1853 / 13 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Bezug auf das Etats- und Kassenwesen nicht im Einklange steht Da der 3c. X. N., welcher kau fmännische Geschäfte nicht mehr ba in,llchereinstimmung mit dem in anderen Vereins staat

und die Uebersichtlichkeit der Abschlüsse beeinträchtigt, muß abge- betreibt, und dessen Jahres- Einkommen lediglich aus den Zinsen wendeten Verfahren, der mit Gutta⸗Percha . ö 39 1m . J . „Abtheilungs⸗Chefs“

stellt werden, und es sind daher vom laufenden Jahre ab die zu seines Kapital⸗Vermögens gebildet wird, nach der Entscheidung der nach Il. Pos. 19. des Zolltarifs mit 10 nl ff Lin, 2 2 ark lten sollen; was hierdurch ur Kenntniß der Armee gebracht der obigen Kategorie gehörigen extraordinairen Einnahmen, z. B. Einschätzungs-Kommission einen Kapitalverlust von mehr als 16,000 zur Verzollung zu ziehen ist. Sie mögen vanach'& auch ö ,,, ö Berlin, den 5. Januar 1853.

der Erlös für verkaufte unbrauchbare Utensilien, alte Arten c., Rthir. erlitten hat und dadurch sein auf 1200 bis 1400 Rthlr. ein— ämter Ihres Ver waltungs-Bezirks mit Anweisuna . . Kriegs⸗Ministerium.

den betreffenden Ausgabefonds für die Oberpräsidien und Regie- geschätztes Jahres -Einkommen um S0 Rthlr. jährlich vermindert Berlin, den 22. Dezember 1852 66 ö ; Boni

rungen nicht wieder zuzusetzen, sondern gleich den übrigen, bei der worden ist, so hat derselbe nach §. 36 des Gesetzes vom 1. Mai 1861 . 2 von Bonin. Finanzverwaltung vorkommenden vermischten Einnahmen zu behan⸗ die Ermäßigung, und da sein steuerpflichtiges Einkommen den Betrag Der General-Direktor deln und bei dem für die letzteren bestimmten Titel außeretats- von 1000 Rihlr. jährlich nicht mehr erreicht, die Freilassung von ö. ö mäßig zu verrechnen. . . Einkommensteuer mit Recht in Anspruch genommen. mn Was die vorkommenden Rückeinnahmen und Erstattungen auf Die Bedenken, welche die Königliche Regierung hiergegen er— den Königlichen Geheimen Obg Bekanntmachung vom 30. De rem ber 52 die aus den gedachten Fonds geleisteten Ausgaben, so wie die von hoben hat, können als begründet nicht anerkannt werden. In §. 36 Finanz-Rath zc. N. N d . . den Parteien wieder einzuziehenden Prozeßkosten betrifft, so ist da⸗ des eben erwähnten Gesctzes ist bestimmt worden, daß an der ein— trelslend dbte entfernu ngen will bei zu unterscheiden, ob die Rückerstattung in demselben Jahre mal veranlagten Steuer während des Jahres, für welches die Ver— Stationen der Königlichen Westf erfolgt, in welchem die Ausgabe geleistet worden, oder ob der Be⸗ anlagung ersolgt ist, turch Abgänge an dem Einkommen nichts . ö 4 trag, welcher zurückerstattet wird, schon in früheren Jahren gezahlt . werde, daß jedoch, wenn nicht nur das Jahres-Einkommen r e n ba h n. und verausgabt worden ist. Im letzteren Falle, also wenn die eine Verminderung erlitten hat, sondern wenn Die Quellen selbst, 2 . ö Nach einer dem Erstattung sich auf die bereits in . a nugr ? b ffend ,

z den Vorjahren zur Verrechnung aus welchen das Jahres-Einkommen fließt, verloren gegangen sinb, . J . treffend rection der Westfälise 1 * . 22 * *; 28 ö i 3 * = 5 o 8. ö 9 . . . 2 . ö ö. . j p * ĩ 912 1 6 ö ln del ze sdal 1 gekommenen Ausgaben bezieht, sind die desfallsigen Rückeinnahmen auch im Laufe des Jahres, sofern durch jene Verluste das veran— die bei der betreffenden Restverwaltung extraordinair zu verrechnen, schlagte Gesammt-Einkommen eines Steuerpflichtigen um mehr als lung s⸗Vorsteßer tar arg ; . zum Grunde

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4 . (h V 1 1 n . e 1t 6h n ,,, nm . 7 19 * 41 z ; J s f 8927 . V . inderte Bezeichnung der bisherigen Abthei— bei Liquidirung der Vergütz s und der Sollausgabe nicht wieder zuzusetzen. Werden aber Be- den vierten Theil vermindert worden ist, eine verhältnißmäßige Er 918

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träge, welche bei dem laufenden Fonds in Ausgabe verrechnet mäßigung der veranlagten Steuer gefordert werden könne. Krieg s⸗Ministerium Stelle der *, 4 ö ' j 2. 825 38 ö 13 3 6 . CO . 2 ö 3 Mast 9 . ö ö H., ; 9 C. . 1111 L 1 worden sind, aus irgend einem Grunde noch in demselben Jahre ö Von. deim Verluste einzelner Einnahmequel len ist hier⸗ . . die Entfer vor dem Rechnungsabschluß wieder eingezogen, so sind solche in bei im Gegensatze von solchen Verlusten die Rede, welche nur das 8, 4 ,, erh ,, In Verfola des iitigen Erlaͤsses vom 29. März 1851 wir! der Rechnung bei den betreffenden Fonds am Schlusse von der !) tore von Dezem 1 fehlen ernke pen n, . 2 ritigen Erlasses vom 29. März 1851 wird

jeweilige Jahreseinkommen effen. Während wegen letzterer , ,, J , dies behufs der Beachtung zur affaeme; nen Genn Istausgabe abzusetzen, jedoch in der Art, daß die abgeschriebenen die einmal veranlagte Einkommensteuer im Laufe ,, z6⸗Vorsteher bes großen Generalstabes, welche dies behufs der Beachtung zur allgemeinen Kenntniß gebracht. Beträge speziell ersichtlich gemacht und, so weit es nöthig, beson⸗ , . Aenderung unterliegt, kann wegen ders justifizirt werden. BVerluste bedingungsweise eine Steuerermäßigung in Hinsichtlich der dem Extraordinarium bei den Regierungs- nommen werden. Einzelne Einnahmequellen in dieser Hauptkassen in einzelnen Fällen bisher besonders zugeführten tra- ür die Zinsen aus Kapitalvermögen allerdings die ei ordinairen Einnahmen und Rückeinnahmen ist vom laufende bar angelegten e, , . eben so wie dies jum die Grundstücke sind, aus welchen Wel we Svest. zassendorf. zenninghausen. Lippst SGesecke. Salton Paderborn

1 z ? s . ; 7 3 * J 3 J 19 on 11 9g¶6 5 83) J . genf ab in gleicher Weise, wie vorstehend angeordnet worden, zu ve aus Grundeigentk gewonnen werden. Es würde eben sowohl dem Wortlaute wie der 8. ö . 3 . cr 51 C3 X. ö M . . ö 1 —: 2 . . . WM 5 ö 3 —— —— ö * . * ö. . . JJ nach Ihre Hauptkasse mit Absicht des Gesetzes zuwider laufen, wenn man den in n 11 . . ö ö mn, .

fahren. Die Königliche Regierung hat hiern— ; des . der erforderlichen Anweisung zu versehen. „durch den Verlust einzeluer Einnahmequellen“ mit der iglichen Regierung die Deutung geben wollte, daß die Gesammthei

Berlin, den 26. Mai 1852 i Berlin Den 26. N 1 L O2. 91 2 283 6 2 6 4 6 2 . z 2 . t einem Steuerpflichtigen gehörigen Kapitalvermögens nur eine

ö f 7 . . nge 5 —1n nora 2 2 6 9 ö 2 . 8 2 * 11 , 69 221 Der Finanz⸗ Minister. ige Einnahmequelle bilde und daß das Kapitalvermögen

; Steuerpflichtigen vollständig verloren gegangen sein müsse, auf den Grund jener Vorschrift überhaupt ein Steuererlaß in sämmtliche Königliche Regierungen. spruch genommen werden dürfe. Wenn hiernach der von der Einsck ätzungs-Kommission zu , . gefaßte Beschluß materiell gerechtfer

den hätten for v5 19 Xin rwe 1811 y ** 541 391 ö 8 * 1 huülten serner 21nwendungen, zu welchen der—⸗

1. 1. Ab- und Zugänge

Ober⸗Rechnungskammer auf die Einsendi g

3 h 3 er fügung vo 7. Dezember 1852 selbe Anlaß zu geben schien, zunächst nur im Wege der Berufung betreffend die Verzichtleistung der K öniglichen an die Bezirks-Kommission geltend gemacht werden dürfen. Nach 8. 7 der Instruction über die Behandlung der bei der klassisizirten Einkommensteuer 9am 24 September 51 Finalabschlüsse. (Sta . Ser e n gb, n', ene blen. . ö. . zu stellende Steuerbetrag, wie bei einer chellweise Ver iin rung 9 Die Königliche Ober Rechnungskammer hält nach einer neueren des Einkommens in Folge des Cern ste ö Mittheilung die fernere Einsendung der Provinzial-Jahresabschlüsse nur durch anderweite Schätzung des verbliebenen Einkommens arbi— nicht mehr für erforderlich, so fern den Rechnungsabnahme ? er- trirt werden kann, die Enischeldung n n , r, ssio handlungen jedesmal die ausdrückliche Bescheinigung der Ueberein eingeholt werden, hin sichtlich heren nach pen fur bie nelcht stimmung der Rechnungen mit den Finalabschlüssen beigefügt wird. Einschätzungen im 8. 4 3. 4. D. ertheikte Bestimmungen Indem ich daher Ew. c. von den früher ertheilten Anweisungen fahren sei. Durch letztere ist aber ai drücklich langeorkne hinsichtlich der Einsendung der Provinzial⸗Jahresabschlüsse von den daß wegen Mittheilung der Entscheir ung der Gin t h n gg Kom zum dortigen Ressort gehörigen Verwaltungen an die Königliche mission an die Steuenpflichtigen d an die Vezüks-RRglerung Aber z Rechnungskammer entbinde, veranlasse ich Ste zugleich, in desgleichen wegen der von letz zu weifung aun j vorerwähnten Bescheinigung, deren Ausstellung auch die betreffende Kasse, so wie wegen der Einlegung vor Re ö ö K . bisher schon meistens erfolgt sein wird, das Nöthige anzuordnen. tionen und Berufungen wider die Entscheidung der Einschätzungs— . ö i , , , e r gn Berlin, gen 9. Dezember 1852. Kommission, die dieserhalb allgemein erlasfen en Vorschriflen eben f z betreffend die Abschaffun a der gypauleine⸗ Schlesien, Kammerherr Graf von Sand retzki San ; a sch ü tz, falls Anwendung finden sollen.

z-Minister. Berlin, den 27. 7 sämmtliche Herren Provinzial⸗Steuer⸗Direktoren und die Königlichen Regierungen in Potsdam und Frankfurt.

An ͤ 8445 , w X d 3 ; pn ) J die Königliche Regierung zu N. N. successiven Wegfall desselben bei allen Waffen,

ö . . neuen Genc mit de Maßgabe Abschrift zur Nachricht. (n, e . ; 11 8liope Paraden bestimn iüeV weißleinent Kochgeschirr⸗ ; Berlin, den 27. Dezember 1862. behalten wird. Die durch Abschaffung der graule ö . k schirr-⸗Ueberzüge entstehenden E Der Finanz⸗-Ministerr. erkannten Verbesserung der

41 11 28 5enevrite Den 23 ext ö Dell . ö

.

8 . . Cirkular-Verfügung vom . Dezember 1852

betreffend die Veränderungen an der Einkommen-. sämmtlich 9 lic . 2 ämmtliche önig iche Regierung en, so wie k u k 1 w 91 h Ve 3 . flir 9 z 4 9 2 . ö. f r ö 4 g 4. . ö ö 6 2 s fare nd ö Jahres, für w elches die Ver an sämmtliche Versitzende der Bezirks— . ; . . ö K ö. k ö AMäamm, Hauptm. u. Vorstand des Astill.,⸗Oepots zu Berlin, unter gung erfolgt ist. sionen. An das Kri Bersetzung ins 7. Artill. Regt, Hellwig, Haupim. u. Art.⸗Offizier des 3 j ; W ; —rotrti 16 55 h . . ] 69 A4 Instruction vom 24. September 1851 9 8 Mean g? . 104 9 142 ö 6 . ö ö ö . . 28 ' es Stettin, Unter Versetzung ins 16 Art. Regt. zu Majors, Baron Nr 88 S. 4775. . ĩ⸗ (Staats 9. Anzeiger 1851 t . Dvrste ei 6 9 rh o e &i , . 2 X or wirr ien ,. Oi v. d. Goltz, Pr. Lt. vom 4. Artill. Regt. unter Verfetzung ins Garde⸗ Verfügung vom 22. Dezember 1852 betreffend ,, der Armee gebracht, daß wegen Verbe Artill. Regt., Bar. v. Lan germ ann u. Erlenkamp, Pr. Lt. vom 5. ö Heri ; ̃ Tartft ᷣ. . . der Brodbeutel das Erforderliche vorbehalten bleibt. Schaerf, Simon, Pr. Lts. vom 6. Artill. Regt., zu Haupileuten, U den Berich z 2 ) N n 5 nn 2. 6 ? . . . = . = . . z . 7 ö 8d 1 * * v. X 1 D. *. *. 6 56 2 * angeg h die . , i,. Königliche Regierung die Tarifirung des mit Gutta-Percha überzogenen Berli en 3. Januar 1853. :. Kuplenstjerna, Sec. Lt. vom 3.,, Hucke L, Sec. Lt. vom 4, , . et. ö (hema igen Kaufmann M. X. daselbst für 8 wr vraßt s ü Milt air. Sei d Arnold, Sec. Lt. vom 5.,, v. Wahlen⸗Jürgaß, Gaertner, See. . 8 ö. Jahr veranlagte klassistzirte Einkommensteuer vom KupsfFerdrahts. Kriegs-Ministerium. Militair⸗-Oekonomie-Departement. Lis. vom 6. Art. Regt., zu Pr. Lts. befördert Bar. v. Lyncker, , '. benachrichtige ich auf den Berich Gueinzius. Ilgner. Hauptm. vom Garde⸗Art. Regt, zum Vorstand des Artill.Depots in Ber⸗ J Un ben RR ts 6