158 Bekannimachung.
Der Rittergutsbesitzer Johann Adolph Wun— dersitz, jetzt zu Rissen wohnhaft, und seine Ehe— gattin Hermine Florentine Auguste, geborne Stu— dent, haben in der gerichtlichen Verhandlung vom 11. Dezember 1852 die bisher unter ihnen be— standene Gemeinschaft der Güter ausgeschlossen. Züllichau, den 23. Dezember 1852.
Königliches Kreisgericht. II. Abtheilung.
12 Bekanntmachung.
Die General-Direction der allgemeinen Witt⸗ wen⸗Verpflegungs-Anstalt macht, in Gemäßheit der ihr im §. 36 des Königlichen Patents und Reglements vom 28. Dezember 1775 vorge⸗ schriebenen Verbindlichkeit, in nachfolgendem Ver zeichnisse die Nummern derjenigen Receptions- Scheine bekannt, von welchen die Beiträge ge⸗
nwärtig respektive für einen, für zwei und drei Termine rückständig ind. .
Sit fordert zugleich die Restanten für einen und zwei Termine hiermit auf, im nächsten Termine
lad)
en i, . ö. die Rückstände, nebst der reglements mäßigen Strafe und dem sodann wiederum fälligen Bei— trage, also überhaupt respektive das Dreifache und das Siebenfache eines Beitrags, ohnfehlbar zu berichtigen. Diejenigen Restanten für zwei Termine, welche dieser Aufforderung keine Folge leisten, haben zu erwarten, daß sie, mit Verlust der versicherten Pensionen und respektive ihrer Antritisgelder, von der Anstalt gänzlich ausge— schlossen werden. . .
Den jetzigen Restanten für drei Termine aber wird bekannt gemacht, daß sie von der Anstalt erkludirt, mishin ihre Receptionsscheine ungültig eworden und respektive ihre Antrittsgelder ver— . sind. ö
Berlin, den 17. Januar 1853. General⸗Direction der Königlich preußischen
allgemeinen Wittwen⸗Verpflegungs-⸗Anstalt.
Frhr. von Monteton.
V gnzei ch ni ß derjenigen Interessenten, welche im , . 1. Oktober 1852 mit den Beiträgen g. Rückstand geblieben
ind.
A. Restanten für 1 Termin:
Nr. 6352. 10862. 12800. 13022. 13421. 14478. 14862. 15507. 15534. 15887. 16901. 16999. 17592. 18306. 18759. 19032. 19019. 19263. 19544. 19557. 20840. oo 211 5t, 2tnI8. 24702, 21726. 21733. 21877. 22119. 22431. 22805. os. 230904 23115. 23325. 23457. 23814. 24500. 24676. 24745. 24845. 24933. 25826. 25922. 26546. 27002. 27389. 27468. 27800. 28005. 28168. 8 , 8679, 29036. 29675. 29984. 30017. 30096. 30149. 30387. 30814 b. 31689. 31815. 31821. 31885. 31916. 32068. 32082. 32311. 32478. 33020 J3151. J3536, 83819. 33820. 34031. 34138. 34217. 34587. 34764. 35105. 35161. 35166. 35748. 36043. 36177. 36304. 36635. 36669. 377 58. 37832, 37943. 37991 b. 38207. 38226. 38317. 38394. 38424. 38595. 38757. 39075. 39378. 39488. 39611. 39828. 40260. 140278. 40402. 40490. 40564. 40804. 40988. 41146. 41159. 41378. 41431. 41819. 42250. 42297. 42643. 43087. 43099. 43120. 3439. 43470. 43677. 43976. 44086. M4132. 44257. 4604. 45125. 45144. 45207. 45370. 5384. 45390. 45481. 45515. 45534. 45539. 45570. 45614. 45874. 46022. 46177. 46491. 46745. 46791. 46816. 47059. M7513. 47924. 4817 6. 48252. 48284. 48306. 48656. 48721. 8781. 48793. 48960. 48011. 49250. 49375 49545. 49562. 50033. 50194. 30265. 50257. 50265. 50273. 50345. 50463. 50465. 50516. 50635. 50643. 50675. 50699. 50720. 50807. 50832. 51007 B. Restanten für zwei Termine: 16159. 22029. 24086. 26293.
27634. 27736. 27762. 28295. 30764.
33315.
168
35591. 41690. 44599. 45146. 47255. 18091. 49063. 49756. Restanten für drei Termine
exkludirt: 7289. 36225. 47799. 4793
128851.
34303. 39429.
34260. 39108. 44418. 47883.
.
35594. 41733.
36313. 43465. 47329.
Nr. 11671. 44622.
39980. 18386.
1251 ,, in Ablösungssachen.
Die bei der Königlichen General⸗-Kommission der Provinz Sachsen zu Stendal anhängige, dem unterzeichneten Spezial⸗-Kommissarius zur Leitung übertragene Ablösung der dem Allodial— Rittergut Kropstädt, witten berger Kreises, zustän— digen Abgaben und Prästationen aus den Dör— fern Kropstädt, Weddin, Wüstemark wird zur Ermittelung unbekannter Interessenten und zur Feststellung der Legitimation in Gemäßheit des Ss. 109 des Gesetzes über die Ablöfung der Reallasten vom 2. März 1850 hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Alle diejenigen, welche bei dieser Auseinander— setzung aus irgend einem Rechtsgrunde ein noch nicht zur Verhandlung gezogenes Interesse zu haben vermeinen, werden aufgefordert, sich damit spätestens bis zu dem,
auf den 16. März 1853 in meinem Geschäftszimmer, Coswiger Straße hierselbst, angesetzten Termine zu melden, widrigenfalls sie die Auseinandersetzung selbst im Falle der Verletzungen gegen sich gelten lassen müssen und mit keinen Einwendungen dagegen weiter gehört werden können.
Insbesondere werden die auf das Rittergut Kropstädt unter Rubr. III. Nr. 4 eingetragenen, ihrem Aufentha te nach unbekannten Gläubiger: Unter⸗Dixektor Anton Friedrich von Krosigk und dessen männliche Descendenz und der Kammer junker Ferdinand Anton von Krosigk und dessen männliche Descendenz, resp. die Lehnserben des Unter-Direktors von Krosigk, der Gesammtrath Gebhardt Anton von Krosigk, Bernhardt Friedrich von Krosigk, Regierungstath Karl Magnus Hein—
rich von Krosigt und Änton Eschwin von Krosigk, davon in Kenntniß gesetzt, daß ein im Deposito⸗= rium des Königlichen Kreisgerichts zu Witttnberg befindliches Ablösungs- Kapital von 4560 Rihlr. auf Antrag der Besitzer des Ritterguts Krop— städt zur Abzahlung eines unter Rubr. III. Nr. 6 des Hypothekenbuchs von Kropstädt einge— tragenen Kapitals mit verwendet werden soll, und daß auch die übrigen aus vorstehenden Ab— lösungen einzuzahlenden Kapitalien in ähnlicher Weise angelegt werden sollen.
Den Hypothekengläubigern steht es frei, zu ver⸗ langen, daß die Schuldner die ihnen ausgesetzte Kapital-Abfindung entweder zur Wiederherstel—= lung der geschmälerten Sicherheit oder zur Ab— stoßung der von ihnen eingetragenen Kapitals posten, so weit sie dazu reicht, verwenden. Kann oder will der Schuldner weder das Eine noch das Andere bewerkstelligen, so sind die Hypotheken= gläubiger befugt, ihre Kapitalien noch vor der Verfallzeit aufzukündigen.
Von diesem Rechte muß aber binnen 6 Wochen spätestens in dem oben auf den 16. März d. J. anberaumten Termine Gebrauch gemacht werden, widrigenfalls das Hypothekenrecht auf das abge— tretene Pertinenz und auf das Ablösungs-Kapi— tal erlischt.
Wittenberg, den 25. Januar 1853.
Der Königliche Kreisrichter Woppisch.
1125 , . Der Besitzer des Ritterguts Liebenow hiesigen Kreises der Neumark wird als Ablösung der auf dem Kossäthengute Nr. 13 daselbst und dessen Parzellen Nr. 75, 76, 77, 78 haftenden Real⸗ lasten eine Abfindung von 386 Thlr. 20 Sgr. z Pf. in Rentenbrlefen resp. baar erhalten. Die dem Aufenthalte nach unbekannten Real⸗ Gläubiger von Liebenow:; 2) George Friedrich, Balthasar Adolph, Hans Sigismund von Beer— felde wegen 4006 Thlr. Lehnstamm ex recessu vom 19. Juli 1755, b) Ulrike Friederike Wil- helmine von Beerfelde wegen 12 000 Thlr. ex
recessu vom 18. August 1838, e) Frau Earoline
Redaction und Rendantur:
von Beerfelde geb. Boldt wegen 11,900 Thlr. aus dem Vertrage vom 18. März 1842, oder deren Erben werden aufgefordert, sich binnen 3 Monaten, spätestens bis zun, schriftlich oder mündlich bei dem Unterzeichneten zu erklären, ob sie verlangen, daß jene Abfindung zur Wiederherstellung ihrer geschmälerten Sicher⸗ heit oder zur Abtragung der zuerst eingetragenen Kapitalsposten verwendet werde, widrigenfalls ihr Pfandrecht darauf erlischt. Landeberg a, d. W., den 20. Januar 1853. Der Kreisrichter Hartmann als Spezial⸗ Kommissarius.
. Bekanntmachung.
Die Lieferung von circa 350 Rieß lithogra— phirten Formularen soll im Wege der Submission in Entreprise gegeben werden. Die Lieferungs—⸗ Bedingungen, so wie die beiden Schema sind bei der unterzeichneten Direction einzufehen und die Offerten bis zum 7. Februar E. versiegelt einzu— reichen.
Berlin, den 26. Januar 1853.
Königliche Telegraphen-Direction. Notte bohm.
[126 Burladingen im Ober⸗Amtsbezirk . Hechingen.
Für hiesigen Marktflecken, welcher — im Besitz einer Apotheke — mit seinen 1500 Einwohnern und in der Umgebung von noch sechs andern, kaum eine Stunde entlegenen Ortschaften bedeu— tende Praxis gewährt, soll bis Ende April d. J. wieder ein Arzt, der zugleich Wund- und Hebarjt ist, angestellt werden. Berselbe erhält nebst schö⸗ ner Wohnung und 5 Klafter Buchenholz 176 8F1. Wartegeld von der Gemeinde. Zu diefer Stelle Lusttragende wollen — unter Vorlage ihrer Zeug⸗ nisse — binnen 4 Wochen sich wenden an
das Königl. preuß. Vogtamt. Pfiste r. Den 25. Jannar 1853. 1
1435 Ediktal⸗-Citation. Nachdem die Erben des verstorbenen Handels- iannc Herrmann Mathes Guntermanns dahier, dessen Nachlaß mit der Rechtswohlthat des Inventars angetreten und behufs der Konsta—⸗ tirung der Nachlaßmasse auf öffentliche Vorladung der unbekannten Gläubiger angetragen haben; so werden alle diejenigen, welche an Guntermanns Nachlaß aus irgend einem Rechtsgrunde An— sprüche zu haben glauben, hierdurch geladen, den 9. April 1853, welcher zum Anmeldungstermine anberaumt wor— den, persönlich und nach Befinden mit den Ehe— männern oder durch die Vormünder an hiesiger Gerichtsstelle zu erscheinen, ihre Ansprüche uñer der Verwarnung, daß sie außerdem derselben, so wie der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand werden für verlustig geachtet werden, anzumelden und zu bescheinigen, mit dem Kontradiktor und nach Befinden unter sich über deren Richtigkeit und Rangverhältniß rechtlich zu verfahren, bin= nen 6 Wochen zu beschließen und den 26. Mai 1853, der Publication eines Präklustobescheides, welcher in Ansehung der Außenbleibenden, Mittags 12 Uhr, für eröffnet erachtet werden wird, sich zu gewär—= tigen, hiernächst in dem auf den 4. Juni 1853 anberaumten Verhörstermine anderweit an hiesiger Gerichtsstelle zu erscheinen und den Abschluß eines Vergleichs zu versuchen, indem diejenigen, welche nicht erscheinen und sich über Annahme der Ver— gleichsvorschläge nicht oder nicht bestimmt erklä⸗— ren, für einwilligend werden geachtet werden. Für den Fall, daß ein Vergleich nicht zu Stande kommen sollte, haben die Interessenten , . der Inrotulation der Atten zum Verspruch sich zu gewärtigen. Auswärtige Gläubiger haben zur Annahme künftiger Ladungen Bevollmächtigte im hiesigen Orte zu bestellen. Elterlein, am 23. Oktober 1852. Das Stadtgericht allda. 1
Schwieger.
Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober ⸗Hosb uch druckerei.
Adennement detragt
71 27 Sgr. für t Jahr in allen Theilen der Aonarchte ah*r
Preis Erhöhung.
Mit geiblätt (Dreuß. Adler-3citung) in Serlin: 1 Kthlr. 17 Sypr. 6 Pf., in der ganzen Konarchie: 1èẽRtihlr. 273 3gr.
— — —
Königlich
Preußi scher
Alle Ppost ⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen gestellungen an, für Serlin die Expeditionen des Königl. Preuß. Sigats Anzeigers. e Maner⸗Straße Nr. I., und 22 der Preußischen Zeitung, Ceipziger= . Straßt Ur. 14. ;
— —
2
. * . 8
M 26.
Berlin, Sonntag den 30. Januar
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Kaufmann Gu stav Warnecke zu Frankfurt a. M. den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; so wie
Dem bet der Königlichen technischen Deputation für Gewerbe angestellten Fabriken-Kommissions-Rath Brix den Charakter Geheimer Regierungs-Rath; und
Dem Geheimen Kanzlei-Direktor Pesch im Ministerium Handel und Gewerbe den Charakter als Kanzlei-Rath zu
leihen.
stiz⸗Meinisterium.
e ffend
*
. Dez des öffentlichen gerichtlichen
ember 1852 fig keit Berkaufs verbotener Waffen und anderer Sachen, ieben werden
mit denen gesetzlich kein Handel getr
. dar s.
Strafgesetzbuch §. 345
Der Ober-Staatsanwalt daselbst hat dem Justiz-Minister die in n Gerichts-Behörden benden polizeilichen Untersuchungssache wegen Führung verbotener
2
Anzeige gemacht, daß in einer bei dem Kreisgericht zu W. schwe— J Koe c Waffe e ächst scht Waffen die in Beschlag genommenen Waffen demnächst nicht nichtet, sondern öffentlich verkauft worden sind. J Der Justiz-Minister muß dem Ober-Staatsanwalt darin
ver⸗
. bel⸗
treten, daß dies Verfahren nicht angemessen erscheint. Wenn die
.
Sachen wegen ihrer Gemeingefährlichkeit
ausschließt und den Privatpersonen den
Strafe verbittet, so kann es nicht für
chen Behörden, nachdem Me ö
Gesetzgebung bestimmte vom Verkehr überhaupt Handel mit denselben bei Strafe ctet geeignet erachtet werden, daß die gerichili zörden, die Beschlagnahme erfolgt ist, sie nunmehr durch öffentlichen kauf in den Verkehr zurückhringen. . Der öffentliche Verkauf in Beschlag , nur dann stattfinden, wenn dieselben, wie z. B. Sägen, Beile und Aexte, welche zur Begehung des Holzdiebstahls gebraucht . Waaren, die bei Steuer-Contraventionen konsiszirt worden, im All⸗ gemeinen vom Verkehr nicht ausgeschlossen sind. 4 mit gewissen Gegenständen nicht unbedingt , 6 ug einzelnen dazu besonders autorisirten Personen gestat e rie . ö. der Handel mit Giften oder mit an sich untadelhaften und unschäd⸗ lichen Arzeneien (8. 345 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs ) , , Gegenstände dieser Art, wenn sie in Beschlag ,,, den Gerichts-Behörden verkauft werden, ger . ö. sonen, welchen der Handel mit solchen Gegenständen polizeilich ge— stattet ist. 3 Dagegen darf ein Verkauf von Sacher überhaupt nicht Handel getrieben werden soll, ständen stattfinden, vielmehr sind Gegenstände der
mit denen gesetzlich
Art zu vernichten.
209
ͤ 9 . 141865 Berlin, den 22. Dezember 1892.
An
z Königliche Appellationsgericht zu
Ist der Handel Königliche Kreisgericht so können
Per⸗
soll, unter keinen Um-
Vorstehende Verfügung wird den Gerichten und Beamten der
—ů 1
Staats-Anwaltschaft hierdurch zur Nachachtung mitgetheilt.
J . ö K 1239 Berlin, den 22. Dezember 1852.
Der Justiz⸗Minister
Simons.
An
An sämmtliche Gerichte und an die Beamten
der Staats-Anwaltschaft.
901 * , ö O ; 6. K Allgemeine Verfügung vom 12. Januar 1853 —
betreffend den Begriff der „Krankheit“ oder „Ar⸗—
beitsun fähigkeit“ im Sinne des §. 193 des Straf⸗—
gesetzbuchs.
Die Königliche wissenschaftliche Deputation für das Medizinal⸗
4 . 1 J ö. ; 1 ö 64 8. .
wesen hat vor Kurzem Veranlassung gehabt, über die Frage: was unter Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit von einer längeren ö . 2 2 ͤ 2 ö — ö 9. 8 1032 8e* 68361 = . ö. als zwanzigtägigen Dauer im Sinne des §. 193 des Strafgesetz⸗
buchs zu verstehen sei, J .
ein Superarbitrium abzugeben. Da der Inhalt desselben für die 3. ⸗ 9 . 68* — 3314 5 * 5 und für die Beamten der Staats-Anwaltschaft
e, . 9 834 88a cht ö ch tem e , n r von Interesse ist, so wird das gedachte Gutachten nachstehend zur
Kenntnißnahme mitgetheilt.
9 6
* . . d,, * . Berlin, den 12. Januar
8 O 9 * 57 Der Justiz-Minister.
6 11 h ö 3 . ö n 9. 695 — 49616 r S uvperarbitrium der wissenschafstlichen Ve putat ion sur
das Medizinalwesen.
In der Untersuchungssache wider den Häusler T. hat das
zu B. unter dem 27. September c. durch das hohe vorgeordnete Ministerium ein Superarbitrium von uns requirirt, das wir hier folgen lassen,. J . 27. Junt c. gerieth der Häusler T. mit seiner Ehefrau in Streit, der folgende Mißhandlung zur Folge hatte. Er schleppte sie bei den Haaren zur Stube hinaus und wieder herein, schlug si mit einem dicken Stock über Achsel, Hände, Arme, Rücken und wo er nur hintraf, nahm dann einen Besen und schlug sie auch damit wieder, namentlich ins Gesicht, und endlich noch mit einem. soge⸗ nannten Hackeisen. Am folgenden Tage, den 2ssten jd. fing er abermals Streit an und schlug sie mit einem daumdicken Stock und
it den Fäusten. .
. 4 . 39 stellle, nach vorangegangener Untersuchung, der Königliche Kreis-Physikus Dr. M. ein Attest aus, wonach bei der Königliche Kreis-Physikns Dr. M. e . ꝛc. T. am 29. Juni gefunden worden waren:; braunblaue Streifen auf den Schulterblättern bei starker Geschwulst und Schmerz g= keit, thalergroße schwarzblaue Geschwulst auf n, n, 8 Querstreifen von blaubrauner Farbe am rechten Oberarm, der ge⸗
Am