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Was Ihren zweiten Antrag, wegen der Ihnen durch die gleich zeitig anbefohlene Grabenräumung erwachsenen Kosten, betrifft: so ann eine Erstattung dieser Kosten der Stadt N. nicht angesonnen
werden, da die Räumung durch die von Ihrer Fabrik veranlaßte Verunreinigung der Weistritz nothwendig geworden ist.
Berlin, den 26. Januar 1853.
Ministerium für landwirthschaft⸗ liche Angelegenheiten. Im Allerhöchsten Auftrage:
Der Minister für Handel, Ge⸗
werbe und öffentliche Arbeiten.
von der Heydt.
Verfügung vom 9. Februar 18563 — betreffend die Taxirung der Sen dungen nach und aus den Lippe— schen Fürstenthümern.
*
Verfügung vom 17. Oktober 1852 (Staais-Anzeiger Ni. 2654. S. 1622). . ben wird, enthält unter
Der Königlichen Ober-Post-Direction wird auf die Anfrage daß bei Anwendung der Vorschriften in
vom 27. v. M. eröffnet, der General-Verfügung vom 17. Oktober v. J. (Staats- Anzeiger Nr. 7514 S. 1522) über die Taxirung der Sendungen nach und
aus den Lippeschen Fürstenthümern das preußische Porto für solche frankirte Sendungen nach und für solche unfrankirte Sendungen
aus dem Fürstenthume Sch aum burg -Lippe, welche ihre Be⸗
förderung auf der Eisenbahn über Oschersleben, Braunschweig und der den Post-Anstalten
Hannover erhalten, unter Zugrundlegung bekannten direkten Entfernung bis und don Bückeburg zu erhe— ben, und diesem nach den in der Eirkular-Verfügung vom 25. Mat 1848 ad X. angegebenen Sätzen hinzuzuschlagen ist.
Was die Erhebung des Porto Lippeschen Fürstenthümern nach den betrifft, welche auf der Route über Kassel eingehen, so sind diesel⸗ ben in Absicht auf das preußische Porto bis auf weitere Bestimmung
ebenso zu behandeln, wit Sendungen aus Kurhessen nach Preußen.
Berlin, den 9. Februar 1853.
General⸗Post⸗Amt.
Berfügung vom 10. Februar 1853 — betreffend die Einrichtung einer neuen Postdampfschiffslinie zwischen England und der We stküste von Afrika.
großbritanischen General ⸗Post⸗ Amts zufolge ist zwischen England und der Westküste von Afrika eine neue Postdampfschiffs⸗Linie eingerichtet worden. Die betreffen⸗ den Paketboote werden am 24sten eines jeden Monats von Ply⸗ mouth abgefertigt werden, und auf ihrem Laufe Madeira, Tene⸗ riffa, die Insel Goxee, Bathurst, Sierra Leona, Liberia, Cap Eorso (Cape Coast Castle), Lagos, Bonny, Alt. Calabar, Accra, Wydah, Badagri, Camerones (Camarons), und die Insel Fernando Po berühren.
Alle den britischen Posten zugehenden, nach der Westküste von Afrika bestimmten Briefe und Zeitungen erhalten von jetzt ab mit⸗ telst dieser Paketboote ihre Beförderung, sofern nicht die Versen⸗ dung mit Privatschiffen durch einen Vermerk auf der Adresse von dem Absender ausdrücklich verlangt worden ist. Die Briefe und Zeitungen nach Madeira und Teneriffa werden dagegen ent— weder mittelst dieser Paketboote oder durch die Paketboote der bra⸗ silianischen Linie, welche am 9ten eines jeden Monats von Southampton abgehen, befördert, je nachdem die Briefe 2c. zum Schluß der Postzalete für die eine oder die andere Fahrt in Lon— don einlangen.
Einer Benachrichtigung des
Für die nach der Westküste von Afxika bestimmten Briefe
ist außer dem Porto, wie für Briefe nach England, noch ein See⸗ . . . 5 nach der britischen Brief⸗
wichts-Progression bei der Aufgabe zu erheben, daß si ; der Spedition über Belgien 35 — .
17 Sgr. für den einfachen, bis 1 Zollloth exkl. schweren Brief
herausstellt, von welchem Betrage der britischen Postverwaltung ͤ
1 Sh. 4 d. zu vergüten sind.
Porto alsdann das Thurn und Taxissche Porto
für solche Sendungen aus den östlichen preußischen Provinzen
zu erhebende Gesammtporto auf
die Königliche Regierung zu N.
da sie zu den Bedingungen seiner . zulässigen selbstständigen Beschäftigung gehört.
Hinsichtlich der Porto-Erhebung für die mit den Dampfschiffen der neuen Linie zu befördernden Briefe nach Madeira und Teneriffa tritt eine Veränderung nicht ein, indem für diese Briefe der britischen Postverwaltung diesseits die bisherigen Sätze zu vergüten bleiben.
Für Zeitungen unter Kreuzband nach Afrika sowohl, zu erhebende pro Stück.
Die Post-Anstalten haben sich hiernach zu achten und das der General-Verfügung vom 14. Juli 1852 beigefügte Verzeichniß der britischen See- Portosätze für die über England zu befördernde Korrespondenz nach und aus überseeischen Ländern zu ergänzen.
Berlin, den 10. Februar 1853. General ⸗Post⸗Amt. Schmückert.
ch der Westküste von als auch nach Madeira und Teneriffa beträgt das fremde Transit⸗ und See⸗-Porto zusammen 1 Sgr.
August v. J. e . ᷣ ; a ; Ihrer landwirthschaftlichen Abthellung pro 1851 aufgestellten dies⸗
Asscssor R.
Das Z3te Stück der Gesetz-Sammlung, welches heute ausgege—
Nr. 3691. die Verordnung, die Einführung einer interimistischen neuen Deichrolle für das Ober-Oderbruch betreffend. Vom 17. Januar 1853; und unter
„Z5692. das Gesetz, betreffend die Einführung der Klassensteuer in Stelle der Mahl- und Schlachtsteuer in den Städten Att⸗-Damm und Greifswald. Vom 5. Februar 1853.
Berlin, den 15. Februar 18563.
Debits-Comtoir der Gesetz⸗ Sammlung.
Ministerinm für die landwirthschaftlichen Auge⸗ legenheiten. daß bei Ab⸗
Verfügung vom 3. Februar 1 853
haltung von Terminen in Gemeinheitstheilungs⸗ denen wegen mangelhafter ein technischer Beirath
Diäten und Reisekosten
Sachen Assessoren, technischer Qualification zugeordnet werden muß,
nicht beanspruchen können.
Der Königlichen Regierung wird auf den Bericht vom 25sten in Betreff der gegen den Final-Abschluß der Kasse seitigen Erinnerungen ad 5 erwidert, daß dem Oberlandesgerichts⸗ als Koͤmmissarius in der Gemeinheitstheilungs⸗Sache von N. für die Abhaltung eines Lokal-Termins, zu welchem auch der Re⸗ gierungs⸗ und Landes-Sekonomie⸗Rath N. als Techniker hat zugezogen werden müssen, Diäten und Reisekosten nicht hätten bewilligt werden sollen, ba von dem Ministerium schon in früheren Fällen der Grundsatz ausgesprochen worden ist, daß diejenigen Affessoren, welchen die technische Qualification noch abgeht, auf Diäten c. bei Abhaltung von Terminen keinen Anspruch haben, zu denen wegen mangelhafter techn scher Qualification des Kemmissarius der Sache ein technischer Beirath zugezogen werden muß. Die unentgeltliche Beiwoh⸗ nung eines solchen Termins kann seitens des noch nicht technisch qualifizirten Kommissarius nicht als ein Opfer betrachtet werden, nur unter solcher Voraussetzung
Die Königliche Regierung wird veranlaßt, künftig nach diesem
Grundsatz zu verfahren.
Berlin, den 3. Februar 1853.
Ministerium für landwirthschaftliche Angelegenheiten. Im Allerhöchsten Auftrage: Bode.
An
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Finanz⸗Ministerium.
Summarische Nachweisung der im Jahre 1851 bei
der Verwaltung der indirekten Steuern angestellten
Militair⸗Per sonen.
Als Gränz-Aufseher.
ͤ Offtziete 3 Ausgediente Freiwillige Civil ⸗Ver⸗ sorgungs⸗ scheinen.
5) 89 1 * Provinz. Unter⸗ aus den außer Dienst.
offiziere ꝛc. Feldzügen.
Invaliden
außer Dienst.
In anderen Stellen.
Invali 5 Offiziere i . Pensionirte Ausgedientet Freiwillige Civil ⸗Ver⸗ Anter⸗ aus den forgungs⸗ Gendarmen. scheinen.
Summa. offiziere ꝛc.
Feldzügen. ᷣ
P 1
23
Ostpreußen
Westpreußen
Posen ... Pommern. Schlesiben = Brandenburg Sachsen ..... Westfalen = Rheinprovind
e =
——— —— 2 —— r 8 — ü — Q c
O CC = — K be — de
Zusammen
nebersicht der bei dem Beginne des zu unterhaltenden gebauten Strecken
Chausseen.
M t O den * * Für 1853 Mithin sind
sind zu
waren zu hin zu⸗ gekommen
Meilen.
— —
unterhalten
. unterhalten Meilen.
Meilen.
) Königsberg 66,6 2) Gumbinnen J 7 ) Danzig. ...... . 44, 4) Marienwerder —ͤ 55, Posen ..... ; 44,2 Bromberg . 37,4 Stettin.. Köslin. Stralsund ) Breslau Liegnitz 2) Oppeln. Berlin 4) Potsdam. 5) Frankfurt. . . . Magdeburg. Merseburg. Erfurt.. Münster ) Minden. Arnsberg .. Koblenz. Düsseldorf . Köln .. ..... 25) Trier. ..... 26) Aachen ...
Summa.
Kriegs⸗ M inisterium.
Verfügung vom 3. Februar 1853 — betreffend den Divisions-Verband der
Compagnie für Schlesien.
Provinzial Invaliden⸗
Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 9. Dezember 1852 (Staais⸗Anzeiger 1853 Nr. 7 S. 59).
Im Verfolg der Allerhöchsten Kabinets⸗Ordre vom 9. Dezem⸗ ber v. J. (Staats⸗Anzeiger 1853 Nr. 7 S. 53), wonach die Pro⸗
vinzial⸗ Invaliden · Compagnie für Schlesien am 1. April d. J. von
Neumarkt nach Löwenberg zu verlegen ist, haben des Königs Ma⸗
nisonwechsels dem werde.
1 C 2 4 im J. 1852
*
jestät zu genehmigen geru 4 dem Eintritt des Gar⸗
direkten Befehl Division zugetheilt Dies wird der Armee hierdurch bekannt gemacht.
Berlin, den 3. Februar 1853.
Kriegs⸗Ministerium. Allgemeines Kriegs-⸗Departement.
von Wangenheim. von Podewils.
Angekommen; Se. Durchlaucht der Erbprinz
Bentheim-Steinfurt, von Steinfurt.
——
Der Ober-Präsident der Provinz Pommern, Freiherr Senff
2
von Pilsach, von Stettin.
Abgereist: Durchlaucht der General- Lieutenant unt . 23. Landwehr⸗Regiments, Fürst Adolph zu Ho hen⸗
lfingen, nach Koschentin.
c.. XI. J, , M5 etar J D , . Durchlaucht der Fürst Otto Bie tor do n Schönburg⸗
. 824 mal Cee r* , nach Waldenburg.
. ,
betref⸗
Dem Kuratorli der hiesigen Ge⸗— *
594 . 4 . werbeschule:
Daß unsere Provinz hinsichtlich der technischen Bildung des gewerblichen Standes und sonach auch hinsichtlich der Fähigkeit des Letzteren, die der Provinz eigenthümlichen materiellen Hülfg⸗ quellen zweckmäßig auszubeuten, andern Theilen unseres Staates noch nachsteht, scheint heutzutage mehr und mehr erkannt zu wer⸗ ven Der Uebergang zum Bessern aber kann nur durch die Wissenschaft geschehen, und es verdienen daher diejenigen jungen Leute, welche, von dieser Einsicht geleitet, Gewerbeschulen be⸗ suchen, gewiß Beifall und Aufmunterung. Beklagens werth muß uns deshalb die Thatsache erscheinen, daß nicht selten die besten geistigen Kräfte nnter dem Drucke der Armuth und Nahrungs⸗ sorgen zu Grunde gehen.
Auch unter den die hiesige Königliche Provinzial⸗ Gewerbe⸗ schule besüuchenden jungen Leuten sind mehrere, welche von Hause aus gänzlich unvermögend, aber, mit eiserner Ausdauer und zum Theil sehr glücklichen Fähigkeiten ausgestattet, das vorgesteckte Zlel unter den ungewöhnlichsten Entbehrungen verfolgen. Wenn