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men, welche seiner Macht und seinem Range in der Welt zukommen. Auf die Anwesenheit einer russischen Armee au der Landesgraͤnze der Türkei
hatte er das Recht und die Pflicht, durch die Anwesenheit seiner Seemacht'
in Beschika, in einer allen Seemächten geöffneten, und diesseits der Gränzen, welche die Verträge in Friedenszeiten zu überschreiten verbieten, gelegenen Bai zu antworten.
„Uebrigens sollte es die russische Regierung bald übernehmen, die 2 der den beiden Geschwadern befohlenen Bewegung dar— zulegen. .
„Denn am 31. Mai, als es unmöglich war, die von Frankreich und England zu fassenden Beschlüsse in St. Petersburg, wohin die Nachricht davon erst am 17. Juni gelangte, zu kennen, schickte der Graf v. Nesselrode der Pforte, in Form eines an Reschid Pascha gerichteten Schreibens, ein letztes Ultimatum mit kurzer Frist, und in welchem die Drohung einer bevorstehenden Besetzung der Bonau-Fürstenthümer sehr deutlich ausge— sprochen war. . ö
„Als dieser Entschluß mit einer Feierlichkeit gefaßt wurde, welche einer auf ihre Würde eifersüchtigen Regierung nicht mehr erlaubte, den⸗ selben zu modifiziren, als Se. Majestät der Kaiser Nikolaus denselben burch ein vom 11. Juni datirtes Circulair Europa anzeigte, gleichsam um die Ausführung desselben unwiderruflich zu machen, war unser Geschwader noch . Salamis und das englische hatte den Hafen von Malta noch nicht verlassen.
„Diese einfache Zusammenstellung von Daten genügt, mein Herr, um zu zeigen, von welcher Seite die Initiative ergriffen worden ist, die man sich jetzt abzulehnen bemüht, indem man die Verantwortlichkeit dafür auf Frankreich und England wälzt; sie genügt gleichfalls, um zu bewei— sen, daß die Zeit zwischen dem Eintreffen der Nachricht von dem in Kon—⸗ stantinopel direkt geschehenen Schritt des Grafen Nesselrode in Paris und London und der Verwerfung dieses Ultimatunis materiell zu kurz war, als daß die Regierungen Sr. Kaiserlichen und Ihrer britischen Majestät ihren Einfluß in Konstantinopel in irgend einer Weise hätten üben können. Rein, mein Herr, ich spreche es mit der ganzen Kraft der Ueberzeugung aus, die französische Regierung hat sich bei dieser ernsten Streitigkeit keinen Vorwurf zu machen; sie weist die ihr aufgebürdete Verantwortlichkeit aus dem Grunde ihres Gewissens vor ganz Europa zurück und appellirt, stark , ihre Mäßigung, ohne Besorgniß ihrerseits an das Urtheil der Ka— inette.
„Abgesehen von dem so verschiedenen Zweck der beiden Demonstra—⸗ tionen, fand vielleicht eine Art von Analogie zwischen den beiderseitigen Stellungen statt, so lange die russische Armee sich auf dem linken Ufer des Pruth hielt und die englische und französische Flotte in Beschika vor Anker gingen. Die Analogie ist aber mit der Ueberschreitung des Flusses, welcher die Gränze des rufsischen und türkischen Reiches bildet, verschwun⸗ den. Auch scheint Graf Nesselrode dies anzuerkennen, wenn er voraussetzt, daß sich die Geschwader bereits im Angesicht von Konstantinopel befinden, und die von den russischen Truppen eingenommene Stellung an den Ufern der Donau als eine nothwendige Compensation für das darstellt, was er unsere „Occupation zur See“ nennt.
„Die englische und französische Seemacht berühren durch ihre An— wesenheit vor den Dardanellen in keiner Weise die bestehenden Verträge. Die Besetzung der Wallachei und Moldau dagegen bildet eine offenbare Verletzung eben dieser Verträge. Der von Adrianopel, welcher die Be— dingungen des russischen Protectorats feststellt, bestimmt auch den Fall, in welchem es Rußland erlaubt sein solle, in den Fürstenthümern zu inter— veniren? dieser Fall soll dann vorhanden sein, wenn die Privilegien der Fürstenthümer von den Türken mißachtet würden.
„Im Jahre 1848, als diese Provinzen von den Russen besetzt wurden, befanden sie sich in einer revolutionairen Aufregung, welche eben so sehr ihre eigene Sicherheit, wie die der souperainen und der Schutzmacht de⸗ drohte. Die Convention von Balta Liman endlich hat festgestellt, daß wenn ähnliche Ereignisse sich innerhalb eines Zeitraums von 7 Jahren wiederholen follten, Rußland und die Türkei gemeinschaftlich die zur Wie— derherstellung der Ordnung geeignetsten Maßregeln ergreifen würden.
„Sind die Privilegien der Moldau und Wallachei bedroht? Sind revolutlonaire Unruhen auf ihrem Gebiete ausgebrochen? Die Thatsachen selbst sagen es deutlich, daß in diesem Augenblick keine Veranlassung weder zur Anwendung des Vertrags von Adrianopel, noch der Convention von Balta Liman vorhanden ist.
„Mit welchem Recht haben also die russischen Truppen den Pruth überschritten, wenn nicht mit dem Recht des Krieges, eines Krieges zwar, den man nicht bei seinem Namen nennen will, der aber die Folge eines neuen, an verderblichen Folgen fruchtbaren Prinzips ist, das man erstaunt ist, zum ersten Mal von einer Macht zur Anwendung bringen zu sehen, welche sich die Conservation der europäischen Ordnung in so hohem Grade zur Aufgabe gestellt hat, wie Rußland, und das auf nichts Geringeres hinauslaufen würde, als auf die Unterdrückung der schwachen Staaten durch die benachbarten stärkeren bei vollem Frieden?
„Das allgemeine Interesse der Welt widersetzt sich der Zulässigkeit einer solchen Doktrin, und die Pforte insbesondere hat das unhestreitbare Recht, in der Besetzung zweier Provinzen, welche, ihre Spezial⸗Organisa⸗ tion mag beschaffen sein, wie sie will, einen integrirenden Bestandtheil ihres Reiches bilden, einen Kriegsakt zu erblicken. Sie würde daher, so wenig, wie die ihr zu Hülfe kommenden Mächte, den Vertrag vom 13. Juli 1841 verletzen, wenn sie die Meerengen der Dardanellen und des Bosporus für die Geschwader Frankreichs und Englands geöffnet erklärte. Se. kaiserl. Majestät besteht auf diesem Punkte (est formelle à ert ẽgard), und obgleich er den Gedanken an die Auffindung eines wirksamen Versöhnungs⸗ mittels zwischen Rußland und der Türkei nicht ausschließt, so habe ich doch i. General Castelbajae aufgefordert, den Grafen Nesselrode von unserer 24 über die Lage der Dinge in Kenntniß zu setzen und ihm diese De⸗
esche mitzuteilen. Ich autoristre Sie gleichfalls, dem Herrn N. N. eine Copie derselben zu übergeben.
„Genehmigen Sie u. . w. Drouyn de Lhuys.“
— Der Pariser „Moniteur“ enthält in seinem Blatte vom
werden.
15. Juli den zwischen Hessen⸗ Homburg und Frankreich abge— schlossenen Vertrag für gegenseitige — Nach dem Aalborg Avis
wöhnlich hoch bleiben dürften.
Erhaltung des Weltfriedens trete. der Schwierigkeiten an der Suling
stellen.
zügliche Ernte zu erwarten und,
zahlt und zu haben.
rung Ende August und September, Vorschuß (5 — ) kontrahirt.
stehend, anzusprechen.
Die Schwierigkeit, Magazine zum Aufspeichern des handenen Getreides zu finden, da die, welche zu haben waren, zu den übertriebensten Preisen vermiethet sind, vermehrt noch die Verlegenheiten der Verkäufer. — Eine einträgliche, und von Einigen bereits unternommene Speculation würde sein, Speicher so schnell als möglich zu konstruiren.
In Folge der immer noch schwebenden zussisch- türkischen Differenzen, nehmen die nordischen Schiffe Anstand, zwar um so mehr, als die Assekuranzen dauernde Üngewißheit in Bezug auf Krieg und Fri gelnde Schiffe sich schwierig zeigen,
Im Interesse des Handels in den
2
heit ein baldiges Ende nehme und in
Mündung, verkehr in unstren Häfen neu belebe Vorräthe (in Galatz allein lagern ü treide — 70, 000 Wispel) beim jetzigen hier als in den Verbrauchsländern, eine lohnende Aus
Allen Berichten aus dem Inne
6 Gewerbe- und Handels-Nachrichten.
alatz, im Juli. Die Lage des Maiktes ü ö flossenen Monats wenig verändert. Die Besserung, , 56 der Consumtions länder eintrat, übte nur einen geringen Einfluß; bloß Weizen war in der zweiten Hälfte des Monats etwas angenehmer, gegen Schluß ließ jedoch die Frage wieder nach. Stande der fremden Märtte verglichen, billig zu nennen; allein der fast totale Mangel an Schiffen und die so außerordentlich und fast bis auf das Doppelte gestiegenen Frachten lähmen jede Unternehmungoslust. Leider ist auch für den nächsten Monat wenig Aussicht auf Lebhaftigkeit im Ge⸗ schäft, da die Frachten, weil nur wenige Schiffe zu eiwarten sind, unge—
oder fehr hohe Prämien verlangen.
Der neue Mais ist durchschnittlich von besonderer Güte und gut kon⸗ ditionsrt. Roggen gingen (leine Quantitäten zu 52 — 56 P. um. In eister Hand ist wenig tadelfreie Waare.
Es bleiben im Werihe von 55 — 658 P. ferner Abgeber, allein die Schwierigkeit, sich den nöthigen Schiffsraum zu sichern, macht Käufer zu⸗ rückhaltend. Gerste 38 –— 46 P. à Kilo.
Die brailaer Getreidepreise sind,
Der Getreide⸗Exyport pro Juni betrug. a) in Galatz.
Bestimmungsort.
Weizen. Roggen. Kilo. Kilo.
England
Konstantinopel !.... Triest und Venedig
Livorno und Marseille Kontinent
2, i2
——
1000
.
26,582 3, 112
Braila.
Bestimmungsort.
Weizen. Mais. Gerste. Kilo. Kilo. Kilo.
England
Triest und Venedig Livorno und Marseille
Jonische Inseln
Konstantinopell. ....
5,735 11,975 1,445
, ,,,, wo, , wi
— 30, 611 — 488 — — 283 984 —
gende Flaggen: 17 die englische, 6 die russische, 6 die türkische, 4
8277 A465, 627 1,866
Der Schiffsverkehr war aus den im Eingange dieses Berichts dargelegten Gründen nur sehr gering. In Gala cz kamen im Ganzen 72 Schiffe an, und zwar 48 in Ballast und 24 beladen; sie führten fol- 15 die griechische, 7 die wallachische,
die österreichische, A die holländische,
Auslieferung von Verbrechern. = soll die in Betreff des dänischen Befestigungswesens niedergesetzte Kommission nunmehr ihre Arbei⸗ ten vollendet haben und 20 Mill. Rbthlr., auf 5 Jahre vertheilt, for⸗ dern. Davon sollen 10 Millionen auf die Befestigung Kopenhagens durch detachirte Forts an der Seeseite nebst Batterieen längs der Küste und 3 Millionen auf Friedericig und einen andern Punkt am kleinen Belt, das Uebrige zur Befestigung der Insel Alsen und der Düppeler Höhen, so wie anderer Punkte im Reiche verwendet
Unsere Preise sind, mit dem
im Ueberfluß vor⸗
Fracht für hier zu nehmen, und — eben in Hinblick auf die an— eden — füt hierher se⸗
Häfen der Donau und des Schwarzen Meeres wäre es daher sehr zu wünschen, daß der jetzige Zustand der Ungewiß⸗ seine Stelle wieder das Vertrauen auf Die hohen Frachten würden dann, trotz bald wieder den Schiffs— n, da die hier lagernden bedeutenden ber 200,000 Kilo verschiffbares Ge⸗ Stande der Getreidepreise, sowohl fuhr in Aussicht
rn zufolge haben wir wieder eine vor= wenn die Witterungsverhältnisse ferner günstig bleiben, wird auch die Qualität befriedigen. Ber Schnitt des Roggens steht nahe bevor. Die Getreidepreise stellten sich im Juni e. Weizen, weicher, 124 — 132 P. à Kilo Mais, 68-70 P. à Kilo be⸗
in Galatz wie folgt:
Von neuem Roggen, auf Liefe⸗ wurden circa 7000 Kilo mit üblichem
als den galatzer Preisen gleich—
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3 die sardinische, 6, je 2, die samiotische, jonische und schwedische, 4, je 4, ib r , dani sche belgische und e n, e w d . Abgegangen sind 57 Schiffe mit den als Export von alatz au ge
lühn re l tamen im Ganzen 116 Schiffe an; davon 97 in Ballast, 19 beladen; den Flaggen nach vertheilen sich dieselben wie folgt: SJ griechische, 20 türtische, 10 wallachistze, englische, 8 österreichische, 1 samioiische, 8, je 2, holländische, moldauische, dänische und römische, 3, je 1, russische, belgische und neapolitanische. . Bie Frachten stehen enorm hoch und sind noch im Steigen. Nach dem vereinigten Königreiche wurden mehrere Schiffe von 16 Schill. bis 17 Schill. 6 Pf. cedirt; zum Schluß des Monats verlangte man 18 Schill. per Imp. Quarter; Triest und Venedig So — 6 r. per Stajo, Konstantinopel 5. — 4 türk. Piast. per konstantinopler Kilo. In London selbst hat man für hier 15 Schill. angelegt und in Triest haben Schiffe auf 75 - 78 Kr. refüsirt. ö .
Ber niedrige Wasserstand bei Sulina, obgleich er in jüngster Zeit sich etwas gebessert hat, wirkt auch sehr nachtheilig auf den hie sigen Handel ein, da er viele Schiffe abhält, hieiher zu kemmen,.
Mit dem letzten Lloyd kamen 3 Capitaine englischer Schiffe hier an, welche für hier befrachtet waren, und deren Schiffe vor der Sulina Mün- dung lagen, um zu versuchen, mit einer Vergütung von 3 Schill. per Quar- ter ihre Kontrakte zu annulliten; worauf die Befrachter jedoch nicht ein—
ö. id. ; . mee, haben sich eiwas gebessert; man notirte am Schluß des Monats: London 3 Monat 93 — 953 P. àX. Maiseille do. 3 P. 29 - 30p. à Franc. Triest und Wien do. 8 P. 20 - 23 p. à 3 . .
Der Waßserstand bei Suling beträgt 8 venetianisch steigend. Die Baggermaschine daseibst hat, wie im Mai, so auch im
Juni geruht. . 36 . E fun Shrits zu tand im galatzer und brailaer Distrikt ist
sommen befriedigend. ven n ,, O e nnittachung des Fürstlichen Staats ⸗ Sekretariats zu Jassy ist zur Deckung der Kosten, welche der im galatzer Hafen neuerbaute sseinerne Kai verursacht hat, allen Schiffen, ohne Unterschied der Flagge, in Betracht der großen Erleichterung, welche ihnen durch den neuen Kai beim Ankein und Laden erwächst, die Erlegung folgender Taxen auferlegt worden: 1) ladende und löschende Schiffe zahlen *) Tonne 3 Kr. C. M. 2) nur ladende oder nur löfchende Schiffe à Tonne 2 Kr. 3) Schiffe, bie am Kai ihren Ballast ausladen und dann laden, zahlen 2 Tonne 1 Kr. H mit Sieinen in drr Art beladene Sch ifft, daß ein kleines nicht unter 2 Klafter, ein mittleres nicht unter 2 Klasfter und ein großes nicht unter . am Kai ausladet, haben für Löschen
ichts zu entrichten.
2 , Lahr sind übrigens ganz dieselben, welche von allen im brailaer Hafen verkehrenden Schiffen für den schon seit mehreren Jah— ren dort erbauten steinernen Kai erlegt werden müssen. J .
Nach einer Entschließung der hohen Pforte darf vom 20. Juli. d. J. ab jedes vom Schwarzen Meere ober der Donau kommende Schiff weder
vor Sonnenaufgang noch nach Sonnenuntergang in den Bosporus ein · ö führt als Grund zu dieser Maßregel an, daß sie nur des wegen getroffen sei, damit die im Bosporus aufg stellten türkischen Kriegsschiffe durch die bei Nachtzeit einlauftnden fremden Schiffe nicht beschädigt werden. Mexiko, 18. Juni. Der neue von Santang zingeführte Zolltarif ist nun veröffentlicht und enthält folgende Bestimmungen: ö Dem auswärtigen Handel werden 17 Häfen geöffnet, nämlich: Im mexifanischen Meerbusen: Sisal, Campeche, Tabasco, Veracruz. Tampico und Matamora. Am stillen Ocean⸗ Acapulco, Mansanilla, San Blas, Mazatlan, Guaymas. An der Vordgränze: Matamoro s. Presidio del Norte, Paso del Norte. An der Südgränze— Comitan und Tustla⸗Chico. Zollfrei sind folgende Artikel: Steinkohlen (falls die Gruben des Landes nicht hinreichend liefern), Kratzdraht, Qnecksilber, Beinschwarz, Bauholz über el Paso eingeführt, Buchdruckerlettern, Bücher und Druck— sachen nur brochirt, Ackerbaugeräthe, Minenwerkzeuge und Maschinen, Spieren und alle Arten Fahrzeuge für die Schifffahrt, Lumpen zur Pa⸗ pierfabrication, Ziegelsteine, Buchdruckerschwärze, Gold⸗ und Silbermünzen. Verboten ist die Einfuhr folgender Artikel: Rum und die im Tarif spezifizirten Sorten, wenn sie in Flaschen oder Krügen eingeführt werden; Amibam, den besonders spezifizirten aus genemmen, Zucker, Reis, Indigo, Kupfer- und Messingdraht, Schwefel, Stiefel und Schuhe, Kaffee, verar⸗ beitetes Wachs, gegossene Nägel, Kupfer in Barren oder als Hausgeräth, Schildpatt verarbeitet, Maroquin, rohes Zinn, Zügel, Gebisse und Sporen, wie sie in Mexiko gemacht werden,; Rehfelle, Mehl (in Yucatan ausge⸗ nommen), Baumwollengarn auf ein Jahr, später wird die Einfuhr zu dem angesetzten Zoll gestattet; gewöhnl. Seife, Schmalz Melassen, Holz aller Art, Sättel, Blattglas, Wollenzeuge, die feinsten Qualitaten ansgenom⸗ men, Pergament, Blei in Mulden oder Schrot, Schießpulver, Kleidungs. stücke (die besonders spezifizirten ausgenommen), K 8 Talg, Tabal und Cigarren, gesalzenes Schweinefleisch, Stöcke, Getreide und andere Cerealien, Decken und Fußdecken, Spielkarten und Salz. . Im Uchrigen haben zu zahlen: Stahl pr, Quintal ] D. 50 y.. Kalbfelle 30 D. Wachs, gelbes und weißes 15 D. Pappe 3 ) Glas⸗ waaren, Bruttogewicht 8 D. Faßdauben, do. 50 C. Wallrath, veran⸗ beitet, Nettogewicht 15 D., do., unverarbeitet, do. S D., Gußeisen 1 Geschmiedetes Eisen in Platten oder Barren 2 D. Zinnzlatten V. Taue 2 D. 50 C. Steingutgeschirr 4 D. Porcellan 8 D. Schindeln pr. Mille 4 D. 20 C. Stroöhpapier, Nettogewicht pr. Quintal 2 D. Sandpapier, Nettogewicht 2 D. Buntes Papier, do. 4 D. Tapeteupapier, do. 8 D. Briefpapier 10 D. Druckpapier 3 D. Hüte pr. Stück 2 B. Stearinlichte 6 D. Fensterglas 6 D. Olivenöl 3 D. Oliven 2 D. Genever in Flaschen oder Krügen pi. Gallon 10 D. Rum do. 12 D. Arrak do. 12D. Cognac 8 BD. Branntwein in Flaschen, pr. Gallon
) 5 Tonnen sind pr. prptr. 4 preußische Normallasten.
9 . eschälte S 80 . 1 * 62 wc n 5 a. . und andere gesalzene Fische sis in Fassern 50 C.. Cacao, Guayaquil⸗ 3 D., de andere Qualitäten 6 D. Ale und Aepfelwein in Flaschen 5 D. Vo! o. in Fässern 4 D. Nicht verbot. Provisionen, als Screen Würst⸗ da . Conserves 15 D. Confilüren 30 D. Conserves in Weinessig m m, ĩ . in Branntewein 20 D. Frucht-Conserves 8D. Schiffs zwieback 3D 3 ; 6b D. Eis 15 C. Feigen, Rosinen und trockne Früchte 2 D. Mader s Pfeffer 6 D. Käse 4 D. Sardinen, Lachs 26. 4 D. Thee 50 D. Wei— ßer Wein in Fässern 5 D. do. in Flaschen 7D. Rother Wein in Faãssern 3 D. do. in Flaschen 4 D. Droguerieen und Medicamente aller Art 40 pCt. ad valor. Eisenwaaren sind in drei Klassen getheilt und bezahlen resp. 2, 4 oder 9 D. pr. Quintal. Nägel, geschmiedet oder gehauen, über einen Zoll lang pr. Quintal 4 D.“, do. unter einem Zoll lang 6D. Stifte und Nadeln, über einen Zoll lang 6 D., do. do.“, unter einem Zoll lang 8 D. Die Liste der kurzen Waaren, welche in sechs Klassen getheilt sind, und resp. 6, 10, 15, 20, 30 und 40 D. pr. Quintal bezahlen, bleibt un— verändert und die Zölle dieselben. Baumwollenwaaren: Baumwolle pr. Quintal 3D. Socken, Manns⸗ und Frauen⸗ pr. Dutz. 50 C., do., Kinder⸗ 30 C. Unterkleider 4D. Bänder pr. Pfd. 60 C. Handschuhe pr. Dutz. 50 C. Weißes und rohes Garn, nach einem Jahr, pr. Pfd. 15 C. Gefärbtes Garn 30 C. Gespultes Garn, 300 Yard, pr. Dutz. 8 C. Garn in Knäueln oder Strähnen pr. Pfd. 30 C. Rohe und gebleichte Stoffe, 1 Yard breit, 30 Faden oder weniger pr. Quadratzoll haltend, pr. Vara 5 C., do., 1 Yard breit, über 30 Faden pr. . Quadratzoll haltend, pr. Vara 6 C. Spitzen pr. Pfd. H Stoffe, gestreift, gedruckt w 1 Yard breit, pr. Vara 65 E. Baumwollendamast 8 C. Frangen, weiß und bunt, pr. Pfd. 30 C. Manns- und Frauenstrümpfe pr. Dutz. 1 D. Kinderstrümpfe 50 C. sousseline, gedrückte, 1 Yard pr. Vara 6 C., do.“, weiße und gefärbte, feine, 4 Yard breit 8 C., do., gestickte, 41 Yard breit 4 C. Mouchoirs, 1 Yard im Quadrat, gefärbte pr. Stück 4 C., do-, weiße 1 Yard breit 6 C. do, gestickte, 1 Yard breit 127 C. Regenschirme 40 C. Wollenwaaren. Teppiche, 1 Yard breit, pr. Vara 50 C. Socken, Manns-,9 pr. Dutz. 50 C., do. Kinder⸗ 30 C. Casimir, 4 Yard breit, pr. Vara 40 C. Unterkleider pr. Dutz. 3 D. 50 C. Wolle pr. Quintal 2 D. 50 C. Gestickte Artikel pr. Pfd. J1 D. Mannsstrümpfe pr. Dutz. 1 D. Kinderstrümpfe 50 E. Strickgarn pr. Pfd. 35 C. Tuch, 1 Yard breit, pr. Vara 60 C. Mouchoirs aller Art pr. Stück 127 C. Wollenstoffe, einfache, weiße und gefärbte, 1 Yard breit, pr. Varg 73 C. Gestickte oder gedruckte Stoffe 9 C. Leinenwaaren. Teppiche, I PYard breit pr. Vara 7 E. Stoffe zu Betttüchern 4 C. Hanf pr. Quintal 1D. 20 C. Socken, Manns⸗ pr. Dutzend 50 C., do. Kinder⸗ 25 F. Bänder aller Farben pr. Pfd. 36 C. Handschuhe pr. Dutzend 50 E. Garn aller Art pr. Pfd. 45 C. Bindfaden pr. Quintal 3 D. Weiße und gefärbte Stoffe, 1 Yard breit, gewöhnliche pr. Vara 4 C. Einfache Stoffe, grobe weiße oder gefärbte, nicht über 36 Faden, pr. Quadratzoll, 1 Yard breit, 5 C. Stoffe, mehr als 86 Faden, wr. 7 Quadratzoll, 7 C., do. gedruckt, gestreift 3c, 1 Yard im Quadrat 76. Damaste, 1 Hard breit, 5 C. Gestrickte 12 C. Flachs pr. Quintal LD. 50 CE. Maunsstrümpfe pr. Dutzend 1 D. Kinderstrümpfe 50 E. Mouchoirs, einfach und gestreift, 1 Yard im Quadrat, 60 C., do. weiß oder mit gefärbter Bordüre, 4 Yard im Quadrat, 1 D., do. gestickte 2 D. Seidenwagaren. Spitzen aller Art pr. Pfd. 8 D. Regen- und Son⸗ nenschirme pr. Stück 1D. Rohe Seide pr. Pfd. 60 C. Seide zum Sticken 1 D. 20 C. do. zum Spinnen 14 D. 260 C. Seidenwaaren aller Art 2 D. Gemischte Stoffe. Stoffe von Baumwolle und Seide pr. Pfd. 1 D. do. von Leinen und Seide 41 D. 390 6. Andere, ohne Metall, als Leinen, Wolle, Seide⸗Wolle, Seide und Baumwolle 1D. 50 EC. Wolle und Seide 1D. 50 C. Andere mit Metall, 20 pCt. auf Evaluation. Diverse Artikel. Fächer von Elfenbein pr. Pfd. 1 D., do. von Schild⸗ patt, Perlmutter 2c. 2 D. Künstliche Blumen 2 D. Handschuhe von Leder, lange, pr. Dutz. 1 D. 50 C., do. gestickte 3 D., do. kurze 1 D. do do. gestickte J D. 50 E. Wagengeschirre 2c. pr. Quintal 20 D., do. feinere 0 D. Gewöhnliche Ziegelsteine pr. 1000 Stück 2 D. Glasirte 3 D. 50 C. Holzkämme pr. Quintal 2 D. Pianoforte pr. Stück 60 D., do. aufrechtstehende 90 D. Silbergeschirr pr. Unze 25 C. Tinte pr. Pfd. 10 C. Artikel von Caoutchoue 30 EC. Feines Pulver 10 C.
Das Gesetz vom 4. April 1849, welches die Einfuhr von Mehl, Zucker, Kaffee, Schweinefleisch. Schmalz und anderen Lebensbedürfnissen über Matamoros und andere Gränzhäfen zu bestimmten Zöllen gestattet, bleibt in Kraft. . ö . .
Die Verschriften, betreffend die Zollfakturen, Schiffspapiere 2c. sind nicht modifizirt, das Gewicht der Colli soll in Zukunft ebenfalls angege⸗ ben werden.
Dieser Tarif tritt ein: mit dem 4. September für alle von einem Hafen des AÄtlantischen nach einem Hafen des Stillen Meeres abgegange⸗ nen Schiffe, mit dem 1. Oktober für alle Schiffe von europäischen Häfen nach dein Mexikanischen Meerbusen, mit dem 1. August für alle Schiffe von auf derselben Seite des Festlandes belegenen amerikanischen Inseln oder Häfen kommend.
Bis zum Inkrafttreten dieses Tarifs werden die Zölle nach dem Tarif vom 1. Oktober 1845 mit dem unterm 24. November 1849 und 24. Ja⸗ nuar 1853 verfügten Abänderungen erhoben.
Var kt preise. Berlin, den 18. Juli.
zu Lande: Weizen 2 Rthlr. 13 Sgr. 9 Ef, auch 2 Rihlr. Rog- gen 2 Rihlr. 15 Sgr., auch 2 Rthlr. 10 Sgr. Grosse Gerste 4 Krhlr. zt SS 3 Pf. Hafer 4 Rihlr. 44 88r. 3 Et, auch 4 Rihlr,, Sgr. 9 Pf.
7a Wasser: Weizen, weilser, 3 Rihlr. 2 Sgr. 6Pf., 3 Rihlr. 1 Sgr. 3 Pf., auch 2 Rthlr. 27 Sgr. 6 Pf. Roggen 2 Rthlr. 17 Sgr. 6 PE, auch 2 Rihlr. 12 Sgr. 6 Ef. Grosse Gerste 1 Rihlr. 22 Ser. 6 Pf. Hafer 1 Rihlr. 10 Sgr., auch 1 Rthlr. 3 Sgr. 9 Pf. Erbsen 2 Rthlr. 15 Sgr. 8 Pf., auch 2 Rthlr. 12 Sgr. 6 Pf.