1853 / 151 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Meile von Lübbenau, auf der Berlin Koltbusser Kunststraße, an den Meistbietenden, mit Vorbe⸗ halt des höhern Zuschlags, vom 1. August . ab, zur Pacht ausstellen. .

Nur als dis positionsfähig sich ausweisende Per- sonen, welche mindestens 100 Thlr. baar oder in annehmbaren Staatspapieren bei dem unterzeich⸗ neten Haupt⸗Steuer-⸗Amte zur Sicherheit nieder⸗ gelegt haben, werden zum Bieten zugelassen werden.

Die Pacht-Bedingungen sind bei der Barriere Boblitz niedergelegt der Diensistunden einzusehen.

i 2. Juni 1853. Lübben, den 12. Jum 1853 Königliches Haupt⸗Steuer - Amt.

uns und bei und während

Bergisch⸗Märkische Eisenbahn. 910 Bekanntmachung.

Dem Herm H. P. Kreßmann aus Stettin sind fünf Stuͤck Stamm ⸗Actien der Bergisch⸗Märki⸗ schen Eisenbahn à 100 Thaler, und zwar die Nrn. 11, 960 und 11,961 und die Nin. 12,335 bis inkl. 12,837, mit laufenden Coupons von Nr. 3 bis Rr. 16, angeblich entwendet worden.

In Gemäßheit des S. 30 des Gesellschafts⸗ Statuts fordern wir die jetzigen Inhaber dieser Dokumente hierdurch auf, solche bei uns einzu— liefern oder die etwaigen Rechte an dieselben geltend zu machen, widrigenfalls die Annullirung der genannten Dokumente veranlaßt werden wird.

Elberfeld, den 5. April 1852.

Königliche Direction der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn.

Bergisch-Märkische Eisenbahn.

911 Bekanntmachung. Dem Herrn J. C. Hundeicker zu Gevelsberg

sind drei Stück Stamm -Actien der Bergisch— Märkischen Eisenbahn, à 100 Thaler, und zwar die Nr. 29,445, 29,446 und 29,447 mit den dazu gehörigen Dividendenscheinen angeblich ab— handen gekommen.

In Gemäßheit des 8. 30 des Gesellschafts⸗ Statuts fordern wir die jetzigen Inhaber dieser Dokumente hierdurch auf, solche bei uns einzu— liefern oder die etwaigen Rechte an dieselben gel— tend zu machen, widrigenfalls die Annullirung der genannten Dokumente veranlaßt werden wird.

Elberfeld, den 18. Juni 1852.

Königliche Direction der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn.

Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 25sten d. M. bezüglich des Güter- Tarifs der Westfälischen Bahn bringen wir hierdurch zur Kenntniß des Publikums, daß die bisherigen Fahipreise für die Beförderung der Per— sonen und des Gepäcks auch nach der Er— k auf der Strecke

arburg unverä l bleiben. Es beitragen uurß . r für die J. Wagenklasse pro Meile 6 Sgr. 6 Pf. 3) * II. Y ) * 4 D 6 *

P III. Y 9 z 55 5 Personal⸗Karten zur Hin- und Rückfahrt an dem⸗

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zum z3fachen Preise werden nach wie ben üg l zm ischen sämmtlichen Stationen rer Westfälischen Bahn, also auch zwischen den neu hinzutretenden Statio nen Buke, Willebadessen, Bonenburg und Warburg ausgegeben.

Mit der Betriebs- Eröffnung auf der Bahn— strecke von hier nach Warburg wird eine direkte Personen⸗- und Gepäck⸗- Expedition zwischen den Jer e snnionen der diesseitigen und der Friedrich- Wilhelms Nordbahn ins Leben treten, wie eine solche zwischen der Westfälischen Eisenbahn einer seits und der Köln⸗Mindener und Bergisch⸗Mär— tischen Eisenbahn andererseits bereits besteht.

Paderborn, den 26. Juni 1853. Königliche Direction der Westfälischen Eisenbahn.

1905 K . Thüringische Eisenbahn.

Die zu Donnerstag den 30. Juni an— beraumte General ⸗Versammlung ist

aufgehoben.

Dagegen werden die geehrten Actionaire der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft hierdurch ein—⸗ geladen, zu der

Freitag den 29. Juli, Morgens 9 Uhr

(im Gasthof zum Schlehendorn),

zu Erfurt beginnenden ordentlichen Genergl-Ver— sammlung sich einzufinden, und ersucht, die etwa zu stellenden besonderen Anträge dem S. 30 des Statuts gemäß bis spätestens zum 20. Juli an den Vorsitzenden der Direction schristlich ein⸗ zureichen.

Als Gegenstände der Beraihung und Beschluß—

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In den nachstehend verzeichneten Sachen

nahme in der General-Versammlung bezeichnen

wir folgende:

1) den Verwaltungsbericht über das Jahr 1852, welcher nach §. 55. —7 des Statuts vom 16. Juni e. ab bei den Billetverkaufsstellen auf den Bahnhöfen von Halle bis Gerstun— gen in Empfang genommen werden kann,

2) die Wahl dreier Mitglieder des Verwaltungs- rathes für die ausscheidenden Herren Bür- germeister Rasch von Naumburg, Geh. Ju- stizrath Dr. Heerwarth in Eisenach und Berg- rath Glenck in Gotha.

Berechtigt, an der General⸗Versammlung Theil zu nehmen, sind nach §§. 26 und 27 des Statuts alle diejenigen, welche Inhaber von fünf Acitien sind und diese entweder mit Ueberreichung einer Designation bei unserer Hauptkasse (ohne Divi- dendenscheine) hinterlegen oder beim Eintritt in die General⸗Versammlung vorzeigen.

Gleiche Geltung wie die Actien selbst sollen alle von öffentlichen Instituten resp. Behörden über die Hinterlegung Thüringischer Eisenbahn— Actien ausgestelllen ha h, haben.

Die an sich zum Erscheinen berechtigten Actio—⸗ naire können sich auch durch einen aus der Zahl der übrigen Actionaire gewählten Bevollmächtig- ten vertreten lassen (8. 28 des Statuts).

Einfache mit Namensunterschrift und Siegel versehene Vollmachten sind ausreichend.

Die Actionaire haben am Tage der General— Versammlung auf der Thüringischen Eisenbahn freie Fahrt nach dem Versammlungsorte und von dort zurück. Sie erhalten diese gegen Vorzei— gung der Actien oder der mit denselben gleiche Geltung habenden Depositenscheine bei unseren Einnahmen, welche sie in ein Couvert einschließen und dieses mit einem Fahrtenstempel versehen.

Frauen und Minderjährige können die freie Fahrt nicht beanspruchen.

Erfurt, den 27. Juni 1853. . Die Direction der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft.

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Namen der Sache. 8 6

Gegenstand des Verfahrens.

Barsicko w Ruppin Batzlow, Alt⸗ und Ober⸗ Barnim Neu⸗Bliesdorf /

.

Beyersdorf desgl. Berlin Nieder⸗Barnim Britz und Lichter⸗ Angermünde und felde Ober⸗Barnim

Brusendorf Teltow Callinchen desgl.

Closterwalde Cremmen Dauer Dieders dorf Dochow

Templin Osthavelland Prenzlau Teltow Prenzlau

Fredenwalde Gads dorf Gallun

Gandenitz Gellmersdorf Goeritz Güstow Hetz dorf Jühnsdorf Kaackstädt Klein ⸗Köris Langen Legde

Lennewitz

Templin Teltow desgl.

Templin Angermünde Prenzlau desgl. desgl. Teltow Templin Teltow Ruppin Westpriegnitz desgl.

Regulirung der gutsherrlich- bäuerlichen Verhältnisse und Reallasten-Ablösung.

Ablösung der Abgaben, welche die Hofwirthe zu Batzlowv und Alt- und Neu-Bliesdorf an die dortige Gutsherischaft zu entrichten haben.

Mühlen-Abgaben⸗Ablösung.

Separation der berliner Kauf- und Haus wiesen.

Ablösung der den Gütern und Gemeinden zu Britz und Lichterfelde in der Königlichen Grimnitzer Forst zustehenden Hütungs-Berechtigung.

Prästations ⸗Ablösung.

Spezial⸗Separation und Ablösung der von mehreren Kossäthenhöfen an das Königliche Haus- Fidei— kommiß zu entrichtenden Abgaben.

Separation.

Muͤhlen⸗Abgaben⸗-Ablösungs-Sache.

Abga ben⸗-Ablösung.

Abgaben⸗Ablösung.

Muhlen⸗Abgaben⸗Regulirung.

Abgaben⸗Ablösung.

Spezial⸗Separation. J

Separation zwischen dem Vorwerk und der Gemeine, sowie Ablösung des Schafaufhütungsrechts des Ersteren und des Hütungsrechts der Büdner und des Besitzers der Galluner Mühle auf der Feld⸗— mark Gallun.

Spezial⸗Separation.

Abgaben-Ablösung.

Reallasten⸗Ablösung.

Abgaben-Ablösung.

desgleichen.

Dienstregulirung und Spezial-Separation.

Mühlen⸗Abgaben⸗Regulirung.

Abgaben -Ablösung.

Dienstregulirung und Separation.

Separatlon sämmuilicher Ländereien zu Legde,

Separation.

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Namen der Sache.

Kreis.

Alt Levin

Groß Luckow Lüdersdorf Lüdersdorf

Marienthal Mellen

Neuhof, MNächst⸗- und Fern⸗Wühnsdorf

Neuendorf Neuendorf⸗Havel⸗ bruch

Niemegk Papendorf Paretz Alt- und Reu⸗ Ranft und Raths⸗ dorf Ruhlsdorf Schindelmühle Schilde

Schü now

Schöneiche Schöneiche

Klein⸗-Schulzendorf Sommerfelde Sophiendorf

Sperenberg Stieren

Altstadt Strasburg

Tempelhof

Teschendorf Teupitz Töpchin

Tornow Tornow Trebbin Vichel Waßmannsdorf Wilsickow Königs ⸗Wuster⸗ hausen. Zeesen Zernsdorf Zollchow Zuͤlichendorf

Ober ⸗Barnim

Ptenzlau Teltow desgl.

Templin Teltow

desgl. desgl.

Zauch⸗Belzig Prenzlau Osthavelland Ober Barnim

Nieder Barnim Prenzlau Westpriegnitz

Teltow

desgl.

desgl. Ober Barnim Ostpriegnitz

Teltow Templin Prenzlau

Teltow

Osthavelland Teltow desgl.

Ober ⸗Barnim desgl. Telto w Ruppin

Zauch Belzig

Prenzlau Teltow

desgl. desgl. Prenzlau Jüter bogk⸗Lucken⸗ walde

Gegenstand des Verfahrens.

Separation der Grundstücke der 45 Morgen Stellen besitzer.

Muhlen-Abgaben-Regulirung.

Spezial ⸗Separation.

Ablösung der vom Kossäthen Tietz an das Schulzen— Amt zu leistenden Dienste und Prästationen.

Spezial Separation.

Roppelhütungs-Separation zwischen den Gemeinden Nächst-⸗ und Fern⸗Wühnsdorf und der Gemeinde Mellen, so wie Ablösung des dem Gute Haus Zossen auf der Feldmark Mellen zustehenden Hü⸗ sungsrechts und Spezial-Separation der Feldmark Mellen.

Ablösung der von den bäueilichen Wirthen an den Budner Britz in Dergischow zu entrichtenden Rente und an den Königlichen Fiskus abzuführenden Abgaben, so wie der Gegenleistungen des Fiskus.

Aufhebung der Hütungsgemeinschaft zwischen den Gütern Neuhof und Haus Zossen, den Gemeinden Zährensdorf und Nächst- und Fern⸗Wühnsdorf, so wie Spezial⸗Separation der Feldmarken Nächst⸗ und Fern⸗Wühnsdorf.

Spezial ⸗Separalion.

Ablösung der Geldrente, welche für die Gemeinde Neuenvorf auf einer im Havelbruche bei Potsdam belegenen Wiese haftet.

Prästations⸗Ablösung.

Abgaben⸗-Ablösung.

Spezial⸗Separation.

Abgaben ⸗Ablosung.

Separation.

Muhlen ⸗Abgaben-Regulirung.

AUblösung der für das Rittergut Schilde auf den Grund stücken der Gemeindeverbände zu Schilde und Bent⸗ wisch haftenden Reallasten.

Spezial⸗Separ gtion.

Abloöͤsung des Hütungsrechts des Gutes Haus Zossen und Spezial-Separation der Feldmark.

Abgaben-Ablösung zwischen den bäuerlichen Winhen und dem Königlichen Domainen-Fiskus.

Spezial⸗Separation.

Abgaben⸗Ablösung.

Ablösung der auf den Rittergütern Lohm J. II. III. und IV. Antheils und Vortsbrügge für die Holländer⸗ güter zu Sophiendorf haftenden Berechtigung auf Bauholz und Lehm.

Spezial Separation.

Hutungs- und Abgaben Ablösung.

Separation.

Ablösung des für den Bauergutsbesitzer Rohrbeck zu Tempelhof auf dem Seebohmschen Grundstücke in der Pionierstraße haftenden Kanons.

Abgaben -⸗Ablösung.

Holz -⸗Ablosung.

Ablösung des der Mühle zu Motzen und dem Ritter gute Haus Zossen auf der Feldmark Töpchin zu— stehenden Hütungsrechts und Spezial Separation der Feldmart.

Separation der bäuerlichen Feldmark.

Abgaben⸗Ablösung.

Spezial ⸗Separation.

Dienstregulirung und Separation.

Abgaben ⸗Ablösung.

Muͤhlen Abgaben Regulirung.

Hütungs ⸗Ablösung.

Abgaben ⸗Ablösung. desgleichen. Separation. Hütungs⸗Separation.

werden alle diejenigen Personen, welche bei diesen Sachen aus irgend einem Verhältnisse ein Inter esse zu haben vermeinen und hierbei noch nicht zugezogen sind, hierdurch aufgefordert: sich baldigst und spätestens in dem

am 6. August 1853, Vormittags 10 Uhr, im Sessionszimmer unseres Geschäfts-Lokals, Niederwallstraße Nr. 39, anberaumten Termine mit ihren Anträgen zu melden, ihr Interesse zur Sache nachzuweisen und demnächst der Vorlegung der

bisherigen Verhandlungen gewärtig zu sein: widrigenfalls sie die Auseinandersetzung, selbst im Falle der Verletzung, gegen sich gelten lassen müssen.

Berlin, am 4. Juni 1853.

Königliche General-Kommission für die Kurmark Brandenburg

v. Schmeling.

Köln-Mindener Eisenbahn.

2

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* 83

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Dividende⸗Zahlung pro 1852.

Die aus dem B triebs-Ueberschusse des Jahres 1852 unter die Actionaire zu vertheilende Divi⸗

dende ĩ auf zwei und sieben Zwölf— tel Prozent festgesetzt worden und kann

vom 1. Juli d. J. ab:

1) in Berlin bei dem Herrn S. Bleichröder in den gewöhnlichen Geschäftsstunden bis zum 15. Juli d. J. intl,

2) in Köln bei unserer Hauptkasse (Franken⸗ platz ) Vormittags, in Düsseldorf am 1., 2. und 3. Juli d. J. im Büreau des dortigen Bahnhof- Inspektors, Vormittags von 9 bis 12 Uhr,

mi fünf Thalern fünf Silber— groschen per Actie gegen Auslieferung des

Dividendenscheines Nr. 5 in Empfang genommen werden.

Köln, den 25. Juni 1853. Die Direction.

Krakau ⸗-Ohberschlesische ls96 Eisenbahn.

Unter Bezugnahme an den Erlaß der k. k. österreichischen Staatsschulden - Tilgungsfonds⸗ Direction vom 17. April d. J. werde ich die Einlösung der am 1. Juli d. J. fällig werden⸗ den verloosten Krakau-Oberschlesischen Eisenb ahn Obligationen, so wie der gleichzeitig fällig wer⸗ denden und bereits fällig gewesenen Zinscoupons vom 1. bis 15. Juli d. J. täglich, die Sonn tage ausgenommen, in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr bewirken.

Zugleich fordere ich die Inhaber der bisher noch nicht eingelieferten Obligationen

aus der Verloosung vom 15. April 1851 Nr. 2600, 4182, 17,072, 17, i17, 17, 197, 17,563 mit Zinscoupons Nr. 2 20;

aus der Verloosung vom 15. April 1852 Nr. 1206, 7403, 41, 289, 11,998, 44,709, 16,646, 16,949 mit Zinscoupons Nr. 3 20,

deren Verzinsung seit dem 1. Juli 1851 und resp. 1852 aufgehört hat, unter Hinweisung auf den sie nach dem Inhalte des Ueberlassungs— Vertrages treffenden Nachtheil der Verjährung, wiederholt auf, diese Obligationen nebst sämmt⸗ lichen dazu gehörenden Zinscoupons in dem be- vorstehenden Termine zur baaren Einlösung der selben zu präsentiren.

Die Coupons sowohl als die verloosten Obli—- gationen sind mit einem geordneten Nummer⸗ Verzeichnisse einzureichen und die vorschriftsmäßi⸗ gen Formulare hierzu auf meinem Comtoir un- entgeldlich zu haben.

Breslau, den 24. Juni 1853. E. Heimann.

18191 Bekanntmachung.

Das handeltreibende Publikum wird hierdurch benachrichtigt, daß die Meßhandelswoche der Laurentiusmesse dieses Jahres mit dem 7. August ihren Anfang nimmt, und daher das Aus packen der kurzen Waaren am 14. August, aller übrigen Waaren aber am Zten desselben Monats, von Mittags 12 Uhr an, gestattet ist.

Braunschweig, den 9. Juni 1853. Herzogliches Haupt-Zoll⸗Amt. von Schmidt ⸗Phiseldeck.