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sondern bei den Kassen der Verwaltungsbehörden zu bewirken ist. Berlin, den 22. Januar 1853.
Der Finanz⸗ Minister.
An die Königliche Regierung zu Köslin.
Abschrift hiervon erhält die Königliche Regierung zur Nachricht.
Berlin, den 22. Januar 1853. Der Finanz-Minister. An
die übrigen Königlichen Regierungen mit Ausschluß der Regierungen zu Köln, Aachen und Trier.
Abschrift erhalten Ew. ꝛc. zur Nachricht mit dem Bemer ken, daß die Strafgelder, welche in Fhansse⸗olizei CKontradentiche Sachen im Wege des Submissions verfahrens eingezahlt werden, mit en zu den bezüglichen Unterstützungsfonds für Hinterbliebene der Chaussee⸗ eamten zu überweisen bleiben, von den betreffenden Hauptämtern bei den Steuer⸗-Strafgeldern definitiv zu
é
Ausnahme derjenigen , welche den Regierungs ⸗ Hauptkass Auffeher und der Polizet⸗ B verrechnen sind. Berlin, den 22. Januar 1853. Der Finanz⸗ Minister. An
sämmtliche Provinzial-Steuer-Direltoren.
Kriegs⸗ Ministerium.
Verfügung vom 22. Februar 1853 — betreffend die Außercourssetzung der auf jeden Inhaber lau⸗
tenden geldwerthen Papiere.
Zur Behebung der in dem Berichte der Königlichen Inten⸗ dantuͤr vom 2. d. M. vorgetragenen Bedenken wird derselben er⸗ öffnet, daß aus der Verpflichtung der Kassen⸗ Kommissionen der zu
Truppen, für die ihnen übergebenen courshabenden Papiere
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haften, ganz von selbst die Verbindlichkeit folgt, jedes gesetzlich zu⸗ den Verlust derselben zu
lässige Mittel anzuwenden, um sich gegen e schützen.
Ein solches Mittel ist die Außercourssetzung derartiger Papiere. Wird von diesem Mittel seitens der Knssen⸗Kommissionen nicht Gebrauch gemacht, so setzen die Mitglieder derselben sich der Ge⸗
fahr aus, im Falle eines Verlustes derartiger Dokumente regreß⸗
pflichtig zu werden. Berlin, den 22. Februar 1853.
Kriegs⸗-Ministerium. Militair⸗Deonomie⸗ Departement.
An die Königliche Intendantur des II. Armee⸗ Corps zu Stettin.
Abschrift hiervon wird zur allgemeinen Kenntnißnahme und
Beachtung bekannt gemacht. Berlin, den 22. Februar 1853.
Kriegs⸗ Ministerium. Militair⸗ Oekonomie⸗ Departement.
Gueinzius.
Knauff.
An pie Königlichen G eneral⸗
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374 soglelch eingezahlt werden, nicht von den gerichtlichen Salarienkassen,
Ober⸗ Nechnungskammer—.
Cirkular vom 25. Januar 1853 — betreffend die Abnahme und Attestirung der Hauptamts-⸗Rech⸗ nungen von den indirekten Steuern und die den
Verwaltungs-Rechnungen beizufügende uUebersicht.
Cirkular⸗Verfügung vom 13. Dezember 1852 (Staats- Anzeiger 1853, Cirkular⸗Verfügung vom 9g. Dezember 18652 Staats-Anzeiger 1853,
—
Nr. 13, S. 90.
Im Verfolg der diesseitigen Cirkular-Verfügung vom 13ten Dezember v. J., wegen der von den Haupt-⸗-Zoll⸗ und Haupt⸗ Steuerämtern abzulegenden Rechnungen von den indirekten Steuern
(Staats ⸗ Anzeiger 1853, Nr. 31, S. 198) veranlassen wir die
Königliche Regierung, das dazu erforderliche Attest, nach erfolgter
Abnahme, dahin zu ertheilen, daß
) die berichtigte Soll-Einnahme nach dem Final⸗Abschluß und nach den Einnahme⸗Journalen, soweit solche verfassungsmäßig an die Provinzial Steuer- Beh erde einzusenden sind, so wie
nach den bei derselben über Einnahmezugänge vorhandenen
Nachweisungen und Anschreibungen, richtig ist un 2) das Veranlat ungssoll an Rübenzuckerstener und an Steuer ö. ö 5
von inländischem Wein aus den im Rechnungsjahr abgelau⸗
fenen Steuer Perioden, so wie an Tabackssteuer aus der
Aerndte des Vorjahrs, mit den Anmeldungs⸗-Re istern über⸗ . — * 1 . 1 * 1 einstimmt.
Wenn bei einem Haupt⸗Amte eine oder die andere der
.
2
ad 2 genannten Steuern nicht vorkommt, so bleibt sie auch aus dem
Atteste weg.
und Beilagen ves Abschlu
zu mehreren Ausste ich theile⸗ Erledigung und theils nur zur Beachlung eignen, die desfallsigen Notaten, mit Rücksicht auf
nanz⸗Minister⸗ . ; . Nr. 13 S. 90) au] die Einsendung besonderer Abschriften von den oo nz . Ver wat augen h fü verzichtet worden ist.
selbst auf den um ma risch en Ansatz des berichtigten Solls der
Wenn dagegen in Beziehung auf eine oder die andere Stelle
des Attestes besondere Bemerkungen oder Vorbehalte zu machen sein sollten, .
nehmen, und es ist das Attest mit Bezugnahme darauf zu voll— .
zit hen.
—
so sind solche in das Abnahme Protokoll zu über⸗
Das Abnah me-⸗Protokoll ist übrigens mit der Anzeige
darüber zu schließen:
I) ob die Rechnung mit dem Final⸗Abschlusse übereinstimmt, b) wann und durch wen hei dem Haupt-⸗Amte eine außerordent⸗ liche Kassen⸗ Revision abgehalten worden ist, auch ob eine
solche bei sämmtlichen unteren Hebestellen stattgefunden hat,
J
und ob dabei erhebliche Mängel oder Defekte entdeckt wor—
bei welchen die einmalige kalkulatorische Prü⸗
fung für genügend angenommen worden, von wirklich an⸗
gestellten Rechnungsbeamten oder zur selbstständigen Bearbei⸗
tung von Rechnungssachen für qualifizirt erklärten Hülssar— beitern pro äalcualèô bescheinigt unt . .
d) sämmlliche, nicht zu vernichtende Beläge in das dasür bestimmte
besondere Hest s
Was die Erinnerungen anlangt, so sind, wenn ein Gegei
91
J kellungen Veranlassung giebt, welche sich theils zur
58 11
* * 1 1 n 2
*
eren Allegirung im Revisions⸗ Protokolle,
entsprechend zu trennen.
In Betreff der Zerwaltungsr ech nungen von den indi⸗
rekten Steuern wird hierbei bemerkt, wie mit Rücksicht darauf, daß
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die Regierungs Hauptkassen vom Jahre 18562 ab die Einnahmen und Ausgaben der Hauptämter in ihren Rechnungen nachzuweisen
haben, nach Inhalt der Cirkular⸗ Verfügung des Königlichen Fi⸗
fersums vom 9. Dezember v. J. (Staats⸗Anzeiger 1863
Jener Nachweis bedingt indeß eine mit den Rechm ngen der
Haupt-Zoll⸗ und Haupt⸗ Steuer Aemter in genauer üiebereinstim⸗ mung stehende spezielle Uebersicht der Einnahmen und Aus gaben sowohl der Resten⸗-, als Ter laufenden Verwaltung, die in einer
besonderen Beilage besser als in der Rechnung selbst wird gegeben werden können und wozu, wenn eine Erleichterung darin gefunden wird, Formularbogen des P' ndl. Verwaltungs Abschlu see ver⸗ wandt werden können.
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Die Regierungs- Haun lasse kann sich alsdann in der Rechnung
0.
z 1 . 3 n. . 2 5 vibden Einnahme Und Ausgabe eines jeden Haupt⸗Amts (nach den eriode
und nach Ist und Rest getrennt) beschränken und jene Uebersicht
dem erm Thme- Protokolle beigefügt werden. 1 In selbige sind aus dem . die Balaner gegen das Vorjahr, die unmittelbaren Einnahmen und Aus gaben der Provin zial⸗ Verwaltung und die zusommenstellungen
sses mit Ausschluß der Beilagen sub
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und VII. nicht zu übernehmen, letztere dagegen nebst der, nach der dlesseitigen Cirkular⸗Verfügung vom 22. September 1851, Nr. 15779, einzusendenden Abschrift der Zerlegung der Restitutionen, Bonificatio⸗ nen, Register und Rechnungs ver gütungen und Niederschlagungen und der bisher schon eingereichten Abschrift der Erläuterungen der Mehr- und Minder ⸗Einnahmen der Uebersicht beizufügen.
Potsdam, den 25. Januar 1853.
Ober-Rechnungskammer.
An vie Königliche Regierung hier selbst
Mm Ggnudg . ö 9 6 , m B nk Monats Uebersicht . preußischen Daunt
25 99 * 1 Of 18 gemaß 8 ö dn X Un 896m ) X fto el ; 346 2 k 8 ! V . 0 I 93 63 — ' )Rthl 1 Geprägtes Geld .... w 19,526,300 Rthn 2 . , Darlehns-Ka sen 2) Kassen⸗ Anweisungen und Darlehns⸗ Kassen⸗ 1 240400 scheine .. k 2.340, 400 8 ea Reel-Bestände 8 6 3) Wechsel⸗Bestand i 14,118,306 I J 4 1 11 (0 1 32 96 3) Lon bard⸗Bestar . . „ 7, 4 2 5,6 Uu 5 Stacht 5 IP apiel ersthit . orf run len ö 9 251 — und Aktiva 19,850,200 P ] . 9 * 1 3 6 5 — 68121 2 4109 CC) Gf) 8 gaeßhsy ) Banknoten in Uumnn . 19,0 2, 90 MRthlr. 9 — 2aaGke 2291 11 4 Q6 g 2609 3 Depositen d w 24, 68,300 9 118 Sor C64 2*aanen Mustitut 69 8998 Guthaben dei Staatstaßen, Institute d K * TNMOν— . n . , 983 Privhet Personen, mit Einschluß des Gl ,, 7 80 B rkehrs . 7.978,80 96 * — 9 Berlin, den * Februar 1855 1 s * 5 — ö *. * 1 n alich preußisches Haupt⸗Bant ektoriu yt ) ( Sen 8 4. * J 6 2 41 V7 — J 1 82 11 1
* * .* 2 ö. 2 6 2 8*I* 943 783 486 * 1488899 Derigondtk⸗ Verunde! unden 1n der Abdi.
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J s ** a 1 5x nennunge ee ö rde run ungen nnd Vert h u nagen.
Fouanne, Fähnr. vom Garde⸗Drag. Regt., zum 2. Ulan. Regt. Bramerel, Haupim. von der 4, zur 8. *. Gch dm erm arck, Pr. Vt. von e d, nr l. Gent Bꝛig. versetzt. Müller, Hauptm. vom großen Ge— neralstabe, in das Ingen. Corps zurückversetzt. p. Schmidt, P. Fähnr vom Garde⸗Jäger⸗Bã. zum See. Lt. befördert
Den 1 Febrngr.
Reimer, P. Fähnr. vom 1. Attill. Negt., zum außeretatsm. See- ö * ; . ** F 1 * 92 ö. . 3 4 * 2 91 * 7 Lieut. befördert. Voilhe II., M. . komb. Festungs⸗ Arti. ö 3 * ; . . ö 7 * . ö. J 6 9 ö. . . . Abtheil., 2 la suite des Artill. Regts., in dieses Regiment einrangirt.
Oberst⸗Lieut. und
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weiler Kommandant von E „hehe zie, seg sind, Me zar n, Cönmendzug den
10r von d ̃ mandeur des 12. Hus. Regis. , er Adjatantur, zum Com⸗
Den 22. Februar.
S. Hacke witz, Haupim; vom 10. Inf. Regt. zum Maj des 2. Bats. 22. dw. Regts. befördert. 1 jor v. Comdt.
Bei der Landwehr:
Den 15. Februgr.
—
. Filhelm zu Solms-⸗Braunfels, Oberst⸗Lieut. à la suite der Kavall. 2. Aufgeb. vom 1. Bat. 29. Regts., zum Obersten à la suite des 2. Aufgeb. 2. Garde ⸗Ldw. Kavall. Regts. ernannt.
v. Sch ickfu s, Major u. Commandi, des 2. Bats. 22. Regts., zum Adjut. des Chefs des Generalstabes der Armee ernannt, und ist derselbe in diesem Verhältniß 3 la suite des 22. Inf. Regts. zu führen.
ü 154 6 . illig ungen ze.
Ben 45. Februnar
—
1 8 eam r
t zur Dispo) 9 1
zuletzt zweiter Kommandant von nit Belassung seiner bisher. Pension, der Ab⸗
D 6 9 2TIIAar Den 13. Februar.
sst 5 5* itt a stadt, Ritim. agg. dem
3. Kür. Negt., mit Pension in
I. Militain Aerzte Den 17. Februar. Pr. Stoß meister, Untergtzt. vom Kaiser Franz Gren. Regiment,
Engler, Unterarzt vom 21. Inf. Regt. Ständer, Unterarzt von Garde Artill. Regt., Bredow, Unterarzt vom 37. Inf. Regt., Dr. Heck, Unterarzt vom 14. Inf. Regt. Pr. Kürschner, Unterarzt vom Kadetten⸗
hause in Berlin, Dr. Bethe, Charilè Unterarzt, sämmilich zu Assistenz⸗
und Wundarzt, Dr. v. Graefe,
Storp, Pr. 8. * arenk amp. See Lt. von dems. Regt., zur komb.
[
Festungs⸗ Artill. Abtheih, unter Führung ö la zuiter des 7. Artill. Negt versetzt. Baelesse, Haupim. ven der komod. Festungs⸗ Artill. Abtheil., 3. Attill. Regts., in die ses Regimen: einrangirt, Un gegen Toll, Haupim. von dem Regt. zur komb. Festungs⸗ Artill. Abtheil., à la zuite des 8. Artill. Regts., versetzt. v. Strantz, Sec. Lt. vom 2. Garde⸗Regt. zu Fuß, zum 3. Jiger⸗ Bal. versetzt. Jean de Mont mollin zu Neuchatel, als Sec. Lt. bei dem Ham . Gchührn-Bal. ang ste lt, v. Win ning, Gen. Lieut. Und Commandeur der 10. Div., in gleicher
e . Divis. versetzi. O. Brandt, Gen. Major und Kom mandant von Posen, zum Commandeur der 10. Divis. Gr. v. Monis, General⸗Major und Commandeur der 21. Inf. Brig., zum Kommandanten der Festung Posen, v. Mauschwitz, Oberst und Commaubden des ]. Inf. Regts., zum Commandeur der 21. Inf. Brig⸗— Breetz, Oberst⸗Lieut. vom 18. Inf. Regt., zum Commandeur des Inf. Regts. , 9. Plonski,
Dda⸗
—
Aerzten ernannt. Dr. Troöje, prakt. Arzt und Wundarzt, vom 4. Ldw. Regt., Dr. Credé, prakt. Arzt u. Operateur, Dr; Hofmeyer, prakt. Arzt
fe, prakt. Arzt u. Operateur, vom 20. Löw. Regt., Dr. Hausleutner, prakt. Arzt u. Wundarzt, Dr. Schindler, prakt. Arzt Wundarzt vom 7. Low. Regt., sämmilich der Charakter „Assistenzarz beigelegt.
ö en erm, eerre isl. mae m m mr meme enn . — n e , , n nde. ,
** . . . 1. 8 *** 9 * . . 6 * z * 24 381 — 0 nut — 91 9 Rüulnk
1 .
Provinz Preußen
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Ernannt sind: Der bisherige Appellationsgerichts⸗ Auskultator Emil Wilhelm Louis Ma roska zum App le lionsgerschis- Nefttend en;
der Bürger meister Reese in Domnau zum Polizei⸗ Anwalt; der interi⸗ 19 1
mistische Bürgermeister Rohde zum Polizei⸗Anwalt in Zinten; der bishe⸗ rige il
1 *
21 3 L. I TY (dT 1 8 kRermannu 21 Ne 1er! 46 5509 ĩ ssen 5 Kassenschreiber Ernst Habermann zum Re itrun gs Haupttassen - Buch=
Bestätigt find: Der Regierungs- S ! ; W
oppa zum Bürgeimeister in Tapiau auf 6 (
94 IMI 5 * 866. ** upernumeratius Eduard 3 ; 1 mn 13 zahre; Bertha Mau als in Frauenburg; der Jeil
zlier zu Klein⸗Zünder, Kreis Danzig
z Vor 28 1 32 3 6 8. 35 * ** ͤ 54 1 rerin an der zweiten Klasse der Mädchenschule
t
Leh
herige interimistisch Schullehrer . z 185 aa Sänische e 11 * 4 screen, Mwssoe; Adjungirt ist: Dem dänischen Konsul Lindh berg desen Assoei⸗
— = 4 J . D I * Mio ö 4
Heinrich Michael Böhm als Vice ⸗Konsul.
Gestorben ist: Der
Altmann.
gl agel 1a* 2r4 8 . * ] 6 8 J Appellatie usgerichts Auskultalor Josey
Provinz Brandenburg.
Ernannt sind: Der seitherige landräthliche Kommissarins Herm es
zum Regierungs⸗ Secretait; die Polize?⸗ Secreigire Birkenfeld, von
Filljeström und du Plessis, zu Berlin, zu Polizei⸗ Assessoren. Bestätigt sind: Der Wachtmeister a. D. Leopold Slrye hlow zu
Reetz als Kämmerer daselbst; der bisherige interimistische Bürgermeister in Neudamm, Karl Wilhelm Platz, desinitiv als Bürgermeister; der bisher