Urkunde und Auszug aus dem
Gesellschafts⸗ Statut.
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ig.
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Allerhöchste Bestätigungs
Wir Friedrich Wilhelm re. (Sodann inser. die, die Rechte und Pflichten der Actionaire betreffenden Statuts Paragraphen,
soweit nöthig und zweckmäß
.
Stück.
Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Cöln pro 185.
Inhaber empfängt am nelen Aclie. Cöln, den.
gegen diese Anweisung die zweite Serie der Dividendenscheine zu der umstehend bezeich-
Der Verwaltungsrath. (Unterschrift zweier Mitglieder per Facsimile.)
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Zahlbar am 1. Mai 185..
Für das Geschäftsjahr pro
sS. 40. Die Dividenden verjähren zu Gunsten der Gesellschaft nach Ablauf von fünf Jahren, von dem Tage abgerechnet, an welchem die—
selben zahlbar gestellt sind.
1197
Berlin, den 20. Juli. ; Se. Königliche Hoheit der Prinz Adalbert von Preußen ist von Mühlberg zurückgekehrt und nach Stettin abgereist.
Yꝛinisterinm für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Der Oberberg-Amts-Assessor Wilhelm Lorsbach ist zum Direckor des Berg Amts zu Siegen ernannt worden,
Das 34ste Stück der Gesetz-Sammlung, welche heute ausgege
ben wird, enthält unter ö. ö Nr. 3797. die Konzessions- und Bestätigungs⸗ Urkunde für die
Bergisch⸗Märkische Eisenbahn-Gesellschaft zum Bau
einer Eisenbahn von Dortmund über Hörde, Unna und Werl nach Soest. Vom 6. Juli 1853; und unter
3798. die Bekanntmachung über die unterm 27. Juni 1853 erfolgte Bestätigung des Zusatzes zu dem Statute des Actienvereins für die Brieg-Gülchener Chaussee, be— züglich des weiteren Baues der Chaussee von Gülchen nach Noldau. Vom 12. Juli 1853.
Berlin, den 20. Juli 1853.
Debits-Comtoir der Gesetz-Sammlung.
Justiz⸗Ministerium. Der bisherige Kreisrichter Starke zu Pr. Stargardt ist zum
Rechts Anwalt für den Bezirk des Kreisgerichts zu Schwetz, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Schwetz, und zugleich zum Notar im Departement des Appellationsgerichts zu Marienwerder ernannt worden.
Angekommen: Se. Excellenz der Königlich sächsische Staats⸗ minister a. D. und Minister des Königlichen Hauses, von Zeschau, von Dresden.
Der Generalmajor und Commandeur der 2. Garde-Infanterie⸗ Brigade, von Schlichting, von Magdeburg.
Abgereist: Se. Excellenz der General-Lieutenant und Com⸗
mandeur' der Garde- Cavallerie, Graf von Waldersee, nach
Breslau. Se. Excellenz der Staatsminister a. D. Graf von Arn im⸗ Boitzenburg, nach Boitzenburg.
Der Erbschenk in Alt-Vorpommern, Kammerherr von
Heyden-Linden, nach Tützpatz.
Berlin, 20. Juli. Se. Majestät der König haben Aller⸗
gnädigst geruht: dem Obersten Freiherrn von Lauer-Münch hofen, Commandeur des Garde-Kürassier-Regiments, zur Anle⸗ gung des von Sr. Majestät dem Könige von Sardinien ihm ver
liehenen Commandeur⸗Kreuzes vom St. Mauritius und Lazarus⸗ Orden, dem Major von Rauch, vom Regt. Garde du Corps, zur An⸗ / legung des von Sr. Königlichen Hoheit dem Kurfürsten von Hessen
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ihm verliehenen Ritterkreuzes vom Wilhelms⸗-Orden, so wie dem
Seconde⸗Lieutenant von Berenhorst vom 1sten Garde⸗Regiment zu Fuß, zur Anlegung des von Sr. Hoheit dem Herzog von Sachsen⸗ Altenburg ihm verliehenen Verdienstkreuzes vom Sachsen-Ernesti⸗ nischen Hausorden Allerhöchstihre Genehmigung zu ertheilen.
Nichtamtliches.
Berlin, den 20. Juli. Se. Exxcellenz der Wirkliche Geheime Rath Appellations⸗
gerichts Chef Präsident und Präsident der Ersten Kammer, Graf
von Rittberg, ist, von Glogau kommend, heute Morgen hier eingetroffen und wird seine Reise nach Bad Rehme heute Abend fortsetzen. .
— Am 19. Juli Nachmittag 5 Uhr kam das Königlich preu⸗
ßische Postdampfschiff „Preußischer Adler“ von Kronstadt mit 63 Passagieren am Bord in Stettin ein. Es verließ Kronstadt am 16. d. M. und hatte bis Bornholm mit heftigem Sturm aus Westen zu kämpfen. — Die Nachrichten aus Petersburg, die es mitbringt, gehen bis zum 15ten. An diesem Tage früh verließ die Kaiserlich russische Ostseeflotte, bestehend aus 37 Segeln, die Rhede von Kronstadt, um, wie es hieß, im Finnischen Meerbusen zu ma—
növriren. Se. Kaiserliche Hoheit der Großfü an jenem Tage Morgens um ö Uhr . Flotte vor ihrem Auslaufen inspicirt. ;
Am 14ten wurde der Geburtstag Ihrer Majestät der Kaiser von Rußland in üblicher Weise . Die ö. . Festtag mit Kanonensalven. — Ein französischer und englischer Courier sind mit dem „Preußischer Adler“ in Stettin angekommen und weitergereist. ;
— Ihre Majestäten der König und die Königin von Batern (unter den Namen Graf und Gräfin von Wittels— bach) sind am 19. Juli Nachmittag um 2 Uhr mit einem Extra⸗ zuge von Berlin in Hamburg eingetroffen und im Hotel de l'Europe abgestiegen. Im Gefolge des Königs befinden sich der General— Adjutant General Laroche und die Flügel⸗Adjutanten Graf Rechberg und Oberst v. d. Tann.
— Der kommandirende General des Sten Armee⸗- Corps, Ge⸗— neral-Lieutenant von Hirschfeld, ist am 17. Juli Abends in Mainz angekommen, um am folgenden Tage die dort garnisoniren⸗ den preußischen Truppen zu insptziren.
— Se. Hoheit der Herzog von Nassau begiebt sich nach dem Seebade Norderney, wird aber unterwegs etwa eine Woche am Hofe zu Haag verweilen.
Am 16. Juli Vormittags kam Se. Majestät der König von Württemberg in Schlangenbad an, um die Badekur auf einige Zeit zu gebrauchen. Se. Majestät bewohnt die „Kurfürstlichen Zimmer.“ An demselben Tage Nachmittags um halb drei Uhr stattete Se. Hoheit der Herzog von Nassau Sr. Majestät dem König von Württem⸗ berg einen Besuch ab. — Gegenwärtig verweilt auch Ihre Kö— nigliche Hoheit die Prinzessin Karl von Preußen in Schlan— genbad.
— Aus der offiziellen Botschaft des schweizerischen Bun⸗ desraths über die Kollision mit Oesterreich, welche der Bundesversammlung vorgelegt wurde, entnehmen wir nachstehende Schlußsätze:
„Nach üblichen Gebräuchen und nachdem der (österreichische) Geschãfts⸗ träger im weitern eröffnet (heißt es im Bericht), daß auch der zurückblei⸗
bende Secretair der Gesandtschaft zu keinen offiziellen Mittheilungen be⸗
rechtigt sei, müßte der Bundesrath diese Weisung (abzureisen nämlich) als eine förmliche Abberufung betrachten, und daher zögerte er nicht, dem schwei⸗ zerischen Geschäftsträger in Wien die Weisung zugehen zu lassen, auch seiner⸗ feits den offiziellen Geschäftsverkehr mit den k. F. Behörden einzustellen. Allein bei Eröffnung dieses Auftrags an das kaiserliche Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten ward ihm die Erwiderung zu Theil, daß die k. k. Reglerung durch die Einberufung des Herrn Grafen Karnieky nach Wien ein Abbrechen des diplomatischen Verkehrs nicht beabsichtigt habe und durch das Mittel des schweizerischen Geschäftsträgers, oder direkte, nach wie vor diplomatische Mittheilungen machen und entgegennehmen werde; worauf dann auch der Geschäftsträger den Auftrag erhielt, in Folge der von dem kaiserlichen Ministerium gegebenen Erklarung, der erhaltenen Weisung, den offiziellen Geschäftsverkehr einzustellen, keine Folge zu geben. Auf diefem Wege fanden daun auch in Rerclamationen, Privatangelegen⸗ heiten betreffend, einige Mittheilungen statt; allein in den Angelegenheiten Tes⸗ sins blieb Alles bis auf den heutigen Tag in gleichem Zustande. So ernst auch die Verhältnisse durch diesen Notenwechsel sich gestaltet haben, so ließ sich der Bundesrath gleichwohl nicht verleiten, das erlittene Unrecht wieder durch Unrecht an Unschuldigen zu vergelten, durch Repressalien die Ver— kehrsverhältnisse mit der Schweiz in größerm Umfange zu stören oder gar durch unzeitige Truppenaufgebote die Kräfte der Eidgenossenschaft von vorn— herein zu schwächen. Dagegen trug derselbe kein Bedenken, einerseits dent eingetretenen Nothstande durch Geldbeiträge aus der Bundeskasse zu be⸗ gegnen, und andererseits die nöthigen Anordnungen zu treffen, um in mi⸗ litairischer Beziehung auf alle Eventualitäten gefaßt zu sein. In ersterer Beziehung ist bereits oben eines Beitrags erwähnt worden, der in Ver⸗ bindung mit den edeln Gaben theilnehmender Miteidgenossen auf längere Zeit dem dringenden Bedürfnisse zu steuern geeignet ist. In neuerer Zeit ist auch der Regierung die Uebersendung einer Summe von 120,000 Franken auf Rechnung der erst später verfallenden Zollentschädigung zugesichert worden, um denjenigen Arbeitern, die sonst in der Lombaärdel ihren Broterwerb zu suchen gewohnt waren, Arbeits ver⸗ dienst im Canton verschaffen zu können. Eine große Zahl tessinischer Ar— beiter fand übrigens im Innern der Schweiz wohlwollende Aufnahme und Beschäftigung und für die Zurückgebliebenen wurde auf zweckmäßige Weise mittels Anordnung von Hochbauten und Straßenarbeiten durch den Bund, den Canton und die Gemeinden gesorgt. Hinsichtlich der militairischen Rüstungen hofften wir, durch dringende Einladung an die Cantone zur Ergänzung der Mängel im Materiellen und Personellen, durch Anordnun⸗ gen von Inspectionen Wirksameres zu erwecken, als durch bloße, Piketstel⸗ lung. Zugleich erachten wir uns aher auch gehalten, denjenigen Ver⸗ pflichtungen nachzukommen, welche die neue Militairorganisation hin⸗ sichtlich der Anschaffung materiellen Bedarfs dem Bunde auferlegt hat. Ein besonderer Bericht, den wir dieser Botschaft beilegen, enthält den rechtfertigenden Nachweis über das Verfügte. Der Bundes⸗ rath ist der nachträglichen Zustimmung zu diesen Maßnahmen ebensowohl versichert, als der Billigung einiger weiteren Anordnungen, die in den Rubriken „Festungswerke und Truppenzusammenzüge⸗ einige Ueberschrei⸗ tungen des Budgets zur Folge haben werden. In diesem Zustande befin⸗ det fich gegenwärtig noch die Angelegenheit der mit Oesterreich waltenden Zerwürfniffe; denn der Bundesrath konnte sich nicht veranlaßt sehen, von sich aus weitere Schritte des Entgegenkommens zu thun. Die hohe Bundes ⸗-Versammlung mag nun der gemachten Darstellung ent⸗ nehmen, welche Grundsätze der Bundesrath hinsichtlich der Beob⸗