und unbekannte Gläubiger bei Strafe der Aus⸗ schließung von dem Konkurs - Prozesse und des Verlustes der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand andurch geladen, den 23. Mai 1853, Vormittags,
in Person oder durch gerichtlich legitimirte, auch zu Abschließung eins Hauptvergleichs instruirte Bevollmächtigte an hiesiger Stadtgerichtsstelle n erscheinen, ihre Forderungen gehörig anzumelden
und zu bescheinigen, sodann wegen derselben mit dem bestellten Güter- und Rechtsvertreter, lo wie unter sich des Vorzugs halber rechtlich zu ver—
fahren, binnen 6 Wochen zu beschließen,
17
7
den 4. Juli 1853
* ᷣ der Alten-Intotulation, und
ven 19. Juli 1853
der Bekanntmachung
achtet werden wird, weiter
den 10. Au gust 1853, Vormittags 10 Uhr,
der Pflegung der Güte, unter der Verwarnung, daß bei dem etwaigen Zustandekommen eines Vergleichs rücksichtlich desselben die aus dem letzt— Ausbleibenden und diejenigen, welche zwar erscheinen, über die Annahme des Vergleichs aber sich nicht oder nicht bestimmt er⸗ fären, als beistimmend werden angesehen wer— den, dafern jedoch ein Vergleich nicht zu Stande
gedachten Termine
kommen sollte, den 24. August 1853 der Akten- Inrotulation, und den 14. Oktober 1853 der Bekannimachung eines Locations, so wie D
den 16. Dezember 1853
der Bekanntmachung eines Distributions⸗Be⸗ scheides, welche Bescheide in Betreff det aus den bezüglichen Terminen bis Mittags 12 Uhr Aus— bleibenden gleich falls für bekannt gemacht erachtet
werden sollen, sich zu versehen.
Auswärtige Gläubiger haben in hiesiger Stadt gerichllich legitimitte Bevollmächtigte zur Annahme bei Vermeidung einer
von Verfügungen für sie
Individual Geldstrafe von fünf Thalern zu be—
Hain, den 16. Dezember Das Stadigericht.
Hofmann, Stadnrichter.
Ediktalladung.
fnung des Konkursprozesses usgetretenen Kaufmanns le von hier werden an⸗— Gläubiger,
Nach erfolgter Eröf zu dem Vermögen des a Adolph Gustav Aeh durch dessen beka so wie Alle, wel grunde Anspt glauben, bei Konkursprozes einsetzung in den
— —
nnte und unbekannte che aus irgend rinem Rechts— en Vermögen zu haben
üche an dess chließung von dem
Strafe der Auss se und des Verlustes der vorigen Stand, geladen, den 20. Mai 1853,
in Person
eines Präklusiv-Bescheides, welcher rückichtlich der aus letzterem Termine bis Mittags 12 Uhr Ausbleibenden für publizirt er=
oder durch gerichtlich lbschließung eines Hauptverg an hiesiger Stadtge⸗ ihre Forderungen gehö— bescheinigen, sodann we— nit dem bestellten Konkursventreter, rität halber rechtlich zu zu beschließen,
Vormittags, legitimirte, zu instruir te Bevollmächtigte richtsstelle zu eischeinen, rig anzumelden gen derse e unter sich der Prio binnen 6 Wochen
den 30. Juni 1853 er Akten⸗Inrotulation und
den R Bulk der ekannimachung eines Ausschließungs⸗Be⸗ scheides, welcher rücksi Termine bis Mittags 1 publizirt erachtet werden soll, ferner den 5. August 1853,
„ der Pflegung der Güte, unter ei dem etwaigen Zustande⸗ gleichs rücksichtlich desselben die und dlejenigen, welche zwar er⸗ e Annahme des Vergleichs aber erklären, ehen werden, dafern ;
*r fallt men 1jollte
verfahren,
chtlich der Uhr Ausbleibenden
Vormittags 10 Uh der Verwarnung, kommen eines Ver Ausbleibenden scheinen, über di sich nicht oder nicht be stimmend werden angeß ein Vergleich nicht zu Stande ko
den 18. August 1853
als bei⸗
. „Inrotulation Und
Oktober
Verlag der eckerschen Geheimen
der Bekanntmachung eines Lokations-, so wie den 12. Dezember 1853
der Bekanntmachung eines Distributions-Beschei= des, welche Bescheide rücksichtlich der aus dem bezüglichen Termine bis Mittags 12 Uhr Aus- bleibenden gleichfalls für bekannt gemacht erachtet werden sollen, sich zu versehen.
Auswärtige Gläubiger haben, bei Vermeidung einer Individualstrafe von 5 Rthlr., gerichtlich legitimirte Bevollmächtigte zur Annahme von Verfügungen an sie in hiesiger Stadt zu be—⸗
stellen. Hain, den 15. Dezember 1852.
Das Stadigericht daselbst.
Hofmann, Stadtrichter.
B erst
zeuge und Vorräthe einer Gewehrfabrik.
In Folge des zum Vermögen des landesflüch⸗ tigen Technikers Friedrich Wilhelm Krutzsch, ge⸗ wesenen Mitinhabers des früher unter der Firma „Krutzsch & Oschatz“, später unter der Firma „Nestler & Krutzsch“ allhier bestandenen Ge⸗ wehrfabricationsgeschäfts, eröffneten Konkurses sollen mit Genehmigung des zweiten Theilhabers letzterer Firma, Herrn Hammerwerksbesitzers Karl GHonhilf Nestler zu Wittigsthal, die vorhande⸗ nen Maschinen, Werkzeuge, Utensilien und Vor⸗ räthe, auch 4 perkussionirte Büchsen mit Hirsch⸗ fängerbajonnettes (exkl. aber der fertigen Zünd⸗
nadelwaffen, wegen deren Veräußerung nach Be—
finden weitere Bekanntmachung ergehen wird) den 2. März 1853
und die noch folgenden Tage, Vormittags von 9 bis 12 und Nachmittags von 2 bis 5 Uhr,
im Fabrikgebäude an den Meistbietenden gegen
15 Hp 8 En⸗
M cSAhHIIIr 288188 Dor n M 494 ö Baarzahlung einzeln versteigert werden; was
ter Hinweisung auf die im Gerichts⸗
Rathhaus, sowohl in den vier konzessionirten Schankwirthschaften dahier aushängenden An—
schläge hiermit bekannt gemacht wird.
Johanngeorgenstadt, am 24. Januar 1853.
Königlich Sächsisches Gericht.
Unger.
Mendanftfür: S* h w ᷓie aer Men? AntU 1* X 1h wie 9 8 18
Ober⸗Hofbuchdruckerei.
donne nent beträgt: 2 sgr. für K Jahr n der Monarchie ahn: Erhöhung.
Preuß. Adler - zeitung) Kthlr 17 Sar. 6 pf. Monarchie:
in allen Theile
Nit gseiblatt ( in gerlin: 1 in der ganzen 1ẽ*Rihlr. 2785 3gr.
Königlich Preuszischer
Februar
68 356. Berlin, Freitag den 1I.
2
iger vom 1. 851 bis ultimo Dezem
zu den im Staats⸗Anz ist er
( 5 ** ; 2843 ** Das Sachregister haltenen Gesetzen, Verordnungen, Bekanntmachung. Ervedition des Staats-A Anzeigers
teige rung der Maschinen, Werk
in Berlin durch die ichen Post-Anstalten
beziehen:
die Königl Freiserhöhung
Ane do- Analten des n= und Anniandes nehmen gestetlungen an, 4 Serün die Expeditionen des göniqz. Preuß. Staats- Anjeigers n, . Nr. S R., un eüßischen Zei deißzi Straße Nr. 14. n
2
8 1
881 5 . * I 897 ö 88 ö dem Preis von [ Sgr.
M 649 9 5 9M * . . 5 546 — s ? * 82 5 * straße No. 54. außerhalb jedoch nur
.
866 vosehes 1 eint C ki6 e, , ,, Rn n 16654 an de d des Gesetzes in den 8. is 9. erschöpfende Vorschriften enthält, und in
Erwägung, daß
) das französische Recht r Rheinprovinz, e bergische Post⸗ en Rheinuf
Justiz⸗Ministerin m. . in dem am linken Rheinufer belegenen Theile its anwalts⸗ Gehülfe 18 im linken Rheinuser belegenen heile ei dem Kreisgericht zu Bezirk des Königlichen
lssessor und St
2 ö.
zer bisherige Gerichts⸗— sst zum Rechts -Anwalt für den Breslau ernannt worden.
dnung vom 25. Fe er belegenen, früher zum Großherzogthum Berg gehörig enen Distrikten, . die nassauische selbst belegenen, von dem destheilen, die Reichs⸗Post⸗Ordnung vember 1768 im 5) die Post⸗Ordnungen vom 148. 1776 in Neuvorpommern bisher eben nur in Bezug ar Anwendung gekommen Gesetz über das Postwesen
— 3
zugleich zum
Appellationsgericht ; 10. März 1807 in den eben 9
Post⸗Ordnun Derzogthum Nassau ein
— —
und das Post⸗Straf⸗Editt vom 28. der Stadt Wetzlar, und September 1745 und
e.
Finanz⸗Ministerium.
2ten Klasse 107ter den Umfang des Postregals und de 500 Rthlrn. auf sind, können diese Partiku
auf Nr. 32,875 und
beendigten Ziehung der
und im Gewinn
zwanges zur durch das neue
— —— ——
jelen auf Nr. 22,8 (. andestheilen, Landrecht gilt, wird ia fein, bei Gegenständen, welche ihrem Wesen nach der zurückzugehen. alle Gegenstände der bis! bezeichnet doch der 5. digten Gegenstände der durch ein von ihr zu e Fenniniß zu bringendes theil des zwischen dem Verwaltung die nöthigen Voischriften ü Dies Reglement ist unter Nr. 181, S gesetzgebung ein Zurückge ihrem Wesen nach
t ,, ö Berlin, den 10. Februar
Königliche Gesetz vom 5. J Postgesetzgebung Vorschristen enthält, so
die durch spezielle Postgesetzgebung u und durch ent, dessen Bestimmungen oder Reisenden einerseits und der eingegangenen Vertrages erachtet werden sollen, ber jene Gegenstände zu treffen.
General ⸗-Lotterit B h das dener n Lotter Denn wenn auch das
nd erme rlassendes die Amtsblätter zur öffentlichen
Ministerinm für Handel, Gewerbe n öffentlich
Arbeiten.
anbererseits
Anleitung zur einheitlichen An wendung verschie⸗ schriften des Gesetzes über das Post⸗ Verfügüng getroffen,
hen auf die Vorschri der Post⸗ Gesetz
Das Sachregister zu den im Staats-Anzeiger vom
enthaltenen Gesetzen, Verordnungen, zu beziehen: in Berlin durch die Expedition des Staats⸗Anzeiger durch die Königlichen Post-AUnstalten (ohne Preiserhöhung).
Bekanntmachungen ze.
1851 bis ultimo Dezem ber 1852
ist erschienen und zu dem Preis von 77 Sgr. Mauerstraße No. 54. außerhalb jedoch nur
vesen vom 5. Juni 1 mder Beamten und
oder besondere V nöthig sein wird.
jet das Gesetz vom chen auch fernerhin kem Gesetz? vom 3. November 1838 sind ften verpflichtet: n Güter unentge
nicht die Diszipli⸗ Post⸗Taxywesen gen enthalten,
Nur einen Gegen ch als einen solchen, maßgebend sein so nämlich die Eisenb anderen dem Postzwange Diese Verbindlichke Umfange
betreffen, nicht mel stand bezeich!
(Gesetz⸗ Sammlung S. 71.) (Gesetz⸗ Sammlung S. 217.) 38. (Gesetz⸗ Sammlung S. 50 (Gesetz⸗Samm⸗
Verordnung vom 26. Mai 1820. Regulativ vom 15. Dezemb Gesetz vom 3. November 18 Allerhöchste Kabineis⸗-Ordre vom 3. Januar 1846. lung S. ; gemeines Landrecht Th. ] idirter Post⸗Vereins-Vertrag Anzeiger 1852 Nr. 1 Postgesetz vom 5. Juni 185 Reglement vom 31. Juli 185 Gesetz vom 2. Juni 1852. Verfügung vom 4. September
S. 1253.)
Verfügung vom 11. August 1852. Das Gesetz vom 5. ßischen Monarchi bisher in den ver dung kamen.
Der §. 51. h stimmungen nur insoweit gegenwärtige Gesetz verfügt. fang des Postregals und de
er 1821.
ahn⸗Gesellscha unterworfene Eisenbah bestehen bleiben, wortung ber Frage; ob Transport einer Posts sondern die frü maßgebend
Tit. 6, §. 1 bis 3 und S. 5. vom 5. Dezember 185
n ⸗Gesellschaften es sollen deshalb nach s. eine Eisenbahn - Gesellschaft zum unentgeltlichen Vorschrift des §. 55, den Umfang des Postzwanges
aH (Staats⸗
42 S. 830)
(Staats · Anzeiger Nr. 144, 2. Staats-Anzeiger Nr. 181, (Staats- Anzeiger Nr. 52, S 1852. (Staats - Anzeiger Nr. 211,
endung veipflichtet ist? nicht die heren Bestimmungen übe
— 30* S. 1097 .
das Gesetz vom 5. li 1853 sind aber die b es durch Gesetz oder im der Post⸗Vermaltung zu Es bleiben dergleie Erlasse mit unter wel dert und zurü Auf Fälle, wel 1852 Gesetzeskraft erh angewendet werder Handlung in dem
esonderen Anordnungen nicht
Staats- Anzeiger Nr. 197,
ganzen Ur nordnungen, z.
nfang der preu⸗ uon du 3. ie Partitular - Gesetze w sscheinen durch die
Postwesen zur Anwen⸗
52 ist für den eitigt somit d eilen über das
Behändigung
Juni 18 niglichen Beh
en und bes schiedenen
chen von Kö ckgegeben wer
n und besonderen Be⸗ worüber das zer der Um⸗ Abschnitt J.
erigen allgemeine ie Gegenstände Gegenständen über we
ebt zwar die bish auf, als si Zu diesen s Postzwangs,
er eine nach den
betreffen, Juni 1852 mit keiner
gehört ab
lchen der Gesetze vom 5.
n
bruar 1809 in den am xech—
23
A⸗
getauschten Lan—
No⸗
1 8äwniker 3. Dezember 8 Post . largesetze
266548 . 2965 81 eit igt angesehen
als gänzlich bes
als ganz!
. 61 * 91IsI Be Imne in welchen das Allgemeine ö ö
hören, auf die früheren Gesetze
zuni 1852 nicht über
Vorschriften noch nicht erle⸗ ichtigt die Postverwaltung,
als ein Bestand⸗ Post⸗
m 31. Juli 1852 erlassen (Staats · Anzeiger ist nunmehr über all s weshalb auch in ten der älteren Po gebung im Allgeme Instructionen
erhälinisse berührende Anordnun⸗
e Gegenstände der Post= den alten Landestheilen st⸗Gesetze, soweit diese inen angehören, und für diese, oder das
5. Juni 1852 aus- die früheren Gesetze
Briefe, Gelder und alle ltlich mitzunehmen. soll in dem bisherigen
Juni 1852 und das Neglement vom Z4sten aufgehoben, welche, Verwaltungs wege, in Bezug auf besondere Ver= anderen Behörden getro B. über die Bestellung ost, über die Bedingungen, örden zur Post gegebene Gelder zurück⸗ den können u. s. w., auch ferner in Kraft. che sich ereignet haben, bevor das Gesetz vom 5. Juni allen hat, können die Vorschriften dieses Gesetzes nicht früheren Gesetzen strasbare Strafe, oder mit
9. bei Beant⸗
ffen worden sind. gerichtlicher