c = , 354 Fabrikbesißzer, dessen Besiß⸗ Vorgange in der Fabrik, gegen die Vor⸗ weisungen an die ihr untergebenen Baubeamten nur durch Sie er— Bekann! ma chung vom 28. Fetruar 1853 — betres⸗- niglichen Armee mit ver Maßgabe k 6 schriften der. 8. ö 4180 da Gewerbe Ordnung, ohne beson⸗ folgen, ist daher nicht gerechtfertigt; r , . 1. Januar 1853 ab in Anwendung zu bringen ist nr ere polizeiliche Genehmigung; einen demnächst explodin ten Damp ⸗ Die gedachte Verfügung gehi jedoch bei der Bestimmung unter , ngen, Zu rd kieserung* aus der dieser Tarif die Presse verlaffen hat, . ,.
tessel aufgestellt hatte, ein freisprechendes Erkenntniß mit Rück⸗ Nr. 7 allerdings von der Vorauesetzung aus daß die Königlichen zehnten Bibtiothet dn entltehenen pnisterium dem Königlichen General; Kommando hierneben. . niglie . einer gleichen Anzahl melallo graphir=
sicht darauf ergangen, daß die in dem k Gewerbe⸗ Regierungen von den seitens anderer Verwaltungs Behörden an die K Exemplare die ses Tarijs nebs Bücher. ter Exemplare dieses Schreibens, mit dem ergebensten Ersuchen, die 7 — —31il 12 w 83 . 1 17 . I — Vertheilung derselben nach Anleitung der beiliegenden Nachweisung * g D
8411 c Horwirfe 221 lass Y von Mach Kö ? 9 n ,, lassen, wobei Nachstehendes zu bemerken ist: pie oben erwähnte, dem Lari vorgedruckte Allerhöchste . 4 * n / x 3 l.
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Srdnung enthaltenen Worte „oder sortsetz“ im §. 180 Baubeamten ergehenden Requisitionen jedesmal Kenniniß erhalten,
. . nicht enthalten sind, hiernach also anzunehmen sei, während in der von dem Königlichen Ministerium des Innern im
daß nur derjenige, welcher die Anlage, ohne vorgängige Einholung Einverständniß mit dem Königlichen Finanz Ministerium an die
ver erforderlichen Genehmigung errichtet, nicht aber auch derjenige, Regierungen erlassenen Verfügung vom 27. Oktober 1828 eine . fer Blbli 3rd
welcher diese Anlage, ohne Konzession, weiter in Gebrauch gehabt Benachrichtigung der Regierungen seitens der Provinzial-Steuer⸗ ,,,, na aller aus Ter Königlichen Bibliothek ent—
und zu seinem Fadrikbetriebe wecker benutzt habe, eine nach den Direktoren nicht bei allen Aufträgen an die Baubeamten, sendern gn n cher sta Es werden daher alle nigen, welche .
Bestimmungen der Gewerbe- Ordnung straftare C'ontlebention nur für die Jälle ausdrücklich vorgeschrieben ist, wenn sich die chenen Kön Kniglichen Bibliothek in Händen böerdurch auf⸗ , Sa Servise zusomnfengenor en, zu liquipiren.
begangen habe. Aufträge auf Gegenstände außerhalb des Wohnortes der Bau ᷓ . ö ö 6 iet, in den BHörnättagsstunden ie Schemata zur Auf ing der diesf * Serve Liguitat onen 5. Rus den Gründen des ergangenen ersten Erkenntniss . gefordert, solche nd dieser Sein . die Schemgkarnfonders mitgetheilt n ng
5*
dre b g der bisher g n. 4 . 1 in bei 18er gi vährte Bisi ier⸗Servis⸗ . ?
rdre bestimmt,
1. Januar 1853 ab nicht weiter bel nders (vielmehr
ses ergiebt Inspektoren beziehen, so wie wenn den Hauptämtern in vichtigen , vie Darüber ausgestellten Empfangs, . woch beson getheilt . sich aber auch, daß die gewerbliche Anlage, wie Re der Angeschul⸗ Bau-Angelegenheiten der Auftrag zur unmittelbaren Reqa . . gen alcknahme der Rächer erfolg Leg bei der Truppen 2c. noch vorhandenen älte: Formuiagre
seinem Vorbesitzer übernommen, lange Zeit best anden der Bau⸗ Bramten ertheilt wird. heine zur Ordnung der Namer ö, C nttelher, un
i * 8 X . 181 ] . I 1 J 2 . 2 . z * — ( 11p h wbetisché ? 2 Du ( Den ame ĩ ö 06 nilelhe! . U
daß der Richter angenommen hat, der Angeschuldigt! Da es aber nothwendig ist, daß die Koͤniglichen Regierungen ö 4 en J am
ortwährend und vollständig in der hefinden, die Dienst z a nnn, , n F eltag um Zonnabend. dung gehracht werden g ö . . J JJ W Rach der erwähnten Allerhoͤchsle Bestimmung sollen
.
deren Uebernahme allen Grund gehabt, vorauszusetzen, sich f
daß bei deren Anlage alle gesetzlichen Formalitäten erfüllt worden geschäfte der ihnen untergebenen Ba w übersehen und deren 44 . . * ten Be] genlin ben 2. Febrgar 17 jenigen Offiziere, welche nach diesem Tarise in einigen Garnison⸗
die⸗
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seien, worin er nur, durch die bisherige Konnivenz der Polizei⸗ Thätigkeit kontroliren zu können, so sind di zial⸗Steuer— Herltn den 263. Febrga eni tiere, wenn,. ö 4 hal . Orten weniger Servis als bisher zu empfangen jaben, bis zu
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ᷓ . 11 in andere Stellen,
Behörde habe getäuscht werden können. ö Direktoren veranlaßt worden, von allen Aufträgen in Damit den Besitzern solcher gewerblicher Anlagen, welche, ob⸗ genheiten, welche sie den Baubeamten
*
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wohl der besonderen polizeilichen Genehmigung unterworsen, ohne Haupt-⸗Aemter zugehen lassen, also auch von solchen, welche Ge . ⸗ dem . . C zen mel ] 0 r. h J 9 . 191 Dertz 9 rifmäß 9 an einig en Orten und sür einige 6 har agen nehr als
26 215A / O Larifs (4. Ja
l l oder Dl n J. ; ar n 21 —⸗ Bibltol! DBUrem᷑ * 11er ⸗ De .. V in unmittelbar oder 271 . . ] l ern *. 41891 18 11uüul n 111 21 — . 91 11 191 * 1 3 ö. 2 1 96 . 7 l ö ! 4 11 E dem Genusse der höhtren Kom etenz ver bleiben. Dagegen ist der
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solche oder mit Abweichung von den festgesetzten Bedingungen er? schäfte am Wohnorte der Baubeamten betreffen, der vorgesetzten 6. in einigen , von der Einführung des ;
richtet und demnächs aa lndere übertragen wurken und von diesen Königlichen Regierung rurch Mittheilung, Ubscrist Ter Ver⸗ ösher zu zahlende Serg denn gr Lin führung n, man, far vie berrieben werden, nicht auch in anderen Fällen solcher Einwand zur fügung Kenntniß zu geben, auch die intergebenen Haupt— nuar 1853) gt än gewähren. ie ,, ö statten komme, weise ich die Königliche Regierung an die rück- Aemter dahi r kwhegen ven
* ö. . r 22H09 ov. ö 9 ; 60 19 6 . 1X24 ñ 49 2 9 92 LC G BgTYTIM . N ä ; ö. —129* Imo . sichtlich solcher Anlagen, insbesondeye versentgen, welche n r. 7 Bansgchen an.. nte gerichteten Requistird! en jedesmal r 5; u zt eric . unern ; ö ⸗. nhl eb, Rntendamuren zu . ö ; w z Frorro J 28 * ** 1 . ‚ 51 91 . 84 24 ö ⸗ . . 6 4 * liquid 1 — werd — haben die Corps . Intend anturen 1
1 ihnen igen Offiziere,
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ö x ⸗ i 141 211341 . z 22 8uy Bor 1 nin den 44519 n anzuweisen, 6, . on Den in minder wicht ; / ; ö 260 5 ( z J z rav 581 818 1 C ** . . 3209 . 8 , mäßige Kompetenz
per Gewerbe-Ordnung bezeichnet, bestehenden Verhältnisse sorgsä zu prüfen und zu deranlassen, daß geeignetenfalls Nöthige verfügt werde, hiernach auch die betreffenden Be Anwehsung zu versehen.
Wo die Vorschrift des §. 180 der felhaft Anwent ung findet, ist, der Bestim . derselben gemäß, init Nachdruck darauf zu halten, ie Anlage 1 ,,,, ivmäßigen S
lief
weggeschafft oder, den polizeilichen Bestimmungen gemäß, abgeändert ö J än 8. M. sowohl von delt, dr . ger els gi lh, , werde. Wo aber, wie im vorliegenden Falle, vie von der Fassung An . ö Tom e rh s ann, ven, der , . J
des s. 477 der Gewerbe⸗ Ordnung abweichende Bestimmung des die König che Regierung zu Q, und abschristlich 66 don e ihnachtszeit be aWbsichtiaten öffentlichen Aus⸗ 3 Rüe tlich der an di Festungs⸗Doti . ö Erwägung kommt, unterliegt die sofortige Sisti , MacKridk . z 16e wübri GSäanialich . ö . Ga ; ö e S achen und der Ueichen dere Kass 369 abu sührenden halb n Servisbe trä rung des Gewerbebetriebes bis zur Erledigung der gegen den Be⸗ ö s . 6h ö ( 3. ei. i . . . Ri * auf den wohlthätige tung e len stwohnungen 0 onlr. trieb der gewerblichen Anlage bestehenden, aus den Bestimmungen aierung gensiänten n vollin. nen mit Rücstgensw der . nung letn zer hn e (aß der Gewerbe⸗ Ordnung hervorgehenden Anstände keinem Bedenken, veck ich . 85e Jö ö bn ehh ent fe, ge. merlungzmn. zz ö; .
und muß dieselbe zur Sicherstellung der durch die vorschristswidrig J J ö e mg ige Sat . Liauidation eingerichtete oder betriebene Anlage bedrohten öffentlichen Interessen hmigen. . der ꝛc. übe K iftrage die erfo: . ; a m enn ng
ohne Weiteres angeordnet werden. indem wir wen errhJeilen Und das aer, wehen? der Ausfüh— J
9 v2 6rT6 X sizierk
. *
af'atIc 9149
*
Berlin, den 6. Januar 1853.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten v. d. Heydt.
Nachdem ei Verwaltung eine angemessene Reisekosten dem noch ein Hülfe bei der Anfertigun zur Kenntnißnahme und weiteren Veranlassung werkes bewilligt wor
L IE . . 85 ie übri Gönial. Regi . aehalten werden, daß an die übrigen Königl. Regierungen und an das ga, aen, di (. 2 9 d derjenigen, Dil Königl. Polizei⸗Präsidium zu Berlin. eigenes Dien stfuhrwe k halten. V hi z Erforderliche zu veranlasse Ausführung zu
An die Königl. Regierung zu N. und abschriftlich
muß im
— teresse
zaubeamten, mit
on entbunden sind, Regierung hat
drei Monaten
den 9. Januar 1853.
Erlaß vom 2. Januar 1853 — wegen der den , JJ . Minister für Handel, Gewerbe und Ds nt lich 1 rbelt n. ö. 8 Fina Mir R nit telst der Eirkular
ö . 1244
Dezember 544 5
ü. . .
daß die Spa
niglichen Regierungen, von Aufträgen an Bau⸗
Beamte, aus dem Steuer-Ressort zu machenden Mittheilungen. von Pommer⸗ Esche. . / Demgemäß sind die bezugüchen. „ gändniss . / 6 . 5 c An stebende für die Kommunen) im Einverständ e mit Ober-Rechnun gs⸗Kammer anderwei se stgestellt w ) entworfenen und vo gt ab in Anwendung zu
Der Königlichen Regierung eröffne ich mit Bezug auf die Dif⸗ ö die Könie g 1 1 . hi schen Ke ad gn D. vine. Si n, R, sn . diesen . 66 r daher unte , e . . el SSernn er Höens, sämmlliche Königliche Regierungen. „nden Schema tn wie,, . sind, daß die Bestimmung um §. 11 der Dienst⸗/ sämmtliche König ich g — ö sPpassus 4 di Erlgsses vom 48. November 2 . ö ö J 7 ö 5 i 12
8 ; . ; e . r Dien] Instruction für die Provinzlal⸗Steuer⸗Direktoren vom 26. Juni 1823, enebne prefer ei ile e 6 m U — 19 . die neben eme 1e 3 1 Mm h ö 1119 ; 3 ,
a,,, e 2. r up pen,
J * 3 1 s 4 — * 1
2 bei wichtigeren Bauten in der Steuer-Verwaltung die e Kriegs⸗Ministerm m ., e, pezglichen Schematen resp. an d
3 eitung der Bau ⸗ Anschläge und Risse nach dem vom * J Vertheilung 6 bezug ichen — mn P. . 1 J * , .
— . „Steuer ⸗Direkior entworfenen Bauplan durch die 4 . Kommandostäbe, Behoͤrten und Anstalten — Jen dieselben um
egierungs⸗Bau Beamten erf . ; ichtiger .
l olgt, in minder wichtigen ö. H 2261 . * . t Min if er geistlie ;
Bausachen aber, wohin solche gehören, welche nicht über Ministerium der geistlich . d Januar 1853 ab . r edo denn on g ö
zelegenheiten. a = bern eien ö Kommando, welchem hiervon mittelst des abschrifilich beigefügten
109 Rthlr. betragen, die ü
ö ; gen, die Anschläge von Den Bau Inspektoren 9 yr 28 J
isiti 64 ö ,, ä uf WMedizinal⸗ Ang h ö — vwoen, ab ich risi ih sügter a n ,. . gefertigt werden sollen . durch die 4n z ö A n wen D ü n 9 geko m m e n e n nen e N S* 2 roi s ⸗ 31 1 361 Schreibens besonders Mittheilung gemacht 6 ist, 56 1 ;. ichen Regierungen ergangene Cirkular⸗Verfü l . endung gerd! w n 9. Bei dieser Werthellun / aul drücklich zu dniglich dini Inn . f ) ü Vortrag zu machen. Bei ie se zertheilung ich z; Königlichen Ministeriums des Junern für Handel . werb: Der praktische Arzt Operateur und Geburtshelfer . ö am 30. Juni 185 ist ö daß wie dies schon in dem mehrerwähnten Erlasse und des Finanz - Ministeri , , w z . sch zt, Ope— än enn des Krelset . chte Kabinets Ordre dem 30. Juni 862 ist gedenfen. ah ; — gaben Caffe ö. R . 3 tinisteriums vom 24. April 1834 nicht geändert Docent Dr. Häcker mann, ist zum Kreis-Physikus es Durch die Allerhöchste, Ken. „liche G n, , Srädte der Kö, an die Königlichen General Kommandos nachgegeben worden worden. Das Verlangen der Königlichen Regierung, daß alle An⸗ Greifswald ernannt worden. ein neuer Servis⸗Taril für sämmtliche . J .
8 * 1 Q Gg Bpgem— 5e 189 ö. J — 9. k 95 Ssänzaliche —— ; K ⸗— — * vis⸗ 83 1 ö. one aufu⸗ d Verfügung . Bereiche der Ki niglich en Intendantur Servis⸗Viqu dali aufzu
3911 ; erricl t6⸗ nnr . ; ; . . ; . gm n General e, . stellen haben — zu bewirken, zuvor jedoch dem Königlichen General