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an den Durchgangspunkten durch
innerhe z der Geschosse und des Dachraums mit Entfernung ummäntelt werden. §. 71. Die lichte Weite und die Ziegeln oder gebranntem Tho
Querschnittes der au
Rein; n gefertigten Schornsteine ist, je nachdem die Neinigung derselben durch Befahren oder mitte lst mechanisch ? Vonrichtiun⸗ den von oben herab erfolgen soll, besonders festzusetzen. Im ersteren Falle muß der Duerschnitt rechiwinklich sein und din Seiten im Lichten minde— Lens ein Maaß von zei. 13 dad u Zoll gegeben werden; im anderen ist kin rechtwinklicher und ein rönder Querschnitt von einer lichten nicht unter 6 und nicht über 8 Jolt gesah'nq ö
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