brock im Parteienzimmer Rr. 2 des hiesigen Ge⸗ richts an.
Wer sich in diesem Termin nicht meldet, wird mit seinen Ansprüchen an die Masse ausgeschlossen, und ihm deshalb gegen die übrigen Gläubiger ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden.
Banzig, den 12. November 1852. Königliches Stadt- und Kreisgericht. J. Abtheilung.
1748 Ediktal⸗Vorladung
der Gläubiger in dem Konkurs - Prozesse über
das Vermögen des hiesigen Gastwirths Johann Heinrich Klein.
Ueber das Vermögen des hiesigen Gastwirths Johann Heinrich Klein ist am 25. August d. J. der Konkurs-Prozeß eröffnet worden.
Der Termin zur Anmeldung aller Ansprüche an die Konkurs- Masse steht am 8. März 1853, Vormittags 41! Uhr, vor dem Hrn. Stadt- und Kreis-Richter Dr. Hambrock in dem Hülfslokale des Gerichts in der großen Mühlengasse hierselbst an. Wer sich in dlesem Termine nicht meldet, wird mit seinen Ansprüchen an die Masse ausgeschlossen und ihm deshalb gegen die übrigen Gläubiger ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden.
Zu Mandatarien werden die Herren Rechts⸗ Anwalte Martens, Völtz und Boie in Vorschlag gebracht. Zugleich wird angenommen werden, daß die ausbleibenden Kreditoren in die Beibe⸗ haltung des Justizraths Liebert als Kurator und Kontradiktor willigen.
Danzig, den 13. Dezember 1852.
Königl. Stadt- und Kreisgericht. J. Abtheilung.
179 Protlam a.
Alle, welche an das von den Kaufleuten Glaser und Lumme zu Stettin mittelst Vertrages vom 18. Dezember 1851 an den Kaufmann Koch zu Lauterbach verkaufte, zuletzt als Kornspeicher benutzte und zu Lauterbach belegene Fabrikge— bäude mit Nebengebäuden und dem dazu gehö— rigen Areal aus irgend einem Rechtsgrunde Forderungen und Ansprüche zu haben vermeinen, werden auf den Antrag des Käufers hierdurch geladen, dieselben in einem der auf
den 22. Februar, 8. und 22. März er.,
11Uhr Morgens,
im Königlichen Kreisgerichte hierselbst anberaum⸗ ten Termine anzumelden und zu bewahrheiten bei Strafe des Ausschlusses. Von der Verbind— lichkeit zur Anmeldung sind diejenigen ausge⸗— schlossen, welche auf dem attestirten Postenzettel ihre Forderungen richtig verzeichnet finden wer— den und haben dieselben die Kosten der erfolgen den Anmeldung zu tragen.
Bergen, den 1. Februar 1853.
Königliches Kreisgericht, J. Abtheilung. von Eckenbrecher.
1 Bekanntmachung.
Es soll Freitag, den 18ten d. M., in Merz- wiese beim Gastwirth Bogisch nachstehendes Holz aus dem Königl. Braschener Forstrevier: Jagen 32, 40 — 3 Eichen Nutzenden von 7, 9 und 246 Fuß Länge und resp. 38, 25 und 28 Zoll mittl. Durchmesser, Jagen 34 — 5 Kiefern Schiffsbanhölzer von 40 und 50 Fuß Länge und 15 bis 175 Zoll mittl. Durchmesser, Jagen 24, 34 und A6 circa 1050 Stück Kiefern Bau⸗ und Schneidehölzer von 12 bis 40 Fuß Länge und 4 bis 24 Zoll mittl. Durchmesser, so wie Jagen 34, 46 — 29 Klafter Kiefern Böttcher⸗ holz, sämmtliches Holz fast ohne Ausnahme von ganz vorzüglicher Qualität, bei freier Konkurrenz im Wege der Licitation öffentlich an den Meist- bietenden gegen gleich baare Bezahlung verkauft, wozu Kauflustige an dem gedachten Tage Vor— mitiags um 10 Uhr hiermit eingeladen werden.
Braschen bei Krossen, den 4. Februar 1853.
Der Oberförster. Kreth.
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1768 Bekanntmachung.
Zur Besetzung der erledigten Stelle eines be— soldeten Stadtraths in dem Magistrats⸗-Kollegium
hiestger Stadt ist ein Wahltermin auf den 22. Februar 1853 anberaumt
und werden geeignete Kandidaten,
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welche namentlich auch hinreichende theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen für die städtische Oekonomie ⸗Verwaltung befitzen, zur Meldung eingeladen. Steltin, den 27. Dezember 1852. Stadtverordnete.
li) 8j Königlich Niederschlesisch⸗Märkische Eisenbahn.
Die Lieferung des Bedarfs an Schwellhölzern pro 1853, bestehend: 1) in 10,060 Stück kiefernen Stoßschwellen à9“ lang, 125“ breit uud 8“ hoch; 2) in So, 0600 Stück kiefernen Mittelschwellen 3à 8“ lang, 10“ breit und 6“ hoch; und 3) in 2365 Stück kiefernen Kreuzungs- und Weichenschwellen verschiedener Dimensionen; soll anderweitig im Wege der Submission ausge— geben werden. Hierzu ist ein Termin auf: „Dienstag, den 15. März d. J., Mittags 12 Uhr“, in unserem Geschäfts-Lokale auf hiesigem Bahn⸗ hofe, woselbst die Lieferungs -Bedingungen zur Einsicht ausliegen, anberaumt, bis zu welchem die Offerten versiegelt mit der Aufschrist: „Submisflon zur Uebernahme der Schwellen— Lieferung pro 1853“ frankirt eingereicht sein müssen. Abschriften der Bedingungen werden von hier aus gegen Erstattung der Kopialien ertheilt. Berlin, den 4. Februar 1853. Königliche Direction der Niederschlesisch⸗ Märlischen Eisenbahn.
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. . . J Thüringische Eisenbahn. 175 Bekanntmachung.
Die im Bereiche der Thüringischen Eisenbahn in dem Zeitraume vom 1. Januar bis ultimo Dezember 1852 gefundenen und nicht reklamirten Gegenstände sollen:
Dienstag den 22. März 1853 und die darauf folgenden Tage, von Nachmittag 2 Uhr ab, auf unserm Bahnhof hier öffentlich verkauft wer⸗ den. Etwaige Eigenthums-Ansprüche sind bis
zum Verkaufstermime geltend zu machen.
Erfurt, den 31. Januar 1853.
ie r hi dn der Thüringischen Eisenbahn«- Gesellschaft.
[1761 Niederschlesische Zweigbahn. 1706.
Einnahme im Januar d. J. für 5187 Per- sonen und 58,347 Cir. Güter 7156 Rihlr. 5 Sgr.
6 Pf. Einnahme im Jannar v. J. 6800 Rthlr. — 12 * 1 4149 14 Sgr. In diesem Jahre mehr 349 Rthlr.
31 Sgr. 6 Pf,
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1701
Durch den gegenwärtigen Auszug aus dem heute erkannten, in den Mecklenburg-⸗Schwerin⸗— schen Anzeigen vollständig abgedruckten Proklam,
und mit Bezug auf selbiges, werden auf Antrag D
des Hauptmanns a. D. von Rieben zu Rühn,
als Erbschafts-Kurator der am 29. April v. J. Amalie einer Tochter des weiland Kam-
zu Bützow veistorbenen unverchelich en von Gröning,
merjunkers und Justizraihs von Gröning zu
Wismar und dessen Ehefrau geb. Schnell, sowohl
alle diejenigen, welche ein Erbrecht an die Ver⸗ lassenschaft der genannten Verstorbenen zu haben vermeinen, zur Anmeldung und Bescheinigung desselben, sub praejudicio pro omni, daß die sich Meldenden und Legitimirenden für die alleinigen Erben werden angenommen werden, ihnen als solchen der Nachlaß überlassen, und das Erben⸗ zeugniß wird ausgestellt werden, die nach der Präktlusion sich meldenden Erben aber alle Hand⸗
*
lungen und Dispositionen derjenigen, welche in die Erbschaft getreten, anzuerkennen und zu über⸗ nehmen schuldig sein sollen; im Falle jedoch überall keine Erbberechtigte sich melden sollten, weiter den Rechten gemäß über den Nachlaß wird verfügt werden, als auch diejenigen, welche aus irgend einem andern Grunde Ansprüche und
Forderungen an solche Verlassenschaft zu haben
Redaction und Rendantur:
— — — —
glauben, sub praejudicio pro omni praeclusio- nis et imponendi perpetui silentis, hierdurch peremiorisch geladen: am 7. Mai d. J. Mor⸗ gens zur gewöhnlichen Zeit auf hiesiger Groß⸗ herzoglichen Justizkanzlei nach Abends zuvor ge— schehener Meldung in Person oder durch legiti⸗ mirte Bevollmächtigte zu erscheinen und ihre resp. Ansprüche und Forderungen gehörig anzumelden und zu bescheinigen.
Rostock, den 27. Januar 1853. Großherzoglich mecklenburg - schwerinsche Justiz— Kanzlei.
Martini. F. L. Kossel.
—
261 Verkaufs ⸗Anzeige.
Ba der für das früher als Gasthof benutzte Grundstück — resp. an der Schloß und Kloster⸗ straße sub Nr. 707 und 967 hierselbst belegen — im zweiten Verkaufstermine abgegebene Bot von 17,000 Thlr. Cour. nicht annehmlich befunden ist, so wird ein neuer Termin hierdurch
auf Donnerstag den 17. März 1853.
Vormittags 11 Uhr,
angesetzt, zu welchem Kaufliebhaber vor das un— terzeichnete Amt geladen werden. Die bezüglichen vor etwa 10 Jahren neu erbauten und zu einem Gasthof eingerichteten Gebäude haben eine sehr günstige Lage, einen Saal, viele Logirzimmer und andere erforderliche Räumlichkeiten, sind resp. zu und R Häuser katastrirt und in der städtischen Brandkasse zu 23,350 Thlr. Cour. und 8400 Thlr. Cour. versichert. Die Tradition des Grundstückes findet Johannis 1853 statt. — Der Meistbietende muß im obengedachten Termine eine baare Con- ventionalpön von 1000 Thlr. Cour. zahlen und erhält dann bis auf Genehmigung großherzog— licher hoher Kammer den Zuschlag. — Der be— zügliche Verkauf und Kauf-Kontrakt liegt in hie— siger Amtsregistratur zur Durchsicht bereit, ist dort auch in Abschrift gegen die Gebühr zu be— kommen. Nachweisung an Ort und Stelle er⸗— theilen sowohl der Herr Gastwirth Neudecker, als der Herr Amts-Registrator Schnell hierselbst.
Schwerin, den 3. Januar 1853.
Großherzoglich mecklenburgisches Amt. 11741 N Ankündigung der Vorlesungen an der K. württembergischen land- und forst⸗
wirthschaftlichen Akademie für das Sommerhalbjahr 1853.
1. Hauptfächer. 1) landwirthschaftliche Direktor Walz: spezieller Pflanzenbau, Güter= taxation, Bonitiren nebst Uebungen darin, land⸗ wirthschaftliches Bauwesen; — Professor Sie⸗ mens: landwirthschaftliche Technologie; — Pro- fessor Wendelstadt: Rindviehzucht, Schaf⸗ ucht, Wein- und Hopfenbau, Demonstrationen auf dem Versuchsfeld; — Professor Dr. Rueff: Pferdezucht, Seidezucht; — Garten Inspektor Lucas: Gemüsebau, Demonstrationen im Obst⸗ bau; Inspektor Hintz: praktische landwirth⸗ schaftliche Uebungen; — Oberlehrer Schlipf: Demonstrationen über Bienenzucht; 2) forst⸗ wirthschaftliche: Oberförster Professor Tscher⸗ ning: Forsttaxation, Forstgesetzgebung, Forst⸗ haushalt und Exkursionen; — Professorats verwe⸗ fer Fischbach: Forstschuts, Waldbau und Ex⸗ kursionen.
II. Hilfs wissenschaftliche Fächer. Ober⸗ studienrath Professor Dr. Riecke: praktische Geo⸗ metrie, Stereometrie, Trigonometrie, Waldwerths— berechnung; — Pꝛofessor Siemens: Anleitung im Bodenanalystren und Uebungen darin; Professor Dr. Fleischer; Geognosie, Botanik Pflanzenphosiologie und Exkursionen; — Pro— fessoðr Dr. Rueff: Thierheilkunde; — Professo⸗ ratsverweser Fis Plan⸗ zeichnen; — Se Rechts⸗ kunde.
Ueber die Hilfsmittel der Akademie, die Ein⸗ triltsbedingungen 2c. giebt die Be anntmachung für das Wintersemester in Nr. 189 dieses Blat⸗ tes von 1852, so wie die unterzeichnete Stelle auf Anfragen nähere Auskunft. — Der Anfang der Vorlesüngen ist auf den 1. April festgesetzt.
Im Januar 1853.
Direction der K. württembergischen land⸗ und fotstwirthschaf:lichen Akademie. Walz.
Schwieger.
hbach: Forstbotanik,
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Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober ⸗Hosb uchdruckerei.
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9 . e zur Ergreifung solcher der Desertion anordnen,
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ie Beweise gehörigem Nachweis