1853 / 175 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1238

Berliner Börse v

om 26. Juli 1853.

Hisenbahn - Kctien.

mwisicher Wechsel-, Fonds- und Geld-Kours.

brief. Geld. ; Berl. Stadt-Obligat. 45 102 VW e e ase l- d Gn 3. . 25.

250 FI 14121 lLur- u. Nm. Pfandb.

5 124

Amsterdam . . . . . ..

1. 1 3

3

rn. 250 FI. 2 MI. . 141 * 0stpreussische do. 3 k ̃ 3

14 3 3

152 Pommersche ö. ĩ 300 M. 1503 Posensche do.

5 KN 16, ö 6 195 ; do. do. 1 Er. 2 M. 804 Schlesische do. Wien im 20 FI. F.. 150 . 92 de, Lit B v. Staat Augsburg 150 EFI. . ; 1913 Barant. w pred lau 9j 100 ThlI. 2 M. 990 W es tpreuss, do. 3 Leipzig in C gh Kur- ü. Nm. Rentenb. 4 n J . g9um]Pbommersche do. 4 Frkf. a. M. sꝓiidd. W. 100 FI. . Eosensche do. 4 betersburg 1090 S. Rs.... 13 W. 77 1072 breussisehe do. 4 Rhein-u. Westph. do. 4

1

Hamburg 300 M.

Sãchsis che do. Schlesische do. Schuldversehr. der ö. Eiehsf. Tilg. - C.. 4 1024 Pr. Bk. Anth. Scheine . 102 Friedrichsd'or ö.

Fonmels-CoOnikse-.

Preuss. Freiw. Anleihe. . . ... .. Ftaatsanleihe von 1850. ..... .. dito ö dito n , 99 Andere Goldmünzen Staats- Schuldscheine .. Prämiensch. d. Sechandl. 250 Ih. 142 Kur- und Neum. Schuldverschr. 3 6.

= D = R =

If. Brief.

1003 Aachen -Mastr. voll (o. . 989 Berg. Märkische. ..

J,, . 115 105 Düsseldort - Elbert.

Is. Brief. Geld., Aachen - Düsseld. .. 35 94 do. Prioritäts- 4 989 Magdeb. - Wittenh. . Prioritäts- Niederschl. Märk. . . do. Prioritäts- do. Prioritäts- (4 do. Prior. III. Ser. do. IV. Serie Niederschl. Lweigb. Oberschles. Lit. A. do. Lit. B.] Prinz Wilh. (8Steele- Vohwinkel) do. Prioritãäts- do. do. II. Serie k do. (Stamm-) Prior. do. Prioritäts-Oblig. „do. vom Staat gab. Ruhrort-Cref. Gladb. do. Prioritäts- Stargard-Posen. . .. 3 Thüringer . do. Prior. -(Oblig. 49 Wilh. B. (Cosel-0dbg.) Priorität s- 4

Magdeb. -Halberst..

eingezahlt

do. Prioritäts- do. do. II. Serie Berl. Anh. Lit. A.u. B. do. Prioritãts- Berlin- IIamburger. do. Prioritäts- nö, de. mn. Berlin- Potsd. Magd. do. Prior. Oblig. do. do Lit. G. do. go. it D, Berlin - Stettiner. . . do. Prior. Oblig. Bresl.- Schw. Freib. Cöln-Mindener . . . . . do. Prior. Oblig. 4

ü,, ,

3

M- R- 7 e =

ͤ

; . UM eM

k 463

8 =

n

2

*

= M . .

8 .

8

.

do. Prioritäts--4 do. prioritätsd5 do.

ichtamtliche Notirungen.

Brief. ielid. f. Brief. Geld. Ausl. Prioritäts- Actien.

In- und ausländ.

Eisenb. Stamm-

Actien und GQuit- tungsbogen.

Amsterdam- Rotterdam 4; . Cracau-Obersehlesische . Nordb. (Friedr. Wilh.) Belg. 0Oblig. J. de l'Est]:

do. Salnb. et Meuses-

Amsterdam -Rotterdam 4d 81 Cöthen- Bernburg. . . . . . 2 Cracau - Obersehles. . . . 4 —; Kiel Altona 6 Livorno - Florenz. . . . . . 4 89 Kass. Vereins-Bk. Act. Ludwigshafen- Bexbach 126) Mecklenburger. .... ... 4 A485

Nordb. (Frfedr. Wil6. J] 565 Tarskoje - Selo pro St. fe.

Brief. Geld. If. Brief. Schwed. GQerebro Pfdbr. 4 Ostgothisehe do. 4 985 Sardin. Engl. Anleihe. 5 947 Sardin. bei Rothschild3 Hamb. Feuer-Kasse. .. 37 do. Staats-Präm. Abl. 64 Lübecker Staats -Anl.. 4. Kurhess. Pr. Obl. 40 Th. 38 , d J Ft. 2331 Schaumburg - Lippe do. ö

25 Thlr . 3 X inl. Schuld. 3 do. 1 à 356 steigende

Aus länd. Fonds. Oesterreich. Metall. . . . 88 le, oö, . do. Bank-Actien. . Russ. Hamb. Cert. . ....“ do. Stiegl. 2. 4. Anl. e do- 5. Anl. do. v. Rothschild Lst. do do g. 1g, ,, h d, oe n Poln. neue Pfandbr. . ..“ go. Part, 500 RFI. ... do. G9. 5 Fl, .

Berlin-Stettiner 1507 à 1495 gem. Bexbach. 1257 à d gem. Mecklenburger 473 à 48 gem. Pr. Obl. 40 Thlr. 375 à 38 gem.

Niederschles. Zweigbahn 65 à 66 gem. ; . Nordbahn (Friedr. Wilh.) 56, 55 66, .

Ẃilhelmbahn (Cosel-Oderberg) 209 à 210 gem. Ludwigsh.- Oesterreich. Met. 875 gem. Kurh.

Kerl im, 26. Juli. Das Geschäft war heute nur unbedeutend und die Course unserer Eisenbahn- Actien im Allgemeinen wenig ver— ndert. Preussische Fonds beliebt und ausländische Fonds ohne we- sentliche Veränderung.

Hern linder &eetꝶenedke hi6 re vom 26. Juli.

VWoeizen loco 66 75 Rthlr.

Roggen loco 52 56 Rthlr., 88psd. schw. 51 Rililr. Pr. S2pfd. bez., Juli 50 a 513 Rihlr. bez., Juli August 507 a 513 Rthlr. bez., September-Oktober 495 a 503 Rihlr. bez., Oktober-November 49 a 50 a 497 Rthlr. geh.

Gerste 40 - 12 Rthlr-

Hafer loco 29 332 Rthlr.

Erbsen 56 - 62 Rthlr.

; Rüböl loco 10 Rihlr. Br., 10 G., Juli bis August- September 105 Bihlr. Br., 10 G., September Oktober 103 Btlilr. bez., 105 Br., 1013 G., Oktober - November 105 Rthlr. Br., 103 G., November - De- zember 105 a 105 Rihlr. ke, 1014 Br., 1035 G.

Leinöl loco 11 Rihlr. bez., Lieserung 11 Rthilr.

Spiritus ohne Fals 273 a 275 äthlr., verk., Juli 275 a 273 Rthlr. he. u. Br., 274 G., Juli-Auust 27 a 274 Rihlr. bez. u. G., 273 Br., uus Sch iember 26 Rthlr. bez., 27 Br., 263 G., September-Oktober 25 a 243 KRihlr. verk. u. G., 25 Br., Oktober - November 23 Rthlr. 1 G., 235 Br., November - Dezember 23 Rihlr. bez., Br. und

In allen Artikeln bessere Tendenz,

e . Neustadt-Ebw., den 25. Juli 1853.

136 Wöep!. Weizen, 606 Wospl. Roggen, 1500 Ctr. Mehl, 400 Cu.

Thran, 109 Gep. Spiritus.

*

Hl., Montag, 25. Juli, 2 Uhr Nachmittags. (Tel. Dep. d. C. B.) Nordbahn 593. 5prox. Metalliques 86. 3prox. Metalliques 7797. Bankactien 1698. 18346 Loose 204. 1839r Loose 125. Zprox. Spanier 13. 1proz. Spanier 233. Badische Loose 40. Kurhessische Loose 384. Wien 110. Lombarden 91g. London 1183. Paris 9143. Amsterdam 993. Ludwigshafen - Bexbach 1264. Pfälzische Maximiliansbahn 103.

2h äüekxna, Montag, 25. Juli, Nachmittags 2 Uhr. (Tel. Dep. d. C. B.) Auf Actien der Escompte- Gesellschaft zahlte man 8 pCt. Agio. Silberanleihe 1063. 5proz. Metalliques 945. 43prox. Metalliques 843. Bankactien 1404. Nordbahn 233. 1839 Loose 136. London 10, 44. Augsburt 109. Hamburg S803. Paris 1285. Gold 145 Silber 82.

R Phan s g ekedizaaa, Montag, 25. Juli, Nachmittatzs 4 Uhr 45 Minuten. (Tel. Dep. d. C. B) An der Börse geringes Geschäst. 5proz. Metal- liques Litt. B. 9d .S. 5prot. Metailiques S245. 2 3proz. Metalliques 4233. 1Proz. Spanier 23 5. 3proa— Spanier 483. Wiener VWoechsel 325. Ham- burger Wechsel, Kurz 3545.

Getreidemarkt: Weizen höher. pr. Oktober 68. Rüböl pr. Oktober 37.

Hezkrüs, Montag, 25. Juli, Nachmittags 5 Uhr. B.) 3proο. 77, 85. 43proz. 103. hrs. Sp ani! 423. fehlt. Silberanleihe 953.

An der Börse nur gerintzes Geschäft. Es hiess, es sei ein Courier aus St. Petersburtz eingetrossen, doch war die durch denselben überbrachte Antwort noch unbekannt. Es herrschte daher einerseits vollständige Ungewissheit, andererseits War man aber, trotz der Anstrengungen der Baisse, vollkammen beruhigt.

HPM eld dCoka, Montag, 25. Juli, Nachmittags 5 Uhr 30 Minuten. (Tel. Dep. d. G. B) Consols 9845. 1proz. Spanier 23. Menikaner 273. Sardinier 953. Oesterreichische Anleihe 973. Metalliquęs 88.

Das fällige Dampfschisf aus Ne w- Vork ist eingetroffen. er Cours aut London war daselbst 9. ;

Getreidemarkt: In Weizen, ruhiges Geschäft. W'tter schön

Roggen preishaltend. Raps

(Tel. Dep. d. C.

1pros. Spanier

Reaction und Rendantur: Sch wieger.

Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei

(Rudolph Decker.)

3 * ö. Das Abonnement beträgt: 23 ö J J j el 27 Sgr. 63 1 für das vierteljahr = n allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗ Erhöhung. 3

Pr

* . 35 22 9 98336

Alle Post - Anstalten des In und Auslandes nehmen Sestellung an, sür gerlin die Expedition des Königl. Preußischen Ztaats- Anzeigers: Mauer⸗Straset Nr. FA.

O

1853.

Berlin, Donnerstag den 28. Juli

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Geheimen und Ober-Bergrath Steinheck in Breslau den Rothen Abler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; dem engli— schen Konsul Schomburgk zu St. Domingo, den Rothen Adler⸗ Srden zweiter Klasse; dem Forst-Inspektor Harbert zu Rumbeck im Regierungs- Bezirk Arnsberg, dem Hof Post-Secretair Genrich und dem Particulier Karl H. S. Roedenbeck in Berlin, den

Rothen Adker⸗Orden vierter Klass und Kantor Kretschmer zu Liebenzig, im Kreise Freistadt, dem Steuer- Aufseher Hanrath in Köln und dem evangelischen Glöckner Gottlob Liebert zu Koöbylin, im Kreise Krotoschin, das Allge— meine Ehrenzeichen zu verleihen;

Den Corps-Auditeur Nausester des 4ten Armee⸗Corps zum Ober-Auditeur und ordentlichen Mitgliede des General-Auditoriats

mit dem Titel eines Wirklichen Justiz-Raths zu ernennen; desgleichen

Den Staats-Anwalts-Gehülfen, Obergerichts-Assessor Engler in Bütow, Gerichts-Assessor Hildebrandt in Kammin und Ge⸗ richts Assessor Giehlow in Danzig den Charakter als Staats— Anwalt; so wie

Dem Juwelier Johann Philipp Eduard Wagnex hier— selbst das Prädikat eines Königlichen Hof-Juweliers zu verleihen.

Ihre Majestät die König in haben die hiesigen Strohhut—

Fabrikanten Werner, Pein u. Comp. zu Allerhöchstihren Hof Lieferanten zu ernennen geruht.

Potsdam, den 26. Juli.

Seine Königliche Hoheit der Gro ßherzog von Mecklen⸗ bur g-Strelitz ist nach Neu-Strelitz abgereist.

Beinisterium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Dem Fabrikanten M. Fleischer zu Breslau ist unter dem 23. Juli 1853 ein Patent auf eine durch Zeichnung und Beschreibung in ihrer ganzen Zusammensetzung als neu und eigenthümlich nachgewiesene Maschine zum Mähen und gleichmäßigen Legen des gemäheten Getreides in Schwade, ohne Jemand in Be—⸗ nutzung bekannter Theile zu beschränken, auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden. ;

Dem Fabrikbesitzer Dr. L. C. Marquardt und dem Berg⸗ werks Besttzer Ph. Jung zu Bonn ist unter dem 23. Juli 1853 ein Patent .

auf einen, in seinem ganzen Zusammenhange für neu und eigenthümlich erkannten Apparat zur Ausziehung des Kupferoxydes aus Kupfererzen, ohne Jemand in der An⸗ wendung der bekannten Theile desselben zu heschränken,

auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um-

fang des preußischen Staats ertheilt worden,

e; dem evangelischen Schullehrer

Verfügung vom 10. Jult 1853 betreffend das Verfahren bei der Prüfung und Stempelung der

9 2

Gasmesser.

Die Bestimmung im §. 1. der Verordnung vom 13. Mai 1846, wonach in allen Fällen, wo etwas nach Maß oder Gewicht verkauft wird, die im Inlande erfolgende Ueberlieferung nur nach preußischem, gehörig gestempeltem Maße oder Gewichte geschehen darf, findet nach der in einem Spezialfalle ergangenen Entscheidung des Königlichen Revistons- und Kassationshofes auch Anwendung auf den Verkauf des Leuchtgases, falls dasselbe den Abnehmern zu⸗ gemessen und von ihnen nach dem Maße bezahlt wird. Es darf deshalb bei Vermeidung der in dem gedachten Paragraphen festge⸗ setzten Strafe das Leuchtgas, falls dasselbe nach dem Maße ver⸗ kauft wird, in Gemäßheit 5. 1 der Anweisung zur Verfertigung der Probe⸗-Maße und Gewichte nur nach preußischen Kubikfußen

überliefert werden, und es dürfen zum Messen des Leuchtgases,

welches nach dem Maße verkauft wird, nur geaichte und gehörig

gestempelte Gasmesser zur Anwendung kommen.

Mit Bezug hierauf finde ich mich veranlaßt, über die bei der Stempelung der Gasmesser von den Aichungsbehsrden zu befolgen⸗ den Grundsätze, so wie über das dabei zu beobachtende Verfahren auf Grund der Schlußbestimmung im §. 35 der Maß- und Ge⸗ wichtsordnung vom 16. Mai 1816, Folgendes zu bestimmen:

1) Nur solche Gasmesser dürfen zur Stempelung zugelassen wer— den, deren Maßbestimmung auf dem Prinzip einer rotirenden, zum Theil in Wasser oder einer anderen tropfbaren Flüssigkeit eintauchenden Blechtrommel beruht, und welche mit den zur Erreichung einer sicheren Messung erforderlichen Einrichtungen versehen sind. Welche Einrichtungen als solche anzusehen sind, ist in der den Aichungsbehörden ertheilten Instruction über das Verfahren bei der Prüfung und Stempelung der Gas⸗ messer näher bestimmt.

An jedem Gasmesser muß auf einem Schilde die Zahl der

Flammen, für welche derselbe bestimmt ist, so wie der Name und Wohnort des Verfertigers und die laufende Fabrik⸗ nummer angegeben sein.

Der Inhalk des oberhalb des Wasserspiegels befindlichen

Theils ver Trommel, welcher zur Aufnahme der zu messenden

Gasmenge dient, und die Maßeinheit bildet, muß in einem

einfachen Verhältnisse zu dem Inhalte des preußischen Kubik—

fußes stehen. In dieser Beziehung dürfen nur solche Gas—⸗ messer gestempelt werden, deren Maßeinheit A, 4, z, 1, 13, 2, 3 oder 4 preußische Kubikfuß beträgt. Es konnen jedoch auch solche Gasmesser, deren Trommel⸗ inhalt einer der obigen Maßeinheiten nicht entspricht, geaicht werden, wenn solche vor dem 1. Januar 1855 bei der be⸗ treffenden Aichungsbehörde behufs der Aichung gestellt wer⸗ den. Vom 1. Januar 1855 ab dürfen dagegen nur solche

Gasmesser, deren Trommel ⸗Inhalt einer der obigen Maß⸗

Einheiten entspricht, zur Aichung angenommen werden, ohne

Unterschied, ob die Gasmesser bereits früher geaicht gewefen

sind oder nicht. .

4) Die Prüfung und Stempelung der Gasmesser muß bei einer Provinzial Aichungs-Kommifsion oder bei dem Aichungsamte zu Berlin, oder durch einen von diesen Behörden ermächtig⸗ ten Sachverständigen erfolgen. Ueber die geschehene Prüfung an Stempelung ist dem Besitzer eine Bescheinigung zu er⸗

eilen. .

Ueber das Verfahren der Aichungsbehörden bei der Prüfung

und Stempelung der Gasmesser wird denselben die in 2 Exem⸗

plaren beigefügte Instruction ertheilt.