Klasse.

Die Annahme der Güter zur Beförderung nach a mischung Dritter auf allen Vereins-Stationen des deuts

Stationen von Berlin ab statt. Stettin, den 9. Dezember 1852. Direction der Berlin-Stettiner Eisenbahn— Gesellschaft. Kutscher, Schlutow, Fretzdor 65

4

i686] Niederschlesische 3 weigbahn.

Behufs der Amortisation sind, unserer Bekannt⸗ machung vom 4. Oktober c. zufolge, die nachstehen⸗

. * den Nummern der «= * prozentigen Priori⸗ täts-Obligationen gezogen worden; Fitt. A. 6 Stück à 200 Rthlr. Nr. 8. 28. 195. 250. 310. 65. Litt. B. 13 Stück à 100 Rthlr. Nr. 1143. 1163. 21. 1357. 1374. 1457

1626. 1710. 1776. 1831. 1909. 2046. 2147. Die Inhaber dieser Obligationen werben hier⸗

durch aufgefordert, letztere vom 1 ul f n, mit welchem Tage deren Verzinsung aufhört, nebst den bis dahin noch nicht verfallenen Cou—- pons, gegen Empfangnahme des Nominalwerthes der Obligationen bei unserer Hauptkasse hierselbst einzuliefern. Der Betrag der nach dem 1. Juli J. J. verfallenden Coupons, welche hierbei nicht mit eingeliefert werden, wird von dem Kapital betrage in Abzug gebracht. Glogau, den 4. Dezember 1852. Die Direeti sn.

Riederschlesische Zweigbahn. k Die am 2. Januar k. J. fäl⸗ ; ligen Coupons unserer A1 und

Kasse in k. J. durch die Herren Gebrüder Veit & Comp. in Berlin eingelöst, zu welchem Zwecke die Coupons mit

einem nach ihrer Rummersolge geordneten

nisse einzureichen

elch 3611 h!

s(*3 a1 Glogau,

Bahn in allen Klassen das Doppelte Wolle wird auf der Berlin-Stettiner Bahn 15 Sgr. pro Centner geza

19 8*

bringen wir daß bei der

im Monat langenden

15 Stück Prioritäts-Obligatione:

März bis Ende November nur 6 Sgr.; pro t. Dezember bis Ende

len Bahnhöfen der Ostbahn findet ohne Ein⸗ chen Eisenbahn-Verbandes, so wie auf /

7

den 14. Dezember 1852.

O1e

auf

Mit

machung vom 2. d. Mits. un

vile 4A prozentigen Sgationen vom 8.

Kapitalbetrage der Prioritäts-Obligationen ge— kürzt und zur Einlösung der Coupons verwendet, sobald dieselben zur Zahlung präsentiit werden.

Im Uebrigen erlischt die Verbindlichkeit der Gesellschaft zur Verzinfung der sämmtlichen oben

. 2 * 68 des Be⸗

Siehe 8.

27 Sgr., in der zweiten und . . . . der dbigen Tarifsätzt. Für nach ihren Nummern aufgeführten Prioritäts⸗ hlt, auf der Ostbahn der Satz Obligationen mit dem 31. 8 ezember d. J.

Köln, den 22.

ö 32 ie

9 2 2X zuli 1852. , .

allen

Köln-Mindener Eisenbahn. 8. Die zu der Aktie unserer Ge⸗ sellschaft Nr. 38,418 gehörigen

; . . 2 , 3. 4 naun on nnn n K. . Dividendenscheine Nr. 3, 4 und 5

und die denselben vorgedruckte Empfang der

ind 8 ; . J ö sind. von ünd Sividendenscheine sind dem Eigenthü—

ber 1852 mer angeblich abhanden gekommen. trag des Letztern sordern wir daher mit Bezug

1 1

Direction. 2

auf die Beslsimmung des §. 20 der Statuten unserer Gesellschaft den gegenwärtigen Inhaber . der gedachten Dividendenscheine 2c. auf, dieselben

1 .

WM⸗ . f * . . * J. . * . 2 ö n-Mindener Eisenbahn. an uͤns einzuliefern oder seine etwaigen Nechte ö

daran geltend zu machen, widrigenfalls wir die Amortifation derselben bei dem Königlichen Land⸗ gericht hierselbst beantragen und, sobald diese er

38 . 2 Bezug auf die B

§. 7 des Allerhöchsten Pii⸗ ?. . , ,

ö ö. e folat ist, an deren Stelle dem Eigenithümer andere giums wegen Cmission unsetrer solgt. st, , n ll 9 g 1 9 ; 1 jvidendenscheine And eine andere Anweisung

Prioriläts⸗Obli⸗- 1847

Fymöf⸗ » 3Geistem Serie 46348 . zum Empfang der zweiten 6 r Zins⸗Eou—⸗ 1

*

de Dividendenscheine ausfertiger

1

tober

; = 8 2 s . 3 , ons un wen den hiermit zur Kenntniß des Publikums, K . 2 26. August 1852 . 5 6 . Köln den 18592. heute stattgehabten Auslossung der ; 59 e Januar 1853 zur Amortisation ge⸗ ö . 1702 é zoo Rihlr, He, J w 25. , 8 ch e proz. garantirte Priorila!ösd“ 39 Stück Prio s⸗-Obligationen à 200 Rihlr. 5 , ; 3 Stück Prioritäts-Obligationen lr. Obiigationen.

Nr.

Nr.

und

81 Stück Prioritäts-Obligationen à 400 J folgende Nummein gezogen . Nr. 151. 216. 245. 472. 558. 719. 731. 878. uu 1151. 1306. 1413. 1454.

2027. 3 500

3041. 3904. 5584. b572. 7482. 8300. 8790. 9046. 9619.

10, 303. 10,458. 10,527. 10,569. 10 70 10,810. 11,058. 11,150. 41,242. 41,348.

3259. 4024. 5818. 6828. 7514. S345. 8958. 9231. 9804.

Jonction de 2 nterzeichneten bezahlen die am 4. Ja⸗ fälligen Zins-Coupons vorstehender

worden sind: el. 1 ) Obligationen vom 3. bis 20. Januar 1853.

7 879 167 9. 1 791. . . 2 Mendels sohn u. Comp.,

8 J

Jägerstraße ?

Rthlr.

.

3271. 33831. 3487. 38883.

1065. A169. 250. 5006. JJ

58585. 5939. 6192. 6388. 11703! ö 6884. 7003. 7041. 7406. Belgische 4proz garantirte Prioritäts⸗ „578. 75817 S2zt6. S238. Obligationen.

8616. 8617. S694. S733. de l' Entre Sambre et Meuse.

8979. 3 200 Rthlr. Die Unterzeichneten bezahlen die am 4. Ja⸗ 53 fälligen Zins- Coupons vorstehender tion

9318. 2372. 9108. 9544. nuagr 1853 t 10,056. 10,279. 10,284. jonen vom 3. bis 20. Januar 1853. 770. Mendelsohn u. Comp.,

. . Obliga .

Jägerstraße Nr. 51.

Redaction und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober ⸗Hosbuchdruckerei.

Außer den, dem Königlich Preußischen Staats-Anzeiger Monats ein Sachregister zu

Uebersichten wird Ende dieses

kostenfrei beigefügten halbjiährlichen chronologischen

hi den im Staats-Anzeiger vom 1. 6 851 63 ultimo

Dezem ber 1852 enthaltenen Gesetzen, Verordnungen und Bekanntmachungen herausgegeben werden.

Der Preis dieses, einen jährigen Zeitraum umf

Bestellungen auf das Sachregister nehmen für Berlin jedoch nur die Post= Aemter (ohne Preiserhöhung) entgegen. Es wird ergebenst gebeten, Besteilun gen auf das Sachregister baldigst bewirken zu wollen, damit hier⸗ nach die Höhe der Auflage bemessen werden könne. Nachbestellungen .

en nur insoweit Berücksichtigung finden,

assenden

Sachregisters ist auf 7 Sgr. festgestellt.

die Expedition des Staats-Anzeigers, Mauerstraße No. 54., außerhalb

als es der Vorrath gestattet.

Bas Absnnement beträgt: 25 sgr. sür Jahr in allen Theilen der Monarchie ahne Hreis Erhöhung. Mit geiblätt (Preuß. Adler - Zeitung) in 8Serlin: 1 Kthlr. 17 589r. t Pf., in der ganzen Monarchie

Königlich

1è*Kthlr. 274 Sgr.

,,, k

2

Prenszischer

Aue ost⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Sestellungen an, für Zerlin die Expeditionen des

gönigl. Preuß. Staats- Anzeige

j ö. Anzeigers,

r Nr. SA., und ßischen Zeitun z

Straße Ur. 13. .

; ——

——

Dienstag den 4. Januar

ü 2 ö

66 & . . D . sc . 66 , 896 8 749 2883

Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage Den

Bau einer Gemeinde- und Forst ‚Chaussee von Büren uber Kettenich,

6 Ia5*2DarYF eßltich Tinnich un än per Gans kern ngk äögten

Selgersdorf, Jülich, Linnich und Lindern nach Heinsberg nebst zweien . ö

Niederzier nach Steinstraß, und habe, bestimme k der für die Chaussee ersor⸗

aßen von Kettenich übe

Zweigstt 2 161

122 * 3 92 * ö ol⸗ 98y19 11 9* Li n nach Bracheln genehmigt

von Lind

durch, daß das Recht zur Exproprigtion

derlichen Grundstücke und das Recht zur Entnahme der Chaussee⸗ Bau. und Unterhaltungs-Makteriallen, nach Maßgabe der für die Staats⸗-Chausseen geltenden Bestimm .

n agnm auf die aeda hte Stra⸗ 18g dau wit gedach , , n l.,

En 7 . ĩ 3. ö ö . ;. 8 , . . 9 . 5 ßen Anwendung finden sollen. Zugleich will Ich den dabei beihei⸗ ligten Gemeinden und der Forstverwaltung gegen Uebernahme der

35 nftia e . * 69 *r 3 51 92 3 ** 2 . S* 9 7 5 7 9 85 * künftigen chausseemätzigen Unterhaltung der Straßen das Recht zur l w us sn 8a * 5 des Char sseegeldes nach dem

für die Staats-Chausseen gen Chausseegeld

in ö. . S Roy 19 altenen Bestimmungen über die 7 d e 98 é gn Mar 2475 oyIloise sonstigen, die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften verleihen. , , , 6 ? 6 . * . ö. . . J MJ j Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 18490 an⸗

, , w , nn nr , n , 35 , ö . . gehängten Bestimmungen wegen der Chaussee⸗Polizei⸗Vergehen auf

Tarife, einschließlich der in dem—⸗ Befreiungen, so wie der

*. of ern 5 . . ,, ,, 9[iu Alan Cong l 53 diese Straßen nach erfolgtem chausseemäßigen Ausbau derselben An 9501 *** fin Bor r * . 6 . 91 Ra Cy gfoß wendung finden. Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Hesek * 6, h 1*3 e, . 2 26 * 7 So 1915 2 Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen ? ; l 13 Y 85091 BS 182 52 Vezelnbrel 8 82 * ge F VoBwTYg 8 15 * B 117 29 2 8eyd ꝛ; ö i 1j el, Ge sent . 1 Mi sten Berlin, . Jann ; ) 66 ö ; dönigliche Hoheit der Prinz Friedrich W 21 ? P Koblen: 9 Den hte! 146 roffen

* * 8 Sys 5 ö. ä K . 257 18h 111 Ib 2 nu nern 6 ; . 2 . 8 . 19ung Dezen ; 1 4 . 21 * 71 (. 9 ) rend 1 ö U 9 896 11 * ö 5 *. eln

Vertrag vom 15. Juli 1851 zwischen Preußen und mehreren anderen deut—

schen Regierungen wegen gegenseitiger Uebernahme der Auszuweisenven. (Staats -Anzeiger 1851, Nr. 137, S. 762.) Cirkular⸗Erlaß vom 9. März 1852. (Staats-⸗Anzeiger Nr. 96. S. 540.)

z 95 10911 9) . 5 18 * Sey 3 89* 9. 1 ů32 zwischen Preußen und der Mehrzahl der übrigen deut⸗ che N In De 3 2tHten 154 9060 sso 97 v8 C8 Ono ol ov ons * 119 r schen Bundesstaaten abgeschlossene Vertrag wegen Uebernahme von . . J 2 Cr 1 1G —2z, 4 . 91 .* ö a, den 15. Jult 1851 (Staats-Anzeige

) den d. d. Gotha t das Bedürfniß einer veränderten Fassung 1

r' 137 Seite 762) hat de der Heimatscheine herbeigeführt Der Zweck der von preußischen Unterthanen zur Erla der Aufenthaltsbewilligung im Auslande beizubringenden Heimat eine, welcher darin bestand, durch dieselben eine besondere Verpflichtung zur Zurück⸗ nahme des Inhabers übernommen, und damit zugleich die An wendbarkeit der früheren Conventionen, nach denen ein zehnjähri⸗ ger Aufenthalt ꝛc. die Uebernahme begründete, ausgeschlossen werden sollte, ist weggefallen, da nach dem gothatr Vertrage lediglich das Unter⸗ thans-Verhältniß des Inhabers, ohne Rücksicht auf die Aufenthalts⸗ dauer, die Grundlage der Uebernahmepflicht bildet, Die Heimat⸗

1 hr.

1a gor inte]

1 Ino 2 * 9 14 y ** 2165 *, Feen 9 9 156 164 43 f nahme eher zu erleichtern als zu erschweren geeignet ist, nichts er⸗ innert werden V . 146 R —29* . . 68 * 12 3 9 1 8** * ** ** 6 51 * . 7 5 * Endlich wird die Königliche Regierung veranlaßt, in denjeni

die Entlassung aus

Heimatsbehörde etwa ertheilte Heimatschein derselben remittirt werde.

/ 4

2 E *

5

urch die Anwendharkeit der Convention au

veifel zu stellen.

ter diefen Umständen haben sich sämmiliche bei dem gothaer ö das Königliche Mini— 8

. betheiligte Regierungen, mit denen m Behufe in Schrift⸗ n. 1

vr5es

tesen

w ge,, n. e nf Großherzoglich hessenschen

scheine haben daher fernerhin weder die Stelle besonderer Rever se zu vertreten, noch allgemeine Vertrags-Bestimmungen auszuschließen Sie haben vielmehr nur den Zweck, die Unterthanschaft zu beschei— nigen, und da . 1.

34 *

1

D

Regierung, dahin einverstanden erklärt: 1 6 * 9

. . ĩ Da fur dDte Heimatscheine von interth 1 ing

2 D e 3 2 *

r

den Staaten keine andere Anforderung geste g da darin die Unterthanenschaft des Inhabers bescheinigt sei, un dat 5 GSorlimats 1 . , , D, . 85 daß diese Heimatscheine auf einen bestimmten Zeitraum der

16

Gültigkeit nicht beschränkt werden. Denzufolge ist das diesen Regierungen mitgetheilte anliegende Formular (a) von denselben als entsprechend anerkannt worden. Die Königliche Regierung wird daher angewiesen, die an preu ßische Unterthanen zu ertheilenden Heimatscheine fortan nur nae biesem Formular auszufertigen. Es ist anzunehmen, daß auch die

6 5 (* , 4 ,,,, . e Großherzoglich Hesstsche Regierung, welche ihre Erklärung vorbehal * 1 *

* 18

7

; 7 . . . , n, 6 what, so wie diejenigen deutschen Regierungen, welcht dem go ertrage noch nitht beigetreten sind, kein Bedenken tragen ay S8Ios⸗ &olmò at n 94 m . . ** J. 2x4 zerden, diese Heimatscheine für genügend zu erachten.

Königliche Regierung wird ferner veranlaßt, die ihr unter ten Behörden mit Weisung zu versehen, damit die von den gehörigen der übrigen kontrahirenden Regierunger w wals ausreichend angesehen iulare entsprechen, mithi 9

1 * , 544 (Staatsangehorigteit

1

J 1

R . , . 9 wenn sie dem obgedachten Fe

1 22 6 KR . 3 . 49öv 1) die Bescheinigung der Unte !

enthalten, und zugleich 2) ohne Beschränkung auf

stellt sind.

Es versteht sich übr

16ryf

7 1

2135 2 *OSMνsst e 9 8seRof 3 411 szgestellten Heimatscheine . g 2 . 1 5

1*

9 *

ausge

err ten 2 341383 bestimmten Zeitraum

6 einen

gens von selbst, *

716

den in Preußen sich aufhaltenden Ange—

hörigen der bei dem gothaer Vertrage betheiligten Staaten keiner * 248028 vo wi 59 11977 Pp 4 ö 1M 95 Si 165 95 ** s ö

uruerung bedürfen, und daß hinsi tlich ihrer die bisher statt⸗ . . 65 7 * r n ß Cf

undene, auf diese Erneuerung bezügliche Kontrole künftig wegfällt.

Mehrere der kontrahirenden Regierungen,

on Hannover, Nassau, Sachsen⸗ Koburg-Gotha, Bi aunschweig 7 Riärnnslsstavt a , ,,, .

chwarzburg⸗-Rudolstadt, Reuß älterer Linie und Schaumburg—

ÄUppe, haben es mit Rücksicht auf die i er

innere Gesetzgebung ihr 2

s e zr Staaten für erforderlich erachtet, daß d hörden aus—⸗ zustellenden Heimatscheine außerdem noch

den Ort (die Gemeinde), wo der Inhaber wohnbe rechtigt oder heimalsangehörig ist, bezeichnen.

* ; : . . Q neh Gegen einen solchen Zusatz

ö 18 . 1e ie von ihren Be

* *.

9 * 8 * 19 5 n tits] 9 Ron kann, da er die eventuelle Ueber⸗

gen Fällen, in welchen Sie Angehörigen eines anderen kontrahiren⸗ ken Staates die Naturalisations-Urkunde ertheilt, anzuordnen, daß nach erfolgter Aushändigung dieser Urkunde, welcher nach dem Cirkular-Rescript vom 9. Maͤrz c. (Stgats⸗-Anzeiger Nr. 96 S. 540)

a dem bisherigen Unterthansverbande vorange— gangen sein muß der dem Naturalisirten von seiner bisherigen

FRicht minder hat Sie bei der Entlassung diesseitiger, im Auslande verweilenden Und dort zu naturalistrenden Unterthanen Sorge zu tragen, daß die ihnen diesselts ertheilten Heimatscheine zurückgegeben verden.

Durch diese Maßregel, welche auch den übrigen betheiligten Regierungen empfohlen werden soll, wird verhindert, daß solche,