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Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausferligung lunter unserer Unter⸗
schrift ertheilt.
Lauenburg, den ten 1853. ͤ Die ständische Kommission für den Chausseebau im lauenburger Kreise. Mit dieser Obligation sind 12 Zins—
Coupons von Nr. Ibis 12 mit gleicher
Unterschrift ausgegeben, deren Rückgabe
bei früherer Einlösung des Kapitals mit
der Schuldverschreibung erfolgt. 3Zins⸗Goupon
zu der Kreis-Obligation des lauenburger Kreises 1 . f Thaler Courant 3
(die Zinscoupons werden für jedes Halbjahr besonders ausgefertigt.)
Juhaber dieses empfängt in der Zeit vom 26sten Juni bis 2ten Juli , . 6 bis 3ten Januar 18. 2 gegen Rückgabe dieses Coupons an halbjährlichen Zinsen bei der Kreis⸗Kommu⸗ nalkasse in Lauenburg . 82 Silbergroschen.
Die innerhalb vier Jahren nach der Fälligkeit, vom Schluß des be⸗ treffenden Halbjahres gerechnet, nicht abgehobenen Zinsen verfallen de Chausseebau⸗Kasse. Gesetz vom 31. März 1838, §. 2. Nr. 5. (Gesetz⸗ Sammlung pas 249.)
Lauenburg, den ten 48..
Die ständische Kommission für den Chausseebau im lauenburger Kreise.
Berlin, den 19. Juli.
Ihre Majestäten der König und die Königin von Bayern sind nach Hamburg gereist.
Berlin, den 19. Juli. Se. Königliche Hoheit der Prinz von Preußen ist nach dem Rhein abgereist.
Ministerinm für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Dem Mechaniker Brückenhaus zu Aachen ist unter dem 15. Juli 1853 ein Patent ö — auf eine Tuchpresse in der durch Zeichnung und Beschrei⸗ bung nachgewiesenen Verbindung und ohne, Jemand in der Benutzung einzelner bekannter Theile zu beschränken, auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußtschen Staats ertheilt worden.
3 ,t, n, n h n n g, 3
Nachdem die berlin-braunsberger elektro⸗magnetische Telegra⸗ phenlinie bis Königsberg i. Pr. fortgeführt worden, ist, wird die Telegraphen-Station an letzterem Ort mit Genehmigung Sr. Ex⸗ tellenz bes Herrn Ministers für Handel ze. vom 206sten d. M. ab dem Publikum zur Benutzung übergeben.
Die Bedingungen, unter welchen Privat- Deßpeschen angenom⸗ men und befördert werden, finden sich in dem Reglement für den telegraphischen Verkehr vom 17. Februar v. J⸗
Berlin, den 16. Juli 1853. .
Königliche Telegraphen⸗-Direction, In Vertretung: Gottbrecht.
Angekommen: Der General-Major und Inspecteur der 2ten Ingenieur-Inspection From, von Breslau. J
Der' General-Major und Inspecteur der Aten Artillerie- In⸗ spection En cke, von Coblenz. .
Abgeretst: Se. Excellenz der Staats- Minister für Handel
Gewerbe und öffentliche Arbeiten, von der Heydt, nach West⸗ alen. Se. Excellenz der Staats- und Finanz ⸗-Minister von Bodelschwingh, nach Erfurt. . Der General-Post⸗Direktor Schmückert nach der Provinz Westfalen.
. Direktor im Ministerium für Handel, Gewerbe und öffent⸗ liche Arbeiten, Mellin, nach Westfalen.
Berlin, 19. Juli. Se. Majestät der König haben Aller⸗ . seruht: dem Geheimen Regierungs- Rath Del brück die rlaubniß zur Anlegung des von Sr. Majestät dem Könige von Bayern ihm verliehenen Komthurkreuzes des Verdienst Ordens vom heiligen Michael, dem Geheimen Regierungs- Rath a. D. und. Kammerherrn Freiherrn von Coels v. d. Bruegghen — Aachen, zur Anlegung des ihm verliehenen Johanniter⸗(Malteser⸗ rdens, so wie dem bei der General-Insperctlon des Thüringer
Zoll und Handels Vereins angestellten Fürstlich schwarzburg— sondershausenschen Regierungsrath Schreck, zur Anlegung des ihm verliehenen Ritterkreuzes erster Klasse des Großherzoglich-sachsen— weimarschen Falken⸗-Ordens zu ertheilen.)
Nichtamtliches. Berlin, den 19. Juli.
— Gestern Abend 7 Uhr begaben Sich Ihre Majestäten der König und die Königin nebst Ihrer Majestät der Königin von Bavern von Potsdam aus nach Charlottenburg, während Se. Majestät der König von Bayern Sich schon eine Stunde früher nach Berlin begeben hatte und „von da zu gleicher Zeit nach Charlottenburg kamen, woselbst die Allerhöchsten Herrschaften so wie auch Se. Königliche Hoheit der Prinz von Preußen, den Abend zu— brachten. Ihre Majestäten der König und die Königin blieben zur Nacht in Charlottenburg, die hohen Gäste begaben Sich nach dem Schlosse in Berlin. . Heute bei der Wiederkehr des Sterbetages der hochseligen Königin Luise hesuchten Ihre Majestäten der König und die Königin nebst den zur Zeit hier anwesenden Mitgliedern der Königlichen Familie die Gruft im Mausoleum und begingen daselbst die Ge— dächtnißfeier in stiller Andacht.
Um 1 Uhr traten Se. Majestät der König die Reise nach der Provinz Westfalen an, und Ihre Majestät die Königin begaben Sich nach Sanssouci zurück.
— Se. Excellenz der kommandirende General in den Marken, von Wrangel, ist, von Woldenberg kommend, am 18. Juli Nachmittag nach Berlin durch Stettin gereist. Se. Excellenz ver— weilte nur kurze Zeit daselbst an dem . seines Sohnes.
— Se. Excellenz der kommandirende General des 11. Armee Corps, General der Infanterie von Grabow hat am 19. Juli seine dreimonatliche Urlaubsreise nach dem Bade Kissingen angetreten. In seiner Abwesenheit leitet die Geschäfte des General-Kommandos der erste Kommandant von Stettin, General-Lientenant von Hagen Excellenz.
— Am 18. Juli, früh 55 Uhr, kam das Königl. preuß. Post— Dampfschiff „v. Nagler“ auf seiner Fahrt von der Insel Rügen mit dem General-Postdirektor Herrn Schmückert am Bord hierher zurück und Letzterer begab sich sofort per Eisenbahn nach Berlin.
— Die herzogliche Staatsschulden Verwaltung von Anhalt⸗ Deßau-Cöthen veröffentlicht in einer Beilage zum „Staats-An⸗ zeiger“ ein Verzeichniß der im Rechnungsjahre 1852 — 53 zurück⸗— gezahlten Kapitalien. Die verzinsliche Staatsschuld betrug pro 1852 bis 1853: 2,212,017 Rthlr. 15 Sgr. 8 Pf., und heträgt gegenwärtig noch: 1,969,731 Rthlr. 12 Sgr. 4 Pf., während sich dieselbe im Jahre 1846 auf 4, 223,506 Rthlr. 16 Sgr. 1 Pf. be⸗ lief. Die jährlichen Zinsen der Staatsschuld betragen pro 1853 bis 1854: 62,500 Rthle. gegen 148,372 Rthlr. im Jahre 1846. Die unverzinsliche Staatsschuld in Kassenscheinen beträgt 500,009 Rthlr. Der Etat pro 1846 — 47 betrug in Einnahme 390,009 Rthlr., in Ausgabe 420,000 Rthlr.; die etatsmäßige Einnahme, so wie die Ausgabe für die Periode vom 1. Juli 1853 bis dahin 1854 schließt mit 483,627 Rthlr.6, wovon 100,000 Rthlr. zur Staats-Schulden— Tilgung bestimmt sind.
— Die erste kurhessische Ständekam mer hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 18. Juli sich mit der Berathung des Stempelgesetzes beschäftigt. Außer den in der zweiten Kammer genehmigten Abänderungen sind auch noch einige von dem Ausschuß der ersten Kammer weiter vorgeschlagene Abänderungen und Zusätze angenommen worden.
— Die königl. sächsischen Majestäten trafen am 16ten Juli mit dem gewöhnlichen Abendzug im Bahnhofe zu Augsburg ein. Nach einem etwa halbstündigen Aufenthalt krennte sich das königliche Paar, indem Se. Majestät mittelst Extrazug die Richtung nach Immenstadt einschlug, während Ihre Majestät die Königin mit dem nach München abgehenden Zug die Reise dahin fortsetzte, von wo aus die hohe Frau sich Abends noch nach Possenhofen zu begeben beabsichtigte, woselbst Ihre königl. Hoheit die Herzogin Max in Baiern, Schwester Ihrer Majestät, gegenwärtig den Som⸗ mersitz genommen. Se. Majestät der König von Sachsen ist auf seinem Ausflug nach den Hochlanden von dem königk. sächsischen General v. Reinhard begleitet.
— Am 11. Juli, Abends 9 Uhr, sind Se. Majestät der Kaiser von Oesterreich von Allerhöchstihrer Reise nach Mähren, Ihre KK. Hoheiten Frau Erzherzogin Sophie und Herr Erzherzog Karl Ludwig von Höchstihrer Resse nach Berlin und Dresden, end— lich Se. Kö. Hoheit Herr Erzherzog Franz Karl und Franz Ludwig, K. Hoheit, von Höchstihrer Reise nach Brünn mit einem Sepa— ratzuge der Nordbahn in Wien eingetroffen.
— Se. Königliche Hoheit der in' von Nemours und Ge⸗— mahlin, dann Se. Hoheit der Herzog August, von Sachsen⸗Koburg⸗ Gotha sammt Gemahlin sind am 16. Juli aus Dürrenkrut in
Wien angekommen, um bei Ihren K. Hoheiten Frauen Erzher—
hea und Maria Henrika einen Gegenbesuch Abends wieder nach Dürrenkrut zurück.
zoginnen Maria Dorot
ind reisten * ; abr n n , rr g Ritter von Baumgartner wird am 17. Juli
von seinem Urlaube zurückkehren und dann die oberste Leitun der heiven Ministerien des Handels und der Finanzen, so wie die Amts⸗ m sffe im ' hohen Reichsrathe wieder übernehmen. geschäfte im hoh g, , enim aan deten , = In Folge der von Herin FM. 6 rafen von dein ingen gestell ten Forderungen hat die Pforte noch vor der Abreise desselben 27 Millionen Piaster erlegt, um die verschiedenen Ansprüche aus= zugleichen. Dieses Geld besindet sich in der Internuntiaturs kasse und wurde zum Theile auch schon seiner Bestimmung zugeführt. Das eidgenössische Budget für das Jahr 1854, dessen Berathung der Ständerath in Bern am is, Juli begonnen, zeigt an Einnahmen 13,468,500 Fres., an Ausgaben 8 5 somit einen Einnahme eberschuß von 16,5 Fr. Die Brutto⸗ Einnahme der Gränzzölle beträgt 5, 200, 000 Ir. die Brutto—⸗ Einnahme der Postverwaltung „300400 Fr. Unter den Alus gaben befinden sich folgende bemerkenswerthe Posten: Allge⸗ meine Verwaltung, nämlich Nationalrath, Ständerath, Bundes⸗ rath, Bundeskanzlei und Pensionen 268,550 Fr., politisches De⸗ partement 51,000 Fr., Departement des Innern 19,500 Fr., Mi⸗ litairdepartement 11,009 Fr. Finanzdepartement 31,900 Fr., Han⸗ dels und Zolldepartement 506660 Fr., Post und Baubepartement 70h Fr., FJustiz und Polizeidepartement 33,700 Fr., Militairver⸗ waltung 1,608,085 Fr., Zollverwaltung 3, 147,000 Fr., Postverwal⸗ tung 7, 309,000 Fr., Tele raphenverwaltung 160,000 Fr. Der Ständerath genehmigte 6j alle Ansätze und beschloß auf Fazys Antrag, den Bundsrath zur Exrichtung einer eigenen Druckerei einzuladen, um an den enormen Druck- und Lithographiekosten zu sparen. Der Nationalrath fuhr in der Berathung des Besoldungs⸗ gesetzes fort. ; Am 16. Juli traten die beiden Räthe zu einer Bundes ver⸗ sammlung zusammen, um im Kompetenzkonflifte zwischen dem Bundesrath und der Regierung von Bern, in Betreff der Angele⸗ genheit des Grütlivereins zu entscheiden. Nachdem Blösch die Mei⸗ nung ausgesprochen hatte, die Voraussetzung eines Konflikts beruhe mehr oder weniger auf einem Irrthum, da die Regierung von Bern nicht daran denke, die Behauptung aufzustellen, als sei der Gegen⸗ stand absolut der Kompetenz der Bundeshehörden entgegen, sondern die Frage sich nur um die Ausdehnung der Kompetenz handele, so wurde das! Büreau mit der Wahl einer Kommission beauf⸗— tragt, welche zu untersuchen hat, ob und inwieweit ein Kompetenz ⸗Konflikt vorhanden sei. Hierauf wurden Nüt⸗ timann zum Präsidenten des Bundesgerichts für 1864 und Trog zum Vice-Präsidenten erwählt. Der Nationalrath nahm bei der Berathung des Besoldungsgesetzes einige Aenderungen vor. Der Vertrag mit der fürstlich Thurn und Taxisschen Post= verwaltung für Auslssung der Post, von Schaffhausen wurde ge⸗ nehmigt, ebenso der Postvertrag mit dem deutsch österreichischen Postverein. Im Ständerath veranlaßte die Besoldung des Ge⸗ schäftsträgers in Wien eine längere Discussion. Derselbe bezog bis jetzt nicht mehr als 88090 Fr.; aus seiner Rechnung geht aber hervor, daß ihm nach allen Auslagen nicht mehr als 309 fl. zum jährlichen Lebensunterhalt übrig blieben, weßhalb der Bun⸗ desrath den Antrag bringen wird, dem Geschäftsträger sür die letzten drei Jahre eine Gratifieation von 19,900 Fr. zuzuerkennen. Nach langen Erörterungen wird der jährliche Gehalt nach dem Budgetanfatz auf 12,906 Fr. festgestellt. Für das Auswanderungs= wesen wurden 20,060 Fr. beschlossen; doch darf von diesem Kredit nichts für Etablirung einer Agentur zu Basel verwendet werden. Ebenso behandelte der Ständerath noch die Petitionen aus den Kan⸗ tonen Freiburg und Waadt gegen die vom Bundesrath verfügte Aufhebung des in Freiburg eingesetzten außerordentlichen Kriegs- gerichts. Die Kommission, gestützt auf die dem Bundesrath zu⸗ kommende Kompetenz und auf die Verfassungswitrigkeit des Freiburger Kriegsgerichts beantragte Tagesordnung. JFazy erhebt sich gegen das Einschreiten des Bundesrathes, als einen unbefug⸗ ten Eingriff in die Kantonal⸗ Souverainet at Und vindizirt der Bundes⸗-Versammlung das ausschließliche Recht, sich einzumischen, wenn es sich um Handhabung der Kantonal⸗Souvergingtät handele. — Aus Tessin vernimmt man, daß nech sortwähren Aus: weisungen von Tessinern aus der Lombardei stattfin den;, . Bezüg⸗ lich der Lostrennung der Gemeinden Puschlav und Brusio vom Bis— thum Como hat der Große Rath von Graubündten nach langer und lebhafter Berathung den kleinen Rath beauftragt: ) die Trennungs —Unterhandlungen sofort einzuleiten und zu führen; 2) die bezüglichen Rechte des Kantons dabei bestens zu wahren; 3) über den Mißhrguch der Kanzel und des Beichtstuhls von Seite der Geistlichkeit Puschlavs Untersuchung zu führen und die angemessenen Schritte zu thun. — Der weitere Bau der Festung und Blockhäuser auf Luziensteig an der österreichischen Grenze schreiten rasch vorwärts. — Die Flücht⸗ linge haben in den letzten Jahren der Eidgenossenschaft 1,470, 000 Fr. gekostet, nicht gerechnet, was auf den Kantonen, Gemeinden, Corporgtionen u, s. w. lastete. — In Genf sind die durch ihre
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Ver fol nn in Toskana bekannt gewordenen Ehelente Madiai ein⸗
— Die Abtheilungen der zweiten niederländi
mer haben die Untersuchung des Gesetzentwurfe . 8 i .
chiedenen Kirchen-Gesellschaften beendlgt. Wie zu erwarten war führte dieselbe sowohl bezüglich der Verträglichkeit des Entwurf mit der Verfassung, als auch hinsichtlich der Zweckvienlichkeit der einzelnen Bestimmungen zur Darlegung sehr abweichender Ansichten und es wurden verschiedene Abänderungen in Vorschlag gebracht. Die in Bezug auf die hierarchische Frage zwischen der Regierung und der römischen Kurie in der letzten Zeit gewechselten Aktenstücke sind wahrscheinlich gedruckt am 16. Juli schon an die Mitglieder der Kammer verabfolgt worden.
. — Die zweite französische Cirkularnote, datirt Pa⸗ ris den 15. Juli, welche der französische Minister des Auswärti⸗ gen, Herr Drouyn de Lhups, in Erwiederung des zweiten rus— sischen Eirkulars vom 2. Juli an alle diplomatischen Agenten Frankreichs erlassen hat, lautet wie folgt:
Mein Herr! Die neue Depesche des Grafen von Resselrode, welche das „Journal de St. Petersbourg“ einen Tag nach der Beförderung der— selben an alle russischen Gesandtschaften veröffentlichte, hat auf die Regie⸗ rung des Kaisers einen Eindruck hervorgebracht, welchen Se. kaiserliche 6 mich beauftragt hat, ohne Umschweife zu Ihrer Kenntniß zu
ringen.
. Wir können es nur beklagen, wenn wir Rußland in einem Augen⸗ blicke, wo die Bemühungen aller Kabinette zur Herbeiführung einer be— friedigenden Lösung der gegenwärtigen Schwierigkeiten ein so deutliches Zeugniß für ihre Mäßigung ablegen, eine Stellung annehmen sehen, welche den Erfolg ihrer Unterhandlungen unsicher macht und einigen unter ihnen die Pflicht auferlegt, die Verantwortlichkeit, welche man vergebens ver— suchen möchte, auf ihre Politik zu wälzen, von sich zu weisen.
„Ich möchte nicht auf eine erschöpfte Diskussion zurückkommen; da aber der Graf von Nesselrode zur ÜUnterstützung der Forderungen des St. Petersburger Kabinets fortwährend die Beleidigung anführt, welche die Pforte ihm dadurch angethan, daß sie die der russischen Gesandtschaft zur Zeit der ersten Regelung der heiligen Stättenfrage im Jahre 1852 gemachten Persprechungen nicht gehalten habe, so sehe ich mich genöthigt, zu wiederholen, daß die in Folge der Sendung des Fürsten Mentschikoff von dem Sultan erlassenen Firmans dieser einzigen Beschwerde jeden Bo⸗ den genommen haben, und daß, wenn es eine Regierung giebt, welche berechtigt erscheint, Klagen zu erheben, dies nicht die Regierung Sr. Ma— jestät des Kaisers Nikolaus ist.
„Es ist Thatsache, daß der Graf Nesselrode am 10. Mai d. J., nach Empfang der Depeschen des russischen Gesandten in Constantinopel, sich in Gemeinschaft mit dem General Castelbajae zu einem Resultat Glück wünschte, welches er als einen glücklichen Abschluß der heil. Stättenfrage betrachtete; Herr von Kisseleff sprach sich hier in Paris gegen mich in ähnlichem Sinne aus, und uberall führten die Agenten des St. Peters— burger Kabinets dieselbe Sprache.
„Die später von dem Fürsten Mentschikoff formulirten Forderungen, als der Hauptzweck seiner Mission erreicht war, als man schon seine Ab⸗ reise ankündigte, standen also in gar keinem Zusammenhange mit denen, deren Annahme von Seiten der Pforte er erlangt hatte; und es war also eine neue Frage, eine größere Schwierigkeit, welche in Constantinopel in dem Augenblicke entstand, als das einen Augenblick beunruhigte Europa von Rußland selbst aufgefordert war, sich vollständig zu beruhigen.
„Auf diese Weise durch Forderungen, auf welche sie nicht gefaßt sein konnten, überrascht, haben die Gesandten von Frankreich, Oesterreich, Groß⸗ britannien und Preußen in Konstantinopel sich aufrichtig bestrebt, einen Bruch, dessen Folgen so verhängnißvoll werden konnten, zu verhindern. Sie haben der Pforte nicht zu einem Widerstande gerathen, der sie den ernsthaftesten Gefahren aussetzen konnte; und, indem, sie einstimmig aner⸗ kannten, daß die Forderungen Rußlands die Freiheit des Handelns und die Souverainetät des Sultans zu nahe berührten, als daß sie sich einen Rath erlauben könnten, haben sie den Ministern Sr. Hoheit allein die
Veräntwortlichkeit des einzuhaltenden Verfahrens überlassen. Es hat also
bon ihrer Seite weder irgend ein Zwang, noch irgend eine Einmischung stattgefunden, und wenn die türkische Regierung,; sich selbst überlassen, sich den Bedingungen, welche man ihr vorzulegen für gut fand, nicht unter⸗ werfen wollte, so muß sie dieselben wohl vollkommen unverträglich mit ihrer Unabhängigkeit und ihrer Würde gefunden haben. ; Mnter solchen Konjunkturen hat der Fürst Mentschikoff Konstantinopel verlassen und jede diplomatische Beziehung zwischen Rußland und der Pforte abgebrochen, und haben die Mächte, welche durch ihre Traditionen und ihre Interessen verpflichtet sind, die Integrität der Pforte aufrecht zu er⸗ halten, ihr Verfahren bestinmen müssen. ö. ᷣ .
„Die Regierung Sr. Kaiserlichen Majestät hat im Einverständniß mit der Regierung ihrer britischen Majestät, die Situation für zu bedrohlich gehalten, als daß sie nicht in der Nähe beobachtet werden müßte; und die Geschwader von Frankreich und England erhielten bald darauf Befehl, in der Bai von Beschika vor Anker zu gehen, wo sie um die Mitte des Mo— nats Juni anlangten.
„Diese lediglich von der Vorsicht eingegebene Maßregel hatte nicht den Charakter der Feindseligkeit gegen Rußland; sie war von dem Ernst der Verhältnisse gebieterisch gefordert, und durch die Kriegsrüstungen, welche seit mehreren Monaten in Bessarabien und auf der Rhede von Se⸗ bastopol gemacht wurden, hinlänglich gerechtfertigt,
„Das Motiv des Bruches zwischen dem Kabinet von St. Petersburg und der Pforte war gewissermaßen verschwunden; was jetzt unversehens in Konstautinopel in Frage gestellt werden konnte, das war die Cxistenz des türkischen Reiches selbst, und niemals wird die Regierung Sr. Kaiserlichen Majestät zugeben, daß so große Interessen auf das Spiel gesetzt werden, ohne sofort denjenigen Einfluß und die Mitwirkung in Anspruch zu neh—