1853 / 165 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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bringt den Wortlaut des am 30. April v. J. zu Aranjuez unter⸗ zeichneten Postvertrags zwischen Oesterreich und Spanien, dessen Ratificationen am 21. August v. J. zu San Ildefonso ausgewechselt wurden. Aus Anlaß dieses Vertrages hat übrigens in der Taxirung, Instradirung und Überhaupt in der gegenwärtigen Behandlung der Rorrespondenzen aus und nach Spanien, Porkugal und Gibraltar vorläufig keine Aenderung einzutreten,

Bei der am 13. Juli in Brüssel stattgefundenen Er satz⸗ wahl zweier Senatoren wurden die Candidaten der liberalen Partei Coppyn und Seutin fast einstimmig gewählt. Der Kriegs⸗ minlstei hat eine Kommission von Generalen eingesetzt. welche an Ort und Stelle die Veranlassung der Unfälle zu untersuchen haben,

pie Lagertruppen auf dem Marsch betroffen. 3 Da e n, ö. vom 11. Juli über das Befinden

Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Albert lautet eben so gün— stig wie das frühere.

Ihre! Kaiferliche Hoheit die Großfürstin Marieg ver⸗=

ittwete Herzogin von Leuchtenberg, ist am 10. Juli mit Familie . ee oer angekommen. Bei der Landung wurde Höchst— dieselbe von dem russischen Gesandten, Baron Brunow empfangen und nach Birmingham's Schiffs-Hotel geleitet, wo Zimmer für die hohen Fremden ig, n waren. Am folgenden Tage xeisten die rus⸗ sischen Herrschaften nach Torquay ab, wo sie einige Wochen sich aufhalten werden.

Die (bereits auf telegraphischem Wege gemeldete) Anfrage, welche Graf Malmesburh in der Sitzung des Oberhauses am 11. Juli über das Gerücht von einer oͤsterreichischen Besetzung Bosniens an den Premierminister richtete, wurde, nachdem dieser geantwortet, er habe darüber keine Nachricht erhalten, vom Grafen Derby wieder aufgenommen, der auch zu wissen wünschte, oh der Minister jetzt oder früher vielleicht irgend eine Andeutung vom öster= reichischen Gesandten erhalten hätte, welche die Möglichkeit eines solchen Ereignisses in Aussicht stellte und die rechtfertigenden Gründe angegeben. Diese Frage wurde vom Grafen Aberdagen ebenfalls verneint. (Die auf kelegraphischem Wege eingegangene Nachricht, daß Lord Clanricarde seinen Antrag wegen einer Adresse an die Könis gin doch noch eingebracht habe, ergiebt sich als falsch; Hierauf erhielt die Regierungs- Bill über die in der Deportationsstrafe einzuführenden Abänderungen die zweite Lesung. Der Lord⸗ Kanzler motivirte die Maßregel und setzte ihre Zwecke aus einander. Der Widerstand der bisherigen Straf⸗Colonieen gegen ihre fernere Verwendung als solche sei immer heftiger geworden; alle, mit einziger Ausnahme West-Australiens, hätten die drin⸗ gendsten Vorstellungen gegen die fortgesetzten Transporte von Ver⸗ brechern in ihr Gebiet erhoben, und die Regierung habe daher hierauf Rüclsicht nehmen zu müssen geglaubt, so zweck⸗ mäßig ihr auch das Deportations-Strafsystem erscheine. Nach dem neuen Plan soll nun, statt dessen, in den heimischen Strafanstalten zu Portland, Dartmoor u. s. w. die Zwangsarbeit eingeführt wer⸗ den, und zwar sollen 5 Jahre solcher Strafarbeit für 7 Jahre Deportation gelten, wobei es der Regierung anheimgestellt bleibt, die Strafzeit zu verkürzen, wenn ein Sträfling si solcher Nachsicht werth zeigt. Es ließen sich darauf noch mehrere andere Pairs über den vorliegenden Plan vernehmen, die sich im Wesentlichen alle damit einverstanden erklärten, obgleich sich allgemein die Ansicht aussprach, daß die Beibehaltung der Deportationsstrafe wünschens⸗ werther gewesen wäre, wenn . nicht auf die Stimmung in den Colonieen Rüclsicht zu nehmen hätte. 6

Im n, r ö 11. Juli Herr Disraeli dieselbe Frage an das Ministerium, wie Lord Malmesbury im Oberhause

und erhielt von Lorb John Rufsell, der von seiner Unpäß

lichkeit wieder genesen ist, die noch, bestimmtere Antwort, der

österreichische Gesandte habe dem Minister der auswärtigen An⸗ gelegenheiten, Grafen Clarendon, mitgetheilt, er glaube, jenes Gerücht sei daher entstanden, weil die Besatzung der öͤsterreichi⸗ schen 6. Peterwardein in der letzten Zeit verstärkt worden sei. Auf eine zweite Frage des Herrn Disragli, ob die englische Regierung eine Mittheilung der in den öffentlichen Blättern erschienenen Cirkular-Depesche des Grafen Nesselrode erhalten hahe, in welcher unter Andern gesagt sei, die russisch' Besetzung der Fürstenthümer sei ebensowohl durch die Occupation türkischer Gewässer seitens der vereinigten Flotten Englands und Frankreichs, wie durch die ver⸗ weigerke Genugthuung' seitens des Sultans, veranlaßt worden, Und die russischen Truppen würden sich nicht eher aus den Jür⸗ stenthümern entfernen, als bis die beiden, Flotten den tür⸗ kischen Hafen, in dem sie jetzt liegen, wieder verlassen hät⸗ ten und der Sultan die verlangte Genugthuung vollständig gewährt habe erwiderte Lord John Russell, er zweifle nicht, daß das besagte Document echt sei; näher darauf eingehen wolle er hier nicht, aber er glaube einerseits nicht, daß die russische Regierung irgendwie die Behauptung begründen könnte, das Ein⸗ rücken der russischen Trüpven in die Fürstenthümer sei durch das 2 der Ire Flotte nach den Türkischen Gewässern ver⸗ anlaßt worden; eben so wenig vermöge er aber aus der Depesche irgend eine Erklärung herauszulesen, daß die Streitigkeiten zwischen

Rußland und der Türkei nicht ausgeglichen werden könnten, wenn die englische Flotte nicht vorher die türkischen Gewässer verlassen hätte. Es wurde sodann die Comité ⸗-Berathung über die ostindische Bill fortgesetzt. Ein Amendement des Herrn V. Smith, wonach gewisse Anstellungen, welche bis jetzt von der ostindischen Compagnie ausgegangen, der Krone übertragen werden sollten, fiel mit 193 gegen 111 Stimmen durch. Ein anderes da- egen, welches Herr Wil loughby beantragte, und wonach das

irectorium jederzeit eine Liste von 12 Personen, die 20 Jahre in Ostindien gedient haben müßten, zur Präsentation als Kandidaten bei der Wiederbesetzung von Directoren⸗-Stellen bereit halten soll, wurde angenommen und nur die zugleich verlangte Bedingung, daß diese Candidaten auch eine gewisse Anzahl von Actien der ostindi⸗ schen Compagnie besitzen müßten, verworfen. Schließlich zeigte der General-Procurator an, daß er nächstens die von Lord Pal— merston versprochene Bill gegen vie in London bestehenden Wett— Anstalten einbringen werde.

Paris, Donnerstag, 14. Juli. (Tel. Dep. d. C. B.) Die

neue Cirkular-Depesche, die der Minister der auswärtigen Angele⸗ enheiten Drouyn de Lhuys als Antwort auf die Nesselrodesche Cir— ular-Note den französischen Agenten übersandt, schließt nach Aus⸗ einandersetzung der Sachlage ungefähr: Die beobachtete Mäßigung entlastet Frankreich von aller Verantwortlichkeit in der gegenwär⸗ tigen Krise, giebt ihm das Recht zu hoffen, daß die zur Erhaltung des Friedens im Orient gebrachten Opfer nicht nutzlos sein wer⸗ den; daß Rußland endlich Mittel finden werde, seine Anforderun— gen mit der Souverainetät des Sultans in Einklang zu bringen, so daß es möglich sein werde, die Streitigkeiten anders als auf dem Wege der Gewalt zu schlichten.

Paris, Donnerstag, 14. Jult, Abends 5 Uhr. (Tel. Dep. d. C. B.) An der Börse cirkulirten friedfertige Gerüchte. Man erzählte, daß die Türkei die Forderungen Rußlands annehmen werde, und daß besondere Stipulationen zwischen den Großmächten und Rußland gemacht seien.

Alexandrien, Donnerstag, 7. Juli. (Tel. Dep. d. C. B.) 22,000 Mann sind zur Einschiffung nach der Türkei bereit, weitere 13,009 sollen folgen.

Bombay, Montag, 20. Juni. Ueberlandspost. (Tel. Dep. d. C. B.) Die Abgeordneten der Birmanen verweigerten die Un— terzeichnung des Friedensvertrages und sind bereits nach Ava zurückgekehrt.

Var kat zr. Berlin, den 14. Juli. Zu Lande: Weizen 2 Rthlr. 9 Sgr. 5 Pf. Roggen 2 Rthlr— 13 Sgr. 9 Pf., auch 2 Rthlr. 10 Sgr. S Pf. Hafer 1 Rthlr. 12 Sgr.

6 Pf., auch 1 Rthlr. 10 Sgr. 8 Pf.

Zr Wasser: Weizen 3 Rthlr. 1 Sgr. 3 Pf., auch 2 Rthlr. 26 Ser. Roggen 2 Rthlr. 15 Sgr. S Pf, auch 2 Rihlr. 10 Sgr. Grose Gerste 1 Rthlr. 22 Sgęr. 6 Pf. Hafer 1 Rihlr. 10 Sgr., auch 1 kRthlr. 3 Sgr. 9 Pf. Erbsen 2 Rrhlr. 15 Sgr., auch 2 Rthlr. 11 Sgr.

3 Pf. : Mirt woch, 13. Jäli. Das Schock Stroh 10 Rthlr,, auch 8 Rthlr. Der Centner l1(leu

22 Sgr. 6 Pf., geringere Sorte auch 19 Sgr. ; ö. RKartofleln, der Scheffel 1 Rthlr.R, auch 22 Sgr. 6 Pf., metzenweis

2 Sgr., auch 1 Sgr. 6 Pt. .

Die Preise von Kartoffel-Spiritus, frei ins Haus geliefert, waren an

8. Juli HGöß3 .. 26 Rthir. 26 KRthlr.

26 Rthilr. 26 Rthlr. 263 Rihlr. ; 263 Rthlr. per 10,8090 pre Cent nach Tralles. Berlin, 14. Juli 1853.

Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin.

Königliche Schauspiele.

Sonnabend, 16. Jull. Im Opernhause. (1141te Vorstellung.) Einundzwanzigstes Gastspiel der Königsberger Operngesellschaft, unter Mitwirkung der Frau von Marra und des Herrn Düffke: Fanchon, das Leyermädchen, Oper in 3 Abtheilungen, nach dem französischen Vaudeville, von Kotzebue. Musik von Himmtl. Hierauf: La Seguidilla, spanischer Nationaltanz von P. Taglicni, ausgeführt von Fräulein Maxie Taglioni, begleitet von Hern Ehrich und dem Corps de Ballet,

Kleine Preise: Fremden Loge 2 Rthlr.

Sonntag, 17. Jull. Im Opernhause. (112te Vorstelling.) Zweiundzwanzigstes Gastspiel der Königsberger, Operngeselschaft, unter Mitwirkung des Herrn Dr. Liebert, Mikglied des Hoftzeaters zu Weimar. Zum erstenmale: Die Matrosen, große , . komische Oper in 4 Akten mit Tanz, von W. Friedrich. Musi von F. von Flotow.

Kleine Preise: Fremden-Loge 2 Rthlr. ö

Im Schauspielhause. 9gIste Abannemgsntz Vorste ling; . ö und Röschen, Original-Schauspiel in 4 Akten von Charlotte Birch Pfeiffer.

Oeffentlicher Anz

991, Bekanntmachung.

Verpachtung des Dechaneigartens nebst Gärtnerhaus zu Dom Havelberg.

Der zu Dom Havelberg belegene sogenannte Dechaneigarten von etwa 4 Morgen Größe soll nebst dem neu erbauten Gärtnerhause und dazu gehörigem Stallgebäude entweder im Ganzen oder in der Art verpachtet werden, daß von den bei—⸗ den im Gärtnerhause befindlichen Wohnungen jede besonders und zwar die kleinere mit der Nutzung des ganzen Gartens, ausschließlich eines verhältnißmäßig kleinen, der größeren Wohnung nebst der Befugniß zur Gartenpromenade beizu⸗ legenden Theils zur Verpachtung gestellt wird.

Die Pachtperiode ist vom 1. Oktober 1863 bis zum 1. Oktober 1863 festgestellt.

Das Etablissement eignet sich seines schönen nutzbaren Gartens wegen nicht allein zur Be— wirihschaftung durch einen Handelsgärtner, son— dern auch seiner neuen schönen Wohnräumlich⸗ keiten und seiner reizenden Lage wegen zum an— genehmen Wohnsitze für eine größere Familie.

Zur Licitation haben wir einen Termin

auf den 10. August dieses Jahres,

um 11 Uhr, vor dem Domainen-Polizei⸗Amte zu Havelberg angesetzt, und laden Pachtliebhaber zu demselben mit dem Bemerken ein, daß dieselben sich vor der Lieitation über die zur Uebernahme der Pach— tung nöthigen Eigenschaften genügend auszuwei— sen haben.

Die Verpachtungsbedingungen, die Licitations⸗ Bedingungen so wie die Zeichnung von den in Rede stehenden Gebäuden können tagtäglich mit Ausschluß der Sonntage in der Domainen-Re⸗— gistratur der unterzeichneten Regierung so wie auf dem Domainen-Polizei⸗Amte Havelberg ein⸗ gesehen werden. Auch werden auf Verlangen gegen Erstattung der Kopialien, Abschriften der Verpachtungs - und Licitationsbedingungen ertheilt werden.

Potsdam, den 7. Juli 1853.

Königliche Regierung, Abtheilung für die Verwaltung der direkten Steuern, Domainen und Forsten.

19791 Bekanntmachung.

Während der letzten Jahre und mehr noch im Laufe dieses Jahres haben leider in Berlin häufige Fälle von Hundswuth sich ereignet und sogar Menschenleben durch Ausbruch der Wasser— scheu in Folge tollen Hundsbisses gekostet. Es ist daher Pflicht eines Jeden, mit den Merkmalen der Hundswuth und den Vorkehrungen zum Schutze gegen den Biß eines tollen Hundes sich bekannt zu machen.

Die Tollwuth der Hunde entsteht ebensowohl durch Ansteckung in Folge des Bisses eines tol— len Hundes, wie sie sich auch von selbst durch anderweite Veranlassungen erzeugt. Sie giebt sich entweder als sogenannte rasende oder als stille Wuth kund und offenbart sich vorzugsweise durch verändertes Benehmen des Hundes; durch Unruhe, plötzliches Umherschnappen und Beißen, Mangel an Freßlust oder durch Appetit zu ungenießbaren Dingen, eine eigenthümliche Ver— änderung des Bellens, welches aus einem bel— lenden Laute in ein kurzes Geheul übergeht, im weitern Verlaufe der Krankheit durch Abma— gerung und schleppenden Gang. Die Haltung des Schwanzes zeigt keine Veränderung, aber der Hinterkiefer hängt bei der stillen Wuth ge⸗ lähmt herab und es flleßt dann beständig Speichel aus dem Maule. Wegen des Unvermögens, zu schlucken, erscheint der Hund oft wasserscheu, aber wirklich wasserscheu ist kein toller Hund.

Nicht dringend genug kann dem Publikum empfohlen werden, auf diese Zeichen der Hunds— wuth zu achten und, sobald irgend Verdacht derselben sich äußert, oder sobald ein Hund von einem anderen verdächtigen Hunde gebissen wird die sofortige Tödtung des Hundes, wie dies in den §8. 92 und 99 des Regulativs vom Sten August 1835 ausdrücklich vorgeschrieben ist, zu veranlassen. Nur in dem Einzigen Falle, wo ein Mensch von einem tollen oder der Tollwuth

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verdächtigen Hunde gebissen worden ist, soll,

wenn es ohne Gefahr möglich ist, der Hund ein— efangen und unter medizinal-polizeilicher Auf— 64 in einem sichern Behältniß wozu in Berlin die königl. Thierarzneischule Gelegenheit

bietet bis zu seiner vollständigen Genesung oder seinem Tode eingesperrt werden. (8. 96 des Regulativs.)

Vor Allem aber muß in einem solchen Falle sofort ärztliche Hülfe beschafft werden, damit die Bißwunde gehörig gereinigt, durch Brennen oder durch Aetzmittel in Eiterung gesetzt und darin erhalten werde, denn diese schleunige Behandlung der Bißwunde ist das ein— zig sichere Mittel, um dem Ausbruche der Wasserscheu und dem Tode vorzu— beugen.

Eine jede Erkrankung eines Hundes au Toll— wuth muß von dem Eigenthümer nach §. 94 des Regulativs und ebenso der Ausbruch der Wasserscheu bei einem, von einem tollen Hunde gebissenen Menschen nach §. 107 des Regle— ments der Polizeibehörde bei Vermeidung einer Geldstrafe von 5 Thlrn. oder 8Stägiger Gefäng— nißstrafe sofort angezeigt und das erforderliche Desinfectionsverfahren nach Anleitung der dem Regulativ beigefügten Instruction auf das Ge— naueste ausgeführt werden.

Die durch die Polizei-Verordnung vom 2ten d. Mts. erlassene Bestimmung, daß jeder Hund auf öffentlicher Straße und an, dem Publikum zugänglichen Orten mit einem Maulkorbe, der den Hund am Beißen verhindert, versehen sein müsse, bezweckt, dem Publikum Schutz gegen den Biß toller Hunde und die daraus enistehende Gefahr der Wasserscheu zu verleihen und zugleich die Eigenthümer der Hunde zu steter Aufsicht über diese zu nöthigen. Aber den Schutz in der eigenen Wohnung kann nicht jene Maßregel, sondern das Publikum sich selbst nur gewähren, indem die Eigenthümer von Hunden diesen stets eine entsprechende Pflege angedeihen lassen und auf jedes der oben genannten Zeichen der Hunds⸗— wuth auf das Sorgfältigste Acht haben.

Berlin, den 7. Juli 1853.

Königliches Polizei-Präsidium. v. Hinckeldey.

1680 Bekanntmachung.

In dem am 9. Mai d. J. zur Ausloosung der sächsischen Rentenbriefe für das laufende Halb— ar l nn f n f,, n Gemäßheit des Gesetzes vom 2. März 1850 über die Errichtung von Rentenbanken angestandenen Termine sind folgende Rentenbriefe:

1) Littera A. über 1000 Rthlr.

No. 30. 118. 142. 491. 542. 647. 1034. , a, 1, i, 1523 und 1894.

2) Littera B. über 500 Rthlr. No. 109 und 314.

3) Littera C. über 100 Rthlr.

No. 118. 186. 356. 475. 643. 901. 1075. 1233. 1345. 1429. 1534. 1562 und 2009. 4) Littera D. über 25 Rthlr. No. 144. 325. 404. 605. S36. 870. 917. 1026. 1285. 1309. 1477. 1510 und 1578. 5) Littera E. über 10 Rthlr. . No. 41. 199. 267. 302. 431. 789. S63. 938. 963. gö63. 1211. 1322. 1142. 1708. 1915. 2140. 2204 und 2242. ausgeloost worden.

Die Zahlung der Beträge derselben erfolgt vom 1. Oktobet 1853 ab auf der Kasse der unter⸗ zeichneten Rentenbank, Domplatz Nr. 4 hierselbst, in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr, gegen Zurücklieferung der ausgeloosten Renten— briefe in coursfähigem Zustande und Quittungs- leistung nach einem bei der Kasse in Empfang zu nehmenden Formulare.

Mit dem 30. September 1853 hört die wei⸗ lere Verzinsung der gedachten Rentenbriefe auf und müssen daher mit demselben die dazu gehörigen 10 Stück Zins ⸗Coupons Ser. I. No. 7 bis 16 unentgeltlich abgeliefert werden, widrigenfalls für jeden fehlenden Coupon der Betrag desselben vom Kapital zurückbehalten wird.

e i ger.

Indem wir die Inhaber der ausgelooste e tenbriefe hierdurch auffordern, vom ? e ab die Zahlung unter den vorerwähnten Moda⸗— litäten in Empfang zu nehmen, bemerken wir noch ausdrücklich, daß sich unsere Rentenbank⸗ Kasse auf eine Uebersendung des Geldbetrages ö. rn, mit der Post nicht . arf.

Magdeburg, den 10. Mai 1863.

stönigliche Direction der Rentenbank für die Provinz Sachsen. Boehm.

1992 Pro cl am n Königliches Kreisgericht Elbing. J. Abtheilung.

Alle diejenigen, welche Eigenthums -⸗Ansprüche an das Grundstück Aschbuden C. No. XVII. 3, von welchem der Besitztitel auf den Namen des Absalon Bestvater eingetragen steht, zu haben vermeinen, und namentlich von den Erben der Maria Bestvater, geb. Harms, werden die Jo—⸗ hann Harmsschen Eheleute und die Geschwister Katharina, Karoline und Johann Peters zum Termin

den 2. November 1853, Vormittags

19 vor dem Kreisgerichts⸗Rath Wollenschläger zur Anmeldung ihrer Ansprüche und Bescheinigung ihres Widerspruchsrechts vorgeladen.

Die Ausbleibenden werden mit ihren An— sprüchen an das Grundstück präkludirt, ihnen wird deshalb ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden, die Eintragung des Besitztittls für den Abraham Riedi er erfolgen und ihnen überlassen kleiben, ihre Ansprüche in einem besonderen Prozesse zu verfolgen.

Königliche Niederschlesisch⸗Märkische 1993 Eisenbahn.

Es soll die Anfertigung und Lieferung von 50 Stück Bremsen zu 6ͤrädrigen Kohlenwagen im Wege der Submission vergeben werden, was wir hierdurch mit dem Bemerken zar öffentlichen Kenntniß bringen, daß wir Preisangaben zur Uebernahme dieser Lieferung bis zum:

3. August d. J., Mittags 12 Uhr, in unserm Geschäftslokal auf hiesigem Bahnhofe, woselbst neben den Lieserungs-Bedingungen die Zeichnung einer solchen Bremse zur Ansicht aus⸗ liegt, entgegennehmen.

Bremsen, nach deren Muster gearbeitet wer⸗ den soll, können auf unseren Bahnhöfen zu Ber⸗ lin und Breslau in Augenschein genommen werden.

Berlin, den 10. Juli 1853. Königliche Direction der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.

loco] Aachen⸗ mr

Eisenbahn.

Der nachstehende Beschluß der gemeinschaft—

lichen Direction vom heutigen Tage:

6 In Erwägung, daß die am 46 . nnn. Zuni. 1852 16. Juli ausgeschriebene, am 4. Mai d. J. wiederholt eingeforderte Ste Rate von 10 Prozent auf die Actien Nr. 6,739 bis 6,788 einschließlich, g,. 669 * 9.678 = 5,617 5,631 9.998 10,002 2.304 2.325 13276 13,280 12,564 12, 660 nicht geleistet worden ist, beschließt die Direc⸗ tion auf den Grund des Art. 9 des Statuts: „Die auf die vorgenannten Nummern bisher eingezahlten Raten werden hiermit als verfallen und die durch die bisherigen Ratenzahlungen, so wie durch die ursprüng⸗ liche Unterzeichnung den Actionairen gege⸗ benen Ansprüche auf den Empfang von Actien für vernichtet erklärt“,

,

wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Aachen, den 11. Juli 1853. Die Direction.