1853 / 124 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Für den Beleuchtung, die erforderlie und Medizin wird vom 1. Oktober Raten voraus zu entrichtende Pension vo zahlt. Zur Unterstüt d lung dieser Pensio

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Die Zulassung in das Seminar treffenden Königlichen Regierungen, resp Provinzial -Schul⸗Kollegiums, durch mich unter vierteljährigen Probezeit, während welcher die Zöglinge, wegen körperlicher oder geistiger und sittlicher Ursachen setzung der Vorbildung für den Lehrerinnenberuf nicht eig der aus der Anstalt entlassen werden können.

län ö. nf ne, , dem diesjährigen Aufnahmeter min ist bis langlktens zum 19, Juli d. J. bei derjenigen Königlichen Regierung, in deren Verwaltungsbezirk die Bewerberin wohnt, unter Ein reichung folgender Schriftstücke und Zeugniffe nachzusuchen:. *