1853 / 39 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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mit Ausschluß der vorstehend mit nam⸗ haft gemachten, unentgeltlich geliefert sind, muß es dem Verleger überlässen bleiben, den Stempelbetrag von den betreffenden Behörden ober Beamten einzuziehen, welche denselben aus dem Büreaufonds, soweit ihnen ein solcher ausreichend zugewiesen ist, berichtigen kön⸗ nen. Für die an des Königs Majestät oder der Königin Majestät, die Ministerien und das statistische Büreau hierselbst gelieferten Frei⸗Exemplare dagegen ist die Zeltungssteuer zu erstatten.

Hiernach wollen Ew. 2c. den Magistrat zu N. N. auf das anliegende, demnächst wieder einzureichende Schreiben vom 3ten d. M. bescheiden und demgemäß auch in Zukunft verfahren.

Was sodann die Frage wegen Erstattung der Steuer für un⸗ abgesetzt gebliebene Exemplare betrifft, so kann diese in Beachtung der früher erlassenen Verfügung vom 20. Januar 1832 wie da⸗ mals, auch jetzt nur nachgegeben werden, wenn alle abgedruckte Quartalnummern des Exemplars, wofür die Erstattung in Anspruch genommen wird, unabgesetzt geblieben sind und vorgelegt werden. Die Annahme, daß nur das mit dem Stempelabdruck versehene Stück der Zeitung vorgelegt zu werden brauche, um die Restitution zu rechtfertigen, ist durch nichts begründet, und könnte leicht zu den besorglichsten Folgen führen. Hat ein Verleger einzelne Nummern einer Zeitung an Inserenten oder sonst abzugeben, so darf dies nur von versteuerten Exemplaren geschehen, und der Ver⸗ leger, welcher an irgend einem Tage des Kalender-Vierteljahres nach abgegebener Declaration in Betreff der Anzahl der abzudrucken— den Exemplare des steuerpflichtigen Blattes mehr Exemplare davon abdrucken ließe, als versteuert sind, würde sich unzweifelhaft einer Defraude schuldig machen, und muß in Fällen obwaltenden Ver⸗ dachts unversehends durch Nachzählung sämmtlicher abgedruckter Exemplare vor deren Aus gabe festgestellt werden, ob nicht die De— claration überschritten worden.

Wie sich der Verleger wegen der Steuer von solchen Exempla ren bezahlt machen will, welche nicht in Folge Abonnements, sondern um andberweiten Verpflichtungen zu genügen, gedruckt werden, ist lediglich seine Sache, in der Regel wird dieser Ersatz schon durch den Bezug der Insertionsgebühr gegeben sein.

Ew. ꝛc. haben daher Erstattungs⸗ Anträge für unabgesetzt ge⸗ bliebene Zeitungs⸗Exemplare zurückzuwelsen, wenn nicht alle Quar⸗ talnummtrn des betreffenden Exemplars vorgelegt, oder nachgewiesen werden kann, daß nicht mehr als die vorgelegten Nummern abge⸗ druckt sind. Der Absatz auch nur einer Rummer eines Exemplars schließt die Erstattungsfähigkeit der Steutr dafür aus, was bei den eingehenden Erstattungs-Anträgen wohl zu beachten ist.

Berlin, den 8. Januar 1853.

diesen stehende Behörden,

Der Finanz-Minister.

An den Königlichen Geheimen Ober⸗Finanzrath N. zu N.

Verfügung vom 4. Januar sf853 betreffend den

Zollsatz für Gegenstände aus Holz in Verbindung mit Zeugstoffen.

Cirkular⸗Verfügung vom 21. September 1851 (Staats Anzeiger Nr. 89, S. 4865).

a vom 21. September 1851 (Staats⸗ Anzeiger 1851, Nr. 89, S. 486), betreffend die richtige und über⸗ eintimmende Anwendung des Zolltarifs, bestimmt allerdings unter II. Rr. 9. ., daß, wenn bei mit Zeugstoffen verbundenen Waaren aus Holz diese Verbindung eine dem Gegenstande selbst völlig un⸗ ir i und nur Nebensache ist, sie nur derjenigen Tarisposition . i. swllen, der sie ohne diese Verbindung angehsren wür⸗ . . . lese Vorauesetzung trifft bei den vorliegenden Tischdecken, chen 3 baumwollen Jeug geklebten lackirten Holzstäben be⸗ a. deu ö 1 die letzteren nur in ihrer Verbindung mit . gstoffe eine Tisckdette bilden und ohne letzteren nur, lose Holzstäbe sein würden. Daß zu vieser Verbindung der Holzstäbe zu einer Tischdecke auch andere als Zeugstoffe, z. B. Leder, verwendet werden können, ändert in der Sache nichts, da es sich nur darum handelt, ob die vorliegend vorhandene Verbindung zweier bestimm-— ter Stoffe, Holz und Gewebe, eine dem daraus gebildeten Gegen- stande, der Tischdecke, völlig untergeordnete und nur Nebensache sei d. h. ob die Holzstäbe auch ohne diese Verbindung eine Lisch decke bilren würden! Ba vies unbedingt verneint werden muß, so wird

Die Cirkular-Verfügung

.

.

die Waare auch nur nach II. Posit. 20 des Zolltarifs zum Eingange verzollt werden können.

( Indem ich dem Hauptamte aufgebe, hiernach in vorkommenden Fällen verfahren zu lassen, überlasse ich demselben zugleich, demge⸗ mäß auch die Anfrage des Hauptzollamts in N. N. zu beantworten.

Berlin, den 4. Januar 1853. Der General-Direkter der Steuern. An das Haupt-Steueramt für ausländische Gegenstände hier.

Verfügung vom 5. Januar 1853 betreffend die

bei Verzollungen nach dem höchsten Abgabensatze

zu vergütende Tara. Verfügung vom

Ew. ꝛ0c. benachrichtige ich in Verfolg der nach den §5§. 17

30. Oktober v. J., daß in allen Fällen, wo

R —— * J da ö . F; ö und 58 der Zoll-Ordnung von einer Waare der Eingangszoll nach dem höchsten Abgabensatze im Tarife zu erheben ist, dabei der Satz von 110 Thalern für den Centner mit den nach Posit. 306 gel— tenden Tarasätzen, gegenwärtig 22 Pfd. für Kisten und 13 Pfd. 24 2 . * 9 4 6 ö . für Ballen, zur Anwendung gebracht werden soll, wonach, so weit ts erforderilch erscheint, die Haupt-Aemter mit Anweisung zu ver— sehen sind.

Berlin, den 5. Januar 1853. Der General-Direktor der Steuern An sämmtliche Provinzial-Steuer-Direktoren unt die Königlichen Regierungen in Potsdam und Frankfurt a. S.

M epyfüanm 2 14 G— nuar 1853 ͤ et 5 fend 1

8e ü gu 19g vom 1. Januagn 18509 betreffend dir

pendirter Beamten.

*

Geha ltsbe

19 9 zugt

.

Gesetz vom 21. Juli 1852 betreffend die Dienstvergehen der nicht 31

richterlichen Beamten, die Versetzung derselben auf eine andere Stell

9, S. 1065

oder in den Ruhestand. (Staats-AUnzeiger 1852. Nr. 177. 1 De

9

Der Königlichen Regierung wird auf die Anfrage vom 2

zember v. J. erwiedert, daß nach Vorschrift des §. 51 des Gesetzes vom 21. Juli v. J. (Staats -Anzeiger 1852. Nr. 177. S. 1068),

Verordnung vom 11. Juli 1849 8. 55 ab= Untersuchung gezogenen suspendirten so lange belassen wer—

welches hierin von der weicht, den zur Disziplinar⸗ Beamten die Hälfte ihres Diensteinkommens

die zur gerichtlichen Untersuchung gezogen sind, vielmehr ver— 222 der Krimi⸗

2

den muß, bis die Dienstentlassung rechtskräflig erfolgt ist. Die angeführte gesetzliche Bestimmung bezieht sich jedoch nicht auf Be⸗

amte, bleibt es in Betreff dieser bei der Vorschrift des §. nal⸗Ordnung. Berlin, den 10. Januar 1863. Der General-Direktor der Steuern.

An die Königliche Regierung in Frank⸗ furt . S.

Cirkular-Verfügung vom 19. Januar 1853 treffend die Verrechnung der Erträge aus Weidenpflanzungen an den Chausseen.

Cirkular-Verfügung vom 13. Dezember 1852 (Staats ⸗Anzeiger 1853 Nr. 31 Seite 198). 30. September 1848

Mit Bezugnahme auf die Verfügung vom

werden Ew. 26. veranlaßt, die Haupt⸗Aemter des dortigen Verwal⸗ tungsbereichs darauf aufmerksam zu machen, daß die Erträge aus dend Verpächtungen det Weidenpflanzungen auf den Böschun—

,

en der

weisung

Abschnitt o, . Berfügung der Königlichen Ober ⸗-Rechnungs kammer

zem der

261

und in den Gräben der Staats-Chausseen in der zu Jahresrechnung von den indirekten Steuern gehörigen Nach⸗ Lit' E oon Grasnutzungen, unter, einen besondern bB eben so zu behandeln sind, wie dies nach Nr. 6 der

vom 13. De⸗ 31 S. 199), bezüglich

Anzeiger 1853 Nr.

ber 1852 (Staats⸗ 185 voͤrgeschrieben ist.

Grasnutzungs⸗ Erträge Berlin, den 19. Januar 1853.

Der General-Direktor der Steuern.

7 An 75 77 PMiroktpren sammtliche Provinzial-Steuer⸗ Direktoren 6 . . 8 ** 1 ö 6 Xr 2 ? 316 2 1 und die Königlichen Regierungen in 1 * ; * Potsdam und Frankfurt a. d. B. ; r * 55 2585 * 2 * Kriegs- We inisterin *. r. . 2 3 44 * * RBerfügung vom 6. Februar 1855 etreffend die ö 4 Disziplinar Verhältnisse der beurlaubten vsst 9 . ; 8 8 . 186 . ere und Mannschasften deri Garde⸗-Landwehr ö * II n fr 936 nie Dis ivli ar- Ver hältnisse den 5n Folge einer Anfrage nher isziplinar⸗= Verhältnisse ver 2 ; K ł ö . ( , . sn wot 8a c Crtreaßs beurlaubten X ssiziere den are Landwehr sindet das Kriegs ** 53 J ö K h 141 1 19 n 34 . ö, 288 v Meßeitie ; er vier 6 ent⸗ Ministerium sich veranlaßt, zur Beseitigung de r hierüber ent⸗ ; 5 ? . 6 orksam— mache Daß wohl standenen Zweifel darauf aufmerksam zu machen, daß 39h ohl 14 J. J 1. 63309r9 14 an PB Ihrigen Negnnn äber die beurlaubten Offiziere, als uber die übrigen Mann . ? ,, 916 fi 991 amn mandeunrd schaften der Garde Lanpwehr nicht allein dem Commandeu? 11 nl l = -. 2 . . . Sor bes Bataillons, zu welchem sie gehoren, sondern auch dem . ; ö . sa nnr 5 gil m8 ter Deinen Commandeur des Provinzial⸗ Landwehr⸗ Bataillons, unter delle ) . 18 9 . ö. 7 9 2 . . . * . (6 d 28 91 . Kontrole sie während der Beurlaubung stehen, in Gemäßheit der

V

1841 die Dis

de

11

de

Bersammlung der

Ry] rührt,

orschriften der 58. 9, 33 40 der Verordnung vom 21. Oktober dit Disziplinar-Strafgewalt 4, ; Von diesen beiden Commandeuren hat derjenige ,, , ssen dienstlichen Wirkungskreis das zu bestrasende Vergehen be⸗ und mithin die Nichtbefolgung einer dienstlichen Anordnung rjenige Commandeur zu ahnden, von welchem sie ausgegangen itt. Sonach wird das eigenmächtige Ausbleiben von einer Kontrol⸗ —t Commandeur der Provinzial-Landwehr, dessen dagegen die Nichtbefolgung

Anordnung unbefolgt gelassen worden . . . 4 einer Ordre zu einer größeren Uebung, der Commandant der rr. Landwehr zu ahnden haben, da dieser die Ordre erläßt und der

r ) ) 9 . . . 4 für z . ä di Commandeur der Provinzial⸗Landwehr nur für deren Behändigung zu sorgen hat. s ö

wenn hiernach von

Uebrigens versteht es sich von . en beurlaubte àsst

selbst, daß, e

dem Commandeur der Provinzial⸗Le ndwehr gegen . 7 üere oder Mannschaften der Garde-Landwehr Strafe verhängt win zerselbe dem Commandeur des betreffenten Garde⸗-Landwer

tragen, von allen übrige

MiiFfkoil . 56at davon Mittheilung zu machen hat.

Februar 1853.

Merl von ö Berlin, den 6.

Kriegs⸗-Ministerium

611 . 9 K —8TrT GpPm C G uar 18 5 ; Allerhöch ste K abinets⸗Ordre vom 209. Janu« ; . 4. . Mo . 6 h f fi e betreffend die Begrüßung dei UEnterof i ' ö r raaden r 9 eiren l z zi Der X 57 1316 15 Ir augen welche das Seitengewehr der R&MMis

seitens der übrigen Unteroffiztere—⸗

zur Beseitigung vorgekommener Zweifel bestimme Ich m

163, ö 65 . / —— Co it swaehr Den XVFstzte!

diejenigen Unteroffiziere, welche das Seitengewenr, der Iii ö to zrigen Unteroffizieren militairisch begrüßt wer den

sollen, und überlasse Ihnen, dies der Armee kannt zi

ö * . 26. Januar 1855.

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2 31 2 * vnn gez zriedrich Wilhelm 528 X gegengez.) 1 n Boni! An den Kriegs Minister. R 144 4 * * 118 1 11 798 n d ö a Geßst kabine ts 2 Dre wir 9 61 di Die vorgedruckte Allerhöchste Kabinete, ö . . D 5 . Mymnee lehre 6 zur allgemeinen Kenntniß der Armee gebrch 39rys , Kyrie 83 Berlin, den 1. Februar 1853. 4 . . . 1 Cen A pongartement ö . Mini srerimnm slaemein L riegs arie men Kriegs-Ministerium. Allgemeiner tr —ö * . 1 RWanaenheir von Podewils. on Wangenheim. von Por

Abgereist: Der Ober-Präsident der Provinz Witzleben, nach Magdeburg. .

Per sonal-Leränder ungen in der Armee.

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ͤ . Mert TBerungaen h 21 c rsennun 2x Crnennungen, Beförderungen und Bersetzun gen.

Den 25. Januar.

v. Madeweiß, Sec. Lt. vom zum 27. Inf. Regt. versetzt. 27 Fanuga en 44 u u ar. 9 l * 1 * rf . 1919 i* —11* Hie 7 16 v. Gayl, Sec. Lt. vom 2. Juf. Regt, kommandni zur Dienstl. als

definitiv als Platzmajor daselbst angestellt.

Platzmajor in Wittenberg, zum 22. Inf. Regt. versetzt. Richter,

Milson, See. Lt. vom 2.

Oberstlleut. und Direktor des Militair-Waisenhauses zu Potsdam und Schloß Pretzsch, gestattet, die Uniform des Kadetten - Corps beizubehalten.

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[LG * K 58 211 11 R x 6 2. 11 * = Gr. zu Solms-Rödelheim, Rittm. a. V., fruher im Hus⸗ Men! far [Ia Ma 10h 8 * ö ( 9 Neg., Ehaäar. als Major ll hen. d. 0 ch a1 Sell Lt. von G 3äis-⸗ 3 n , ö . . ; ; Kaiser Franz Gren. Regt., in Inf. Regt, Trensch v. Butt!a: P. zFahn. Som 26. ins 36. nf Regt rsetz ; h s vil 1 hl 10 11 platz üugtil« 31 Koblenz Und X Mherst. Lien 7 . ö 8 n nn k 11 ber t- Vie oe hymel 1, 9uaüalbil. 11. Gbmdr. del . Najor mit Aussicht auf Eivilversorg. beiden mit der Ing schy d 3 1 1 81 1ßschie? 5or) 111g e chr, Abz. 5. B pension, der Abschied bewiliigt I. Beamte der Militair-Verwaltunß. y 1 8 Hr u ( i ä 2. d n T. W . 611 ck e . bi v he J Vorstand X. e Gar nison⸗Ve waltun 131 Vb rꝛ18gan, 1 11 * 6 . 91 * 11 —1— * c z . * Saw (d 88 2 f C 4 2 41 2 8. norrar urnmebr ; dem Eharakter als Garnison⸗ Verwalt.⸗X ber⸗Inspetto , nunmehi e s , , ö , üg izr. GnuFfBektgr ernannt zum Gagarnison Verwalt.“ X ber⸗FSn cktor ernannt. Dm ng 8 Ri th ö * 4 . Di bst ann n me meer mr, en, gn , r. , e, Te mere e e m me mm, , e we, e n. ö s 11 1 ö 15 ö. ö . ö J J 1rd v wm Ron * R r Befördert 1st ö reitt Grenz⸗Gont! dleur in Mhelnsveig 33 91 si 837 J 2 le Cid. z . 8) J e ö 6 cn ? MR Senn 9 fBgnellationsderichte zu R 1ibor die R (Crna ) Bel dem P gativnsgertichte zu 1atib die N Ernannt nnd 6 3 dem 2 peng 4 ö. ir 3 h ‚. 46 welch unp Ramisch zu Gerich sz -Assessoren; die uskulta ferendaren Nerlich un ) mich zu herichts⸗-⸗Assessd en; die nd J ) i 32 * ö 89 deo A* n . 8 . . . 39 89x 215 21 9 üferendarien; bei dem Kreis toren So cke 1 Und Hr dlan 9U 1 eren n Pe dem 389 . 9 1 . C n erariius 9694 91 595 19 54 richte z! Beuthen der Eivil⸗ Si inumerarius Ludwig Heinrich Le chsle zu ) . k RMiäürzau-Mssistenten no witz am. üreau⸗-Assistente 2 8 * 9. 844 . . ö 1 v S. Verliehe ö W evanaelische Predigerstelle zu Tuben rn Verliehen ist: Die diitte edaug icht Pied ern dnn de 21 . Wer Nef. *r Sarl 7 71 281 6 2u totbenbun 1 2Vbel⸗ bisherigen Pfarr-Vikar Karl K st o igt zu Mothenduig in Q ann Lausitz * * * * M . 231 2 1 . 5** ü ewe * 1 5 7686 2 sfmann ͤ e Departen 251 1 911 1 17 11591 1 LyeGala Breslat * J ——— * ö ** 6 . . ar ulau Erledigt ist: arch den Tod des Pastors B 1 tz n Sulgu L LE 3 1 1T*: Ui ; . . 6 ö ; ter, sc, Pfarramt; durch den Tod des Pastors Pfoten ha! dortige evangelische Pfarramt; durch den od des Palloßsd Pk ö 2 [2 8 J J 8234 win &Srorgc Teil AB 16 1 Lien 9 rochwitz, RIleliv Giisind! enen? 1

das evangelische Pfarramt in

8 l ; . Tiürst Farslathł- B uthen ist Datron ant Fürst zi Rat lath —vuüulgri im * Aatron 1 21. 7 . Aust ard auf seine en * on 16 * 8 155ultato vras 1 1618 11 11 Ausgeschieden ist: Der Auskultator 1 rad init 2 * 1 7 * 2 * 2nd 9 ** 1 * 73 N 15 * ve] D Gestorben sind: Der Me chts⸗An ww alt und Nota Mader bei de * . 66 Mees 9 Fs r (GGG! mann ? De greisgerichte zu Beuthen; er Bureau Assistent Goldmann bei dei Rreisgt !! ch ö * Ros Sem Kreisae 8 z * 66 1864 8 Sve sz Ari gdvter Da eemacnn ber m KR 1800 Kreisgerichte zu EG) tau r Kreisrichter Seemann dei r m Rleist

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