1853 / 152 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

18371 Edittal-⸗Ladung. . In dem vor dem unterzeichneien Königlichen Kreisamte anhängigen Kreditwesen der drei Ge⸗ brüder Freiherrn von Odeleben auf Riesa, Klein⸗ waltersdorf, Merzdorf und Naundorf haben die in dem am 3. September 1824 vor dem König⸗ lichen Appellationsgerichte abgehaltenen Vorbe⸗ scheide anwesenden Gläubiger unter anderm dahin geeinigt, daß die noch außen th henden e. derungen lediglich den cirographarisch n * bigern zu Guje gehen sollen, und diese . ger, welche nur nach Prozenten zur Perceß . haben gelangen können, sind ,,, n 21. August 524 publizirten, rechts lr 6 en . pellationsgerichts⸗ Erkenntnisse in folgende 1 gig lanbiger denen alle drei schuldner verbindlich geworden sind, 2) in Gläubiger, denen nur zwei Gemeinschuld⸗ ner in solidum verbindlich geworden sind, 3) in Gläubiger, deren Forderungen nach gleichen Drsttheilen in allen drei Kreditwesen locirt

worden deren Forderungen nach

4) in Gläubiger, . gleichen Hälften in zwei Kreditwesen locirt

worden,

Gemein⸗

und ! ) in Gläubiger, die nur an einem der drei

Gemeinschuldner und an dessen Kreditwesen Anspruch haben, . abgetheilt und es sind denselben in dem abgefaß⸗ sen, anerkannten und rücksichtlich für anerkannt geachteten Vertheilungsplane theils aus der li⸗ quiden Masse, theils aus den damals noch außen⸗ gestandenen Masseforderungen Prozentsätze ange—⸗

wiesen worden. .

Nach theilweisem Eingange. dieser letztgedach⸗ jen Forderungen haben die Gläubiger, welche sich gemeldet, die ihnen angewiesenen Perceptions summen ausgezahlt erhalten.

Ein Theil dieset Gläubiger hat sich zur Zeit nicht gemeldet, und es befinden sich deren Per⸗ ceptionssummen noch in gerichtlicher Verwahrung, da deren dermaliger Aufenthaltsort nicht zu er= mitteln gewesen ist.

Von den eingegangenen, als unsicher ange⸗ nommenen Forderungen und den durch zinsbare Anlegung dieser Gelder gewonnenen Zinsen hat sich wiederum eine Masse gebildet, welche ander- weit zu vertheilen ist. Auch ist mit dem König⸗ lichen Staatsfiskus wegen der von einem vor- maligen Kreisbeamten in diesem Kreditwesen zu gewaͤhrenden Depositaldefehte ein Vergleich abge⸗ schlossen worden, nach welchem von dem Staats- fiskus ein Abfindungsquantum von 4000 Thlr. Conv. M. oder 4114 Thlr. 3 Gr. 4 Pf. im 14 -Thalerfuß gewährt werden soll, unter der Bedingung, daß gegen Empfangnahme dieser Summe von der Gläubigerschaft und dem Gü⸗ terverircter auf alle weitern, an den Staats fskus zu erhebenden Vertretungs- und Entschädigungs⸗ Ansprüche, unter Entsagung der Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Ver— zicht geleistet werde.

Es haben hiernach 1) diejenigen Briefgläubiger, welche die ihnen

in dem früheren Distributionsplane von der liquiden Masse und den unsichern Massefor⸗ derungen bereits angewiesenen Perceptions summen noch nicht erhoben haben, solche gegen Quittung in Empfang zu nehmen,

2) haben sämmtliche chirographarische Gläubi⸗ ger über den mit dem Staatsfiskus abge⸗ schlossenen Vergleich sich zu erklären und

3) über die Grundsätze der künftigen Verthei⸗ lung der vorhandenen Masse, da eine Ver— theilung des unter 3 gedachten Vergleichs— quantums unter, die verschiedenen Klassen der chirographarischen Gläubiger als un thunlich sich darstellt, sich zu einigen.

Da nun ein größerer Theil der Gläubiger muthmaßlich mit Tode abgegangen ist und deren Erben und Aufenthaltsort hier nicht bekannt sind, so hat man eine Ediktal⸗-Ladung in Ge= mäßheit des Mandats vom 13. November 1779 zu erlassen beschlossen.

2 daher die in dem nachstehenden

el keichnisse genannien chirographarischen Gläu⸗ biger 9 Gebrüder Freiherrn von Odeleben, deren Erben und Cessionarjen, welche noch An⸗

*

sprüche g haben, bia ch ae run

Vormittags entweder in P fertigte einen ein ginn lion. Jeugnisse sich zu für sie bereits aus geworfenen, noch unerhobenen Perceptions Sum Quittung in oben unter 2 gedachten

rücksichtlich die

1058

die vorhandene Masse 2 bevorstehenden

o vember 1853, 3 Uhr, an hiesiger Kr

zu machen

eis amtsstelle

erson oder durch gehörig gerecht

und instruirte Bevollmächtigte zu er⸗—

insoweit nöthig, durch

Empfang zu nehmen Vergleich

gerichtliche legitimiren,

men, gegen , über den

sich zu er=

klären, und über die Grundsätze der künftigen Massevertheilung sich zu einigen, unter der

Verwarnung, diejenigen, welche zwar erscheinen, jedoch sich nicht oder nicht bestimmt erklären, in die von der Mehrzahl gefaßten Beschlüsse für einwilli— gend und der Rechtswohlthat setzung werden geachtet werden. blication des darüber abzufassenden Erkennt—

nisses der

daß die Außenbleib

der

enden oder

Wiederein⸗

in den vorigen Stand für verlustig

Zugleich 19. November 1853

30. Dezember 1853,

und zur Auszahlung der Masse der

21. Januar 1854

ist zur Pu⸗

zur Bekanntmachung der anderweit zu entwer— fenden Massevertheilung der

anberaumt worden, und werden die in der An—

fuge genannten Cessionarien zug Tagen ebenfalls an Kreis amtsstelle z der Bekanntmachung dieses so wie der Auszahlung der ihnen

Abschiedes, anzuweisenden Perceptions⸗-Summen wärtigen, unter der Verwarnung, kenntniß für publizirt, anerkannt und für diejenigen Gläubiger, in den anberaumten Auszahlungs-Terminen nicht erscheinen, besondere Deposita werden angelegt werden.

Kreis amt Meißen, am 27. Mai 1853.

Gläubiger, deren

Dr. Springer. Verzeichniß

Erkenntnisses

Erben und

leich geladen, an den gedachten

u erscheinen, und

sich zu ge—

daß das Er— die Masse⸗Vertheilung für

welche

der chirographarischen Gläubiger, welche an die Konkursmasse der drei Gebrüder Freiherrn von Odeleben noch Ansprüche zu machen haben.

Fortl. Nummer.

Namen der Gläubiger

und deren früherer Wohnort.

von Hendrich, Funk, General-Lieutenant,

Christian Wilhelm Freiherrn von Ende, hinterlassene Erben, Frau Karoline Charlotte Erd- muthe Sophie von Wagner, geb. von lichtritz,

M. Johann Gottfried Pfihers Erben,

Frau Marien Elisabeth verehel. gewes. Rittmeister Rüssing, verw. gewes. von Wacker, hinterlassene Erben,

Frau Johanne Christiane So—⸗ phie, verehel. Schumann, geb. Hirsch,

Frau Generalin Louise Doro— thee, verw. von Dallwig, geb. Freiin von Nimptsch, Rittmeister Schiefer,

ners hinterlassene Erben,

terlassene Eiben,

Erben,

Fräul. Natalie Antoinette und Louise Charlotte, Schwestern

Karl Wilhelm Ferdinand von

die von dem General⸗Major

Gottgieb Friede Dr. Gottlob Siegmund Don-

Major Rudolph Traugott von Thielaus, auf Promnitz, hin=

Gottlob Heinrich von Minkwitz, Geh. Rath und Oberhofmei⸗ ster zu Dresden, hinterlassene

Dresden.

Wurzen.

Dresden. Dresden.

Laas.

Gröba.

Blasewitz.

Gotha.

Dresden. Meißen.

Fortl. Nummer.

Namen der Gläubiger

und deren früherer Wohnort.

238. Karl Gottfried Kanitzkys Kre—

67.

mann, Oberstlientenant, August Heinrich Damm von Pflugk, Oberst,

Erdmuthe Louise Wilhelmine geschied. Melzerin, geb. von Jagemann, Anton Ludwig Brenigs, Bür⸗ germeisters zu Meißen, hin— terlassene Eiben,

Johanne Erdmuthe verw. Bern⸗ hardi, geb. Brohm,

Friedrich Wilhelm Gelbke's Erben,

Adv. Gottlob Leberecht Jahr,

Erben,

Hauptmann Friedrich Ludwig von Vieths, zu Meißen, hin— terlassene Erben,

Henrieite Karoline Adolphine verw. Major von Leonhardi, geb. von Trotta,

Kammer- Kommissions-Rath Wilhelm Ludwig Schade, Major Karl Gotthelf von Hel— bigs Erben,

Frau Karoline Louise verw. Major von Schönberg,

Schönberg,

Frau Friederike Dorothee Wil⸗ helmine von Knoch, geb. von Globig,

Frau Sberstlieutenant Auguste

Sophie verw. Vitzthum von Eckstädt, geb. von Globig, f, Christian Merbt, Johanne Christiane verehel. Wolf, geb. Schindler,

Karl Friedrich Ernst v. Ger— stenberg, Oberst zu Dresden, Gottlieb Traugott Alte, Elbfährenpachter Johann Christoph Richter,

Johann Christian Mammitz— schens Erben,

Julius Moritz Herrmann, Johann Gottlob Prescher, Johann Gottfried Streubels zu Naundorf Kreditwesen,

ditwesen,

Johann Traugott Risse zu Rochzahn, Eve Rosine Mertitz. Christiane Auguste verw. Ber— ger, geb. Mathenius, Johann Gottlieb Ilgner, Johann Gotthelf Hempels hinterlassene Erben,

Johann Gottlieb Schwarzes Erben, Moritz Gottlob von Krachts Erben,

Juliane Concordie Peschel, geb. Thiele, Johann Karl Freieslebens Erben, Berghauptmann, August Friedrich Braun, Henrietten Katharinen Elisabeth Mahlerin zu Artern hinter⸗ lassene Erben,

Karl Ferdinand und Eleonore Karoline, Geschwister Loch- mann,

Karl Gottlob Löbe, Land- richter,

Johann Gottlieb Straßbur— gers Erben,

Johann Goitlieb Rindꝛich,

verw. Risse zu

verw.

Franz Moritz Poppo von Hart— Dresden. Dresden.

Grimma.

53 / Leipzig. Artern.

Artern. Johann Christian Schmidts Artern.

Leipzig.

Tausche. Lübben. Lübben.

Fräul. Karoline Friederlke von Lübben.

Luga.

Chemnitz.

Riesa. Riesa.

Moritz Pirna.

Weissig.

Freiberg.

Bautzen.

Wittenberg. Scassa. Riesa. Tzscherne⸗

witz. Freiberg.

Freiberg.

Freiberg.

Leipzig.

Kleinwal⸗ ters dorf.

Kleinwal⸗ ters dorf.

Seerhausen.

Redaction und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober -Hofbuchdruckerei. (Rudolph Decker.)

Das Abonnement beträgt: 27 Sgr. für das Pierteljahr ; in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗ Erhöhung.

.

Königlich Preußiseher

Aue Host - Anstalten des n- und Auslandes nehmen Sestellung an, ür gerlin die Expedition des Königl. Preußischen Staatz Anzeigers: Maner⸗Straße Nr. 5 .

Berlin, Freitag den 1. Juli

ae nene e nee,.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

i Dem General-Kommissarius und Geheimen Regierungs⸗Rath Schellwitz in Breslau den Rothen Adler -Orden vierter Klasse zu verleihen.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Dem Fabrik-Direktor Friedrich Kesten zu Elberfeld ist unter 7. Juni 1853 ein Patent auf ein durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenes Ventilations-Gebläse, dessen Construction als neu und eigenthümlich erkannt ist, auf fünf Jahre, von jenem Tage angerechnet, und für den Um— fang des preußischen Staats ertheilt worden.

32

dem

Bekanntmachung.

zwischen Preußen einer⸗ änemark andererseits

5 W la⸗ v, aus aus

Stettin: Sonnabend 12 Uhr Mittags,

23. Juli, den 6. und 20. August, den 3. und 17. September und den J. und 15. Oktober; der „Wladimir“ dagegen den 2. 16. und 30. Juli, den 13. und 27. August, den 10. und 24. September und den 8. und 22. Oktober. 2) Zwischen Stettin und Stockholm durch die Postdampfschiffe „Nagler“ und „Nord 6

aus Stettin: Dienstag 12 Uhr Mittags,

aus Stockholm: Dienstag 19 Uhr Vormittags.

Der „Nagler“ geht von Stettin ab den 5. und 19. Juli, den 2., 16. und 30. August, den 13. und 27. September und den 11. und 25. Oktober; der „Nordstern“ dagegen den 12. und 26. Juli, den 9. und 23. August, den 6. und 20. September, den 4. und 18. Oktober und den 1. November.

3) Zwischen Stralsund und stadt durch das Postdampfschiff „Königin Elisabeth . aus Stralfund: Sonntag und Donnerstag Mittags, aus Istadt: Montag und Freitag Abends. ) Zwischen Stettin und Kopenhagen durch das Postdampfschiff „Geiser“ aus Stettin: Mittwoch und Sonnabend 12 Uhr Mittags, aus Kopenhagen: Montag und Donnerstag 3 Uhr Nach⸗ mittags. . J

Die Passage- und Fracht⸗Tarife, so wie überhaupt alle in Bezug auf die Benutzung der Schiffe geltenden Bestimmungen kön⸗ nen bei einer jeden preußischen Post⸗Anstalt eingesehen werden.

Berlin, den 1. Jult 1853.

General- Post ⸗Amt. Schmückert.

Das 28ste Stück der Gesetz-Sammlung, welches heute ausge⸗ geben wird, enthält unter Nr. 3771. den Handels- und Zollvertrag zwischen Sr. Majestät dem Könige von Preußen und Sr. Majestät dem Kaiser von Oesterreich. Vom 19. Februar 1853; unter die Bekanntmachung, die Errichtung einer Actien⸗Ge⸗ sellschaft unter der Firma „Aachener Rückversicherungs⸗ Gesellschaft“ betreffend. Vom 11. Juni 1853, unter 3773. die Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Bestä⸗ tigung der Statuten einer unter dem Namen „Gesell⸗ schaft für Rheinischen Bergwerks⸗ und Kupferhütten⸗ Betrieb“ gebildeten Actien-Gesellschaft zu Köln. Vom 19. Juni 1853; und unter „3774. die Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Be⸗ stätigung der Statuten einer unter der Firma „Lan⸗ desprodukten - Fabrik zu Loburg“ gebildeten Actien⸗Ge⸗ sellschaft zu Magdeburg. Vom 19. Juni 1853. Berlin, den 1. Juli 1863. Debits-Comtoir der Ges

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22 OI ( *.

etz⸗ Sammlung.

Abgereist: Se. Durchlaucht der Fürst August Sulkow 8 ki, nach Stettin.

Berlin, 30. Juni. Se. Majestät der König haben Aller— gnädigst geruht: dem Ober-Ceremonienmeister Freiherrn von Still⸗ fried die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs der Belgier Majestät ihm verliehenen Groß-Offizier Kreuzes des Leopold⸗Ordens, so wie des von des Kurfürsten von Hessen Königliche Hoheit ihm

verliehenen Großkreuzes des Wilhelms⸗ Ordens; St. Petersburg (Kronstadt) Sonnabend Nachmittags. Kammerherrn un

Der „Preußische Adler“ geht von Stettin ab den 9. und

ß desgleichen dem

d Schloßhauptmann von Breslau, Grafen von Schaffgotsch, zur Anlegung des von des Kurfürsten von Hessen Königliche Hoheit ihm verliehenen Commandeur⸗-Kreuzes des Wil⸗ helms⸗Ordens zu ertheilen.

Nichtamtliches.

Berlin, den 30. Juni. mit dem heutigen Tage an dieser Stelle beginnenden der politischen Tagesereignisse, in welcher nur that säch⸗ liche und verbiülrgte Nachrichten Aufnahme finden sollen, wird sich eine Zusammenstellung von Mittheilungen aus dem handelspoliti⸗ schen und statistischen Gebiete anreihen.

Der Ver

Uebersicht

Ihre Koͤniglichen Hoheiten der Prinz und die Prinzessin von Preußen sind am 27. Juni Mittags in London eingetroffen.

In Baden-Baden wird Se. Königliche Hoheit Prinz

/ Karl von Preußen dort eingegangenen Nachrichten zufolge, am

2ten Juli eintreffen.

Ihre Kaiserlichen Hoheiten die Frau Erzherzogin Sophie und der Erzherzog Karl Ludwig werden, nach den neuesten Bestimmungen, am 2ten k. M. den Königlichen Hof verlassen und über Dresden nach Wien zurückkehren.

Se. Excellenz der Herr Kriegs⸗Minister, General-Lieutenant von Bonin, wird am 15ten k. M. hier wieder eintreffen.

Am 28sten d. M. trafen JJ. KK. Hoheiten der 2 von Mecklenburg-Sch werin und Gemalin in Leipzig ein und setzten ihre Reise nach Dresden unverweilt weiter fort.

Die Zweite Kammer des Kurfürstenthums Hessen hat am 28. Juni den von der Regierung vorgelegten Gesetz⸗Entwurf, die Gewährung erleichterter Rechtshülfe in Schuldsachen u. s. w. be⸗ treffend, mit den beiden Zusätzen des Ausschusses, daß der Wider⸗