1853 / 166 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1172

Oeffentlicher Anzeiger.

Kriminalgerichtliche Bekannt Io85 machung.

Seit einiger Zeit cirkuliren hier— selbst falsche Königlich sächsische Kassen⸗ Biliets 2 1 Thaler, welche die Nr. 1707963 Littr. A. haben. Indem vor der Annahme und Verbreitung die ser Sch eine wiederholentlich gewarnt wird, wird biermit nochmals ein Jeder, der sich im Besitze eines solchen Scheines befindet, aufgefordert, die selben im Interesfe einer hier schwebenden Unter fuchung an den Unterzeichneten, Haus- voigteiplatz Nr. 14, abzuliefern und sich über den Erwerb derselben vernehmen zu lassen, wozu jeden Vormittag Ge— legenheit gegeben wird.

Berlin, den 10. Juli 1853.

Königliches Kreisgericht. Erste (Kriminal⸗) Abtheilung.

Der Untersuchungsrichter. Dr. Louis.

1001 Der auf den 4. November er. anberaumte Tei⸗ min zur Subhastation des zur Kaufmann Hennigschen Konkursmasse gehörigen, im Hypo⸗ thekenbuche von Tempelhof Vol. III. Nr. 155 verzeichneten Grundstücks wird hiermit aufgehoben.

Berlin, den 8. Juli 1853. Königliches Kreisgericht, J. Civil⸗-A Abtheilung. Klotz.

Ils5toJ Nothwendiger Berkanf. Das Grundstück zu Danzig in der Hundegasse

Nr. 20 des Hypothekenbuches Nr. 199 und 274

der Servisanlage, gerichtlich abgeschätzt auf 5730 Thaler, steht in Folge des über das Vermögen des Besitzers Herrmann Otto Giltz eingeleiteten Konkurses zur nothwendigen Subhastation Schul⸗ den halber.

Die Tart und der Hypothekenschein find im Büreau 5 einzusehen.

Der Bietungstermin wird

den 26. Oktober 1853 von 11 Uhr

Vormittags an

auf ordentlicher Gerichtsstelle abgehalten werden.

Danzig, den 4. April 1853.

Königliches Stadt- und Kreisgericht. JI. Abtheilung.

Iõto] Nothwendiger Verkauf.

Das in der großen Scharrn⸗Straße sub No. 33 hierselbst belegene, Vol. I. No. 305 Fol., 306 des Hypothekenbuchs verzeichnete, dem Bäcker meister Wilhelm Heinrich Weber gehörige Wohn- haus nebst Zubehör, abgeschätzt auf 7840 Rihlr., soll in dem

am 12. Oktober d. J., Vorm. 11 Uhr, vor dem Kreisrichter Sello an ordentlicher Ge⸗ richtsstelle hierselbst, Junkerstraße Nr. 1, anbe⸗ raumten Termine öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden.

Die Taxe und der Hypothekenschein können in unserer Kredit⸗Registratur eingesehen werden.

Frankfurt a. d. O., den 2. April 1853.

Königliches Kreisgericht, J. Abtheilung.

PrOCIam a.

L673] Nothwendiger Verkauf.

Das der Frau Alexandrine Pfeffer, geb. de Terra, in der gerlchtlichen Subhastation zugeschlagene, ab. C. XVIII. La. zu Neuhoff belegene Grund⸗ ie. bestehend aus einem Wohngebäude, zwei 3 gf ichen und einer halben Hufe Land, kull⸗ mac gerichtlich obgeschs sl auf 15, i Mihir. Vebne nner den bt Hopothetenschein and Taye, fon em Zien Büreau einzusehenden

am 26. November 1853, Vormittags um 11 Uhr, vor dem Kreisgerichts⸗Rath Bröde in der Re— subhastation verkauft werden. Alle unbekannten Realprätendenten werden auf— geboten, sich bei Vermeidung der Präklusion in diesem Termin zu melden.

Elbing, den 10. Mai 1853. Königl. Kreisgericht. J. Abtheilung.

[996 Nothwendige Subhastation.

Die dem Rentier Hellmuih Friedrich Gustav Köster zu Berlin gehörige, sub Nr. 64 im Hypo- thekenbuche von Niederfinow verzeichnete Ziegelei nebst Zubehör, auf 11,346 Rihlr. 15 Sgr. taxirt, soll am 17. Februar 1854, Vormittags

41 uhr an hiesiger Gerichtsstelle meistbietend verkauft werden. . )

Hypothekenschein und Taxe sind im Büreau der unterzeichneten Gerichts-Kommission einzusehen.

Oderberg in der Mark, den 4. Juni 1853.

Königliche Kreisgerichts-Kommission. gez, von Rüts.

18231 Bekanntmachung.

Dutrch das am 9. November 17604 errichtete und am 14. Juni 1768 eröffnete Testament des Herin Johann George Adolph von Heldreich ist das in der Oberlausitz im Görlitzer Kieise gele— gene Rittergut Liebstein seiner Tochter Eleonore Margarethe Lucie, verehelichten von Rop, gebor— nen von Heldreich, vermacht und dasselbe derge— stalt zu einem Fideikommißgute bestimmt worden, daß dieses Gut von seiner Tochter oder deren Erben und Erbnehmern niemals verkauft, ver— tauscht, verschentt, beschuldet und beschwert, und auch nicht per ultimam voluntatem (außer daß seine Tochter oder künftige Besitzet, wenn sie mehr als ein Kind hätten, und es einem von diesen besonders zuwenden wollen, per divisionem pa— rentum inter liberos solches thun mögen) daruber disponirt werden solle und könne.

Von der eisten Fideikommißbesitzerin Eleonore Margarethe Lucie von Roy, gebornen von Held— reich, ging dieses Gut auf ihre Tochter Johanne Eleongre Friederike Ernestine von Roy, verehelicht mit Hans Gottlob von Heldreich, über, und diese setzte in ihrem am 23. Juli 18 4 errichteten und am 26. April 1836 publizirten Testamente zum

Erben des Gutes Liebstein zunächst ihren ältesten

Sohn Karl Gonlob von Heldreich ein. Außerdem verordnete sie, daß nach dem Ableben ihres ältesten genannten Sohnes ihr jüngster Sohn Otto Julius Theodor von Heldreich, und nach dessen Ableben, auch wenn er Kinder haben sollte, ihr zweiter Sohn Konrad Friedrich Robert von Heldreich, nach dem sukzessiven Ableben ihrer drei Söhne aber ihr ältester Enkelsohn Karl Theodor Emil von Heldreich das Gut Liebstein erhalten olle. In Folge dieser testamentarischen Bestimmung ist nach dem am 8. Januar 1842 erfolgten Ab- leben des Karl Gottlob von Heldreich dessen jüngster Bruder Otso Julius Theodor von Held— reich in den Naturalbesitz des Gutes Liebstein gelangt, der Besitztitel jedoch für ihn bis jetzt nicht berichtigt worden, weil ihn die Hypotheken behörde als Civilbesitzer nicht für legitimirt erachtet. Derselbe beabsichtigt, nachdem sein Bruder Konrad Friedrich Robert von Heldreich am 2. Oltober 1851 verstorben ist, seinem Neffen, dem Königlich sächsischen Hauptmann Karl Theo—⸗ dor Emil von Heldreich, welcher nach seinem Tode zur Sukzesslon berufen ist, das Gut Lieb— stein unter gewissen Bedingungen zum freien Eigenthum zu überlassen, und wünscht in Ueber= einstimmung mit seinem genannten fg, die Fideikommiß⸗Eigenschaft dieses Gutes au . Demgemäß ist die Anberaumung eines Termins zur Errichtung eines Familienschlusses beantragt. Mit Rücksicht auf 5. 1 des Gesetzes vom

15. Februar 1840 und in Gemäßheit dieses An⸗ trages haben wir zur Aufnahme des Familien- schlusses und zu der nach §. 11 des 5 Gesetzes erforderlichen Ableistung des Diligenz- eides Seitens der beiden Antragsteller einen

Termin auf

den 11. Januar 4854, Vormittags 11 Uhr,

vor dem Herrn Appellationsgerichts Rath Baron

von Collas in dem Königlichen Schlosse hier—

selbst anberaumt, zu welchem

1) alle unbekannte Mitglieder der von Royschen Familie, ingleichen alle unbekannte männliche Mitglieder der von Heldreich-Belwitzschen Familie, ö

2) der seinem Leben und Aufenthalte nach unbekannte Königlich sächsische Unter-Lieute⸗ nant Adolph Heinrich Albrecht von Heldreich, welcher angeblich im Jahre 1812 in russische Kriegsgefangenschaft gerathen und seitdem verschollen ist, oder dessen männliche Des⸗ cendenz,

mit der Aufforderung, vor oder in dem Termine

sich zur Sache gehörig zu legitimiren und ihre

Erklärung über den zu errichtenden Familien

schluß abzugeben und unter der Verwarnung

vorgeladen werden, daß nach Ablauf des Ter-

mins die Ausgebliebenen mit ihrem Widerspruchs⸗

rechte werden präktludirt werden.

Der Entwurf zum Familienschlusse kann in unserer Registratur eingesehen werden.

Auch steht den Interessenten frei, sich in dem Termine durch einen mit Vollmacht und Infor- mation versehenen hiesigen Rechtsanwalt vertre⸗— ten zu lassen, wozu ihnen die Justizräthe Noseno, Werner und der Rechtsanwalt Haack hierorts zur Auswahl in Vorschlag gebracht werden.

Glogau, den 7. Juni 1853.

Königlich preußisches Appellationsgericht.

1824 Ediktal⸗Citation.

Ueber den Nachlaß des am 28. April 1849 verstorbenen Kaufmanns Karl Friedrich Thiel— heim von hier ist der erbschaftliche Liquidations Prozeß eröffnet und zur Anmeldung und Nach— weisang der Forderungen unbekannter Gläubiger ein Termin auf den

3. Oktober er., Vormittags 10 Uhr,

im Gexrichts-Gebäunde, Zimmer Nr. 3, vor dem

Deputirten Herrn Kreisgerichts Rath Mayer an⸗— beraumf, zu welchem die unbekannten Gläubiger unter der Warnung vorgeladen werden, daß die

Ausbleibenden aller ihrer etwaigen Vorrechte für

verlustig erklärt und mit ihren Forderungen nur an dasjenige, was nach Befriedigung der sich meldenden Gläubiger von der Masse noch übrig bleiben möchte, verwiesen werden sollen. Marienwerder, den 27. Mai 1853. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

1672 Aufgebot.

In dem Hypothelenbuche des früher dem Gra⸗ fen Joseph von Sokolnicki gehörigen Gutes Wziachow nebst Malgow, krotoszyner Kreises, standen sub rubrica III. No. 2 für Adam von Morawski 15,000 Thlr. nebst Zinsen als Anlehn, aus dem über das Gut Jarogniewice am 4. Juli 1821 und 5. Juli 1822 unter Verpfändung der Güter Wziachow und Jarogniewice abgeschlosse— nen Pachtverirage ex decreto vom 28. Septem- ber 1827 ohne Ertheilung eines Dokuments ein- getragen. In Folge nothwendiger Subhastation sst bei der Kaufgeldervertheilung auf diese Post ein Perzipiendum an Kapital und Zinsen von 18,750 Thlr. gefallen, deren seitens des Kura⸗ tors des Adam von Morawskischen Nachlasses an Kapital und Zinsenrückstand der Betrag von 8330 Thlr. 3 Sgr. 1 Pf. in Anspruch genom- men, und der Rest mit 40,419 Thlr. 26 Sgr. 11 Pf. in eine Spezialmasse:

„Adam von Morawskische Nachlaßmasse und postlocirte Gläubiger ex Weiachoyꝶ rubrica III. No. 2. Litt. B.“

transferirt, weil sich Niemand mit An sprüchen gemelbet, und die Tilgung der ganzen ost be-

t wurde. nan . Antrag des bestellten Kutators ist

das Aufgebot pelt Spezialmasse beschlossen und ein Termin au .

. 23. No vember e, früh 140 Uhr, vor dem Herrn Kreisgerichts-⸗Rath Mitschke im hsesigen Gerichtslolale angesetzt worden, zu wel= chem alle unbekannten Personen, welche als Eigen thümer, Erben, Cessionarien, Pfandinhaber oder sonst berechtigte Ansprüche an diese Spezialmasse zu haben vermeinen, zu deren Anmeldung unter Androhung der Präklusion vorgeladen werden.

Der Graf Joseph von Sobolnicki, dessen Auf⸗ enthaltsort unbekannt ist, wird hierzu öffentlich vorgeladen.

Krotoszyn, den 28. Februar 1853.

Königliches Kreisgericht. J. Abiheilung.

1994 Ediktal⸗Citation.

Die verehelichte Hutmacher Korn, Henriette geborne Pieron zu Beuthen 4. d. O. hat gegen ihren Ehemann August Korn, dessen gegenwärti⸗ ger Aufenthaltsort unbekannt ist, den Erlaß eines Rückkehrmandats beantragt und event. auf Ehe— scheidung wegen böslicher Verlassung geklagt. Der Hutmacher August Korn wird hiermit auf— gefordert, bis zum 11. Februar 1854 zu seiner Ehefrau zurückzukehren oder in dem an demselben Tage Vormittags 11 Uhr vor dem Herrn Kreisrichter Mosig in dem Instructions— Zimmer des unterzeichneten Königlichen Kreis— gerichts anberaumten Klagebeantwortungs-⸗Ter⸗— mine zu erscheinen, zu welchem er hiermit öffent- lich unter der Warnung vorgeladen wird, daß er bei seinem Ausbleiben im Teimine der in der Klage vorgetragenen Thatsachen resp. der ihm darin schuldgegebenen böslichen Verlassung seiner Ehefrau in eéontumaciam für geständig erachtet und was Rechtens daraus folgt, im Erkenntniß gegen denselben ausgesprschen werden wird.

Freistadt, den 5. Juli 1853.

König liches Kreisgericht. J. Abtheilung.

1002 Edictal⸗Citation.

1) Die drei verschollenen Söhne des zu Cum⸗ losen verstorbenen Zoll- und Accise⸗Aufsehers Johann Christian Döbbelin:

a) Johann Carl Gottfried, geboren den 2ten September 1779, welcher nach Westindien gegangen sein soll,

b) Georg Christoph, geboren den 2. Juli 1789, welcher die Schmiedeprofessisn er— lernt haben und zur See gegangen sein soll,

beide aus der Ehe mit Sophie gebor⸗ nen Hupratt;

Wichard, geboren den 29. Ottober 1806, welcher als Schmiedegeselle 1828 in die Fremde gegangen sein soll,

letzterer aus der Ehe mit Anne Regine Charlotte gebornen Hupratt,

so wie die von ihnen etwa zurückgelassenen

unbekannten Erben und Erbnehmer.

2) Die unbekannten Erben und Erbnehmer der am 4. November 1843 zu Perleberg ver⸗ storbenen Wittwe Müller, Catherine Sophie gebornen Neumann oder Niemann,

haben sich beim hiesigen Gerichte schriftlich oder persönlich spätestens

am 2. Mai 1854, Vormittags 1143 Uhr,

zu melden. Derjenige der Gebrüder Döbbelin, welcher sich nicht meldet, wird für todt erklärt. Die sich nicht meldenden Erben der Wittwe Mül— ler werden präkludirt und ihr Nachlaß wird dem sich meldenden und ausweisenden Erben oder in Ermangelung eines solchen dem Fiskus als her tenloses Gut überwiesen und ein nach erfolgter Präklusion sich etwa erst meldender Erbe muß alle Handlungen und Dispositionen des Besitzers anerkennen und übernehmen, kann von ihm Rech— nungslegung oder Ersatz der erhobenen Nutzun⸗ gen nicht fordern, muß sich vielmehr lediglich mit dem begnügen, was alsdann noch von dem Nach⸗ lasse vorhanden ist.

Perleberg, den 1. Juli 1853.

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

—— ——

loo! Bekanntmachung.

Der Kommunal⸗Landtag der König. preußischen Oberlausitz verleiht im November d. J.:

;

1173

1) aus der von Nesitzschen Stiftung ein Sti⸗ vpendium für Studirende 6 Uni versi⸗ täten Halle oder Leipzig, welche dem von Nostitzschen Geschlecht oder einer anderen oberlausitzschen adeligen Familie angehören; 2) aus der von Schinvdelschen Stiftung einen Revenüen⸗Ueberschuß an Adelige oder Bür- gerliche aus der Oberlausitz, welche das Gymnasium zu Görlitz oder eine Universität besuchen.

Die Gesuche um diese Stipendien müssen bis zum 12. November c. nebst den erforderlichen Zeugnissen an den Landesältesten Grafen Löben hierselbst eingereicht werden. Später oder ohne

die Zeugnisse eingehende Gesuche werden nicht berücksichtigt. Görlitz, den 14. Juli 1853. Die Landstände der Königlich preußischen Oberlausitz.

1881 Oeffentliche Bekanntmachung. Der Besitzer des Ritterguts Oggerschütz, im züllichau⸗schwiebuser Kreise, hat für Ablösung der Reallasten dortiger bäuerlicher Wirthe und des Dominiums Jehser 828 Rihlr. 26 Sgr. 8 Pf. Ablösungs-Kapitalien baar und in Rentenbriefen zu empfangen. Auf dem genannten Gute sind eingetragen in Rubr. III. No. 17 für den Chef-Präsidenten von der Reck 1000 Rthlr. ;

» 18 für Frau Landräthin von Sydow 1500 Rthlr. ;

22 b. für Frau Findeklee, geb. von Pan⸗ newitz 1033 Rthtt. 10 Sgr., und für den Banquier L. Mende 1000 Rthlr.; 23 für Robert von Lindenau 600 Rthlr.; 24 für Lewin Mende 600 Rthlr. ; 25 für den Fleischer Fechner 1600 Rthlr.; 26 für die Wittwe und Geschwister Schliep⸗ mann 2060 Rihlr.; 28 für Ernst Wilhelm von Angern 1000 Rihlr., und für den Hauptmann von Alkiewiez 5500 Rthlr. ;

» 31 für Franz von Rabenau S000 Rthlr.;

» 32 für denselben 40,000 Rthlꝛ.

Es hat ferner der Besitzer des Ritterguts Schmarse, gleichfalls im züllichau- schwiebuser Kreise, für Ablösung der Dienstrenten der Bauern Reiche und Genossen ein Kapital von 5900 Rihlr. in Rentenbriefen zu erhalten.

Auf letzterem Gute ist unter andern sub Rubr. III. No. 19 für den Major von Massow tine Forderung von 1026 Rihlr. subingrossict.

Diese Forderungen sind sämmtlich wenen cedirt, die Cessionen aber nicht in das Hypothekenbuch eingetragen. Es werden daher die Rechtsnach— solger der genannten Gläubiger hierdurch aufge— fordert, sich binnen 6 Wochen, und spätestens in dem am 8. August d. J., Vormittags 11 Uhr, in meinem Geschäftszimmer auf dem hiesigen Amtsschlosse anberaumten Termine darüber zu erklären, ob sie die Verwendung der Ablösungs⸗— Kapitalien zur Herstellung ihrer Sicherheit oder zur Abstoßung eingetragener Forderungen ver— langen.

Die Stillschweigenden verlieren ihr Pfandrecht an den Ablösungs-Kapitalien.

Züllichau, den 23. Juni 1853.

Der Regierungs⸗Rath Grünert.

1000 Oeffentliche Aufforderung.

Im Auftrage der städtischen Körperschaften, welche den Neubau eines, den Anforderungen der Zeit entsprechenden Realschulgebäudes in zwei Etagen, auf einem geräumigen Platze, von welchem der Baugrund ein unbedingt guter zu nennen ist, beschlossen haben, ersuchen wir die Herrn Bauverständigen, eine Zeichnung mit Bau— plan und Anschlag bis zum 1. September d. Is. an den hiesigen Magistrat einzusenden, indem wir für die beste Arbeit ein Honorar von 50 Rthlr. bewilligen.

Das Bedürfniß ist folgendes:

4) sechs Klassen mit einem Flächenraum von eiwa 270, 330, 450, 450, 450, 330 in Summa 2280 O.⸗Fuß;

2) eine Zeichenklasse mit 450 O. -Fuß;

3Nein Jonferenz - gimmer von 330 Q.=- Fuß; H ein zimmer für Bibliothek, 2

5) 2 Lula für öffentliche Ahne . Qéöuß und der enisptechenden Höhe; 6) eine Wohnung für den Direktor von s Zim⸗ , , , .

Und ein Arbeitszimmer, Speisekammer und Keller; .

Speisekammer und Keller;

Bedarf der Anstalt; 10) ein Brunnen; 11) Pflasterung des Trottoirs und des Hofes.

Insterburg, den 6. Juli 1853. Die zur Ausführung des Realschul⸗Gebäudes eingesetzte Kommission.

Leo, Bürgermeister.

1999 Berlin⸗Hamburger⸗Eisenbahn.

Betriebs⸗Einnahment

Für Personen 2c. Im Juni 1853 circa: 69, 000 Thlr. Für Güter .: S0, 00 Thlr. Zu⸗ sammen: 149,000 Thlr. Für Personen ꝛ.: Im Juni 1852: 66,342 Thlr. 5 Sgr. 11 Pf. Für Güter 2c.: 85,652 Thlr. 22 Sgr. 10 Pf. Zu⸗ sammen: 151,994 Thlr. 28 Sgr. 9 Pf., also im Juni 1853 weniger circa 3600 Thlr. Vom 1. Januar bis Ende Juni 1863 sind erhoben: Für Personen 2c. circa: 275.000 Thlr. Für Güter 2c. 523, 000 Thlr. Zusammen: 798,000 Thlr. In derselben Zeit 1852: Für Per- sonen 1c. 287,728 Thlr. 22 Sgr. 8 Pf. Für Güter 2c. : 458,796 Thlr. 17 Sgr. Zusammen: 746,525 Thlr. 9 Sgr. 8 Pf. 6 im laufenden Jahre mehr circa: 52,000 Thlr.

19981 Bekanntmachung. Die im Johannistermin 1853 fällig geworde—⸗

gen Großherzoglich posenschen Pfandbriefe wer= den gegen Einlieferung der betreffenden Coupons und deren Specificationen vom 1. bis 16. August d. J., die Sonntage ausgenommen, in den Vor- mittags stunden von 7 12 Uhr in Berlin durch den unterzeichneten Agenten in seiner Wohnung (wo auch die Schemaka zu den Specificationen un entgeltlich zu haben sind) und in Breslau durch den' Herrn? Geheimen Kommerzienrath J. F.

raker ausgezahlt. . . w. August wird die Zinsenzahlung geschlossen und können die nicht erhobenen Zin⸗ fen erst im Weihnachts-Termine 1863 gezahlt werden.

Berlin, den 15. Juli 1853.

F. Mart. Magnus, Behrenstraße 46.

241 v5 ** 22 Lübeck-Büchener Eisenbahn. Die Actionaire der Lüͤbeck⸗Büchener Eisenbahn= Gesellschaft werden hierdurch ersucht, an folgen · den Tagen: den *, 22., 23. und 25. Juli d. J., die fechste Einzahlung auf die von ihnen ge— eichneten Actien mit J fünf Prozent, oder 10 Thlr. Pr. Cour. pr. Aetie, .

gegen Quittirung auf den zu produzirenden In⸗ ferims-Actien zu leisten. Diese Quittirung ge— schieht durch den Kassenführer A. H. W. Amann. Die Einzahlung sindet an den genannten Ta—= gen Morgens zwischen 9 und 4 Uhr und Nach⸗ mittags zwischen 3 und 5 Uhr hierselbst im Bü⸗ reau der Gesellschaft, Königstraße Nr. 670, statt.

Als letzter Zahltag wird

der 25. Juli d. J.

ausdrücklich bezeichnet.

Lübeck, den 4. Juli 1853.

Die Direction

der Lübeck-Büchener Eisenbahngesellschaft.

7) eine Wohnung für den ersten Oberle bestehend in 3 Stuben, Kabinet, kg.

8) Latrinen, für die einzelnen Klassen gesondert; 9) Stallungen für jeden Lehrer und für den

Sämmtliche Materialien incl. Anfuhr, Hand⸗ und Spanndienste sind mit zu veranschlagen.

nen Zinsen sowohl der 4 als auch 3 zrozenti=

3 K ö 2 2 * K 6 K re w // K . ö 6 8 * a, . r ä „/ / /