1853 / 72 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

ks sicherstellen Die gleichzeitige B .

getroffenen Maßregeln

ing behuf

chnung hierhe jung wird die König

tung zu treffen, daß die im

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November verlohnten Insekten⸗ er Forstverwaltungs Rechnung desselben = rechnet werden. Zu diesem Behufe ist dafür 28 nnzettel rechtzeitig aufstellen,

in d Yberförster die Lol . p r n Fas en die Löhne sofort auszahlen, wenn ihnen die Lohnze gehen, daß die Spezial -Kassen alle bis Ende Novembel ein gehenden Lohnzettel, nach sofortiger Auszahlung ö. ö Dezember, mit vorschriftsmäßiger Liquidation

egier einreichen a6 ant seit 3 Prüfung der gu dati neecht n daß dann seitene schlusse auf die H

r Beträge noch vor dem Fl 1 e auptkasse angewiesen, gleichzeitig ,. 3 1 Beläge hierher eingereicht werde 3 dam be . iechnungs ustification . erforderliche Mi 4. ann men ng noch zeitig genug zur Aufstellung tungs⸗Re ch n ug zurückgegeben werden . 9

Berlin, den 20. Januar 1 363. j

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zollernschen Lande dem preußischen Staab— das zu die sem Gesetze erlassene Allerhöchste

. , . Der Fing n. minister. An ämmtliche Könie

gliche Reglerungen