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zu begehen, den Rußland, seiner Erklärung zufolge, als einen ca- zus belli behandeln wird, oder in ihre Winterquartiere zu Malta zurückzukehren. Wir finden, daß Rußland aus mehrfachen Gründen die Fürstenthümer nicht rͤumen wird. Ein Drama, von welchem man glaubt, daß es nicht ohne Beziehungen zur russischen Regierung ist, hat uns gesagt, da Rußland mit Proviant - Lieferanten auf 9 Monate abgeschlossen hat, so müsse es seine Contracte halten; und ferner hat man zu verstehen gegeben, daß es aus den Fürstenthümern nicht abmarschiren wird, bis man ihm die Invasionskosten zurück⸗ erstattet hat. Das gemahnt mich an einen alter orientalischen Brauch. Wenn ein Großer ein Dorf gezwungen hatte, ihm Lebensmittel zu liefern, so verlangte er nachher von, den Dorfbewohnern eine bestimmte Geldsumme, als Entschädigung für die Abnutzung seiner Zähne beim Kauen jener Lebens⸗ mittel. (Gelächter. ) Ich denke, die Regierung sollte eine ge nü— gende Zeit vor dem Schluß der Session jene Aktenstücke vorle⸗ gen, die dem Publikum erlauben würden, sich eine richtige Ansicht ber die Frage zu bilden; und ich hoffe zuversichtlich, der edle Lord wird einen Tag — entweder heute oder Montag über acht Tage — für die erschöpfende Erörterung dieses höchst wichtigen Gegenstandes bestimmen.“
Lord John Russell erwiderte: „Das Haus wird sich erinnern, daß ich vor langer Zeit schon auf eine Anfrage in Betreff dieses Gegenstandes erklärte, der Fürst. Mentschikoff habe Forderungen an die türkische Regierung gerichtet, welche deren Ver⸗ bündete, England und Frankreich, für unverträglich mit der Unab⸗ hängigkeit der Türkei hielten. Später erklärte ich auf eine andere Anfrage, daß Ihrer Majestät Flotte von Malta nach der Besika⸗— Bai, in der Nähe der Dardanellen, beordert worden. Der ehrenwerthe Herr spricht von Unterhandlungen. Jener Befehl kann wohl kaum
mit dem Namen einer Unterhandlung bezeichnet werden. Derselhe
sollte als Beweis dienen, und dient als Beweis, wie sehr Ihrer Majestät
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die Unabhängigkeit und Integrität der Türkei am Herzen liegen. (Lauter
Beifall.) Aber wenn der ehrenwerthe Herr sich darüber beklagt, daß keine
Actenstücke vorgelegt worden, und daß daher das Haus über die Politik der Regierung keine Ansicht aussprechen könne, so muß ich fagen, daß, nach meiner Meinung, unter allen Vor ber u nt gen zum Kriege die beste darin besteht, erst alle Mittel
zur Erhaltung des Friedens zu erschöpfen Gauter und
wiederholter Beifall) — daß jedwedes Ministerium erst nach dem Versuchen und Fehlschlagen aller Unterhandlungsmi tel berechtigt
sein würde, jenen Frieden aufs Spiel zu setzen, der glück⸗ licherweise so viele Jahre gewährt hat, und durch den die Wohlfahrt, der Handel und die F s
gefördert worden sind. (Lauter Beifall.. Wenn dies der, Fall ist, so wird das Haus wohl ohne Weiteres zugeben, daß die Unter⸗ handlungen, so lange sie noch schweben, besser zwischen einer Re⸗ gierung und der anderen fortgeführt werden, als wenn man alle
darauf bezüglichen Aktenstücke einer volksthümlichen (popular)
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Versammlung vorlegt und einer volksthümlichen Debatte aussetzt. Beifall.) Ich verlange ohne Zweifel große Nachsicht vom Hause, indem ich dles ausspreche — ich habe auch vom Vertrauen des Hauses viel zu erbitten. Aber ich thue es aus keinem Partei grund; ich wende mich dabei nicht mehr an die eine al— die andere Partei, sondern ich erbitte dies aus vollem Ver⸗
gegebenen Augenblick gerade Minister der Krone sind, gewiß immer einräumen wird. (Beifall) Ich habe nur hinzuzufügen, daß diese Unterhandlungen, weit entfernt davon, zu Ende gediehen zu sein, in diefem Augenblick in St. Petersburg kaum begonnen haben. Bedenkt man die Entfernung, die Nothwendigkeit, erst in Konstanti⸗ nopel sich Gewißheit über die Ansichten und Wünsche der türkischen Regierung zu verschaffen, — die Mittheilungen, welche zwischen Frankreich und England hin- und hergegangen, und wiederum die Entfernung von St. Petersburg, so wird man sich wohl kaum ver⸗ wundern, daß die Unterhandlungen noch nicht für die Vorlegung reif sind. (Hört!! Mein edler Freund, der Staats-Secretair des Auswärtigen, hat anderswo erklärt, alle nöthigen Aktenstücke vor— legen zu, wollen, sobald es seine Pflicht gegen den Staat. ge⸗ statten wird. Ich weiß, es mag seine Nachtheile haben, daß der Protest oder die Erwiderung auf Manifeste, vie mit Ostentation durch ganz Europa verbreitet worden sind, bisher unvexöffentlicht blieb. (Hört, hört!) Indessen ist doch die Depesche des Herrn Drouyn de Lhuys im Druck erschienen, — eine vortreffliche, staatsmännische Schrift, welche sehr überzeugende Gründe enthält und Thatsachen anführt, durch welche die Behauptungen der Staatsschrift, die dadurch beantwortet wird, ohne Zweifel geschwächt, wo nicht ganz vernichtet werden. Beifall.) Wäre es in England gebräuchlich Aktenstücke einzeln zu vexöffentlichen, so würde sich Ihrer Majestät Re⸗ eng geh geschäht haßen, Lord Clarendon's Depesche . ö Gegenstand, in welcher derselbe sich einer ähnlichen stels vom 91 bedient hat, mitzutheilen, so aber, in Gemäßheit des * arlament angenommenen Gebrauchs, halten wir es für recht, sie zurückzubehalten, bis alle Actenstücke vorgelegt werden können.
reiheit Europa's so ungemein
(Hört, hört! Ich für mein Theil stimme ganz mit dem überein, was in meiner Abwesenheit von meinem edlen Freunde, dem Staats⸗ Secretair für das Innere (Lord Palmerston) gesagt worden ist. Wir sind bereit, auf die Nachsicht dieses Hauses zu bauen, so lange Nachsicht füglich gewährt werden kann. Sollten wir unglücklicher Weise finden, daß die eingeleiteten Unterhandlungen nicht in Frie⸗ den ehrenvoll und befriedigend zu Ende geführt werden könnten, so wür⸗ den wir, wie jetzt auf die Nachsicht, eben so vollkommen auf den Patriotismus und die Entschlossenheit dieses Hauses rechnen, die Ehre der Krone aufrecht zu halten. (Beifall. Ich will nur noch bemerken, daß die Haltung des Kaisers der, Franzosen und seiner Regierung im vollen Einklang mit der Politik der Regierung Ihrer britischen Majestät gewesen ist, und daß die beiden Mächte geeinigt dastehen, um die Heiligkeit der Verträge aufrecht zu erhalten und, wo möglich, den Frieden Europa's zu bewahren, ihn mit unbefleck— ter Ehre beider Länder zu bewahren, ihn zu bewahren, damit die Ruhe und das Glück Europa's keinen Abbruch leide.“ (Beifall.) Herr Layard: „Und kann der edle Lord keinen Tag für die Er⸗ oörterung bezeichnen?“ (Man ruft: Nein, nein! Lord J. Ru ssell: „Nach dem, was ich gesagt, kann der ehrenwerthe Herr kaum er⸗ warten, daß ich ihm einen Tag bestimme.“
ö — Dle „Kronstadter Zeitung“ vom 18, Juli meldet das Einmarschiren der russischen Truppen am 165. Juli Nachmittag in Bukarest; 19,0) Mann blieben in dieser Hauptstadt in Garnison, während das Gros der Armee ein Lager, drei Stunden von Bu karest entfernt, beziehen werde.
; d 4 k 2D Lentz zütz, 25. Juli. Leipzig Bresdegei 218 Br ö 3 ⸗ . 1 8.4 53 Serisene 94 HI., 91 (z. 3: 1159h - Shi eilsriie h n 3295 6 XI. . . 31 . 53 1 393 ö 39 Cx. l lag deb 123 HL eiIBLᷓI8ger ö. Bre, 310 G. te meln -= 1 2 D) * 3 21 2 1 3 ö f 1 1 1 che 136 Br. Ehäringer 113 Br. Anlialt-Dess ausr Landesbank-
J Braunschvw. Bank- actien 115 Br., 114 G6. Wiener Bankuoten 8 6
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Q 2ehkSLEeRadtERnn, 23. Juli. Die hiesige Fondsbörse hat diese VVoche eine festere Haltung angenommen, in Folge der Verbesserung
der Sta itspapiere au dem englischen Markt, wo die Aussichten auf Er- haltung des Friedens günstig wirkten, als auch wegen der höheren Cours—
Notirungen aus Wien. Der Handel in holländ. Effecten war im Gan- zen sech lebhaft, nur in den letzten Tagen etwas matter, weil die fran zösischen Renten in Paris niedriger gemeldet wurden; neuerdings wurde A4prozentige wirkliche Schuld am meisten zu Geldbelegungen gesucht und von 9453 bis 55 pCt. bezahlt; Integrale kamen 3 bis 635 em bor, schlossen jedoch . 6 pCt., 3prozentige wirkliche Schuld stieg von 6 r , et, und blieben gestern 764 pt. Actien der Handels -Maatschappy stellten sich nach Abtrennung der diesjährigen Dividende anfangs auf 125 pCt., hol- ten aber nachher 126 und 12g p6Gt — Die Hreise on Russischen Fonds waren am Schlusse der Woche weniger fest und drückten sich 5proz. alte Obligationen hei Hope von 109 auf 1083 pCt., 4proz. do. Gertifikate wechselten zwischen 935 und 935 pCt., cinige 4proz. Eng- sisch-Russische Obligationen wurden zu 993 und 1002 pCt. genommen. Von Oesterreichischen Eftekten stiegen alte 5proz. Wianer Metalliques bei lebhaftem Handel von 813 bis S255 pCt., nene do. von 3 nt 945 pCt. und Thproz. do. von 411 auf 425 pCt. Bei günstigen Nachrichten von London entstand eifrige l'rage nach Portugiesischen Obligationen, welche dadurch von 395 bis 415 pCt. emporkamen. Spanische gingen gleichfalls höher; proz., neue Schuld von 22 auf
ö. ᷣ. ö. h ; JJ . Binnenländische do. v A235 auf 4. ) 1d C on-= trauen auf den Patriotismus des ganzen Hauses und auf 34 pCr 3pro Binnenländische do. von 423 auf 43 pCt. und Coupon Rückstschten, welche dieses Haus den Männern, die in einem
beweise von- 5 auf 6 pCt. — 2IEproz. Belgische Certisikate von Roth- zehill wurden öfter verbaadelt a 53 und 535 pet, — Griechisehe Obligationen galten 73, zuleiut 73 pCt.
Bretz læavz, 26. Juli, 4 Uhr 45 Minuten Nachmittags. (Tel. Dep. d. Staats-Anzeiters,) Oesterreichische Banknoten 9327 Br. pro. Frei- burger Actien 1222 Br. Oberschlesische Actien Lit. A. 2212 Br. Ober- zehlesische Achen Lit, B. 1815 Br. Oberschlesisch- Krakauer Actien 947 Br. Neisse-Brieger Acten 867 Br.
Geireidepreise: Weizen, weilser, 75 — 84 Sgr., gelber 75 — 84 Sgr. Roggen 53-69 Sgr. Gerste 42 - 46 Sgr. Hafer 35 - 38 Sgr.
Stets za, 26 Juli, 2 Uhr 11 Minuten dachmit tags. (Lel. Dep. q. Staats - Anzeigers) Weizen 74 bez. Roggen 545 be., Juli 523 a d bez., Juli-Auzust 52 Br., August - September 541, September- Heer, , o , . Spiritus Juli 133 G., Juli- August 133 Br., Frühjahr 17 6.
Rüäniglicke Schanuspiele, l
Mittwoch, 27. Juli. Im Opernhause, (120ste Vorstellung.) Neunundzwanzigstes Gastspiel der Königsberger Operngesellschaft, unter Mitwirkung der Frau von Marra, der Miß Bywater aus London und des Herrn Bötticher: Das unterbrochene Opferfest. Sper in 2 Abtheilungen, von Huber. Mustt vom Kapellmeister Ritter von Winter. (Letzte Aufführung dieser Oer, Vorher: Angela. Singspiel in 1 Akt, von R. Benedir. Musik von ver⸗ schiedenen Komponisten.
Kleine Preise: Fremden-Loge 2 Rthlr. 2c. ö
Im Schauspielhause. (94ste Abonnements. Vor stellung,) Rose und Köschen. Original-Schauspiel in 4 Alten, von Charlotte Birch⸗
Pfeiffer. 66 Kleine Preise: Fremden-Loge 1 Thlr. 10 Sgr. 2c.
Seffentlicher Anz
052 ö Peffentliche Bekanntmachung.
Die separirte Schiffer Haase, Ernestine Wilhelmine, geborene Kühne, aus Wolden⸗ berg gebürtig, zuletzt zu Berlin, Brunnenstr. 46 wohnhaft, 30 Jahr alt, evangelisch, ist wegen gewaltsamen Widerstandes gegen einen Beamten bei Vornahme einer Amtshandlung und wört⸗ licher Beleidigung desselben zu einer vierwöchent⸗ lichen Gefängnißstiafe rechtskräftig verurtheilt.
Da uns der Aufenthalt derselben nicht bekannt ist, so wird ein Jeder, welcher von dem Aufent⸗ halt der Haase Kenniniß hat, aufgefordert, davon unverzüglich der nächsten Gerichts- oder Polizei⸗ Behörde Anzeige zu machen.
Gleichzeitig werden alle Civil- und Militair⸗ Behörden des In- und Auslandes dienstergebenst ersucht, die Haase festzunehmen und an die nächste Gerichts-Behörde zur Verbüßung der er⸗— kanten vierwöchentlichen Gefängnißstrafe abzu— liefern und uns davon Nachricht zu geben.
Die Gerichte eisuchen win, diese Strafe zu vollstrecken.
Spandau, den 15. Juli 1853.
J *
Königliches Kreisgericht, I. Abiheilung.
Bekanntmachung.
Nachdem seit einigen Wochen hierselbst, in der Umgegend und in Berlin eine Menge größten—⸗ theils schwerer Diebstähle verübt worden sind, ist ez der hiesigen Polizeibehörde gelungen, zwei bereits wegen Diebstahls bestrafte Subjekte bei einem verfuchten Diebstahle zu ergreifen. In ber Wohnung des einen derselben sind eine Menge Sachen vorgefunden, die von den stohltnen reeognoscirt sind. Außerdem sind aber noch folgende Sachen vorgefunden:
7irdene Töpfe, 1 Stürze, 1 steinerne Kruke,
1 Laterne, 1 Blechlampe, 1 Weinflasche, 1
weißer Tassenkopf, 1 Sense t Gütich 1 Mt,
é Beil, 1 Harke, 1 Spaten, 1 Schaufel, 1
Korbkasten, 1 kleine Holzwanne, 7 verschiedene
Teller, 1 irndene Schüssel, 2 Blechlöffel, 1 Blu⸗
mentopf, 1 irdener Tiegel, 3 kleine irdene Töpfe,
Kaffeemühle, 4 Bürste, 1 kleiner Handfeger,
1 Rasirmesser mit Futteral, 1 Messer, 1 Scheere,
é Kuäuel grauer Bindfaden, 1 kleiner weißer
Topf mit grüner Oelfarbe und Pinsel, 1 kleiner blaubunter Porzellandeckel, 1 altes Vorlege⸗ schloß, 1 altes dito mit Kramme, 1 Blechmaaß, kleines eisernes Plätteisen, 1 kleiner bunter
Topf, 2 Waschleinen, 1 Ende starker Bind⸗
faden, 3 Stücke rothes Zeug, rothe Gardine
mit Franzen, 2 Bettlaken oder Decken von fei⸗ nem weißen Zeug, 7 verschiedene Stücke grau
und weiß Leinen, 3 einzelne Strümpfe F. .
und ein zerschnittener, 4 grauer Tuchbeutel,
eine graue Geldbörse mit 13 Sgr. 6 Pf., ein
Schluͤssel ohne Bart, ein Messer mit schwar—
zem Holzgriff, deren Eigenthümer bis jetzt nicht ermittelt sind.
Es werden daher alle diejenigen zur sofortigen schriftlichen Anzeige oder zu ihrer Vernehmung im Termine den 1. August d. J., Vormittags 11 Uhr, in dem hiesigen Gerichts-Kommissions- Gebäude, Kirchhofstraße Nr. 2, Verhörszimmer Nr. 1 aufgefordert, welche über diese muthmaßlich ge— stohlenen Sachen Auskunft zu geben im Stande sind. . ö. Kosten werden dadurch unter keinen Umständen veranlaßt.
Charlottenburg, den 14. Juli 18563.
Königliche Kreisgerichts⸗Kommission. Der Untersuchungs-Nichter, Kreisgerichts-Nath von Saldern.
1051 Bekanntmachung.
Am 21. Juli d. J. ist an der über den neuen Kanal führenden Albrechtshofer Brücke ein männ= licher Leichnam im Wasser aufgefunden worden. Derselbe mochte 4 bis 5 Wochen im Wasser ge⸗ legen haben, so daß die Verwesung bereils weit vorgeschritten war und die Gesichtszüge unkennt⸗ lich waren.
Der Leichnam ist ungefähr 5 Juß groß, mag in einem Alter von 40 bis 50 Jahren gewesen sein und ist von starker Stajur. Das Haupt⸗
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haar, nur spärlich an den Seiten des Kopfes vort anden, ist weißgrau. Bekleidet war die Leiche mit:
einer gragen Jacke,
einem blauen Hemde,
einem Paar grauer Sommrrhosen,
einem Paar grauer, baumwollener Hosen—
träger,
einem bunten, katlunenen Schnupftuch,
einem schwarzbaumwollenen Chemisette,
einem lothbunten Halstuch,
einem Paar lederner Schuhe,
einer schwarzen Manchester-Weste.
Alle, welche den Verstorbenen gekannt, oder über seinen Tod Auskunft geben können, werden aufgefordert, entweder schriftlich Anzeige zu machen, oder zu ihrer Vernehmung sich am 16. August er., Vormittags 19 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte zu gestellen.
Kosten werden dadurch nicht verursacht.
Charlottenburg, den 22. Juli 1853.
Königliche Kreisgerichts-Kommission.
041 Bekanntmachung. III. 399 /7. 1853.
Das Königliche Domainen-Vorwerk Schön— walde, Amts Ueckermünde, im Ueckermünder Kreise, [Meile von Pasewalk, 3 Meilen von der Stral⸗ sunder Chaussee und 2 Meilen vom Amtssitze in
1651
Ferdinandshof belegen, nebst Brauerei und Brannt— weinbrennerei, soll nach der Verfügung des Kö⸗ niglichen Finanz⸗Ministeriums vom 8. Juli 1853, auf die 24 Jahre von Johannis 1854 bis dahin 1878 meistbietend verpachtet werden. Die zu ver⸗ pachtende Domaine ist vollständig separirt und servitutfrei. Sie besteht aus einem Areal von 1) nutzbaren Giundstücken: Acker. 143 Wiesen. J ,, zusammen unnutzbaren Grund⸗ stücken, Hof und Banstellen 2a. ,, überhaupt 54 M. 127 Q. -R.
133 R.
558 Sprzeda z konieczna. Krölevwski Sad powiatonry w Kempnie Is y * ydaial.
Dobra szlacheckie Bobrowniki Dziah sub , d ,,, ob wodzie Regencyinym Poznanskim w tego powiecie Ostri esz oO νς—kim pobozZzone, przez ienistwo kredyto we osza⸗ cowane na 29,758 Tal. wedle taxy, mogacè] by praejrazaneèj wraz ? wykazem hypotecazanym i warunkami v Registraturze, ma bys
dnia 1480 Listopada 653 pred poludniem o godzinie 10161, w mie wyklem posie den Sado wyeli spre edan.
16 cu
Kempno, dnia 5. Kwietnia 1853. 1037 Edikt al-Citation.
In dem Hypothcken⸗-Buche des den Amts! Friedrich Samuel Heyneschen Erben gehörigen Gutes Czarlin Nr. 1. steht Rubrica II. eingetragen:
das Verkaufs-Recht, welches der Starost Si— mon Thaddäus v. Kicki nach dem Kauf⸗Kon— irakte vom 11. Mai 1803 dem Kron-Oberstall⸗ meister und Starosten Onophrius v. Kicki und dessen Sohn vorbedungen hat. Der Onophrius v. Kicki und dessen Sohn sind laut beigebrachten Todtenscheinen zu Warsch au veistorben und werden deren unbekannte Erben hierdurch aufgefordert, sich mit ihren aus gedach— fem Vorkaufs-Rechte an das Gut Czarlin Nr. 4. etwa zu machenden Real -A nsprüchen spätestens im Termine den 16. Mai 1854, Vormittags 12 nhr, an ordentlicher Gerichisstelle hierselbst zu melden, widrigenfalls sie mit gedachten Ansprüchen an das Gut Czarlin Nr. 4 präkludirt und ihnen des halb ein ewiges Stillschweigen werde auferlegt werden.
Pr. Stargardt, den 20. Juli 1853.
Königliches Kreisgericht, J. Abiheilung.
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J
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ei ger.
Die Feldmark, mit Einschluß der Wiesen und Hütung ist gut arrondirt, nur 133 M. 50 Q.-R Wiesen an der Uecker sind 1 Meile enfernt. Der Acker enthält eirea Boden Uter, liter Boden Vier Klasse und nur 35 Morg. zjäh⸗ riges Laud.
Von den Wiesen sind die an der Uecker zu 12 Centner, die bei Schönwalde meist 9 Cent— ner pro Morgen bonitirt. Die Hütungen ent— halten nur etwa 80 Morgen à 5 Morgen pro Kuh; die übrigen sind halb zu 20 und halb zu 30 Morgen pro Kuh angenommen.
Das Minimum des jährlichen Pachtzinses ist auf 3500 Thlt. incl. 3 Gold festgesetzt und wird der, von dem künftigen Pächter in vierteljähr⸗ lichen Raten pränumerando ze entrichtende Be⸗ trag durch den auf Grund der Licitation zu er— theilenden Zuschlag bestimmt.
Die Pacht-Caution von 1200 Thlr., welche in cours habenden Papieren, allenfalls auch in sicheren Hypotheken angenommen wird, ist vor der Uebergabe zu bestellen.
Die gefammke, bei der Uebergabe zu ermittelnde
st Fel- und Garten-Bestellung muß
Pächter eigenthümlich erwerben und das
Kaufgeld dafür, nach ungefährem Ueberschlage
circa 2500 Thlr., bei dir Uebernahme an den abziehenden Pächter baar bezahlen.
Die weiteren Bedingungen können in unserer Domainen-Registratur hierselbst und bei dem Königlichen Domalnen-Amte zu Ferdinandshof vom 1. September er. ab eingesehen werden.
Der Termin zu dieser Verpachtung ist auf
1 h, den 28. Seßtem bee
Vormittags 10 Uhr, in unserm Geschäfts -Lokale hierselbst anberaumt, in welchem sich die Bieter über ihre Befähigung zur Pacht durch genügende Atteste so wie über den Besitz des erforderlichen Vermögens auszu— weisen haben.
Stettin, den 20. Ji Königliche Regierung, Abtheilung für die Ver waltung der direkten Steuern, Domainen und Forsten.
gez. Usebom.
Nothwendiger Verkauf. Königliches Kreisgericht J. Abtheilung zu Kempen.
Das im Regierungsbezirk Posen und dessen Schildberger Kreise belegene Rittergut Bobrow⸗ nili Antheil sub Litt. B. (oder I.) landschaftlich abgeschätzt auf 29,758 Rthlr., zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Registra⸗ fur einzusehenden Taxe, soll
am 14. November 1853, Vormittags 10 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.
Kempen, den 5. April 1853
710 Ediktal⸗Citation.
Nachdem über das Bermögen des Kaufmanns Karl Meyer zu Peitz unterm 18. Mir n . der Konkurs eröffnet und der Rechts- Anwalt Knobloch hierselbst der Masse zum Interims-= Kurator bestellt worden ist, haben wir zur An⸗ gabe und Nachweisung der Ansprüche an den Gemeinschuldner einen Termin auf den 2. September er,, Vormittags
10 Uhr,
an Gerichts stelle, Zimmer Nr. 4 hierselbst, vor dem Herrn Referendarius Wedel anberaumt. Alle unbekannten Gläubiger des Gemeinschuldners werden vorgeladen, in diesem Termine per sönlich oder durch zulässige Bevollmächtigte zu er⸗ scheinen, ihre Ansprüche an die Masse, unter Vorlegung der darüber sprechenden Dokumente, anzumelden und nachzuweisen, auch sich über Bei⸗ behaltung des bisherigen Kurators oder die Wahl eines anderen zu erklären.
Wer in dem angesetzten Termine ausbleibt, hat zu gewärtigen, daß er mit allen An sprüchen an die Masse ausgeschlossen und ihm die serhalb ein ewiges Stillschweigen gegen die übrigen Gläubiger auferlegt werden wird,
Die Aktiv- Masse beträgt ungefähr 1509 Thlr., und Auswärtigen werden die hiesigen Rechts-