1853 / 31 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1064 Protlama. Es werden hiermit 1. als Verschollene:

1) der Kasimir Joseph Danowski, Sohn der zu Kulm verstorbenen Großbürger Joseph und Marianna gebornen Turska Banowskischen Eheleute, geboren den 5. März 1784, welcher Kulm vor 40 Jahren verlassen und im Jahre 1814 von Görlitz aus, wo er Platz⸗Komman⸗ dant gewesen ist, die letzte Nachricht von sich gegeben hat;

die Karoline Taube, geboren den 3. Juni 1800, welche mit ihrer Mutter Anna, verwittwet gewesenen Taube, später ver—= ehelichten Malzahn, gebornen Frohwerk, nach Rußland gezogen sein soll und seitdem nichts von sich hat hören lassen; der dem Namen nach unbekannte Ehe— mann der inzwischen für todt erklärten Elisabeth Becker, welcher vor länger als 34 Jahren nach Rußland verzogen sein soll und von dessen Leben und Aufent— haltsort seitdem keine Nachricht einge—= gangen ist; der Schneider Stanislaus Owezynski, welcher in seinem 17ten Lebensjahre von Kulm aus nach Polen gegangen ist und seitdem, nach Verlauf von 44 Jahren, nichts von sich hat hören lassen; die Anna Owezynska, eine Schwester des ad 4 gedachten Schneiders Stanis⸗ laus Owezynski, welche sich vor 40 Jahren von Kulm nach Posen begeben und seitdem keine Nachricht von sich gegeben hat; der Buchbinder Samuel Friedrich Hahn und dessen Ehefrau Christine geborne Lutter, welche im Jahre 1806 nach Brzizin in Polen verzogen sein sollen, und von denen angeblich die Christine Hahn im Jahre 1808 oder 1809 zu Erdmannsweiler, einer deutschen Kolonie in Nussisch⸗ Polen, der Samuel Friedrich Hahn im Jahre 1813 oder 1814 in Brzizin verstorben ist; der Eigenthümer Wilhelm Reetz, welcher sich im Jahre 1830 von Friedrichsbruch in die Gegend von Strasburg entfernt und stitdem nichts von sich hal hören lassen; der Jacob Reetz, Sohn des zu 7 er⸗ wähnten Wilhelm Reetz, welcher sich im Jahre 1826 von Friedrichsbruch nach Polen entfernt und von da ab keine Nachricht von sich gegeben hat; der Johann Wolowsti, Sohn des Stephan Wolowski, geboren den 6. Juli 1788, welcher sich in dem Alter von 20 Jahren von Trzeianno entfernt hat, ins russische Militair eingetreten sein soll und seitdem nichts von sich hat hören lassen, so wie deren unbekannte Erben und Erbnehmer, insbesondere der Sohn und die Tochter der Buchbinder Hahnschen Eheleute, nämlich der Frie—⸗ drich Franz Hahn und die Helene Bock, geborne Hahn. II. Die unbekannten Erben und deren Erben oder nächsten Verwandten folgender Personen:

1) des zu Briesen am 1. Januar 1847 ver⸗ storbenen Einwohners Mathias Sielski;

2) des zu Rybinies am 3. Oltober 1849 verstorbenen Knechls Joseph Herrmann;

3) der am 20. Juni 1851 in einem Alter von noch nicht 44 Jahren verstorbenen Florentine Wilhelmine Behrend, einer unehelichen Tochter der vor ihr mit Tode abgegangenen Einsassenfrau Maria Steltner geborne Behrend,

aufgefordert, sich im Termine den 46. Zuni 4853, Vormittags 11 uhr, vor dem Kreisgerichts-Nath Wollenschläger oder

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vor diesem Termine bei Gericht persönlich oder schriftlich zu melden und weitere Anweisung zu erwarten. Erfolgen die Meldungen nicht, so werden die unter J. aufgeführten Verschollenen für todt erklärt, und es wird deren nachgelassenes Vermögen ihren Erben verabfolgt werden.

Ferner werden die Verlassenschaften der zu II. . Verstorbenen als herrenloses Gut dem iskus verabfolgt werden, und die erst nach er— folgter Präklusson sich meldenden Erben alle Handlungen und Verfügungen des Fiskus anzu— erkennen und zu übernehmen schuldig, von ihm weder Rechnungslegung, noch Ersatz der erhobenen Nutzungen zu fordern berechtigt, sondern sich le— diglich mit dem, was alsdann noch von der Erb— fiel vorhanden wäre, zu begnügen verbunden eien.

Kulm, den 20. Juli 1852.

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

[149] Eichen⸗Borke⸗Verkauf.

Es soll am Sonnabend den 19.5. Fe— bruar c., Vormittags 11 Uhr, im Gasthofe zur Stadt Küstrin in Kustrin die in diesem Frühjahr von Eichenholz -Einschlägen zu gewinnende be— putzte Borke:

15 circa 10 Klafter aus der Revier⸗Verwaltung Reppen, und zwar aus dem AUnterforst Reppen J. Jagen 22: 77 Klafter, und aus dem Unterforst Neuendorf J. Jagen 13: 25 Klafter; circa 10 Klafter aus der Revier⸗Verwaltung Massin, Unterforst Dolgensee Jagen 60, und circa 2 Klafter aus der Revier⸗Verwaltung Neumühl, Unterforst Schaumburg II. Jagen 19 c., am sogenannten Kaiserstuhl,

im Wege der Lieitation öffentlich an den Meist— bietenden verkauft werden. Zu den in dem Ter— mine näher bekannt zu machenden Bedingungen gehört namentlich auch die, daß zur Sicherheit der Gebote ein Viertheil des muthmaßlichen Kauf— preises an den bei der Licitation anwesenden Forstkassen⸗Rendanten zu zahlen ist.

Forsthaus Reppen, Massin und Neumühl, den 31. Januar 1853.

Die Oberförster ,, wald, ntriey.

Bekanntmachung.

Ostbahn.

also: Zug II. Zug IV. Zug VI. Mittags Nachts Mittags um 10 u. 33 M. 11 U. 38 M. 1 U. 57 M. aus Braunsberg abgeht und um 12 U. 56 M. 2. 52 M. 5 n. 22M. in Marienburg ankommt. Für die aus Marienburg nach Braunsberg ab gehenden Züge wird, wie für die ganze übrige Ostbahn, der bisherige Fahrplan un⸗ verändert beibehalten, jedoch wird bis auf Weiteres in Folge höherer Bestimmung auf

Redaction und Rendantur:

die Ankunft der Posten von Dirschau in den Fällen, wo solche nicht rechtzeitig ein— treffen, bis zwei Stunden mit der Ab— fahrt der Züge aus Marienburg ge— wartet werden. Ueber den Gang der ad 1 hiernach abgeänderten Züge werden spezielle Fahrpläne veröffentlicht. Bromberg, den 25. Januar 1853. Königliche Direction der Ostbahn. Wernich. C. Hoffmann.

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liso] Königliche Ostbahn.

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.

3 .

Die Lieferung von 10,400 Stettiner Last Coals, 72 preußische Scheffel, abzuliefern frei auf dem Ufer an den Bahnhöfen Stettin, Danzig, Elbing und Königsberg in dem Zeitraum vom 14. Mai bis ultims Oktober d. J., soll in 7 Loosen im Wege der öffentlichen Submission verdungen werden. .

Es ist hierzu ein Termin am 26. Februgr d. J. Vormittags 11 Uhr, in unserem Geschäfts-Lokale auf dem hiesigen Bahnhofe angesetzt, und sind Offerten versiegelt und portofrei unter der Adresse der unterzeichne— ten Direction bis zu vorbezeichnetem Termin mit der Bezeichnung: .

„Coaks-Lieferung für die Königliche

Ostb ahn“, hierher einzureichen.

Die Bedingungen liegen in unserem Central— Büreau, so wie in den Büreaus der Betriebs Inspection zu Stettin, der Stationen Danzig und Elbing, so wie bei dem Abtheilungs-⸗-Bau⸗— meister, Bau-⸗Inspektor Spott in Königsberg zur Einsicht aus, und können Abschriften auf porto— freie Anfrage bei uns verabfolgt werden.

Bromberg, 27. Jannar 1853.

Königliche Direction der Ostbahn.

——

*

Thüringische Eisenbahn.

Belag ng chung.

und

Wagenreifen,

Schmiedeeisen⸗Abfälle,

J messingene Siederohre, kupferne Feuerbuchsplatten, Brandringe,

Bogenfedern, Cementstahl⸗Brocken, Gußstahl⸗Brocken,

welche behufs Räumung aus freier Hand ver—

kauft werden sollen. Gebote auf obige Bestände

werden bis zum 15. Februar cr. angenommen.

Die Zahlung muß baar, die Abfuhr innerhalb

14 Tagen nach ertheiltem Zuschlage erfolgen. Erfurt, den 31. Januar 1853.

Die Direction der Thüringischen Eisenbahn.

124 12

124 *

Kottbus⸗Schwieloch-See— lis! Eisenbahn.

Die Dividende für 1852 ist auf 3 Rihlr. für jede Actie 2 100 Rthlr. festgesetzt und gegen Ab— gabe des Dividendenscheines Nr. 1 bei unserer Hauptkasse zu erheben. Außerdem laden wir Lie Herren ÄActionaire zu einer außerordentlichen Ge— neral⸗Versammlung auf den 11. März e., Vormittags 10 Uhr, in hiesigen Bahnhof ein, um Beschluß zu fassen über die Abtretung einer Parzelle zur Anlegung eines Packhofes. . Die Legitimation ist bis zum Tage vorher zu führen. Kottbus, den 1. Februar 1853. Die Direction.

Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.

Das Sachregister zu den im Staats-Anzeiger vom 1. Juli 1851 bis ultimo Dezember 1852 en e nen Gesetzen, Verordnungen und Bekanntmachungen ist nunmehr erschienen und zu dem Preis von h 7 Sgr. zu beziehen: in Berlin durch die Expedition des Staats-Anzeigers, Mauerstraße No. 54. außerhalb jedoch nur durch die Königlichen Post-Anstalten (ohne Preiserhöhung).

gas Absnnemen 1 betragt: ö 2 sgr. für K Jahr n alen heilen der Ranarchie ahn Preis - Erhöhung. . Nit geiblatt (Breuß. Adler-3ꝛitunt) n gerlin: 1 KRthlr. 17 Sgr. 6 Hf.

in der ganzen KÄonarchie:

1 küthir. 275 Sgr.

Ale Po- Anstalten des n und Auslandes nehmen gSestellungen an,

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3 Nr. 4., und der Hreußischen Zeitung, Ceipziger-= straße Ur. 14. .

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die Revision der in der Deich- un Niederung an der Oder vom zuni 1 Deichrolle vorschriftsmäßig stattgefunden hat, und u gegenwärtigen Verhältnif

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Deichrolle für baldigen Einführung für das Ober- und das Nieder⸗ unter Vorbehalt anderweiter Revision, Wirksamkeit treten zu lassen. . In Rücksicht auf die mit Zustimmung der Int d befolgten, von 1717 abweichenden Mir

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Die nach Kap. J. und II. der Deich⸗ und Ufer-Ordnung vom z. Junt 1717 bisher üblich gewesene Natural -Unterhallung de Deiche durch die Interessenten hört mit dem 1. Januar 1855 au]

*

und die im Kap. XV. oaselbst erwähnten Tamm“ Ruthen. un Vieh-Gelder fallen weg. An die Stelle der Natural⸗ Un erhaltung der Deiche und an die Stelle der Damm Ruthen⸗ und Bieh Gel⸗ der treten behufs Bestreitung der Deich. Unterhaltungskosten

* ö ö ( 5 * ö * sonstigen Ausgaben die durch die

) und eue Deichrolle festgesetzten baa—⸗

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* * a awrynd 212 5 2 6 Eo wort N 8 948 den oder abändernden späteren Verordi e sse

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Im Uebrigen bleiben für jetzt die Bestimmungen der Deich⸗ üfer-Ordnung vom 23. Juni 1717, mit den dieselbe ergänzen⸗

jungen in Kraft; namentlich senten zur Natural-Unterhal⸗

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wird in der Verpflichtung der t. tung der Gräben und in ihrer Verpflichtung zu den verfassungs⸗ mäßigen Natural-Leistungen für den Schutz und die Vexth idigung der Deich Anlagen bei Hochwasser und Eisgang, durch Einführung zenen Deichrolle nichts geändert.

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9 —— 96 CLI kKrarmnmne Her 2 310 Yi ch nach ECinführung ver neuen ichrolle soll eine Revision derselben vorgenommen werden. Ueber 6 414859 119 99ßv= n M s. . 24 S858 angebrachten Beschwer⸗

de ie in dieser Zeit bis zun . an hten; g zu Frar 6 O., nach Anhörung von J. 1

hat die Regi g zu Frankfurt a. n Sachverständigen, in ter Instanz zu entscheiden; binnen vier Wochen nach Bekanntmachung tscheidung ist der Rekurs fi lan ich Angelegenheiten zu⸗

Beschwerdeführer, die selben

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j an das Ministerium für landwirthschastliche lässig. Die Kosten der

wenn die Beschwerde verworfen aus der Deichkasse zu bestreiten.

Untersuchung

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Diese Verordnung ist durch die

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ren Geldbeiträge der Interessenten, nachlolget, 39 9 . Januar und 1. Juli jeden

welche in halbjährlichen Terminen am . Januar Jahres pränumerando in derselben Weise, wie die beiträge zur Deichkasse einzuziehen, beziehun, ,

Zur Deichkasse fließen auch die Erträge der , den Deichen, insoweit nicht einem Dritten ein Recht darauf zusteht.

bisherigen Geld⸗

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Die in der Deichrolle festgesetzten Geldbeträge = n ,,, alljährlich von den Interessenten zu zahlenden ,,, . Kassen-Beiträge, doch bleibt der Sozietäts⸗Verwallung 3 ö ö. im Fall des Mehrbedarfs höhere Beiträge nach, dem D ., . ö Deichrollen mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde auszuschreiben

und einzuziehen.

beziehungsweise beizutreiben sind.

Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den Kaiserlich russischen Obersten und Adjutanten Seiner lichen Hoheit des Großfürsten Thronfolgers, von Sam⸗ . fen lerberg und Grafen von Lambert, zwelter Klasse, so wie dem Leibarzt Seiner Kaiserlichen Hoheit, Wirklichen Staatsrath Dr. Jenochin,

pen Stern zum Rothen Adler-Orden zweiter Klasse zu verleihen.

Kaiser ! 3 sonoff, Grafen von Ad ven Rothen Adler-Orden