§. 3. unterliegen der Amortisation, die
mit dem Jahre 1858 beginnt und nach Anleitung ves beiliegenden Am orlisatlons plans durch alljährliche Verwendung von 15, 105 Rthlr. and der auf die eingelösten Prioritäts⸗Obligationen fallenden Zinsen aus geführt wird. Die Nummern der in einem jeden Jahre zu amortisirenden Priorltäts⸗Obligationen werden alljährlich im Juli durch das se Auszahlung des Nominalbetrages
Loos bestimmt und die des lbetr der hiernach zur Amortisation gelangenden Prioritäts⸗Obligationen erfolgt im Januar des nächstfolgenden Jahres, zuerst also im Ja⸗
nuar 1859.
Der Köln-Mindener Eisenbahn - Gesellschaft bleibt jedoch das Recht vorbehalten, mit Genehmigung Slagtes sowohl den Amor⸗= tisations⸗- Fonds zu verstärken und dadurch die Tilgung der Prio⸗ ritäts-Obligationen zu beschleunigen wie auch sämmtliche Prioritäte⸗ Obligationen durch die öffentlichen Blätter mit sechs monatlicher Frist zu kündigen und durch Zahlung des Nennwerths einz Die Kündigung darf jedoch nicht vor dem 1. Januar 1858 geschehen.
Ueber die erfolgte
Amortisation wird Unserem Minister
Die Prioritäts Obligationen
Handel, C ewerbe und zffentliche Arbeiten alljährlich eingereicht.
§. 4. Die Inhaber der Prioritaͤts-Obligationen sind parin vorgeschriebenen Kapitalbeträge und der zahlenden Zinsen Gläubiger der Köln⸗Mindener Eisenbahn⸗Gesell haft und sind daher befugt, wegen 2 sich an das gesammte mit unbedingter Priorität vor ven Inhabern der
und der zu denselben gehörigen Coupons und Divide
318 fläts-Obligation von diesem Kündigungsrechte
Monate von dem Amortisationsquantums hätte
für ein Nachweis
auf Höhe der dafür nach 8. 2 zu ihrer Kapitalien und Zinsen
Vermögen der Gefellschaft und dessen Exträge Stamm-⸗Actien
ndenscheine zu
mins Köln und Berlin, so wie noch von der der betreffende selben und der dazu geh die Coupons nicht mit den von dem Kapital-Betrage der P und zur Einlösung der Zahlung präsentirt werden.
halten. Dagegen bleibt den in Gemäßheit des Privilegiums vom Priorstäts⸗ Obligationen
8. Oktober 1847 emittirten 18,745 Stück ver Köln-Mindener 3,574,500 Rthlr. nebst Zinsen das Vorzugsrecht vor den auf des gegenwärtigen Privilegiums zu emittirenden ionen nebst Zinsen ausdrücklich reservirt und gesichert. tere Vermehrung des Gesellschafts⸗Kapitals durch Actien, Prioritats-⸗-Obligationen oder durch lehns darf hiernächst nur dann erfolgen, Privilegiums vom 8. Oktober 1847 emittirten auf Grund des Privilegiums vom 30. März 17, 000 Stück und den auf Grund des zu emittirenden 11,0090 Stück das Vorzugsrecht ausdrücklich eingeräumt und sicher gestellt ist. Eine Veräußerung der zum Bahnkörp höfen erforderlichen, statthaft, so lange Emission nicht eingelöst sind.
1849
Eisenbahn⸗Gesellschaft im Gesammibetrage von Grund
Prioritäts⸗Obliga⸗ Eine wei⸗ Emission von Aufnahme eines Dar⸗ wenn den auf Grund des 18,745 Stück, den emittirten gegenwärtigen Privilegiums
Prioritäts-Sbligationen nebst Zinsen
Diese Veräußerungs- Beschränkung bezieht sich indlichen Grund⸗
der Bahnhöfe befi welche innerhalb der öffentlichen
die außerhalb der Bahn und stücke, auch nicht auf solche, an den Staat oder an Gemeinden zu
treten werden möoͤchten. §. 5.
Die Inhaber der Prioritäts⸗ Obligatio die Zahlung der parin verschriebenen Kapital ⸗ Beträge nach Maßgabe dern, ausgenommen
a) wenn ein Zinszahlungs⸗Termin länger a berichtigt bleibt,
b) wenn der Transport⸗= Betrieb au sechs Monate ganz aufhört,
e) wenn gegen die tjon durch Pfändung oder Subhastation vollstreckt wird,
d) wenn die im 5. 3 festgesetz le Amortisation halten wird. ; a .
In den Fällen von a bis inkl. frist Nicht, sendern das Kapitel kann don dem Tage ab, an einer dieser Fälle eintrüt, zurückgefordert werden, und zwar:
zu a bis zur Zahlung der betreffenden Zins⸗Coupons,
zu b bis zur betriebes,
zu C bis zur Aufhebung der Execution.
er und zu den Bahn⸗ der Gesellschaft gehörigen Grundstücke ist un⸗
die Prioritäts⸗ Obligationen der gegenwärtigen
jedoch nicht auf
Bahnhöfe etwa Zwecken abge⸗
nen sind nicht befugt, anders als des im 8. 3 gedachten Amortisations⸗Plans zu for⸗
ls drei Monate un— f der Eisenbahn länger als
Eisenbahn⸗Gesellschaft Schulden halber Execu⸗
bedarf es einer Kündigungs= welchem
Die Ausloosung der Obligationen geschieht in Gegenwart rection und eines protokollirenden zur öffentlichen Inhabern der
den binnen 14 Tagen nach Abhaltung des im §.
Verzinsung einer zember desjenigen dies geschehen, öffentlich
gationen und eines protokollirenden
hen, durch die offen
(S. * 9 . mäßigen Amortisation
ist die Gesellschast
kündigt
Un
Ei
sie
letzten öffentlichen Anspruch aus denselben an d Angabe der Nummern der gationen von der
keinerlei Verpflichtung mehr, d frei, keitsrücksichten
f
nicht innege⸗
Wiederherstellung des unterbrochenen Transport-
ͤ U
In dem sub d vorgedachlen Falle ist jedoch eine dreimonatliche
Kündlgungsfrist zu beobachten; auch kann der Inhaber einer Priori
rend der nächsten zehn Jahre von der Dire
Anzeiger, die Kölnische, Aachener und die
Blätter bestimmt
nur innerhalb dreier
wo die Zahlung des
Tage ab Gebrauch machen, stattfinden sollen.
S. b.
amortisirenden Prioritäts⸗ zweier Mitglieder der Di⸗ 14 Tage vorher zu welchem den gestattet ist. —
alljährlich zu
Notars in einem Termine,
Kenntniß zu bringenden r der Zutritt
P rioritäts⸗Obligationen
§. 7.
aus geloosten Prioritäts⸗-Obligationen wer⸗ 6 gedachten Ter⸗
Die Nummern der
bekannt gemacht; die Auszahlung derselben aber erfolgt in in denjenigen Städten, welche etwa sonst Direction hierzu bestimmt werden, an die Vorzeiger n Prioritäts⸗ Obligationen gegen Auslieferung der⸗ örigen nicht fälligen Zins⸗Coupons. Werden bgeliefert, so wird der Betrag der fehlen⸗ zrioritäts-Obligationen gekürzt Coupons verwendet, sobald dieselben zur erlischt die Verbindlichkeit der Gesellschaft z jeden Prioritäts⸗ Obligation mit ö Jahres, s
lebrigen
Im
in welchem dieselben ausgel o
bekannt gemacht ist.
der Amortisation eingelösten Prioriläts ⸗DObli⸗
in Gegenwart zweier Mitglieder der Direction Notars verbrannt und, daß dies lichen Blätter bekannt gemacht.
Die im Wege werden
Seiten ves Inhabers
nor plan
r Rückforderung von
einer Kündigung (. 3) außerhalb der eingelösten Prioritäts⸗ io
t wieder auszugeben befugt.
Die in Folge de 5) oder in Folge
sati n 1 —11n 61 1 vlnundt é ren
1 I5gaotft on bligatione
§. 8.
: welche aus geloost und sind und, ver Bekanntmachung durch vie öffentlichen Blätter geachtet, nicht rechtzeitig zur Realisation eingehen, werden wäh ction der Köln-Mindener tlich aufgerufen, gehen aber dessenungeachtet nicht sy Jahresfrist nach dem Aufruf zur Realisation ein, so erlischt ein jeder das Geselischafts⸗Vermögen was unter
Diejen 5y 2a SSßsigationt Diejenigen Prioritäts⸗ Obligationen,
senbahn⸗Gesellschajt alljährlich einmal öffen pätestens binnen
werthlos gewordenen Prioritäts⸗ * bl ch bekannt zu machen ist.
Direction öffentli dergleichen Prioritäts och steht der General-Versammlung Realisirung derselben aus Billig
Die Gesellschaft hat aus Obligationen die gänzliche oder theilweise zu beschließen.
8. Y.
7 und 8 vorgeschriebenen öffentlichen Be⸗ durch den Königlich Preußischen Staats Düsseldorfer Zeitung.
Im Falle des Eingehens des einen oder des anderen dieser vie Tixection dafür eine andere Zeitung, in welcher jene Bekanntmachungen mit verbindlicher Kraft erfolgen.
Zu Urkund dieses haben Wir das gegenwärtige Landesherrliche Privile gium Allerhöchsteigenhändig vollzogen und unter Unserem Königlichen Insiegel ausfertigen lassen, ohne jedoch dadurch den Inhabern der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung von Seiten des Staats zu geben oder Rechten
Dritter zu präjudiziren.
Das gegenwärtige Privilegium bekannt zu machen.
Gegeben Charlottenburg, den 14. Februar
68 33 6,
Die in 68. erfolgen
anntmachungen
1853.
(. S.) Friedrich Wilhelm.
von der Heydt. von Bodelsch wingh.
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ö Eri oritäis- Ghliigntiom
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Prioritãts· Obligation ͤ . der ö No ñü 1 P 6 1 * 1 * Cs12-Mind ener Eisenbahn- GesellÜls- haft 2 , 13 F . ö / über / 3 1 S 500 Thlr. Preuss. Courant. 79 ö . — 15 (Lweite Emission.) 2 ö 2 ; J ö ; y. 12 z Inhaber dieser Obligauon hat einen Antheil von * 1 Fünfhundert Tkalern an dem in Gemälsheit Vller- 3 * ca. * . 1 2 * . — höchster Genehmigung und nach den Bestimmun- ͤ 26 5 n . . 3 . 2. 1I8gen des umstehenden Privilegiums emittirten Ka- q e. ö — ; i ö. . 4. . 4 Re, ; pitale von Zwei Millionen Thalern Prioritäts- ö 2 2 csrravauruWrγw der Cöln-Mindener Eisenbahn-Ge ö * Bells chaft. * 8 . ö * 2 Cölr, den Ce. 8 . . * ; Die Direction Der Special Direl 2 ö 141 1 „ UMnter (i je der Un * (tac 831ml Del Unten⸗— (1A mils er 1 2 J schrift zweier Dire ctions⸗ schrift 14 J 0 . ö ö. . . mitglieder. Aus gefertigt. 6. 8 P . (Unterschrift 8 ; 1 eee, . . * ax -. H — ö ⸗ . . nme dne 22 3 2 2 rr e erm mer r, 2 onen nam. 3 . . . , ee e mr mee, me e e re. *. . . 2 2 . 6 J. ⸗ mbtängt an . 18 — n dit 2m Im em 1 Privil 11 2 nun len J 8 J 111 Lin l P 6 6 10 . —ᷣ ö ĩ h . ] D 3 — 1 12 1 . ö ü ö ö ö 23 2 æ 2 — . er, ee, . . mn, mer er 2 . . 1 — — . ere . . ; 6 ) 7 ö ö j ( ¶ 1 . . ö . . J ö I. ‚ ‚ 1 ‚ . 11 ⸗ ö . ( ĩ ; ; 1 . —— — m ' J J — . — . — ; . ͤ ö ; . . ; . 4 ; — aun fi. w—— — ⸗ ; . . ö 6 2 4 3 2 . . 61 . — — J ; . ö H 14 . w . — — 4 — . . 14 . ; . * M —— ö 11 1 7 ö — — —— — —— ; . ( . I! — . e an m d — ö . — — — eme . ö 1 . . 1149 4 1 R ! Cöln - M ndener 13enbalin hat ĩ— J ] 14 45 1. Tinscoupon . 1 fe, pr. Couran 9, n liga on M* (. ö ꝛ (. 2 tal 3 X 11 6 * s vu der r1011 ö ! ful 18 gegen diesen Coupon . 73usen von P ; ()hligę⸗: mne deren Erbe bung in! 1b ö Inhaber empfängt am 1. Jul! 8 . ö . ⸗ Cans en n k 1 . w. * 7. . 119m — 1 J 1 3 ö * 72311 ng in den planmãlsis bereichneten Lahls tollen . Jahre von dem i den betreslenden Coupons bAe stimmte Lahlungstaß Al⸗ * f/ ͤ J 1 der Gesellschat . t ö. 1 118 . heher 381 serfallen zum orthei! der Ges ellschalt. Pr, Cour. als ins en 14. Janua! bis 30. Juni 18 ĩ 21 nin ges hehen 1 V 13 1 . Cöln, den Ausgeferttzt. ö. ; ö ; — s. ? * e bie PDirecion. (sac simile der Unter⸗ 3 366 ——— — * — — ! 6 acerschrif kärift des Rendanten.) . (sac simile der Unterschrist schrist des J — ) 1. Juli 48. zweier Directionsmiiglieder ) . —
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