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iso)
Die rechtzeitige Anmeldung der Rekla— mationen bei der Kreis ⸗Ersatz⸗Kom⸗ mission betreffend.
Wir machen die militairpflichtige junge Mann⸗
chaft und deren Aeltern und Vormünder auf die gesetzliche Vorschrift des s. 73 der Ersatz⸗Instruc⸗ sion vom 30. Juni 1817 und §. 36 der Instruc⸗ jion vom 13. April 1835 aufmerksam, wonach jeder Militairpflichtige, der seine Zurückstellung in Anspruch nehmen will, seine vermeintlichen Reclamations / Ansprüche mit Beibringung der erforderlichen Beweismittel der Kreis ⸗ Ersatz⸗ Kommission vorzutragen hat, und auf eine nach⸗ irägliche Beweis führung, so wie auf Reclama= ions Anträge, die mit Uebergehung der Kreis⸗ Ersatz⸗Kommission, obschon zur Zelt ihrer Ver= sammlung der Reclamations-Grund bereits vor= handen war, unmittelbar bei der Departements Ersatz⸗Kommission gemacht worden, nicht gerück⸗ sichtigt werden darf.
Jene Reclamations ⸗Anträge bei der Kreis- Erfatz ⸗Kommission dürfen von den betreffenden Milisairpflichtigen nicht blos bei ihrer ersten Vor⸗ stellung vor diese Behörde in ihrem 20sten Le- bens jahre angebracht, sondern müssen, so lange der Rerlamationsgrund währt, bei jeder späteren Gestellung zur Musterung im 24sten, 2azsten, 23sten und Zasten Lebensjahre wiederholt werden, und sind auch von den vermeintlichen Körper⸗ schwachen — da solche der Arzt der Departe= ments⸗ Ersatz⸗ Kommission möglicher Weise für diensttauglich erklären kaun⸗= nicht zu unterlassen.
Die Magisträte und Orisschulzen haben diesen Amtsblatt-Erlaß in ihren Gemeinden gehörig zu veröffentlichen, auch die armen erwerbsunfähigen Aeltern von Mililairpflichtigen auf jene Gesetzes⸗ Vorschrift besonders aufmerksam zu machen.
Frankfurt a. d. O., den 4. Februar 1853.
Königliche Regierung.
Subhastatilsons s Patent.
1497 Nothwendiger Verkauf.
Am 13. Juni 1853 von 11 Uhr Vormit⸗ jags an wird der Licitations Termin der dem Apotheker Julius Heinrich Graentz gehörigen, zur nothwendigen Subhastation Schulden halber gestellten Immobilien:
1) des Hauses zu Danzig auf der Rechtstadt in der Melzergasse Nr. 2 des Hypotheken⸗ buches, gerichtlich taxirt auf 4400 Rthlr.,
2) der in dem vor enannten Hause etablirten Medizinal ⸗· Apot elergerechtigkeit Nr. 4 des Hypothekenbuches, gerichtlich taxirt auf 18, 025 Rthlr. 19 Sgr.,
an ordentlicher Gerichtsstelle abgehalten werden. Das Grundstück und die Gerechtigkeit werden , . für einen ungetheilten Kaufpreis ver⸗ auft.
Die Taxen und Hypothekenscheine sind in un⸗ serm Büreau V. einzusehen.
Danzig, den 30. Oltober 1852.
Königliches Stadt und Kreisgericht. J. Abtheilung.
i941] Oeffentliche Bekanntmachung,
Ce werden auf Antrag der betreffenden Nach⸗ laß⸗Kuratoten die unbekannten Erben der nach- stehend benannten, hierselbst, so weit ermittelt, ohne Testament verstorbenen Personen:
1) der unverehelichten Marse Louise Lentz, ge—⸗ storben den 16. Februar 1850, deren Nach⸗ laß gegen 1140 Rthlrz preuß, Courant baar und keiner polnischen Obligation à 150 Ru⸗ bel beträgt;
2) der unverehelichten Wilhelmine Amalie Wal⸗ ter auch Walther), gestorben zu Wien den 5. Juni 1848, Nachlaß gegen 50 Rthlr. ;
3) des heirschaftlichen Dieners August Wagner (auch Wagener), gestorben den 26. Dezem⸗ . . dessen Nachlaß 430 Rtihlr. be- tagt;
4) der Wittwe Steinkopf, Charlolte Caroline gebornen Scheiding, gestorben den 25. Juli . deren Nachlaß circa 117 Rihlr. be—⸗ rägt;
56) der verwittw. Gastwirih Neumann, Henriette
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*
gebornen Schulz, gestorben den 3. Juni 1848, deren Nachlaß in 450 Rihlrn. besteht; des Friseur-⸗Gehülfen Dunckert, Sohn des pensionirten Schloßdieners, früheren Theater Maschinisten Johann Gottlieb Dunckert und seiner Ehefrau Anna Dorothea Barba ge- bornen Krüwitzti, Vornamens Gottlieb August Herrmann, auch Johann Gottfried Ferdinand gengnnt, estorben den 25. Mai 1851, dessen nia in circa 60 Rihlrn. besteht;
des Hofapoꝛhekers Ernst Ferdinand Julius Silvay, gestoͤrben den 14. November 1847, Nachlaß 50 Rihlr.;
des Frachtfuhrmann Michael Franke, angeb⸗ lich aus Neumarck in Böhmen gebürtig, dessen Nachlaß circa 150 Rthlr. beträgt; des Kommissions⸗ und Hofrath Johann
Friedrich Wuttig, gestorben den 23. April 850 in der Charits, dessen Nachlaß gegen 50 Rthlr. beträgt;
des Rentier Paul Ludwig Wohler, gestorben
ben 12. November 1850, dessen Nachlaß
circa 5000 Rihlr. beträgt;
der virwittweten Tuchmachergesellen Louise
Zuckert oder Zucker, welche angeblich eine
geborne Stegemann und aus Magdeburg
gebürtig sein soll, gestorben den 28. Oktober isa9g, deren Nachlaß gegen 60 Rthlr. be⸗
trägt; U
der verwitiw. Post - Schirrmeister
Friederike gebornen Busse, deren
151 Rihlr. beträgt;
13) der verwittw. Dr. med. Sobernheim, Hen⸗ riette gebornen Seelig, gestorbeu den 5ten Februar 1847), deren Nachlaß in cinea 71 Rthlrn. besteht,
welche an die gedachten
irgend welchem Grunde ein Erbrecht zu haben vermeinen, zur Geltendmachung resp. Bescheini⸗
Kühne,
12) Nachlaß
Nachlassenschaften aus
gung ihrer Ansprüche hierdurch aufgefordert, die⸗ gelben sofort, spätestens in dem auf den 7. FZanuar 1854, Vormittags 113Uhr, vor dem Königlichen Stadtgerichts ⸗Rath Herrn
Hermganni im Stadigerichtoge bande Juden⸗ straße Nr. 59, Zimmer
Nr. 21, anstehenden Ter= mine geltend zu machen, unter der Verwarnung, daß die betreffenden Rachlaßmassen an die sich legltimirenden Eiben, oder falls sich Niemand melden sollte, an die auf die betreffenden vakan⸗ ten Verlassenschaften Anspruch habende Behörde zur freien Dis position verabfolgt werden würden, und die sich nach erfolgter Präͤtlusion meldenden näheren oder gleich nahen Erben, alle Handlun— gen derselben anzuerkennen und zu übernehmen schuldig, von ihnen weder Rechnungslegung noch Ersatz der erhobenmn Nutzungen zu fordern be⸗ rechtigt, sondern lediglich mit dem, was alsdann noch von der Erbschast vorhanden, sich zu be= gnügen veibunden sein sollen.
Den auswärtigen Interessenten werden die Rechts -Anwalte Herren Justizräthe Richard, von Tempelhof und Rechts ⸗ Anwalt Valentin zu Mandatarien in Vorschlag gebracht.
Berlin, den 24. Januar 1853. .
Königl. Stadtgericht, Abtheilung für Civilsachen. Deputation fur Krevit⸗ 2c. und Nachlaßfachen.
189 Edittal⸗-Citation.
Nachdem über den Nachlaß des am 8. Augu st 1852 hier verstorbenen Kämmerers Carl Koch auf den Antrag der Benefizial⸗ Erben am 21. Dezember 1852 der erbschaftliche Liquidations- Prozeß eröffnet und der Masse der Rechtsanwalt Hrieben interimistisch zum Kurator und Kontra⸗ dittor bestellt worden, haben wir zur Anmeldung etwaiger Ansprüche an die Masse einen Ter= min auf
ven 28. Mai 1853, Vonm. 41 6 vor dem Herin Kammergerichts⸗Ausultator Müller J. angesetzt, zu welchem alle unbekann= ten Gläubiger hierdurch vorgeladen werden. jenigen, welche im Termine weder in Person noch durch einen legalen Bevollmächtigten erscheinen,
irifft ver Rachtöheil, daß sie aller ihrer etwaigen Vorrechte verlustig erklärt, und mit ihren An—
Redaction und Rendantur:
Die ⸗
ffentlicher Anzeiger.
sprüchen an das jenige werden verwiesen werden, was nach Befriedigung der sich meldenden Gläu⸗ biger von der Masse noch übrig bleiben möchte.
Zu Bevollmächtigten werden die Herren Rechts- anwälte Seiler hier und die Justizräthe Luckwald und Lindinger zu Schwedt a. d. O. in Vorschlag gebracht.
Angermünde, den 17. Januar 1853.
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung. 188 Pr oklam a.
Das dem Guͤtsbesitzer v. Rohr gehörige, bei dem Dorfe Dolgen im Dramburger Kreise bele⸗ legene Vorwerk Morgenland mil Zubehör, als namentlich dem Gellinsee, ferner das demselben Besitzet gehörige sogenannte Forstgrundstück, nebst den dabei befindlichen Gellinwiesen, abgeschätzt auf 8387 Rthlr. 6 Sgr. 3 Pf. zufolge der nebst Hypothekenschein in unserm Büreau IIL a. einzu- sehenden Taye, soll
am 23. Septbr. d. J., Vor m, 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.
Der dem Aufenthalt nach unbekannte Real⸗ gläubiger, Lieutenant Arthur v. Biiesen, wird hier⸗ mit öffentlich vorgeladen,
Dramburg, den 2. Februar 1853.
Königliches Kreisgericht. IJ. Abtheilung. 115
königliche Niederschlesisch— Märkische Eisenbahn.
Die Lieferung von 9 gekuppelten Loko⸗— motiven nebs den zuge hörigen Tendern für die Königliche Niederschlesisch⸗Märkische Ei⸗ senbahn soll im Wege der Submission vergeben werden. Termin hierzu ist auf den
J. März er,, Mittags 12 2 in unserem Haupt ⸗Büreau auf hiesigem Bahn⸗ hofe anberaumt, bis zu welchem die Lieferungs- Offerten versiegelt und mit der Aufschrift:
„Submission zu Uebernahme der Lieferung von
Lokomotiven“ abgegeben sein müssen.
Die Submissions-Bedingungen nebst Beschrei⸗ bung und Zeichnung der Maschinen liegen im obenbezeichneten Bürcan zur Ansicht aus und können von dort auch Abschriften der Bedin⸗ gungen ꝛc. 2. gegen Erstattung der Kopialien bezogen werden.
Berlin, den 24. Januar 1853.
Königliche Direction der Nlederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.
Die Lieferung v 72 preußische Scheffel, abzuliefern frei auf dem Ufer an den Bahnhöfen Stettin, Danzig, Elbing und Königsberg in dem Zeitraum vom 4. Mai bis ultimo Oltober d. J. soll in 7 Loosen im
Fege der öffentlichen Submission verdungen werden.
Es ist hierzu ein Termin am 25. Februar d. J., Vormittags 11 Uhr, in unserem Geschäfts- Lokale auf dem hiesigen Bahnhofe angesetzt, und sind Offerten versie gelt und portofrei unter der Abresse der unterzeichne, ten Direction bis zu vorbezeichnetem Termin mit der Bezeichnung:
„Coats-Lieferung für die Königliche
Ostb ahn“, hierher einzureichen.
Die Bedingungen
Bürcau, so wie in
liegen in unserem Central⸗ den Büreaus der Betriebs- Inspection zu Stettin, der Stationen Danzig und Elbing, so wie bei dem Abiheilungs ⸗Bau. mtister, Bau⸗Inspektor Spolt in Königsberg zur Einsicht aus, und können Abschriften auf porto— freie Anfrage bei uns verabfolgt werden.
Bromberg, 27. Januar 1853. Königliche Direction der Ostbahn.
Schwieger.
Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober ⸗Hofbuchdruckerei.
das AdG6nnement beträgt: 2d Sgr. sür t Jahr in alen Theilen der Monarchie at n= preis Erhöhung.
Amit geiblatt (Preuß. Adler Zeitung) n gerlin: 1 Kthlr. 17 84a 6 Pf. in der ganzen Monarchie: 1èẽnihlr. 274 Sgr.
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Abt Poß-Anstalten des Ar und n . nehmen gesteßungen an * Serltn die Expeditionen des r. Preuß. Staats- Anzeigers ö auer⸗-Straße Nr. d. und tr Hreußischen Zeitung 56
Street Gr ia. K.
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zeiger.
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Berlin, Sonnabend den 12. Februar
1853.
Allerhöchster Erlaß vom 30. Dezember 1852 betreffend das in Rehabilitationsfällen zu
beobachtende Verfahren.
Auf Ihren Bericht vom 30.
verstanden, daß das bisher Wiederverleihung der und der Dienstauszeichnung an Personen, mit Rücksicht auf
gegenwärtigen Verhältnisse nicht mehr vo In Betracht dessen setze
1) daß diejenigen Rehabilitations fälle, in den des Strafgesetzbuchs mit ausnahmsweise wie al Ihnen gemein dung gebracht
vorhandene Ersatzverbindlichkeit der Post⸗-Verwaltung ausgeschlossen bleibt.
scheint.
bilitirenden auf Grund
gerlichen Ehrenrechte bestraft sind, nur dern Begnadigungsgesuche mittelst schaftlich zu erstattender Berichte z
ie dieselben zur
werden, falls achten; 2) daß alle
Sie
anderen,
*
Strafgesetzgebung beruhenden Rehabilitationef Rehabllitirende wegen Staats verbrechen,
National⸗Kokarde
btobachtete
—
November c. bin Ich damit ein⸗ Verfahren in Betreff der resp. der Kriegsdenkmünze
nicht in Militairverhältnissen stehende die' veränderte Gesetzgebung für die
also
Landesverraths oder Beleidigung der Majestät und
*
Königlichen Hauses be straft ist,
worfen und zum
Friert wird, gemacht werden;
3) daß, abgesehen hiervon, Strafgesetzgebung
der früheren hin sichtlich des Zeitraumes für
pie Bestraften nach dem Straf
gerlichen Ehrenrechte und auf wie lange sein, und daß serner vor Befürwortung
Gegenstande besonderer zugleich das politische Verhalten des zu Re
1
einer abges
.
die Rehabilitati gesetzbuche mit den
besonderer von u Meiner Entsche Befürwortung für angethan er⸗
alle
onderten Separatberichte, in welchem habilitirenden näher er⸗
des Rehabilitations
*. *
auf Verurtheilungen nach der fr , insoweit der zu wegen Hochverraths, der Mitglieder des unter⸗
Prüfung
in allen auf Verurtheilungen na beruhenden Rehabilitationsfällen on geprüft wird,
Verluste de
der Ablauf desjenigen Zeitraums abgewartet wird, welcher na Strafgesetzbuch für den Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte
scheinlich würde festgesetzt word
en sein.
Berlin, den 30. Dezember 1852.
— ( —
An
Friedrich Wilhelm.
imons.
Minister der Justiz und des Innern.
Se. Pr ajestät der König
Dem Vorsitzenden der orter Eisenbahn zu Aachen, Prange, den so wie dem und dem Bau-⸗Inspeltor Ho vierter Klasse; desgleichen
G
Direction der eheimen Regierungs⸗ und Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der S Mitgliede dieser Direction, Regierunge⸗Rath D
habe 1
ffmann, den Ro
den Charakter als Kanzlei⸗Rath zu verleihen.
Aach en⸗Düsseldor
B 1 8
then Adler⸗
liständig anwendbar er- Ich hierdurch fest en die zu Reha⸗ Verlust der bür⸗
le an⸗
üheren
ch dem wahr⸗
von Westphalen.
Allergnädigst geru ht:
⸗Ruhr⸗
Rath chleife, anco, Orden
Dem Untversitätsgerichts⸗-Secretatr Schwenecke hierselbst
J
ch ob Verlust oder eine r bür⸗ würden bestraft worden
gesuchs
De inisterium für Handel, Gewerbe und öffentliche
Arbeiten. Anleitung zur einheitlichen Anwendung verschie⸗ Gesetzes über das Post—
Juni 1852.
dener Vorschriften des wesen vom 5.
s 88 x 224 Silas ( . * . —— 4 ; (S. Staats ⸗Anzeiger Nr. 36 S. 245.)
* C 18 * * 2 y 1 8 * 9 . 1 1 . ö. * Der §. 10 des Gesetzes bestimmt noch die Fälle, in welchen die sonst
zahin gehört: 1) wenn der Veilust, die Beschäbigung oder die verzögerte Beförderung oder Bestellung der Sendung duch die eigene Fahrlässigkeit des
senders herbeigesührt ist.
Ah 11
keinem Zweifel unterliegen, und es soll dabei nur auf einige damit in Ver— bindung stehende Bestimmungen des Reglements vom 3. Juli 1852 auf⸗ merksam gemacht werden. Es sind dieses hauptsächlich die §§. 1 und 7 des Reglements. *)
Nach §. I liegt es dem Absender ob, dafür zu sorgen, daß die mit der Post zu versendenden Briefe, Gelder und Güter gehörig adressirt und signirt, haltbar verpackt und verschlossen eingeliefert werden, und wenn ein Veschädigung dadurch herbeigeführt worden ist, daß der Absender dieser seiner Obliegenheit nicht nachgekommen ist, so kann derselbe auch für einen solchen Verlust oder für eine solche Beschädigung Schaden ersatz von der Post⸗Verwaltung nicht verlangen. ö
An sich kann diese in allgemeinen Rechtsprinzipien begründele Vorschrift
—
2. —* . * 52 — 14 J J 1 ) 82 6 es * alemen 11159 ) Vje 88. 4 Neglemenis lauten:
8 . . 1.
9 .
1aracit 4 814 1 wor sorgen, daß die mit de
2
Es liegt dem Absender ob, bafür zu e J
3 li versendenden Briefe, Gelder und Güter ) gehörig adressirt und signirt, ) haltbar verpackt und verschlossen, und bei einer Post⸗Anstalt oder einer sonst hestimmten Stelle eingeliefert werden.
§. 690
Alles, was nicht den vorstehenden Bestimmungen gemäß adre ssirt, verpackt und veischlossen ist, kann dem Absender zur vorschristsmäßigen Avressirung, Signirung, Verpackung und Verschließung zurückgegeben werden.
Verlangt jedoch der Einlieferer, der ihm geschehenen Bedeutung un— geachtet, die Beförderung der Sendung in ihrer mangelhaften Beschaffen⸗ heit, so muß solche insoweit geschehen, als aus den gerügten Mängeln ein Nachtheil für andere Postgüter oder eine Störung der Ordnung im Dienstbeirlebe nicht zu befuͤrchten ist, der Einlieferer auch auf Ersatz und Entschädigung verzichtet und diese Verzichtleistung auf der Adresse, z. B. durch die Worte: „auf meine Gefahr“, ausdrückt und unterschreibt. Wird über die Sendung ein Einlieferungsschein eriheilt, so hat die Post ⸗ Anstalt von der Verzichtleistung des Absenders auf dem Scheine Notiz zu nehmen,. Es wird alsdann, im Falle eines Verlustes oder Schadens, vermuthet, daß
9 .
3 aß Hab ßhrde ba von der Post * Behö de — 5
2 ; Ccansir l irt,
derselbe in Folge jener Mängel enistanden ist.
Sind aber auch dergleichen Mängel bei der Einlieferung der Sendung nicht gerügt worden, so hat dennoch der Absender alle die Nachtheile zu
2
verireten, welche erweislich aus einer vorschrifiswidrigen Adressirung, Signi⸗
rung, Verpackung und Verschließung hervorgegangen sind.