1266 . Berliner Börse vom 30. Juli 1853.
AMmtlicher Wechsel-, Fonds. und Geld-Cours.
Eisenbalm · Actien.
mit. ann,, em obitgat vweechsele-Courrse. . 9 . ö ;
1 j 2 142 Kur- u. Nm. P andb. K , . 114i. 0 stpreussische do.
; h rsche do. Hamburg 152 151 bommerse ĩ . 50 Posensche do. dito 4 151 1505 . 2. Pr. Schlesische do.: do. Lit. B. v. Staat garant. . ...... .. Westpreuss. do. Kur- u. Im. Rentenb.
100 Thlr. .... . Pommersche do. ö M. südd. W. 100 FI. Posensche do.
'Sburg 100 S. R.. Preussis ehe do. . kherm' a. Westph. do
Sãchsis che do. Schlesische do. Schuldverschr. der Eichsf. Tilg. -C. . Pr. Bk. Anth. Scheine Friedrichsd'or Andere Goldmünzen 25 NIhlr.
Wien im 20 FI. F.. Augsburg
Breslau ; Leipzig in Cour. im 14 ThlI.
.
Fonds- Conrse.
Preuss. Freiw. Anleihe. . ...... Ftaatsanleihe von 1859... ..... dito vonn, dito ane, Staats- Schuldscheine Präimiensch. d. Scehandl. à 50 Th. Kur- und Neum. Schuldversehr.
1 =
SS — — — * R - C
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83 x=
Geld. lf. Brief. Geld. Aachen - Düsseld. . 3 94 93 Magdeb. - Halberst.. do. Prioritäts- — 987 Magdeb. - Wittenb.. Aachen-Mastr. voll do. Prioritãäts- eingezahlt S3 82 Niederschl. Märk. .. Berg. Märkische... 784 777 do. Prioritäts- dGo. Prioritäts- do. Prioritäts- do. do. II. Serie do. Prior. III. Ser. Berl. Anh. Lit. A.u. B. do. IV. Serie do. Prioritãäts- Niederschl. Lweigb. Berlin- Hamburger. Obersehles. Lit. A. do. Prioritäts- 4 do. (Lit. B do. do. II. Em. 4 Prinz Wilh. Steele- Berlin- Potsd. Magd. Vohwinkel) do. Prior. Oblig. 6 o9r do. EF rioritäts- do. do. Lit. C 49. do. II. Serie g 46 1 * Rheinische. . .... ... Berlin- Stettiner. .. do. (Stamm-) Prior. do. Prior. 0Oblig. do. Prioritäts-Oblig. Bresl.- Schv. - Freib. do. vom Staat gar. Cöln-Mindener Ruhrort-Cref. Gadb. do. Prior. Oblig. do. Prioritäts- do. do. II. Em. Stargard. Posen. ... do. i mn Düsseldorf - Elberf. do. 6 do. Prioritäts- Wilh. B. (Cosel-0Qdbg.)
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R
26
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T — —
— 6 8 . 367 6 11 61
do. Prioritäts- do. Prijoritäts-
NMichtamtliche Votirungen.
„Brief,. Geld. Ausl. Prioritäts-
In- und ausländ. Actien.
Eisenb. - Stamm- Actien und GQuit- tungsbogen.
Amsterdam - Rotterdam . Cracau-Oberschlesische . Nordb. (Friedr. Wilh.) — Belg. Oblig. J. de l'Est k d. Samb. et Meuse
Cracau - Obersehles. . . . w
Kass. - Vereins-Bk. Act.
Mecklenburger. ...... . 4 Nordb. (Friedr. Wilh.) 4 Tarskoje - Selo pro St. fc. —
Oesterreich. Metall. . . .
Russ. Hamb. Cert. . ...
Poln. neue Pfandbr. . ..
Schwed. Qerebro Pfdbr. Ostgothische do. Sardin. Engl. Anleihe. Sardin., bei Rothschild: Hamb. Feuer-Kasse. . .. do. Staats-Präm. - Anl. Lübecker Staats- Anl. 4 Kurhess. Pr. Obl. 40 Ih. — N. wd do g n,, Schaumburg - Lippe do. 1 Span. 3 YS inl. Schuld. ö. 12396 Tteigende
Ausländ. Fonds.
do. engl do...... do. Bank-Actien. .
do. Stiegl. 2. 4. Anl. . 5. Anl. v. Rothschild Lst. Engl. Anleihe. ... bosn, Schatz-Obl. 9 , do. L. B. 200 FI.
=
C OR r — Q n — — 1 ͤ
do, Fat. 606 FI.... ö 6 FI....
Berlin- Stettiner 1493 3 148 gem. Ludwigsh. Bexbach. 126 125 gem. Mecklenburger 1487 à S gem.
2 gem. Oesterreich. Meralliq. 88 gem.
Kerim, 30; Juli. Das Geschäst wär heute nur gering und die Course stellten sich meist etwas niedriger. Preu ssische Fonds gut zu lassen, ausländische Fonds ohne Veränderung.
RerlIimer G etre del ge vom 30. Juli.
VVeizen loco 66 — 74 Rthlr.
Roggen S7pfd, loco 485 Rthlr. pr. S2pfd. bez, do. 49 Rihlr. bez, Jusi As Rihlr. bez., Juli- August 473 a2 47 a 485 Rihlr. bez, September- Oktober 48 a 49. Rihlr. bez., Oktober- November 7 a 48 Rthlr. bez.
Gerste 40 - 41 Rthlr.
Hafer loco 29 - 32 Rthlr.
Erbsen 54 - 60 Rthlr. Winterraps 78 - 76 Rthlr., Winterrübsen 77 - 75 Rtlur.
Rüböl loco bis August-Sreptember 103, Rillr. Br, 105 G., Septem- ber- Oktober 103 a 105 Rthlr. verk. u. G., 107 Br., Oktober-Novem- ber 10§ a 10g Rthlr. verk., 10 Br., 102 G., November - Dezember 105 Rthlr. bez. u. Br., 107 G.
Leinöl loco 111 Rthlr., Lieferung 1144 Rthlr.
Spiritus ohne Fass 27 Rthlr. bez., Juli 27 a 27.12 Rthlr. bes, Juli- August 263 a 274 Rihlr. bez., 27 Br, 27 G., August- September 26
2 26. Rihlr. bez. u. Br., 26 G., Septernber-Oktober 25 a 253 Rthilr.
kor: u. Br., 25 G., Oktober-HNovember 235 a 233 Rthlr. bez. u. rs 235 G., November-Dezember 233 a 235 RKihlr. bez., 235 Br., 233 G.
ö Weinen ohne Geschäft. Roggen nach einem ferneren Rückgange, telllte sich bei mehr Frage rasch wieder eine Erhöhung ein, und die
4 34 z 9 9 3 22 * j z Bon schloss sehr fest. Rüböl eher etwas matter zu nennen. Spiritus lest und desser bezahlt.
Berlin, Druck und Verlag der Köni
Nordbahn (Friedr. Wilh.) 563,
. 2
w . Neustadt-Ebw., den 29. Juli 1853.
254 Wepl. Weizen, 661 Wspl. Roggen, 72 Weaspl. Hafer, 700 Ctr. Mehl, 121 Geb. Spiritus.
de erm, Freitag, 29. Juli, Nachmittags 2 Uhr 15 Minuten. (Tel. Dep. d. C. B.) Valuten und Contanten weniger animirt. Actien der Escompte- Gesellschaft 1067. Silberanleihe 1077. 5proz. Metalliques 9845. 13proz. Metalliques S845. Bankactien 1403. Nordbahn 234. 1859 Loose 1363. London 19, 39. Augsburg 1085. Haniburg 80. Paris 128. Gold 148. Silber 9.
AnHrESteKcdlnka, Freitag, 29. Juli, Nachmittags 4 Uhr 45 Minuten. (Tel. Dep. d. C. B) Am Schluls der Börse Oesterreichische Eonds begehrt. 5proz. Metalliques Litt. B. 957. 5proz. Metalliques S2. 2 I proꝝ. Metalliques 423. proz. Spanier 2355. 3Zproz. Spanier 4335. Holländische Integrale 6321.
Getreidemarkt:; Weizen und Roggen preishaltend. Raps pr. Oktober nominell. 67. Rüböl pr. Oktober 372.
Heakäis, Freitag, 29. Juli, Nachmittatzs 5 Uhr. (Tel. Hep. d.
ö 41proꝶ. 103, 40, 3proz. Spanier 4237. 1prο. Spanier 22. Silberanleihe 96.
Die Börse war geschäftslos wegen der Liquidation und wegen aus-
. 31 * g esprengter allarmirender Gerüchte.
L. co nnMiGονQ , Freitag, 29. Juli, Nachmittags 5 Uhr 30 Minuten. (Tel. Dep. d. C. B) Gonsols 985. proz. Spanier 233. Mexikaner
263. Sardinier 953. Oesterreichische Anleihe 977. Metalliques 88.
Hamburg, 3 Monat-Wechsel 13 Mk. 6z Sch. Wien 1090 RF. 55 Kr.
Getreidemarkt: In Weizen geht nichts um. Markt träge.
Nachrichten aus dem westlichen
eine reichliche zu werden verspreche en , . Das fällige Dampfschiff aus New-= Lork ist eingetroffen. el ver Geh, Donnerstag, 28. Juli.
wolle: 10, 0950 Ballen Umsata. Preise gegen gestern unverändert.
Redaction und Rendantur: Sch wie ger. glichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei (Rudolph Decker.)
Canada melden, dass die Weizen-Ernte
(Tel. Dep. d. C. B.) Baum-
Bas Abonnement beträgt: 25 Sgr. für das Viertetjahr . in allen Theilen der Manarchit ohne preis⸗-Erhöhung. — — — —
Alle Post - Anstalten des In und Auslandes nehmen Sestellung an sür Zerlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats Anzei gers Mauner⸗Straße Nr. * A. 86 ——
zeiger.
A 17.
1853.
Berlin, Dienstag den 2. August
Potsdam, den 1. August.
ö. Majestät die Königin sind über Wien nach Ischl gereist.
Se. Dtajestät der König haben Allergnädigst geruht:
Die auf dem 19ten General-Landtage der ostpreußischen Land—
schaft erfolgten Wahlen
des Landschafts Direktors Grafen zu Dohna-⸗-Wesselshöfen zum Landschafts-Direktor des Departements Königsberg,
des Landschafksraths von Graeve auf Gottswalde zum Land— schafts Direktor des Departements Mohrungen,
des Landschafts- Direktors Schimmelfennig v. d. Oye zum Landschafts Direktor des Departements Angerburg,
des General-Landschaftsraths von Kunheim auf Spangen,
des General-Landschaftsraths Jachmann auf Trutenau,
des Gutsbesitzers von Bardeleben auf Rinau zum ersten,
des Gutsbesitzers von Deutsch auf Graventhien zum zweiten,
des Grafen von Kanitz auf Podangen zum dritten Stellvertreter
der General -Landschaftsräthe für den Zeitraum vom 1Üsten Juli
1853 bis dahin 1856
zu bestätigen; und
Dem bisherigen Staats-Anwalt Caspar in Stralsund, welcher zum Rechtsanwalt bei dem Kammergericht unter gleichzeitiger Ver⸗ stattung der Praxis bei dem Stadtgericht zu Berlin und zum Notar im Departement des Kammergerichts ernannt worden ist, den Cha— rakter als Justizrath; so wie ;
Dem Ober-⸗-Amtmann Fritz sche zu Borschütz und dem Ober⸗ Amtmann Rabe zu Ermsleben, im Regierungs-Bezirk Merseburg, den Charakter als Amtsrath zu verleihen. j
Gesetz, betreffend einige Abänderungen der Hopo⸗— theken⸗-Ordnung vom 20. Dezember 1783. Vom 24. Mai 1853.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von
Preußen ꝛc. 2c. verordnen für diejenigen Landestheile, in welchen die allgemeine Hypotheken Ordnung vom 20. Dezember 1783 Gesetzeskraft haf, unter Zustimmung der Kammern, was folgt:
H. Zu Titel F. der Hypotheken-⸗Orduung.
Von der Form und Einrichtung der Hypothekenbücher.
ö
Aus den von den Auseinanderseßungs-Behörden bestätigten Rezessen ist nur der auf folgende Fälle bezügliche Inhalt in das Hypothekenbuch in Kürze einzutragen:
1 wenn ein im Hopothelenbuche ausbrücklich veimerktes Sach⸗ oder Rechtsverhältniß aufgehoben oder verändert wird;
2) wenn ein berechtigtes Grundstück durch Kapital enischädigt wird, sei es, daß dasselbe baar oder in Rentenbhriefen gezahlt wird;
3) wenn ein venpflichteies Grundstück eine Rente oder andene Last neu übernimmt, ohne daß die Abfindung des berechtigten Grundstücks durch die Rentenbark vermittelt wird. Tritt die Vermittelung der Rentenbank ein, so behält es bei dem §. 18 des Gesetzes v. 2. März 1550 über die Errichtung von Rentenbanken (Gesetz⸗ Sammlung Seite 115) sein Bewenden..
Die Eintragung von Altentheilen oder Auszügen erfolgt, wenngleich darin bestimmte Geld oder Naturalleistungen begriffen sind, nur in der zweiten und nicht außerdem in der dritten Hauptrubrik. In dem Eintrags⸗ vermerke ist statt der Angabe der einzelnen zu dem Altentheil gehörenden Rechte nur auf die Stellen der Urkunde, durch welche der Altentheil be— gründet wird, Bezug zu nehmen. ;
EH. Zu Titel II. Einleitung und Abschnitt 1. der Hypotheken⸗Ordnung. Von dem Verfahren in Hppothekensachen überhaupt.
§. 3. Die Gesuche in Hypothekensachen können schriftlich eingereicht oder bei der Hypothekenbehörde zum Protokoll gegeben . 9 j Es muß ans denselben oder der zur Eintragung eingereichten Urkunde bestimmt hervorgehen, was der Gesuchsteller in das Hypothekenbuch einge⸗ tragen oder in demselben gelöscht haben will; auch muß darin das Grund⸗— 6. so genau bezeichnet sein, daß über dessen Identität kein Zweifel ob- zaltet. §. 4.
Notare bedürfen zur Anbringung derjenigen Anträge, welche auf die von ihnen aufgenommenen oder der Ünterschrift nach beglaubigten Urkunden gegründet sind, keiner Vollmacht. Auch für Rechtsanwalte ist eine Voll- nacht nicht ersoiderlich, wenn die einzutragende Urkunde selbst den Antrag des Betheiligten bereits enthält, oder wenn das Gesuch die Erwerbung oder Erhaltung eines Rechts betrifft.
9.
Die zur Begründung des Antrages nöthigen Urkunden sind dem Ge-— suche beizufügen, und hat die Hypothekenbehörde davon beglaubigte Ab- schriften zu den Grundakten zu fertigen.
Wenn beglaubigte Abschtisten schon bei Grundakten derselben Hypo⸗
thekenbehörde vorhanden sind, so genügt die Bezugnahme darauf mit Be-
iche nn enn :
ᷣ ei weitläufigen Urkunden, aus denen nur einzelne, an sich verständ⸗
iche Stellen die Grundlage der Eintragung . ist ein . . fer⸗
tigender Auszug als beglaubigte Abschrift für die Grundakten hinteichend. 6.
Requisitionen des Prozeßrichters wegen Bewirkung von Eintragungen und Löschungen müssen den im §. 3 und im ersten Satze des §. 5 bezeich⸗ neten Erfordernisen entsprechen, und insbesondere alle wesentlichen Punkte des von der Hypothekenbehörde einzutragenden Vermeiks enthalten.
Die Hypotheken behörden haben solchen Requisitionen zu genügen, wenn sich nicht aus dem Hoöpothekenbuche Anstände bei der nachgesuchten Eintra— gung oder Löschung ergeben, in welchem Falle sie den Prozeßrichter davon in Kenntniß zu setzen ünd demselben die Erledigung der Anstände zu über lassen haben.
§. 6.
Die Vorsch̃iiften des S. 6 finden auch auf die von den Auseinander⸗ setzungs-Behörden in den Angelegenheiten ihres Ressorts oder von anderen Behörden im Falle des . tß der Verordnung vom 24. Januar 1844 (Gesetz⸗ Sammlung Seile sc) ausgehenden Requisitionen um Eintragung von Vermerken im Hypothekenbuche Anwendung.
In den Schuld und Veipfändungs-Urkunden müssen die verpfändete Grundstücke bezeichnet werden.
Dagegen ist es nicht erforderlich, daß in ven genannten Urkunden außer der Verpfändungs-Enllärung eine besondere Einwilligung zur Ein- schreibung des Pfandrechts in das Hypothekenbuch (Intabulations-Külausel) aufgenommen wird.
Die ausdrückliche Einwillizing zur Eintragung auf ein bestimmtes Grundstück vertritt die Stelle einer Veppfändungs.- Erklärung.
§. 9
Bei ber Ausstellung von Schuld⸗ und Verpfändungs⸗Urkunden sind Dokumente, welche die Legitimation des Pfandbestellers betreffen, mit den—⸗— selben nicht zu verbinden, sondem dem bei der Hypotheken ⸗Behörde ange⸗— brachten Gesuche besonders beizufügen. ;
Cessionen und Verpfändungen werden nicht auf dem Instrumente über die cedirte oder verpfändete Post ganz oder zum Theil niedergeschrieben und mit demselben verbunden, sondern wüssen abgesondert ausgefertigt und nebst den dazu gehörigen Legitimatlons-Urkunden des Cedenten oder Verpfänders der Hypothekenbehörde eingereicht werden.
ö . §. 10.
Wenn Kaufgelder, Ebbgelder oder andere Forderungen aus zweiseiti- gen Verträgen eingetragen werden sollen, so genügt statt eines Neben⸗— exemplars des Vertrages eine unter ausdrücklicher Bezugnahme auf den— selben ausgestellte besondere Schuld⸗ und Verpfändungs-Urkunde. Enthält der Hauptvertrag alle wesentlichen Bedingungen der besonders ausgestellten Schuld- und Verpfändungs-⸗Urkunde, so ist zu der letzteren kein höherer Stempel erforderlich, als zu einen Nebenexempsar des Vertrages; es muß