1853 / 18 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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. und zwar bei den Bestimn ungen unter B. zu 8S aufgenomme 7) Besitzverände 6. zelch R . ö Die Königliche Regierung hat die erforderliche Anordnung zu einem Platze Amerika's nach den Staaten der Argent inischen Kon⸗ worden. ; 3 eintreten, . von . 6 nnn fin. en unt igen ffen, daß in Ihren über die Zulässigkeit gewer . Anlagen / föderation , dort nicht anders zugelassen werden, als wenn Die Ansch saffungskosten dieser Quittungsbücher sind einstweilen nigliche Regierung allgemein dazu bestimmt hat 6 i . , , ehenden Bescheiden (8. 32 G. T diese Förmlichkeiten stets ihre Pässe das Visa des Argentinischen Konfuls in der Hafen- oder bei der Re , Hauptkasse als Vorschuß zu buchen und“ ist die wund es ist darüber jedesmal ein sogenanntes limschteib] ings. P k htet werden sonstigen Abgangs-Stadt erhalten haben. Für! s , n,, ieses Vorschusses durch Einziehung der durch den! zunehmen ö welchem der neue Besiher seinen Besitz⸗ aden , un. Berli de Montevideo ist diese Verfügung bereits einen Mona on den K eiskassen zu besorgenden Verkauf der Quittungsbücher , , 4 , ,,, . ar 26 e nderung s e . gedachten Tage in Kraft getreten. inkom menben Beträge so rasch als thunlich zu bewirke . 3 umenie, 9 qu n . Erbtheilungs-⸗Rezesse, Punctdtionen 20. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Die Königliche Regi rung wird. hiervon n Der Königlichen Regierung n n besonderes '. 3 Ifen, 6 , n,, mh. . ein ĩ ö . Kenntniß gesetzt, zu e a, . zer 1er arauf u richt d das Gesck ast der Abwickelung d es der 3 uckiosten 6. 56 . 14 i n, 6 4 . 3 regung ĩ th janen, welchen Pässe nach en hu 16 de ford cht Orduun be R . t 9. lle 21 bi,, ö J leder deration ertheilt werden, . das SGulttungs i uch sam gemacht werden. enten⸗ o che K Regi n Pen den ? Dezember 18562 5. Ablös ungen

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Ministerium des Innern. bei der Gendarmerie 1 ;

Euer ꝛc. erwiedern wir auf die in Ihrem Be enthaltene Anfrage, daß die den Königlichen Ref des Erlasses vom 29. August d. J. (S S. 1508) bekannt gemachten Bestimmungen in X ng 6. 8. 2 hes Staat , sschlusses v 18. rpflichtigen einer . der . für far he Personen, we den S aatsdienst treten wollen, nicht gelten und mithin

serhals d dem dortigen C ivil⸗Supernumtr rarius N., dessen

in dieser Eigenschaft durch seine Einziehung zum Militair während ö

der Mobilmachung verzögert worden ist, nicht zu gute kommen können. führung on Quittungsbüchern üb Der für g den nat fällig werden 3. hiebrigens erscheint ss gleichgültig, welche Stelle der N. in der , mn n nn, n s Ren d .

dortigen Liste der Dienstanwärter unter seinen Amtsgenossen, deren Doemainen o tio enten ng bis einschließlich den Zten e chsten Monats nie

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Annahme als Civi , mit der seinigen gleichzeitig ö . , genehmigt worden ist, einnimmt, zumal das Dienstaͤlter R er Ilspi' Auf Anordnung der Eentral-Kommission für die Angelegenhei on enn gtetanten biescten Gebühren, ¶alsche ihn als ranten allein bei LW! will! ig von dienstlichön Vortheilen überhaupt ten der Rentenbanken sind besondere Quittungsbücher für die Rent Hebühren doe R nicht maßgebend ist. pflichtige ö. eingeführt worden, welche dense egen Erstat hehe hlen erut re . ö . 966 der Anse affungskosten verabfolgt werden un 3. e weser pfar u nehmen Berlin, den 26. November 1862. lichen Bestlmmungen über die Zahlung der Amorlisat a don Ken . Der Minister des Innern He derse elben und deren Ablösung durch e n n w abge steht gen si nur über d Der Minister des Innern. Der Finanz⸗Minister. druckt sind. Es ist für zweckmäßig erachtet worden, eine ähnlsche . . g r. qahlungen nig Im Auftrage: Im Auftrage: Einrichtung auch in Betreff der Do zmainen⸗A nortisation s- Renten n den Fällen, wo eine Speziale ö. von Ma nteuffel. Horn w nftern. nn r erhält di e Königliche Regierung hierbe uäur, Empfangnahme einc n ,, ( . ö ͤ (Anlage a.) ein Schema zu n solchen Gu ttungsbuche, um . f . danach das weiter Erforder rliche in der Sache zu veranlassen. ,,,, , , fass. gegenüber, g den Königlichen Regterungs-Präsidenten Zunächst ist der Abdruck der für den dortigen Regierungs⸗ , zu N Bezirk als erster Bedarf anzunehmenden Anzahl von Exemplare 3 a li Kail. V nach dem Schema und das Einbinden der ein zelnen Bücher zu . iterims-Ouittung ertheilt nnächst wird d ö girkular⸗ gung n 26. Auaust 18 . sorgen. Bei der desfallsigen Verdingung hat die König liche Regie⸗ mtsklätter des Negierungs - Bezirks ö. ö. ,, w . gie rn rn. J rung sorgf fältig darauf Bedacht zu nehmen, daß diese ö zer nicht k ,, giön , ahh? sehunggweise von der Königliche 5 ,,, R irkular⸗Erlaß vom 2. Dezember 1852 betref⸗ ö ö so . rhaft und ) . wie sie in . in ge legen r , , , ,. , . 9 ö. tungen hus skalisch t gentinischen Republik 8a g . f bii gen . geleteen, nel. rant er äbehene zu '. e Kapitals seitens des Pflicht 6661 h , , , Pässe. Satze, wie sie in jenen Angelegenhe eiten verlauft , auch den . w ,, 9 , . * ,, m. ist der gekünd sgte Kapi⸗ ö ) gen kann nicht zurückgenom verden, vie! . 1 Iufolge ines Hekrets der Argentinischen Conföderation vom i,, ,, . , , n , . B wist gn unn ses he in dem bestimmten Erimins nicht inge zhlthhelt, Die erhebliche Verminderung, welche der Gesammtbetrag de 3. en,, m. 2 sollen nach Verlauf von sechs Monat e i. i iegenden Nachricht ist in dem Directi ons Berke auf Grund der Kündigungs-Verhandlung nöthigensalls durch Sun bhasta ̃ nnen-Baufonds den letzt Jahren nach den U rlagen dachten Tage ah Passagiere, welch! über naten vom ge- einer Rentenbank der Preis für ein solches Quittungsbuch auf 2 Sgr. wa, n, , ö : , ü

See oder von irgend 6 Pf. bestimmt, und dieser Preis ist vorläufig auch in das Schema veiautreiben