1853 / 47 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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halten zu binnen 3 Monaten und

Otto Adolph Neumann wird auf Ansuchen des Schuhmachermeisters G. Friccius,

welcher be⸗ aller ange⸗

hauptet, von seinem Aufenthalte, . wandten Mühe ungeachtet, keine Nachricht er⸗ aufgefordert, sich

hierdurch

spätestens in dem auf

den 7. Juni d. J.“ Vormittags 10 Uhr,

Jüdenstraße Nr. 59, Zimmer Termine vor dem Herrn gestellen und die auf Darlehens von 35

haben,

im Stadtgerichte, gi. 53 angesetzten Stadtrichter Kochann zu Rückzahlung eines baaren Rihlr. nebst Zinsen angestellte Klage zu beant⸗ worten, widrigenfalls auf Antrag des Klägers alle in der Klage angeführten Thatsachen für zu= gestanden angesehen werden müssen, und was den Rechten nach daraus folgt wider ihn erkannt werden wird.

Berlin, den 12. Februar 1853.

Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Civilsachen, 7. Bagatell⸗Kommission.

——

1385 Bekanntmachung.

Der Kur⸗ und 12,797 über 1009 Rihlr., eingetragen

Gute Trebichow, ist verfälscht worden. jenigen, welche an den gedachten

sprüche zu haben vermeinen, werden aufgefordert, ihre vermeintlichen Ansprü

5 Monaten, spätestens in dem auf den 2. Mai 1853, Pormitt. 11 Uhr,

an hiesiger Gerichts stelle anberaumten Termine widrigenfalls

ewiges Stil schweigen auferlegt,

der gedachte Pfandbrief für erloschen erklärt und ein neuer Pfandbrief dem Eigenthümer aus ge⸗

anzumelden und zu bescheinigen, ihnen damit ein

fertigt werden wird. Krossen, den 4. Oltober 1862.

Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

1081 Ediktal⸗ Citation.

Keltz, Adelheid geborne Leutner, Stettin, hat gegen ihren Ehemann,

*

6. früher in Swinemünde ihren Wohnsitz gehabt at, eine Klage auf Trennung der Ehe wegen

böslicher Verlassung angebracht.

Zur Beantwortung derselben haben wir einen

Termin auf

ven 30. April 1853, Vorm. 11 Uhr,

Kreisrichter Lu de wig in un se⸗ welchem der Keltz,

vor dem Herrn rem Gerichtslokale anberaumt, zu

Veillagie, Knopfmacher Julius Gustav Unter der Warnung vorgeladen wird, daß

seinem Ausbleiben gegen ihn verfahren und erkannt werden

Anklam, den 12. Januar 1853. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

wird.

139 Protlam a.

Alle, welche an das von dem Gutshesitzer Wil⸗ helm Leopold von Bohlen auf Streu an seinen Sohn Karl Heinrich Edmund von Bohlen ver⸗ schaproder Kirchspiele belegene Ritter=

d son⸗

taufte, im gut Streu mit dem. einverleibten Glode un

stigen Zubehörungen, Arbeiten irgend sprüche zu haben veimeinen, werden auf den rag des Verkäufers hierdurch geladen, in einem der auf

jm Königl. Kreisgerichte hierselbst anberaumten Termine anzumelden i Strafe des zur Anmeldung werden diejenigen welche ihre Forderunßen auf dem ihnen vorzule⸗ genden, gerichtlich verzeichnet finden werden und haben dieselben für den Fall der dennoch geschehenen Anmeldung den

Ersatz der desfallsigen spruchen.

41666

Neumärkische Pfandbrief Nr. auf dem

Alle die⸗ Pfandbrief als Eigenthümer, Pfand⸗= oder sonstige Inhaber An⸗

hierdurch che binnen

Die Ehefrau des Knopfmachers Julius Gu stav zu Grabow bei

mit welchem

312 auch Saaten und Acker⸗ und dem gesammien Inventarium aus

einem Rechtsgrunde Forderungen und An⸗ An⸗ /

dieselben

den 22. Februar, 15. März und 12. April d. J., 11 uhr Morgens,

und zu bewahrheiten, bei Aus schlusses. Von der Verpflichtung ausgenommen, attestirten Postenzettel richtig

Kosten nicht zu bean⸗

Bergen, den 22. Januar 1853.

Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung. von Eckenbrecher. .

dio 12a m g

Alle, welche an das von den Kaufleuten Glaser und Lumme zu Stettin mittelst Vertrages vom 18. Dezember 1851 an den Kaufmann Koch zu Lauterbach verkaufte, zuletzt als Kornspeicher benutzte und zu Lauterbach belegene Fabrikge⸗ bäude mit Nebengebäuden und dem dazu gehö— rigen Areal aus irgend einem Rechts grunde Forderungen und Ansprüche zu haben vermeinen, werden auf den Antrag des Käufers hierdurch geladen, dieselben in einem der auf

den 22. Februar, 8. und 22. März er. 11Uhr Morgens, im Königlichen Kreis gerichte hierselbst anberaum⸗ jen Termine anzumelden und zu bewahrheiten bei Strafe des Ausschlusses. Von der Verbind⸗ lichteit zur Anmeldung sind diejenigen ausge; schlossen, welche auf dem attestirten Postenzettel ihre Forderungen richtig verzeichnet sinden wer⸗ den und haben dieselben die Kosten der erfolgen—⸗ den Anmeldung zu tragen. Bergen, den 4. Februar 1853.

Königliches Kreisgericht, J. Abtheilung. von Eckenbrechen.

1205 = Bei dem Betriebe der hiesiger

in contumaciam

verfabrik werden jährlich etwa Achtzig Oxtho t

Holzsäure als Nebenprodult gewonnen.

Kauflustige können reclion die näheren Bedingungen erfahren

danach ihre Gebote schriftlich abgeben.

grauer Tuche verschiedener Qualität zur

Redaction und Rendantur:

mmirung der Betriebsbeamten, soll im Wege der

öffentlichen Submission verdungen werden.

Es ist hierzu ein Termin

auf den 15.

März d. J., Vormittags 11 Uhr,

in unserem Geschäftslokale auf hiesigem Bahn hofe angesetzt. Offerten sind versiegelt mit der Aufschrift:

der unterzeichneten Direction den, und sollen genwart der erschienenen Submittenten werden.

unserem Büreau

„Lieferung von Buch!

portofrei einzusen= in vorgedachtem Termine in Ge⸗ eröffnet Lieferungsbedingungen sind in hierselbst einzusehen, und werden

4

Die

auf portofreie Gesuche abschriftlich mitgetheilt. Bromberg, den 25. Januar 1853.

Königlichen Pul⸗

von der unterzeichneten Di und

19

Wir bedürfen zur Deckung

Königliche Direction der Ostbahn.

2 2 83

Thüringische Eisenbahn.

unseres Bedarfs

pro laufendes Jahr

(

1000 Last beste englische Stücktohle und 0 —–— 70 Schmiedekohlen,

* 21 *

beide lieferbar franco Bahnhof Halle.

Offerten werden bis zum

5. März e. entgegen⸗

genommen.

Pulverfabril bei Neisse, den 15. Februar 1853. Die Direction. 363 Königliche stbahn. ann,, Die Lieferung von 7309 Ellen blauer und

Unifor⸗

Erfurt, den 19. Februar 1853.

Die Direction ahn ⸗Gesellschaft

der Thüringischen Eisenb

——

1

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gerichte zu

3 *

1654 eröffnetes Testament haben d

und dessen Ehefrau Maria, geistlich en Kasten daselbst ein K hundert Gulden mit der Bestimmung die Zinsen desselben zu studirende schen oder für diejenigen, Lorenz führen,

Bekanntmachung

2355 ,, Durch ein im Jahre 1651 bei dem Stadt niedergelegtes, im Jahr

Chemnitz

asige Bürger und Kaufmann Gabriel

Jünglinge aus dem Martin Hüble

Lorenzischen Geschlechte, welche den Namen Hübler od verwendet werden sollen.

Obwohl nun das malen zur Erledigung gelo zur Zeit ein Mitglied der

sen Ronferirung nicht beansprucht Gemäß dem Artikel IV. 27. September 1825 und der vormaligen Kirchenrathes vom fordern daher wir, die unterzeichneten Kollato ber Stiftung, alle diejenigen, welch linge des Martin Hüblersch Geschlechts zu pendiums Hübler oder Lorenz führen, sechs Wochen und längstens den 12. April d. J.

hierdurch auf, bin

der vormalig Lindner geb. Hübler, dem apital von fünf⸗ legirt, daß

einem Stipendium sur

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.

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jedoch nur

er

Lindnersche Stipendium der— mmen ist, lo hat doch gedachten Familie des⸗

der Convention vom Verordnung des 5. November 1828 ren e als Abkömm⸗ en und Lorenzischen dem Genusse des fraglichen Sti⸗ sich berechtigt halten und den Namen

nen

lden, ihre

sich schriftlich bei einem von uns zu melden, Verwandtschaft mit den Stiftern und daß sie akademischen Studien begonnen haben, glaub

nachzuweisen, erwarten.

Chemnitz

Schlegel, Superintendent.

Hübler, Bürgermeister a.

Schwieger.

Berlin,

Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen

Ober Hefbuchdruckerei.

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sodann aber feinere Bescheidung zu

853.

und Dresden, am 15. Februar 18

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; Straße Ur. * eitung, Keipzig er-

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gas Abennemen? dettägi: 2 Sgr. für J Jahr in alen Theilen der Ronarchie shne reis -Erhshung.

Mi Seiblatt (Preuß. Adler Zeitung) in Serlin; J KRihlr. 17 Sr. 6 Pf. in der ganzen KMonarchit:

1 Rkthir. 273 Sgr.

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mit also auf die Btantwortung

ob durch Publication des Jagdpolizeigesetzes vom S850 Abschusses der Ricken wieder her gestellt

10ten Diviston, von Brandt, von Posen.

Excellenz der Großherzoglich mecklenbur

der Frage ankommen, März 1850 g⸗strelitzsche Staats⸗

ae Se.

das frühere Verbot des und eingeführt ist. Minister, von Bernstor ff, von Schwerin. Der Kurfürstlich hessische außerordentliche Gesandte und be voll-

Der §. 18 dieses Gesetzes lautet: Wilken s⸗Hohenau, von Kassel.

„Die Bestimmung der Hege⸗ und Schonzeit erfolgt nach den mächtigte Minister, von