1853 / 164 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Namen der Sache.

Kreis.

; Gegenstand des Verfahrens.

Ali ˖ Levin

Groß Luckow Lüdersdorf Lüdersdorf

Marienthal Mellen

Mellen

Neuhof, Nächst⸗ und Fern⸗Wühnsdorf

Neuendorf Neuendorf⸗Havel⸗ bruch

Niemegk Papendorf Paretz Alt⸗ und Neu⸗ Ranft und Raths— dorf Nuhlsdorf Schindelmühle Schilde

Schünow Schöneiche Schöneiche

Klein⸗Schulzendorf

Sommerfelde Sophiendorf

Sperenberg Stieren

Altstadt Strasburg

Tempelhof

Teschendorf Teupitz Töpchin

Tornow Tornow Trebbin Vichel Waßmannsdoꝛf Wilsickow Königs⸗Wuster⸗ hausen. Zeesen Zernsdorf Zollchow 66 Zulichen dorf

werden alle diejenigen Personen esse zu haben vermeinen und h

Ober ⸗Barnim

Ptenzlau Teltow desgl.

Templin Teltow

desgl.

desgl. desgl.

Zauch⸗Belzig Prenzlau Osthavelland Ober⸗Barnim

Nieder⸗Barnim Prenzlau Westpriegnitz

Teltow desgl.

desgl.

desgl. Ober ⸗Barnim Ostpriegnitz

Teltow

Templin Prenzlau

Teltow

Osthavelland Teltow desgl.

Ober ⸗Barnim desgl. Teltow Ruppin

Zauch ⸗Belzig

Prenzlau Teltow

desgl. desgl. Prenzlau

Jüterbog ⸗Lucken⸗

walde

baldigst und spätestens in dem am 6. August 1853, Vormittags 10 Uhr,

im Sessions zimmer unseres Ges ihren Anträgen zu melden, ihr bisherigen Verhandlungen gewär der Verletzung, gegen sich gelten lassen müssen.

Berlin, am 4. Juni 1853.

Separation der Grundstücke der 45 Morgen Slellen⸗ besitzer.

Mühlen ⸗-Abgaben-⸗-Regulirung.

Spezial ⸗Separation.

Ablösung der vom Kossäthen Tietz an das Schulzen— Amt zu leistenden Dienste und Prästationen.

Spezial Separation.

Koppelhütungs-Separation zwischen den Gemeinden Nächst⸗ und Fein-Wühnsdorf und der Gimeinde Mellen, so wie Ablösung des dem Gute Haus Zossen auf der Feldmart Mellen zustehenden Hü⸗ ungsrechts und Spezial-Separatjon der Feldmark Mellen.

Ablösung der von den bäuerlichen Wirthen an deu Büdner Britz in Dergischow zu entrichtenden Rente und an den Königlichen Fiskus abzuführenden Abgaben, so wie der Gegenleistungen des Fistus.

Aufhebung der Hütungsgemeinschaft zwischen den Gutern Neuhof und Haus Zossen, den Gemeinden Zährensdorf, und Nächst⸗ und Fern-Wühnsdorf, so wie Spezial⸗Separation der Feldmarken Nächst⸗ und Fern⸗Wühnsdorf.

Spezial ⸗Separa ion.

Adlösung der Geldrente, welche für die Gemeinde Neuendorf auf einer im Havelbruche bei Potsdam belegenen Wiese haftet.

Plästations⸗Ablösung.

Abgaben-Ablösung.

Spezial⸗Separation.

Abgaben-⸗Ablosung.

Separation.

Muhlen-A Abgaben-Regulirung.

Ablösung der fün das Rittergut Schilde auf den Grund— stücken der Gemeindeverbände Schilde und Bent—

wisch haftenden Reallasten.

Spezial⸗ Separation.

Ablösung des Hütungsrechts des Gutes Haus Zossen und Spezial-Separation der Feldmark.

Abgaben⸗Ablösung zwischen den bäuerlichen Wirthen und dem Königlichen Domainen-Fiskus.

Spezial⸗Separation.

Abgaben-Ablösung.

Ablösung der auf den Rittergütern Lohm J. II. III. und JV. Antheils und Vortsbtügge für die Holländer— güter zu Sophjendorf haftenden Berechngung auf Bauholz und Lehm.

Spezial Separation.

Lütungs⸗ und Abgaben-Ablösung.

Separation.

Ablösung des für den Bauergutsbesitzer Rohrbeck zu Tempelhof auf dem Seebohmschen Grundstücke in der Pionierstraße haftenden Kanons.

Abgaben⸗Ablösung.

Holz⸗Ablösung.

Ablosung des der Mühle zu Motzen und dem Rilter— gute Haus Zossen auf der Feldmart Töpchin zu— steheuden Hutungsrechis und Spezial -⸗Separation

der Feldmark.

Separation der bäuerlichen Feldmark.

Abgaben⸗-Ablösung. ö

Spezial Separation.

Dienstregulirung und Separation.

Abgaben ⸗Ablöfung.

Muhlen⸗-Abgaben⸗Regulirung.

Hütungs⸗Ablösung.

Abgaben-Ablösung. desgleichen. Separation.

Hütungs⸗Separation.

welche bei diesen Sachen aus irgend einem Verhältnisse ein Inter- erbei noch nicht zugezogen sind, hierdurch aufgefordert: sich

chäfts Lokals, Niederwallstraße Nr. 39, anberaumten Termine mit Interesse zur Sache nachzuweisen und demnächst der Vorlegung der tig zu sein: widrigenfalls sie die Auseinandersetzung, selbst im Falle

Königliche Geutral⸗Kommlssion für die Kurmank Brandenburg. v. Schmeling.

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ferde⸗Auction auf dem Königli

ö Landgestüt zu Zirke. e nen m 13. August d. J., Vormitta

10 Uhr, sollen auf dem Königlichen unh g fi

zu Zirke mehrere ausrangirte Beschäler und

einige junge Pferde des dasigen Zuchtgestüts,

gegen gleich baare Bezahlung in pbreu⸗

ßischen Münzsorten, meistbietend verkauft

werden.

Die näheren Bedingungen, so wie die zum Verkauf zu stellenden Pferde selbst, sind Tages zuvor im Marstalle in Zirke zu sehen.

Zirke, den 4. Juli 1853.

Königlich preuß. posensches Land⸗Gestüt.

Versteigerung einer Mahl- und

ls il Delmühle.

Die in Dehnitz bei Wurzen „an der Mulde“ in unmittelbarer Nähe der Leipzig⸗Dresdner Eifen⸗ bahn gelegene, mit zwei Mahlgängen versehene Mahl- und Oelmühle sammt den mit 7350 Tha⸗ ler versicherten Wohn-, Wirthschafts, Mühsen— und Fabrikgebäuden, auch dazu gehörigen 20 Ackern 100 IR. Flächeninhalts an Feldern, Wie⸗ sen, Gärten, Teichen, so wie dem vollständigen im vorzüglich guten Stande befindlichen Inven— tarium an Vleh, Schiff und Geschirr, soll mit der diesjährigen Ernte im gedachten Grund— stück unter den daselbst bekannt zu machenden Bedingungen .

am 25. Juli 1853, Mittag 12 Uhr, versteigert, oder nach Befinden auch verpachtet werden.

Wegen aushaltender Wasserkraft eignet sich das genannte, vor kurzer Zeit neuerbaute, mit Schie— fer gedeckte und einem großen Wasserrad verse⸗ hene, mehrere geräumige Säle enthaltende massive Fabrikgebäude zu jeder Fabrikanlage, insbefon⸗ dere auch zur Anlegung amerikanischer Mahl⸗ gänge.

Die Felder gehören größtentheils der Isten und 1 , i, wogegen die sogenannte ahllage der Mühle als vorzüglich bezei werden kann. ; ö „Der dermalige Besitzer des fraglichen Grund— stücks, welcher dasselbe wegen erfolgter Verlegung der daselbst bisher von ihm betriebenen Fabrit zu veräußern oder nach Befinden zu verpachten beschloßen hat, ist geneigt, im Fall des Verkaufs einen Theil des Kaufpreifes höpothekarisch stehen

zu lassen. .

Der, Unterzeichnete, welcher allenthalben nähere bezügliche Auskunft schon jetzt gern ertheilt, ist zwar bereit, auch vorher Kaäufsofferten entgegen zu nehmen, jedoch soll deshalb der anbergunte Licitatious Termin nicht aufgehoben werden.

Leipzig, Monat Juni 1853.

Adv. Winkler, als Notar. (Katharinstraße Nr. 7.)

1968 Bekanntmachung und Aufforderung. Nach gemeinsamem Beschlusse des Direktorium und des Ausschusses der 1IIgemeinen Renten-, Kapital- und Lebensversicherungs bank Teutonia

wird hiermit nach Maßgabe von §. 6 der Sta—

tuten die zweite Einzahlung von Fünf vom Hundert der ausgegebenen Ackien ausgeschrieben und veranlassen wir hierdurch die Herren Actio— naire, vom 15. Juli d. J. ab bis längstens den 15. August dieses Jahres

für jede volle Actie fun fzig, für jede halbe Actie aber fünfundzwanzig Thaler im Büreau der „Teutonia“, Katharinenstraße Nr. 9 (Peter Richters Hof, baar und kosten- respective porto- 1 gegen Quittung in der Bankvaluta einzu— zahlen.

Es ist diese Einzahlung bei Vermeidung der in §. 7 der Statuten erwähnten Nachtheile und Vorbehalte unter gleichzeitiger Ansstellung und Niederlegung eines nach §. 6 der Statuten vor— geschriebenen, in denselben sub D sprtziell nor— mirten, auf 900 Thlr. resp. 450 Thlr. lautenden, von jedem der Herren Actionaire eigenhändig zu vollziehenden Wechsels gegen Rückgabe des frü— her ausgestellten Wechseis zu bewirken.

Leipzig, den 29. Juni 1853.

Das Direktorium der Allgemeinen Renten⸗, Kapital⸗ und Lebensversicherungsbank „Teutonia“.

Marbach, vorsitzender Direktor.

W. Scheffler, Bevollmächtigter.

Ediktal⸗Ladung.

8 vor dem unterzeichneten Königlichen 5. anhängigen Kreditwesen der win , brüder Freiherrn von Odeleben auf Riesa, ein⸗ waltersdorf, Merzdorf und Naundorf haben die jn dem am 3. September 1824 vor dem önig- lichen Appellations gerich le abgehaltenen Vorbe⸗ scheide anwesenden Gläubiger unter anderm sich dahin geeinigt, daß die noch außenstehenden For= derungen lediglich den chirographarischen Gläu= bigern zu Gule gehen sollen, und diese Gläubi⸗ ger, welche nur nach Prozenten zur Perception haben gelangen können, sind in einem, am 21. August 1824 publizirten, rechtskräftigen Ap⸗ pellationsgerichts-Erkenntnisse in folgende Klas— sen, als:

1) in Gläubiger, denen alle drei schuldner verbindlich geworden sind, in Gläubiger, denen nur zwei Gemeinschuld— ner in solidum verbindlich geworden sind, in Gläubiger, deren Forderungen nach gleichen Drittheilen in allen drei Kreditwesen locirt worden, in Gläubiger, deren Forderungen nach gleichen Hälften in zwei Kreditwesen locirt worden,

1837

Gemein⸗

und

5) in Gläubiger, die nur an einem der drei Gemeinschuldner und an dessen Kreditwesen Anspruch haben,

abgetheilt und es sind denselben in dem abgefaß⸗

ten, anerkannten und rücksichtlich für anerkannt

geachteten Vertheilungsplane theils aus der li—

quiden Masse, theils aus den damals noch außen—

gestandenen Masseforderungen Prozentsätze ange⸗

wiesen worden.

Nach theilweisem Eingange dieser letztgedach⸗ ten Forderungen haben die Gläubiger, welche sich gemeldet, die ihnen angewiesenen Perceptions— summen ausgezahlt erhalten.

Ein Theil dieser Gläubiger hat sich zur Zeit nicht gemeldet, und es besinden sich deren Per— ceptions summen noch in gerichtlicher Verwahrung, da deren dermaliger Aufenthaltsort nicht zu er— mitteln gewesen ist.

Von den eingegangenen, als unsicher ange— nommenen Forderungen und den durch zinsbare Anlegung dieser Gelder gewonnenen Zinsen hat sich wiederum eine Masse gebildet, welche ander⸗ weit zu vertheilen ist. Auch ist mit dem König⸗ lichen Staatsfiskus wegen der von einem vor— maligen Kreisbeamten in diesem Kreditwesen zu gewährenden Depositaldefekte ein Vergleich abge— schlossen worden, nach welchem von dem Staats— fiskus ein Abfindungsquantum von 4000 Thlr. Conv. M. oder 4111 Thlr. 3 Gr. 4 Pf. im 14-Thalerfuß gewährt werden soll, unter der Bedingung, daß gegen, Empfangnahme dieser Summe von der Gläubigerschaft und dem Gü— tervertreter auf alle weitern, an den Staatsfiskus zu erhebenden Vertretungs- und Entschädigungs— Ansprüche, unter Entsagung der Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Ver— zicht geleistei werde.

Es haben hiernach

1) diejenigen Briefgläubiger, welche die ihnen

in dem früheren Distributionsplane von der liquiden Masse und den unsichern Massefor⸗ derungen bereits angewit senen Perceptions⸗ summen noch nicht erhoben haben, solche gegen Quittung in Empfang zu nehmen, haben sämmtliche chirographarische Gläubi⸗ ger über den mit dem Staats fis kus abge⸗ schlossenen Vergleich sich zu erklären und über die Grundsätze der künftigen Verthei⸗ lung der vorhandenen Masse, da eine Ver— theilung des unter 3 gedachten Vergleichs⸗ quantums unter die verschiedenen Klassen der chirographarischen Gläubiger als un— thunlich sich darstellt, sich zu einigen.

Da nun ein größerer Theil der Gläubiger muthmaßlich mit Tode abgegangen ist und deren Erben und Aufenthaltsort hier nicht bekannt sind, so hat man eine Ediktal⸗Ladung in Ge—

mäßheit des Mandats vom 13. November 1779

zu erlassen beschlossen. .

Es werden daher die in dem nachstehenden Verzeichnisse genannten chirographarischen Gläu⸗ biger der Gebrüder Freiherrn von Odeleben, deren Erben und Cessionarien, welche noch An—

1157

sprüche an die vorhandene Masse zu machen haben, hierdurch geladen, bevorstehenden

2. November 1853,

Vormittags 9 Uhr, an hiesiger Kreisamtsstelle entweder in Person oder durch gehörig gerecht— fertigte und instruirte Bevollmächtigte zu er— scheinen, insoweit nöthig, durch gerichtliche Erb-⸗Legitimations⸗Zeugnisse sich zu legitimiren, rücksichtlich die für sie bereits ausgeworfenen, noch unerhobenen Perceptions⸗-Summen, gegen Quittung in Empfang zu nehmen, über den oben unter 2 gedachten Vergleich sich zu er— klären, und über die Grundsätze der künftigen Massevertheilung sich zu einigen, unter der Verwarnung, daß die Außenbleibenden oder diejenigen, welche zwar erscheinen, jedoch sich nicht oder nicht bestimmt erklären, in die von der Mehrzahl gefaßten Beschlüsse für einwilli⸗ gend und der Rechtswohlthat der Wiederein setzung in den vorigen Stand für verlustig werden geachtet werden. Zugleich ist zur Pu— blication des darüber abzufassenden Erkennt— nisses der

19. November 1853

zur Bekanntmachung der anderweit zu entwer— fenden Massevertheilung der 30. Dezember 1853,

und zur Auszahlung der Masse der

21. Januar 1854 anberaumt worden, und werden die in der An— fuge genannten Gläubiger, deren Erben und Cessionarien zugleich geladen, an den gedachten Tagen ebenfalls an Kreisamtsstelle zu erscheinen, der Bekanntmachung dieses Erkenntnisses und Abschiedes, so wie der Auszahlung der ihnen anzuweisenden Perceptions-Summen sich zu ge— wärtigen, unter der Verwarnung, daß das Er— kenntniß für publizirt, die Masse⸗Vertheilung für anerkannt und für diejenigen Gläubiger, welche in den anberaumten Auszahlungs⸗Terminen nicht erscheinen, besondere Deposita werden angelegt werden.

Kreis amt Meißen, am 27. Mai 1852. Dr. Springer.

Bier r chniß der chirographarischen Gläubiger, welche an die Konkursmasse der drei Gebrüder Freiherrn von Odeleben noch Ansprüche zu machen haben.

und deren früherer Wohnort.

Namen der Gläubiger

Fortl. tummer.

8

Fräul. Natalie Antoinette und Dresden. Louise Charlotte, Schwestern von Hendrich, Karl Wilhelm Ferdinand von Wurzen. Funk, General-Lieutenant, die von dem General⸗Major Dresden. Christian Wilhelm Freiherrn von Ende, hinterlassene Erben, Frau Karoline Charlotte Erd- Dresden. muthe Sophie von Wagner, geb. von lichtritz, M. Johann Gottfried Pfihers Laas. Erben, Frau Marien Elisabeth verehel. Gröba— gewes. Rittmeister Rüssing, verw. gewes. von Wacker, hinterlassene Erben, Frau Johanne Christiane So⸗Blasewitz. phie, verehel. Schumann, geb. Hirsch, Frau Generalin Lonise Doro-Gotha. thee, verw. von Dallwig, geb. Freün von Nimpisch, Rittmeister Gottgieb Friede Dresden. Schiefer, Dr. Gottlob Siegmund Den⸗-Meißen. ners hinterlassene Erben, Major Rudolph Traugott von Thielaus, auf Promnitz, hin terlassene Elben,“ Gottlob Heinrich von Minkwitz, Geh. Rath und Oberhofmei⸗ ster zu Dresden, hinterlassene

Erben,

r Namen der Gläubiger

ind deren srüherer Wohnort.

46.

47. 48.

mann, Oberstlieutenant, Pflugk, Oberst,

geschied. Melzerin, geb. von Jagemann,

Anton Ludwig Brenigs, Bür⸗ germeisters zu Meißen, hin⸗ terlassene Erben,

hardi, geb. Brohm, Friedrich Wilhelm Erben,

Erben,

Hauptmann Friedrich Ludwig von Vieths, zu Meißen, hin⸗ terlassene Erben,

verw. Major von Leonhardi, geb. von Trotta,

Wilhelm Ludwig Schade, bigs Erben, Major von Schönberg,

Schönberg,

Frau Friederike Dorothee Wil⸗ helmine von Knoch, geb. von Globig,

Frau Oberstlieutenant Auguste Sophie verw. Vitzthum von Eckstädt, geb. von Globig,

Franz Moritz Poppo von Hart⸗Dresden. August Heinrich Damm von Dresden.

Erdmuthe Louise Wilhelmine Grimma.

Johanne Erdmuthe verw. Bern⸗ Leipzig. Gelbke's Artern.

Adv. Gottlob Leberecht Jahr, Artern. Johann Christian Schmidts Artern.

Henrieite Karoline Adolphine Leipzig.

Kammer-Kommissions⸗Rath Tausche. Major Karl Gotthelf von Hel⸗Lübben. Frau Karoline Louise verw. Lübben.

Fräul. Karoline Friederike von Lübben.

Johann Christian Merbt, Johanne Christiane verehel. Wolf, geb. Schindler, Karl Friedrich Ernst v. Ger⸗ stenberg, Oberst zu Dresden, Gottlieb Traugott Alte, Elbfährenpachter Johann Christoph Richter, Johann Christian Mammitz—⸗ schens Erben, Julius Moritz Herrmann, Johann Gottlob Prescher, Johann Gottfried Streubels zu Naundorf Kreditwesen, Karl Gottfried Kanitzkys Kre⸗ ditwesen, . Johann Traugott Risse zu Rochzahn, . Eve Rosine verw. Risse zu Mertitz. Christiane Auguste verw. Ber⸗ ger, geb. Mathenius, Johann Gottlieb Ilgner, Johann Gotthelf Hempels hinterlassene Erben, Johann Gottlieb Schwarzes Erben, Moritz Gottlob von Krachts Erben, Juliane Concordie Peschel, geb. Thiele, Johann Karl Freieslebens Erben, Berghauptmann, August Friedrich Braun, Henrietten Katharinen Elisabeih Mahlerin zu Artern hinter⸗ lassene Erben, Karl Ferdinand und Eleonore Karoline, Geschwister Loch⸗ mann, Karl Gottlob Löbe, Land⸗ richter, Johann Gottlieb Straßbur⸗ gers Erben, Johann Gottlieb Rindrich,

verw.

Luga. Chemnitz.

Riesa. Riesa.

Moritz. Pirna. Weissig.

Freiberg.

Bautzen.

Wittenberg. Scassa.

Rie sa. Tzscherne⸗ witz. Freiberg. Freiberg.

Freiberg.

Leipzig.

Kleinwal⸗ ters dorf.

Kleinwal⸗ tersdorf. Seerhausen.