1853 / 7 p. 5 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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§. 70.

Alle von dem Polizei⸗Anwalt oder von dem Polizeirichter zu⸗ rückgewiesenen Denunciationen und Anklagen, welche nicht zur Ein— leitung gelangen, die Notizen über die von dem Polizei⸗Anwalt an andere Behörden abgegebenen Sachen, so wie die Aufträge des Ober ⸗Staatsanwalts und die Requisitionen anderer Behörden, welche nicht zu Spezialsachen gehören, sind der Zeitfolge nach zu Kollektan⸗-Akten zu bringen.

. 71.

Ueber Gegenstände allgemeiner Beschaffenheit, z. B. Einrich—⸗

ug der Polizei-Anwaltschaft, allgemeine Verordnungen, Ge— schäftsübersichten und dergleichen, müssen General-AUkten angelegt werden.

General- und Kollektan-Akten (§5§. 69. 70) sind mit einem vorzuheftenden Inhaltsverzeichnisse zu versehen.

§. 75.

Die Büreau-A kten in allen vollständig beendeten Sachen unter— liegen der Cassation nach Ablauf von fünf Jahren, von der rechts— kräftigen Entscheidung an gerechnet.

Die Cassation der Geschäfts-Kontrolen kann erfolgen, sobald die Akten in fämmtlichen, in dem betreffenden Jahrgange der Pro— zeßliste verzeichneten Sachen kassirt worden sind.

Der Polizei⸗-Anwalt sondert die zur Cassation geeigneten Akten aus, entfernt aus denselben diejenigen Schriftstücke, welche nach sei⸗ nem Ermessen eine fernere amtliche Aufbewahrung erfordern, und übergiebt die ausgesonderten Akten mit einem Verzeichnisse dem Gerichte seines Wohnorts zur Bewirkung ihres Verkaufs, welcher bei Gelegenheit des Verkaufs gerichtlicher Akten erfolgt. Ueber die Abgabe der Akten ist eine von dem betreffenden Richter mit zu voll— ziehende Verhandlung aufzunehmen, welche zu den General- Akten genommen wird.

General⸗Akten dürsen nicht kassirt werden.

VII. Besondere Be stimmu ngen.

2 7 §. 72.

Es ist darauf zu achten, daß jede unnöthige Schreiberei ver—

mieden wird. Requisitionen und Korrespondenzen zwischen den Polizei⸗-Anwalten und den Gerichten oder anderen Behörden sind der Regel nach nicht in Form expedirter Schreiben, sondern durch Marginal⸗Anschreiben zu erlassen. . .

Dasselbe gilt für den Geschäftsverkehr zwischen den Ober— Staats⸗Anwalten und den Polizeislnwalten.

§. 74. In sofern in einer Sache bei dem Polizei⸗Anw

lagen entstehen, hat derselbe die Liquidation nebst Belägen sofort dem Gerichte zu überreichen, damit diese Auslagen gleich den bei dem Gexicht entstehenden baaren Auslagen behandelt und nöthigen⸗ falls auf den Kriminalfonds angewiesen werden.

i .

Wenn die Polizei-Anwalte in dieser Eigenschaft Reisen zu

unternehmen haben, so dürfen sie, insofern sie, abgesehen von ihrer Eigenschaft als Polizei⸗-Anwalte, Beamte sind, diejenigen Reisekosten und Diäten liquidiren, welche ihnen als Beamten nach der Verord⸗ nung vom 28. Juni 1825 (Gesetz-Sammlung S. 163) und dem Allerhöchsten Erlasse vom 10. Juni 1848 (Gesetz⸗ Sammlung S. 151) zustehen. Sofern sie jedoch außer ihrer Stellung als Polizei⸗-An— walte keine anderweitige amtliche Function bekleiden, ist nach dem Satze C. Al. Nr, 13 in 8. 1 der Verordnung vom 28. Junk 1823 und dem Allerhöchsten Erlasse vom 10. Juni 1848 ihnen an Diä⸗— ten 1 Rthlr. 19 Sgr. und an Reisekosten außerhalb der Eisenbahn 15 Sgr. für die Meile zu bewilligen. Solche Kosten dürfen jedoch nur in sehr seltenen Ausnahme— fällen vorkommen, da die Polizei-Anwalte nur bei den Gerichten ihres Wohnorts als Vertreter der Staatsanwaltschaft zu fungiren, Untersuchungs⸗Verhandlungen, Verhaftungen und Beschlagnahmen aber nach 8.7 der Verordnung vom 3. Januar 1849 in der Regel nicht selber vorzunehmen, sondern bei den Polizei-Behörden oder bei den betreffenden Gerichten zu beantragen haben. Wenn dergleichen Kosten aber vorkommen, so sind sie als ein Bestandtheil der Unter— suchungskosten zu betrachten.

„Kosten für Reisen, welche der am Sitze des Gerichts nicht ansässige Polizei-Anwalt zu machen hat, um den Terminen zur mündlichen Verhandlung an der Gerichtsstelle beizuwohnen, gehsren nicht zu den Untersuchungskosten, sondern werden aus den polizei lichen Fonds der Regierung gezahlt.

S 76. Jeder Polizei-Anwalt hat in der Zeit vom 1. bis 15. Dezem

ber jeden Jahres dem Ober-Staats-Anwalt eine Uebersicht seiner Geschäfte nach dem beigefügten Schema C. in Einem Exemplar ein— zureichen, und in dem Begleitungs-Berichte seine etwaigen Bimer kungen über die Geschäfts⸗ Verwaltung oder über Einrichtungen n

velche seinem Ermessen nach zu treffen sein möchten, beizufügen ö Diese Instruction tritt mit dem 1. Dezember 1852 in Kraft 2

Berlin, dei

und an die Stelle der Instruction vom 23. April 1849. r

24. November 1852. Der Justiz-Minister

Simons.

a. Tag

für das Jahr vom 1. Dezember

. 185. . bis 30. November 185...

—— 8

J z. a.

* Pb.

des eingegangenen des der Schriftstücks. Eingangs.

Bezeichnung Tag Kurzer Inhalt Tag

Verfügung darauf.

der Abfertigung.

B. w r o ze n ft e

. , . . r a . k . ö a m , m m , m, e er n r , rr, ner e e .

für das Jahr vom 1. Dezember 185. bis 30. November 185...

4. .

44. A4.

*

Vornamen, 1 Bezeichnung Stand Namen. der ö. und Eingangs. Uebertretung. Wohnort.

Laufende Nr.

Erkenntniß

gung.

verfüg

1. . Bemerkungen.

(

zurückgewiesen. ; [

19

Instanz.

Vom Polizei⸗Anwalt

An andere Behörden

Anklage oder Antrag 9

St

Schmidt, Johann. Verübung groben

3 Dienstknecht nass. . §. 340 Prenzlau. Str. G. B.

1. Dezemher 1852.

C. Uebersicht

i

w Wclcälle de Pelli Antzalts X zn . ür das Mchr vem . Negember 185. bis 30. November 185.

1. 2. *. ö 4.

5. 4G. X. 8.

Zahl der . Antrã vom Polizei⸗Anwal' nträge Poliz walt auf Strafver⸗ an andere fügungen und Behörden Anklagen. abgegeben.

3 der

Nin. des ] neu einge⸗ Tage⸗ gangenen

zettels. Sachen. zurück.

gewiesen.

Durch Erkenntniß Es Zahl Zahl 14. Instanz erledigt: bleiben

freige⸗ . ̃ , ö unerledigt. termine, lage.

der der

. Bemerkungen. Audienz⸗ Audienz⸗ g

Beilage

53 Beilage zum Königlich Preußischen Staats-A1Anzeiger.

Sonntag, den 9. Januar

1853.

A9 ö. .

Kriegs-Ministerium. Allerhöchste Kabinets-Ordre vom g. Dezember 1852 betreffend die Dislocation der Provin⸗ zial-Invaliden-Compagnie für Schlesten.

. Ma ff n. 6) Banknoten im Umlauf. ... ..... ...... ...... 3. 20, 486, 400 Rthlr. ) Depost ten ⸗Kapttallen ...... 21, 267 6090 5 8) Guthaben der Staatskassen, Institute und Privat-Personen, mit Einschluß des Giro— Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich, daß die Pro- erkehrs. öl . 2 * , 27 4 ) . . 8 89 ö 2839 9 9 vinzial⸗Invaliden⸗ Compagnie für Schlesien am J. April künftigen Berlin, den 31. Dezember 1852. 5 ö. . nach . in . ae . werden Königlich preußisches Haupt-Bank-Direktorium. soll, und trage Ihnen auf, dieserhalb in Ihren resp. Ressorts das (. 26 2 ; * , . 1 . 2. II (gez) von Lamprecht. Witt. Meyen. Sch J nd. tige zu veranfastzn, (gez. amprecht. 1 . M ö Schmidt. Dechend 6 ö 9 8 1850 Woy ö Charlottenburg, den 9. Dezember 1852. 3

g, 68, 900

(gez.) Friedrich Wilhelm. . ; . . ges F min J. Se. Durchlaucht der General der Kavallerie à la Saite der Armee Prinz Friedrich von Hesfen— Kassel ist, von Kassel J kommend, nach Neu-Strelitz hier durchgereist. die Min ister des Innern und des Krieges. . ö H —*8. . Karl Lichnowsky, von Ratibo Die vorgedruckte Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hierdurch . . . ö ö 10 wat, u. Ratibor. zur Kenntniß der Armee geh Sal Ter Crcellenz der Erb-Oben, kan d⸗Mundschenk im Herzogthum Schlesten, Graf Henckel von Donnersmarck, von Breslau.

(gegengez) von Bonin.

N 1

„Berlin, 8. Januar. Se. Majestät der König haben Aller— gnädigst geruht: dem Rittmeister Herzog Wil helm von NMeck⸗ lenburg-Schwerin Hoheit, aggregirt dem Regiment Garde du

Corpeé, die Anlegung des von Sr. Majestät dem Kaiser von Oester— reich ihm verliehenen Großkreuzes vom Leopolds-Orden zu gestatten.

ö Berlin, 8. Januar. Se. Majestät der König haben Aller—

1852 betreffend gnädigst geruht: dem bisherigen Gesandten am Königlich sardinischen Hofe, dem Kammerherrn Grafen von Redern, die Erlaubniß zur

Anlegung des von Sr. Majestät dem Könige von Sardinien ihm verliehenen Großkreuzes des St. Mauritius- und Lazarus Ordens; so wie dem Kriminal-Polizei⸗-Lieutenant Goldheeim' in Berli

egung des von Sr. Majestät dem Könige von Dänemark 5 96n

Anl 111 verliehenen Danebrog-Ordens dritter Klasse zu ertheilen.

alts⸗Angelegenheiten der

9 1 z ) . Offiziere geht auf die

J

e 5 ö . . Rot * n (GBakRalts ist beschlossen worden, auch die Bearbeitung der Gehalts⸗ . ĩI yr sc . 53 2 ! se 56 ; 1961 . ngelegenheiten der, Corps gehörenden, nicht regi Offiziere als der kommandirenden Gene ale, der Divi— ö nn m e,, (Generalst bs⸗Off iere und ; 23 1 igade abmmandeure, der E eneralstabS⸗X sizi re Und d 82 k j 19 er Armee. Adjutanten, der Komma yt

Offiziere der Plätze und der Etappen-O

. 3 sc O 2 L102 3 6 I .

des Fnaenieur-Corps, vo . Januar 1853 an auf die Militair⸗ 1 igen oIipVw, 361 8 J

Intendanturen übergehen zr Die Veränderungen in

Intendanturen vom Militair-Oe

3 146 4 1189 * 95* 4 424 . or 5 4 ssave g idanten und Platzmajore, der Artillerie fsiziere, so wie der Offiziere

11äassen. 1 12 551 17 ? HO o gv . 5 . . 1918 1 n 1 vel K 24 2 6 6 zem er.

Gs KAIM2 Hehalts⸗ z 3 1

vit ti gilt M . ) 81 . 8. 56 J R 5 4 mitgetheilt, Mertens, Hauptm. 2. Kl. von der 1. Ing. Insp., zum Ing. des J , 7 986 51 (

Bredau, P. Fähnr. von der 7. Pion. Abth.,

E konomie⸗Dep z / en aber haben die Intendanturen Platzes Spandau ernannt. Bre

Br

Beurlaubungen und Todesfällen a t , a, Büren ) See. Lt, bei der 3. Ingen. Insp. hbefrbert. Wiest,

'. * 1 —— 7 ; d Mähr kz Ano 2 1er e 81In ohne Veranlassung des genannten Departements das Nöthige zum außerctatsm. . J . 3 . . n 3 . 28 8 68 J 3m 6 Sem M 6 1946 See 363m 26 ? 5. Meat —1n di e ses ; en t tn ane Weh ⸗— verfügen. Es ist deshalb erforderlich, daß ihnen von den Beurlau⸗ aggr. Sec, Lt. vom 26. Inf. Regt., in , , ,, . ,, X 62 . esshne fen nichl vweafmentfyten mann, Zeug-Lt. vom Artill.⸗Depot zu Danzig, als Nechnungsführer zur bungen und Todesfällen der oben bezeichneten nicht regimentirten mann, Zeug xt. 9 wi s f b ger g, , 5 ( Gewehr Revisions⸗Kommission daselbst deere, Zeugschreiber vom

Off iers d die näckst vorgeseßte Bebörde des Beurlaubten ode ö 9. ; 2. . e Offiziere durch die nächst vorgeletzte Behörde es Beurlaubten oder Arnd. Depor zu Stettin, zum Zeug-Lieut. beim Artill.-Depot in Danzig Gestorbenen ungesäumt Mittheilung gemacht wer . Die betheiligten Militair-Behörden werden daher veranlaßt, Bei der Landwehn: 10 h 1. . D E * 128 ] ) 3 Januar 1853 ab hiernach zu verfahren. ö / Den 235. Dezember.

Bo be. 1

61

T zom 1 X . v. Hochwächter, Pr. Lt. a. D. (mit Hauptms. Char.), zuletzt im Kriegs ⸗Ministerium. 3. Bat. 17. Regts., gestattet, statt der Armee - Unif., die Unif. des 17. dw. Regts. mit den vorschr. Abz. f. V. zu tragen.

ö. Abschiedsbewilligungen re. . Den 25. Dezember.

die Königlichen General-Kommando's c. J ö . Tel . Bayer, Sec. Lt. u. Oberjäger, Reichenbach, Sec. Lr. und Feld- jäger vom reitend. Feldjäger⸗Corps, scheiden aus, ersterer mit der Erlaub-—

niß zum Tragen seiner bisher. UHnif. mit den vorschr. Abz. f. V.

JP

6 n 5 9 . 89 Berlin, den 31. Dezember 1852.

nn RBguiw 3 Dh Bonin.—

.

Preußische Bank. I. Militair⸗Alerzte.

r preußischen Bank,

Monats-Uebersicht der p Den 21. Dezember.

gemäß 8 99 der Bank ; Ordnung vom O. Oktober 1846. Koschel, Assistenzarzt vom 2. Ulan. Regt. , Lengn er, 89111 8 * 1 j 8Sus 8 ; De . Pensi 2 chied bew lli t vom 4. Hus. Regt., beiden mit Pension der Abschied bewilligt. Den 235. Dezember. Steuer, Unterarzt vom 23. Inf. Regt. Herm er, Unterarzt vom 39. Inf. Regt., zu Assistenzärzten ernannt. Den praktischen Aerzten und Wundärzten: Dr. Hirsch und Dr. Zacharias vom 1. Bat. 1., Dr. Pó - pelauer, vom 3. Bat. 14., Dr. Karbe und Dr. Hirte vom 20., Dr. Bernhardi vom 1. Bat. 32., Dr. Naumann vom 3. Bat. 32, Dr. Hederich vom 2. Bat. J., Dr. Wanjura vom 1. Bat. 22., Dr. Beyer vom 1. Bat. 16., Dr. Tendering vom 2. Bat. 47. Ldw. Regts., Dr.

n 19,870,100 Rthli Geprägtes Geld 8 2 6 6 9 19,8 , 100 Rthlr.

2) KassenAnweisungen und Darlehns-Kassen⸗

scheine. ... ...... .... ) Wechsel⸗Bestände ...... .... .... .... ...... I) Lombard⸗Bestände ..... ...... *. Staats-Papiere, verschiedene Forderungen n 19 816 nnn