1853 / 39 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

si93 Stechbrief.

Die verehelichte Arbeitsmann Stoof, Wil⸗ helmine, geborne Krüger, aus Drewitz, hat sich des Beiruges dringend verdächtig gen g, und aus ihrem Wohnorte entfernt. Da ihr jetzi= ger Aufenthalt unbekannt ist, so ersuchen wir all⸗ verehrlichen Behörden des In und Auslandes auf die Stoof vigiliren, sie im Betretungsfall verhaften, hierher sransportiren und in unsere Gefängnisse einliefern zu lassen. Wir sichern die sofortige Erstattung der Auslagen und den Be— . des Auslandes gleiche Rechts willfährig⸗ eit zu.

Zugleich werden Alle die etwa Kenntniß von dem Aufenthaltsorte der 20. Stoof haben soll⸗ ten, aufgefordert, davon unverzüglich der nächsten Polizei⸗ oder Gerichts -Behörden Anzeige zu machen. .

Kosten werden dadurch nicht verursacht.

Potsdam, den 5. Februar 1853. Königliches Kreisgericht. Abtheilung J.

Der Untersuchungs Richter. v. Böhm er.

1921 Kriminalgerichtliche Bekanntmachung.

Als muihmaßlich gestohlen sind am 29. v. Mts.

folgende Gegenstände in Beschlag genommen;

1) ein Benllaken, gez. 1

2 ein Handtuch, gez. C. HI., .

3) ein Handtuch, aus welchem ein Zeichen heraus getrennt ist,

) zwei Handtücher, gez. M.,

5) drei Handtücher, gez. , R.

Die unbekannten Eigenthümer werden anfge⸗ fordert, diese Gegenstände in unserm Geschäfts⸗ Lokal bei dem Registrator Hamann in Augen⸗ schein zu nehmen und sich gleichzeitig, spätestens in dem am 23. Februar er, Vormittags 10 Uhr,

vor dem unterzeichneten Untersuchungsrichter an stehenden Termine zu ihrer Vernehmung einzu⸗ finden. Kosten werden dadurch nicht veranlaßt. Polsbam, den 4. Februar 1853. Königliches Kreisgericht, Abtheilung J. Der Untersuchungsrichter, Kreisgerichts⸗Rath von Böhmer.

1951 ; Am 31. Januar d. I,, Nachmittags um 3 Uhr, ist eine, anscheinend eist kurz vorher ins Wasser efallene Person männlichen Geschlechts, etwa ünf Fuß und 6 bis 8 Zoll groß, und eirca 50 Jahre alt, unter der Thornschen Brücke hier- selbst todt aus der neuen Moltlau herausge⸗ zogen. Die Farbe der Augen war blaugrau, Fit der Haupthaare dunkelbraun; die Zähne schienen vollzählig zu sein. Besondere Kenn⸗ zeichen waren nicht zu bemerken. Bekleidet war die Leiche mit 1 schwarzen Tuchmütze mit dergleichen Schirm und schwarzem Pelzbräm besetzt, 1 weißen leinenen Hemde ohne Zeichen, Paar dunkelgestreiften Buckskin⸗Bein⸗ kleidern, 1 weißen wollenen Unterjacke mit braunem Sommerzeng überzogen, 1 schwarzen Kamlott⸗Vorhemde ohne Halstuch, 1 Paar weißen Filzstiefeln mit schwarzem blan⸗ ken Kalbleder bezogen, 1 schwarzzeugnen Sommerrock. Ein Jeder, der über die Person und Herkunft oder ver Todesart des Verstorbenen Auskunft zu geben vermag, wird hiermit aufgefordert, mir

davon binnen 4 Wochen schriftlich oder mündlich Mittheilung zu machen. Danzig, den 2. Februar 1853. Der Königliche Staats⸗Anwalt.

1506 Nothwendiger Verkauf. Königliches Kreisgericht. J. (Civil-) Abtheilung. Berlin, den 26. Oktober 1852.

Das dem Maschinisten Johann Andreas Ernst Reiff gehörige, auf der Alt-Schöneberger Feld- mark, in der Lützowerweg Straße Nr. 8 bele⸗ gene, im Hypothekenbuche von Alt⸗Schöneberg Yol. V. No. 243 Fol. 97 verzeichnete Grund- stück, abgeschätzt auf 7187 Rthlr. 21 Sgr. zu⸗ folge der nebst Hypothekenschein in dem fünsten Büreau einzusehenden Taxe, soll am 30. Mai 1853, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle, Zimmer- Straße Nr. 25, subhastirt werden.

Die separirte Ehefrau des Holzhändlers Karl Heinrich Seeger, Johanne Caroline Louise geb. Mangold, resp. da dieselbe verstorben sein soll, deren? Erben werden hierdurch öffentlich vorge— laden.

Nothwendiger Verkauf. Königl. Kreisgerichts-Deputation. Rathenow, den 20. Dezember 1852.

Folgende dem Gutsbesitzer Herrmann Friedrich Meyer gehörige Grundstücke:

a) das im 2ten Jerichow'schen Kreise unweit des Dorfes Schollehne belegene, Vol. I. No. 111 Fol. 116 des Hyppothekenbuchs ver⸗ zeichnete Vorwert Nirow⸗ abgeschätzt auf 28, 0018 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf.

der beim Dorfe Schollehne belegene, zu den Rittergütern Schollehne gehörig gewesene See, Vol. III. No. 107 Eol. 247 des Hy⸗ pothekenbuchs von Schollehne, abgeschätzt auf 8275 Thlr.;

das im Dorfe Verchels sub No. 2 belegene Ackergut, Vol. J. Do. 2 Fol. 7 des Hypo⸗ thekenbuchs von Verchels, abgeschätzt auf 6104 Thlr. 23 Sgr. 89 Pf.;

das zu Neuwartensleben sub No— 15 bele

gene, hl. J. No 15 Hol. 86 des Hypo⸗ thekenbuchs von diesem Dorfe verzeichnete Kolonisten⸗Etablissement, abgeschätzt auf 2119 Thlr. 5 Sgr., mit sämmtlichen dazu gehörigen Pertinenzien, sollen einzeln Schulden halber in termino

den 16ten Juli 1853, Vormittags

11 4h, an hiesiger ordentlicher Gerichtsstelle öffentlich subhastirt werden.

Die Taxen mit den Kaufbedingungen und den neuesten Hypothekenscheinen sind in unserem Bü— reau III. werktäglich einzusehen.

Zugleich werden die dem Namen und dem Aufenthalte nach unbekannten Erben der Katha⸗ rine Elisabeth, Dorothee Elisabeth und Marie Dorothee Geschwister Ziemann, ingleichen alle unbekannten Realprätendenten,

[a8]

b)

letztere bei Ver⸗ meidung der Präklusion, zu obigem Termine hier- mit vorgeladen.

199 Bekanntmachung.

In Folge der von Seiten der vorgesetzten hohen Behörde an uns ergangenen Aufforderung behufs Wiederbesetzung der Direktorstelle am hie⸗ sigen Gymnasium, dessen Patron die hiesige evan= gelische Kirchgemeinde ist, zu einer anderweitigen

Redaction und Rendantur:

Wahl zu schreiten, fordern wir hiermit diejenigen zu diesem Amte qualisizirten Gymngsial⸗Lehrer, die um dasselbe sich zu bewerben gesonnen sind, auf, spätestens bis Ende März 3, *. ihre An⸗= meldungen nebst beglaubigter Abschrist ihrer Zeugnisse uns zukommen zu lassen.

Wir bemerken noch, daß nach dem Etat der Gymnasial-FKasse mit diesem Amte ein jährliches Einkommen von circa 1080 Thlr. verbunden ist.

Hirschberg i. Schlesien, den 5. Februar 1853. Das evangelische Kirchen- und Schul⸗Kollegium.

196 Bergisch⸗-Märkische Eisenbahn. Die Einnahme der Bergisch⸗Märkischen Eisen= bahn aus dem Güter- und Personenverkehr be⸗ tragen vorbehaltlich der nähern Feststellung S853 im Monat Januar.... 253,514 Rthlr. 185 K 23, 48 mithin pro 1853 mehr als pro 1852 466 Rthlr. Elberfeld, den 7. Februar 1853. Königliche Direction der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn.

198 Bekanntmachung.

Die Königlich sächsische Akademie für For st⸗ und Landwirthe

beginnt die theoretischen Vorträge des Studien— jahres 1853 54 für das Sommerhalbjahr

am 11. April 1853, . und für das Winterhalbjahr

am 17. Oktober 1853.

Jeder Aufzunehmende muß: 15 das te Lebensjahr erfüllt haben, 2) einen Geburts- und Heimatsschein, 3) gute Zeugnisse über sein seitheriges sittliches Betragen von der Obrigkeit des Orts, wo er sich zuletzt wesentlich aufgehalten, und der Lehranstalt, welche er besucht hat, und im Falle er nicht selbstständig ist, auch eine von seinem Vater oder Vormunde ausge= stellte, obrigkeitlich beglaubigte Bescheinigung über die Erlaubniß zum Besuche der Aka⸗ demie beibringen. Uebrigens ist, sowohl für die der Forst⸗, als die der Landwirthschaft sich Widmenden ein nothwendiges Erforderniß im Allgemeinen diejenige Vorbildung zu besitzen, welche er—⸗ forderlich ist, um die Vorlesungen gehörig verstehen zu können; wünschenswerth und im eigenen Interesse der Studirenden aber ist es, daß sie sich auch vor dem Besuche der Anstalt mindestens bereits ein Jahr mit der Forst- oder Landwirthschaft praktisch beschäftigt haben. Akademie Tharand, am 5. Februar 1853. Die Direction. von Berg. Schober.

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197 Bekanntmachung.

Vom Neu ⸗Ladoga'schen Kreisgerichte werden hiermit die Erben des weiland pxeußischen Unter⸗ shans, Handlungs- Commis Johann Franz Ba— stienne, aus St. Petersburg gebürtig, oder deren mit gesetzlichen Vollmachten versehene Bevoll⸗ mächtige aufgefordert, sich in der, laut dem 129sten Artikel des X. Bandes: von den Civil⸗ gesetßen, festgeseßten zweijährigen Frist zu melden,

um den, nach dem Tode des obbenannten Ba— stienne hinterbliebenen Rachlaß in Empfang zu nehmen.

Den 29. September 1852. (gez) N. Lichonin, stellvertretender Secretair.

Schwieger.

Berlin,

Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.

Das Sachregister zu den im Staats-Anzeiger vom 1. Juli 1851 entha ltenen Gesetzen, Verordnungen, Bekanntmachungen 20. ist erschienen und zu beziehen: in Berlin durch die Exp edition des Staats-A1nzeigers, Mauerstraße No. 54. durch die Königlichen Post-Anstalten (ohne Preiserhöhung).

bis ultimo Dezember 1852 zu dem Preis von 773 Sgr. außerhalb jedoch nur

das Abenne * ent beträgt: in aden Theilen der Monarchie ahnt

Mit Beiblatt (hreuß. Adler · Zeitung) jn gerlin: 1RAthlr.

2 Sgr. für t Jahr hreis Erhöhung. 17 s9r. 6 PI.

in der ganzen Klonarchäe: 1 knthtr. 2793 Sgr.

ta

Berlin, Sonntag den 13. Februar

Aue Foft-Ansialten des a⸗ und Auslandes nehmen gestekhungen an, für Serlin die Erpeditignetn des . Preuß. Staats- Anzeigers. , Nr. S ., und , , , eitung, Ceipzig er ·

enthaltenen Gesetzen,

*

Das Sachregister zu den im Staats-Anzeiger vo Verordnungen, Bekanntmachungen ze. ist

Meinisterium fur Handel, Gewerbe und öffentliche

Arbeiten. l

34an Inspekio r P sanne nsch midt ist von Zullicohau adh 11 2 85 ö 1. 5 214 * 21

und der Baumeister Klindt zu Breslau zum

zromberg versetzt,

n Kreis⸗Baumeis e

Justiz⸗Ministe riun

X C2 38e ; 2 65 ‚. 6 * r e 6 Fox 2587 7 1 ss. s Der Landgerichts Refe rendarius Franz Fran ken zu vHussei⸗ *

* 2 . 51 v. 89 ** oft an* 9 2 * 442 9 1 . 14 811991 1 985 22 dorf ist auf Grund der bestandenen dritten Prüfung zum Arvotaten Kö6I .

2311 922 *rYkFG ö *. 'n 6 How 906 * 61II 46 g*YIS6 0 vj 4 9 24 m Bezirke des Königlichen Appellationsgerichtshoses zu [1 27 6 1 1 *

nannt worden

9 566 ; 28. C DOG 12 meine Verfügung vom 31. Januar 158

betreffend die Einziehung der Wittwen⸗Kassen⸗

*

Beiträge der Justiz-Beamten

1850 und vom 21. Sepiem

Allgemeine Verfügungen vom 15. November ber 1851 (Staats-Anzeiger Nr. 77 S. 412).

Von der General-Direction der Allgemeinen Wittwen-Venpfle⸗ gungs⸗-Anstalt ist dem Justiz⸗Minister mitgetheilt worden, daß den durch die allgemeinen Verfügungen vom 15. November 185 und vom' 21. September 1851 den Gerichts behörden hinsichtlich der Einziehung der Wittwen-Kassen⸗-Beiträge der, bei der gedachten Anstalt betheiligten Justiz⸗Beamten und hinsichtlich der Einlieferung der Listen über die zu den einzelnen Fälligkeits Terminen zu er⸗ warkenden Beiträge ertheilten Anweisungen nicht überall zeitig, ge⸗ nug Folge geleistet und dadurch zu Verzögerungen in dem Geschästs⸗ verkehr der Allgemeinen Wittwen-Verpflegungs⸗Anstalt Veranlassung gegeben werde.

In Folge dessen wird auf Direction den Gerichtsbehörden hierdurch zur Pflicht gemacht, mit aller Pünktlichkeit dafür zu ö 1

daß von Seiten der gerichtlichen Salarienkassen die zu den Fällig⸗ kengterminen vom 1. April und 1, Oktober nach Bestimmnng der allgemeinen Verfügung vom 15. Rovbember 1856 aus den Gehäl—

den Antrag der genannten General⸗ fortan

und das Kreisgericht hierselbst behält es

m 1. Jult 18541 bis ultimo Dezember 1852 2 ** 9 2. . 99 . 9 9 . 1 erschienen und zu dem Preis von 74 Sgr

. . ] J * ö . 19 8 16 B06 ö 62951 85119 22 j 241 * 294 25 8 5 6 * 4 219 5 . (I ö 1 nu beziehen: in Berlin durch die Expedition des Staats-Anzeigers, Mauerstraße No. 54. außerhalb jedoch nu . 859 24 l . ö 9 s ö 86 Iro 65 1 p65 durch die Königlichen Post-Anstalten (ohne Preiserh hung) Se. Majestät der Künig baben Allergnädinst gerußzt: ern der betreffenden Beamten eingezogenen Wittwen⸗Kassen⸗Bei⸗ . fu ny ftr aid * . 65 9 nur il 299 354 2 4 85 . . 28 . ö 1 J, degßer MReat J träge spätestens bis zum 19. Apri resp. bis zum 15. Oktober, die Dem Commandeur des Garde⸗Kürgasser; Regiments, Otersten , ,,, ,,,, . Bardn Lauer von Münchh fen den Rothen Abler-Orden Listen Über die zu den einzelnen Fälligkeits⸗Terminen zu erwarten⸗ 84 1 X an 5 16 n Vi un! 6511 E U, w. J doihns Müll 4 ] . . . . 5 27 ! 2 62 2 ** . ĩ . 6 e' mit ver Schleise zu verleiher den Beiträge aber, wie es in der erwähnten allgemeinen Verfügung Dritter Ri h, , Schlei d zu verleih ,, . 366 . c. 2 ö 9 k 2 ; 1 , ĩ 8 bereits vorgeschrieben worden, spätestens bis zum 15. März, resp.

bis zum 15. September, an die betreffende Regierungs⸗Hauptkasse prompt übersandt werden.

Kammergericht, das hiesige Stadtgericht bei der bisher bestandenen wonach von diesen Kollegien die Wittwenkassen⸗Bei⸗

Für das Königliche

Einrichtung,

träge unmittelbar an die General-Wittwenkasse abgeführt wer pen sein Bewenden. Dieselben haben sich aber bezüglich des Zeit⸗

22 * 8 14 5 21* * 831 * 1 ĩ N * o R * . 2 *** kes der Ablieferung der Beiträge und in Betreff der Ueber der Beitragslisten nach den vorstehend getroffenen Anord

. , 1 ebenfalls zu achten.

63

94 2161 BRewrw 21 CO . 9 Berlin, den 91. Jannar 1853.

Justiz⸗Ministe

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Um den Mißbräuchtn entgegenzutreten, welche bisher in vielen Fällen bei der Ausstellung ärztlicher Atteste eingetreten sind, und um eine größere Zuberlässigkeit der letzteren herbeizuführen, Herr Minister der gelstlichen, Unterrichts- und Medizi Angelegenheiten, im Einverständnisse mit dem Justiz-Minister veranlaßt gefunden, in der nachstehend abgedruckten . . sanmth che

20sten v. Mis

Indem diese Verfügung sämmtlichen Gerichten und Beamten der Staats-Anwaltschaft zur Kenntnißnahme mitgetheilt wird, wer⸗

den dieselben hierdurch angewiesen: von allen denjenigen bei ihnen eingehenden Attesten und Gut- achten der Medizinal⸗Beamten, gegen welche von der Gegenpartet Ausstellungen gemacht werden, oder in welchen die Gerichte resp. die Beamten der Staats Anwaltschaft Unvollständigkeit oder Ober- flächlichkeit wahrnehmen, oder einen der in der gedachten Cirku⸗ lar-Verfügung angegebenen Punkte vermissen, oder endlich Un⸗

richtigkeiten vermuthen der betreffenden Königlichen Regierung